Anhänger Tüv überschritten
Hallo an alle.
Seid 3Jahren ist unser Kofferanhänger der TÜV abgelaufen. Nun bemerkte es die Polizei und bekam Post über 8monate... der Kofferanhänger steht auf nem Privat Parkplatz für Werbezwecke Foliert.
Wird das geahndet? Punkt im Flensburg zu befürchten?
Kann ich das so in das Schreiben eintragen?
Vielen Dank an alle
76 Antworten
Hallo, @ktown,
Zitat:
@ktown schrieb am 25. August 2021 um 10:03:58 Uhr:
Was sucht die Polizei auf einem Privatgrundstück?
solange der Polizeibeamte sich nicht widerrechtlich Zutritt auf das Grundstück verschafft hat, ist es unerheblich, wie er die Feststellung getätigt hat.
So etwas kommt immer wieder z. B. als "Zufallsfund" im Rahmen einer Ermittlung vor, wenn man bei z. B. bei dem Nachbarn eines Zeugen so ein Fahrzeug feststellt usw.
Hallo, Ostelch,
Zitat:
@Ostelch schrieb am 25. August 2021 um 07:11:48 Uhr:
Der TE schrieb, dass der Anhänger auf einem privaten Parkplatz steht. Da bekommt er ganz sicher kein Problem wegen einer unerlaubten Sondernutzung.
da wäre ich mir nicht so sicher.
Je nach Landesbauordnung kann so ein dauerhaft abgestellter Anhänger, der nur zu Werbezwecken dort steht, als ortsfremde Einrichtung gewertet werden, so dass hier eine extra Genehmigung erforderlich ist.
Nicht umsonst hat es immer wieder Anzeigen gegeben, wenn Firmen einen Werbeanhänger irgendwo bei einem Landwirt auf dem Feld abgestellt haben, damit dieser vom vorbeifahrenden Verkehr gesehen werden kann.
Viele Grüße,
Nachteule
Lasst doch die spekulierte Sondernutzung hier aus dem Thread. Darum geht es nicht, immer wieder wird dieser Unsinn ins Forum getragen.
Der TE hat ein Bußgeldverfahren wegen der Überziehung der HU.
Nichts anderes.
Zitat:
@ktown schrieb am 25. August 2021 um 10:58:44 Uhr:
Dieser Hinweis war bis auf den letzten Post nocht nicht so direkt beschrieben.Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 25. August 2021 um 10:35:46 Uhr:
wenn er auf einem Parkplatz steht, der öffentlich zugänglich ist ...............
Wenn der Anhänger für Werbezwecke dort steht (wie im Eingangspost genannt) macht es wenig Sinn, wenn man den Anhänger nicht sehen würde.
Warum nicht?
Versteckte Werbung!
Ähnliche Themen
Hallo, MZ-ES-Freak,
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 25. August 2021 um 12:15:24 Uhr:
Lasst doch die spekulierte Sondernutzung hier aus dem Thread. Darum geht es nicht, immer wieder wird dieser Unsinn ins Forum getragen.
Der TE hat ein Bußgeldverfahren wegen der Überziehung der HU.
Nichts anderes.
der TE hat angefragt, was auf ihn zukommt und möchte, wenn ich ihn richtig verstanden habe, natürlich auch wissen, ob es Möglichkeiten gibt, um das Bußgeld und vor Allem den Punkt herumzukommen.
Wie schon geschrieben, wäre es, wenn es bei einem Hänger nur um die abgelaufene HU geht, bei einer plausiblen Begründung und einem, sagen wir mal, milden Sachbearbeiter vielleicht möglich, dass dieser das Verfahren von sich aus einstellt.
Dadurch, dass der Hänger aber ohne spezielle Genehmigung als Werbefläche dient, könnte ein Einspruch die Bußgeldstelle vielleicht erst darauf bringen, sich den Fall genauer anzuschauen und dann auch noch die Baubehörde oder wer auch immer in der Gegend des TE dafür zuständig ist, mit ins Boot zu holen.
Hier wäre dann vermutlich sogar Tatmehrheit gegeben, so dass der Einspruch noch alles verteuern könnte, und deshalb ist es m. E. wichtig, den TE auf diese Möglichkeit hinzuweisen.
Ganz ehrlich: Wäre ich der Polizeibeamte, der die abgelaufene HU bemerkt hätte, würde ich gleichzeitig auch wegen der möglichen Sondernutzung ermitteln.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
@uhu110 schrieb am 25. Aug. 2021 um 23:43:10 Uhr:
Dadurch, dass der Hänger aber ohne spezielle Genehmigung als Werbefläche dient,
Der Anhänger steht auf privatem Grund. Da braucht man keine "spezielle Genehmigung". Mach den TE doch nicht mit solchen Spekulationen verrückt.
Grüße vom Ostelch
Hallo, Ostelch,
lies doch bitte mal diesen Beitrag, dann wirst Du sehen, dass ich den TE nicht verrückt machen, sondern nur vor Unannehmlichkeiten warnen will.
Ich habe schon oft genug mitbekommen, wie Aufträge bzw. Anzeigen von den umliegenden Ordnungsämtern bei den Polizeidienststellen, auch bei uns, eingegangen sind, weil solche Werbeanhänger auf Privatgrundstücken beanstandet wurden.
Unter anderem hat so mancher Landwirt, der auf seinem Acker außerhalb der Erntezeit z. B. Anhänger von bekannten Fastfoodanbietern aufgestellt hat, mehr an Bußgeld zahlen dürfen, als er an Miete eingenommen hat.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
@LevKaan2002 schrieb am 25. August 2021 um 08:32:26 Uhr:
ist halt wirklich mit Werbung fürs Geschäft beklebt und steht auf dem Parkplatz (hof 10pkw) der Immobilienanlage Abgeschlossen und ein Reifen Platt.
Wobei ein Werbeanhänger mit plattem Reifen leicht seine Werbewirkung ins Gegenteil verkehrt, wenn er einen ungepflegten Eindruck macht. Mir fällt so was immer mal negativ auf.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 25. August 2021 um 18:19:16 Uhr:
Zitat:
@ktown schrieb am 25. August 2021 um 10:58:44 Uhr:
Dieser Hinweis war bis auf den letzten Post nocht nicht so direkt beschrieben.Wenn der Anhänger für Werbezwecke dort steht (wie im Eingangspost genannt) macht es wenig Sinn, wenn man den Anhänger nicht sehen würde.
Mal abgesehen davon, dass der Sachverhalt jetzt geklärt ist, gibt der Sachverhalt im Eingangspost nur her, das er foliert ist und nicht, das er zu zum Zweck der Werbung dort abgestellt wurde. Weiterhin sagt das weiterhin nichts darüber aus, ob das Grundstück eingefriedet ist oder nicht.
Aber egal. Es war ja letztlich ein öffentlich zugänglicher Parkplatz.
Zitat:
@uhu110 schrieb am 25. August 2021 um 23:43:10 Uhr:
Dadurch, dass der Hänger aber ohne spezielle Genehmigung als Werbefläche dient, könnte ein Einspruch die Bußgeldstelle vielleicht erst darauf bringen, sich den Fall genauer anzuschauen und dann auch noch die Baubehörde oder wer auch immer in der Gegend des TE dafür zuständig ist, mit ins Boot zu holen.
Hab ich was verpasst? Woher weißt du von diesem Umstand? Oder ist das einfach wild spekuliert?
Ich gebe zu, der Satz ist auf unterschiedlichste Weise zu lesen.
a) Er steht auf dem privaten Parkplatz für Werbezwecke (und ist für diesen Zweck foliert)
b) Er steht auf dem privaten Parkplatz. (Nebenbei ist er für Werbezwecke foliert)
Ich hatte ersteres (dass er eben genau dort für Werbezwecke stünde) darunter verstanden und hatte die zweite Möglichkeit nicht berücksichtigt. Aus a) leiten sich dann Einfriedung und Zugänglichkeit/Einsehbarkeit ab, damit der Zweck erfüllt würde.
Hallo, @ktown,
Zitat:
@ktown schrieb am 28. August 2021 um 16:55:50 Uhr:
Hab ich was verpasst? Woher weißt du von diesem Umstand? Oder ist das einfach wild spekuliert?
nö, keine Spekulation, denn der TE hat doch selber geschrieben:
Zitat:
@LevKaan2002 schrieb am 25. August 2021 um 10:38:26 Uhr:
Da stand der Hänger Jahre lang in Vergessenheit, da dieser nur für Werbung sorgte.
Viele Grüße,
Uhu110
Und woher weißt du, dass es dafür keine Genehmigung gab bzw. gibt?
Das eine (Bauordnungsrecht) hat mit StVZO nix zutun.
Vielleicht könnte mal der eine oder andere geneigte Teilnehmer dieses Threads sein Augenmerk auf die Eingangsfrage richten? Könnte helfen. 😉