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Anhänger plötzlich 100 Zulassung?

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Wir haben einen neuen Kipper bestellt und ihn gestern schonmal zugelassen. Sonderausstattung wie 100 Kmh Zulassung wurde nicht explizit mitbestellt.

Gestern war ich dann auf dem Landratsamt und der Herr fragt mich, ob ich auch eine 100er Plakette möchte, würde 5€ kosten. Ich hab gefragt, ob der Hänger die technischen Voraussetzung denn mitbringen würde, weil das ja meist Aufpreis kosten würde.

Er verwies dann auf die Übereinstimmungserklärung (COC), da stünde es drin. Bekam dann eine 100er Plakette mit amtlichen Siegel.

Darf ich damit jetzt tatsächlich 100 Kmh fahren? Ich hab nämlich keine Ahnung, ob die dafür benötigten Reifen/Stoßdämpfer am Hänger verbaut sind. Aber hätte ja keine 100er Plakette bekommen, wenn dem nicht so wäre oder?

83 Antworten

Zitat:

@harzmazda schrieb am 7. September 2022 um 13:23:38 Uhr:


Und alles ist nur nationales Recht. Fährst du auch mal ins Ausland ist das jeweilige Recht im Gastland zu beachten. Gruß Reinhard

Stimmt. Und kann im Ausland sogar negative Auswirkung haben.
z.B. in Frankreich. dort gibt es für Anhänger keine generelle Höchstgeschwindigkeit.
Da dürftest Du mit deinen Anhänger ohne Plakette 130 km/h fahren.
Hast Du aber die Plakette drauf, dann lässt dich die dortige Rennleitung nur 100 km/h fahren. Weil die Glauben, der Anhänger ist nur für Geschwindigkeiten bis 100 km/h gebaut.

Kraftfahrstraßen wären noch zu ergänzen. Da darf man auch 100 fahren, wenn die übrigen Bedingungen erfüllt sind. In meinem Umkreis sind genügend Autobahnen und Kraftfahrstraßen, dass sich die Plakette lohnt. Außerdem möchte ich mit meinem Gespann mangels größerer Alternative auch in den Urlaub fahren.

Stoßdämpfer gehören meines Erachtens nicht zu den Anforderungen. (Auch wenn @hk_do in solchen Sachen fraglos mehr Ahnung hat als ich. Vielleicht mag er eine Quelle angeben?) Mein ungebremster smart-Anhänger verfügt auch nicht über Stoßdämpfer, ist aber mit Ablastung für 100 km/h zugelassen im Betrieb mit dem Kleinstwägelchen (-> https://www.motor-talk.de/.../...m-smart-nachruesten-t7025601.html?...)

Zitat:

@Bulwey schrieb am 7. September 2022 um 13:36:32 Uhr:


Fahrt ihr alle so große Strecken mit dem Hänger über die Autobahn? Denn nur dort gelten die 100.

Neben Autobahnen darf man auch auf Kraftfahrstraßen 100 kmh fahren?
Das wären ja die meisten 4 spurig ausgebauten Bundesstraßen
Bzw eine Kraftfahrstraße ist laut §18 (1) Satz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) als öffentliche Straße ausschließlich für Kraftfahrzeuge bestimmt, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h überschreitet.

Was für ein Hirnfurz ist die Differenzierung zwischen tatsächlichem Anhängergewicht und dem zulässigen Gewicht des Hängers? Kann ja nur einem Bürokratenschreibtisch entsprungen sein.

Jetzt könnte ich zum TÜV fahren und den Hänger auf 2000kg ablasten lassen.
Damit könnte ich dann statt ~2,4t zwar nur noch ~1,4t durch die Gegend zerren.
Dafür dann aber mit 100kmh.

Auf die 1,4t könnte ich mich aber auch ohne Ablastung beschränken?! Dann wäre es so, dass ich bis 1,4t Zuladung 100km/h fahren dürfte und wenn ich mehr lade eben nur die 80km/h. Aber nein, das ist verboten!!!

Was fürn technischen Unterschied macht das jetzt?
Der Hänger ist strukturell absolut identisch. Außer ein paar bedruckten Buchstaben in der Zulassungsbescheinigung hat sich durch die Ablastung nichts geändert.

1,4 Tonnen - 100 km/h erlaubt
1,4 Tonnen - 100 km/h verboten

Mit dem gleichen Hänger
Surreal

@ArizonaTea Warum regst Du dich so auf?
Du hast einen 3to-Kipper gekauft um damit 2,4 to Schüttgut zu fahren.
An Tempo 100 hast Du damals nicht gedacht und bist von v-max 80 km/h ausgegangen.
Warum möchtest Du jetzt plötzlich 100 km/h fahren? Nur weil jemand dir gesagt hat der Anhänger ist für Tempo 100 ausgelegt und darf das?
Ja, dann benötigst Du auch ein entsprechendes Zugfahrzeug, welches mind. 2500 Kg leer auf die Waage bringt und eine elektr. Anhängerstabilisierung hat.

.. Oder eben diese Ablastung. Ist korrekt, wie @ArizonaTea es ausführt.
Bei mir ist es ja auch so: ich darf nun den Anhänger niemals mehr mit >295 kg Masse bewegen, auch nicht, wenn ich damit lediglich 80 fahre. Obwohl der smart 750 kg ziehen darf, der Anhänger für 500 kg gebaut ist und an ihm keinerlei technische Änderung vorgenommen wurden, um ihm die 100er-Plakette aufkleben zu dürfen.

Das mit den Kraftfahrstraßen habe ich noch einmal korrigiert: es darf auf jeder, auch einspurigen, 100 mit Anhänger gefahren werden. Nicht nur auf mehrspurigen, wie ich zunächst schrieb. Ergibt sich aus der Ausnahmeverordnung: http://www.gesetze-im-internet.de/stvoausnv_9/BJNR317100998.html

@NOMON Nur @ArizonaTea hätte sich gleich einen 2To-Kipper mit 100-Zulasung kaufen können, anstelle den 3-To Kipper abzulasten.
der wäre 1. wesentlich billiger gewesen und 2. durch sein geringeres Eigengewicht dürfte dieser mehr laden.
Bei dir ist es etwas anders. Im ungebremsten Bereich gibt es fast nur 750 kg Anhänger. Anhänger mit weniger zGG sind eine Rarität und kaum billiger.

Zitat:

@Bulwey schrieb am 7. September 2022 um 13:36:32 Uhr:


Fahrt ihr alle so große Strecken mit dem Hänger über die Autobahn? Denn nur dort gelten die 100.

Ja Wohnwagen

Muss diese neu auf 100 kmh zugelassene Anhänger auch eine Antischlingerkupplung haben? Ist bei Lastenanhänger nicht immer Standard.

Zitat:

@harzmazda schrieb am 7. September 2022 um 18:40:10 Uhr:



Zitat:

@Bulwey schrieb am 7. September 2022 um 13:36:32 Uhr:


Fahrt ihr alle so große Strecken mit dem Hänger über die Autobahn? Denn nur dort gelten die 100.

Ja Wohnwagen

Das ist ja was anderes, da macht es ja Sinn. Hier geht es ja mehr um Lastenanhänger.

Zitat:

@harzmazda schrieb am 7. September 2022 um 18:48:40 Uhr:


Muss diese neu auf 100 kmh zugelassene Anhänger auch eine Antischlingerkupplung haben? Ist bei Lastenanhänger nicht immer Standard.

Die Antischlingerkupplung erhöht den Umrechnungsfaktor und gibt einen zusätzlichen Gewichtsvorteil, wenn das Zugfahrzeug keine elektronische Anhängerstabilisierung hat.

Bei Wohnwagen von 0,8 auf 1
und bei Lastenanhänger von 1,1 auf 1,2

...diese ganze "100km/h-Zulassung" ist insgesamt ein typisch deutscher Schwachsinn par excellence... ein Regelwerk für das du erst einmal einen Sachverständigen + Juristen brauchst und das für lächerliche + 20km/h ergo 100km/h... während jeder andere ohne 100km/h Zulassung ebenfalls mit den 100km/h an den LKWs vorbeizieht und dazu noch die glücklichen Fahrzeugführer mit ausländischer Zulassung -bei uns hier fallen v.a. die polnischen und tschechischen Autotrailer auf- die locker mit 120 bis teils knapp 140km/h an einem vorbeifliegen.

PS: ...ich fahr mit meinen Anhängern ohne 100km/h Zulassung auch um die 100, da ich sonst im 5.Gang und hohen Drehzahlen fahren müßte... bei 100 kann ich mitm 6.Gang und Drehzahlen in einem vernünftigen Bereich dahinrollen.

Übrigens sind Stoßdämpfer keine 100er Voraussetzung, aber dann zählt immer (auch bei gebremsten Anhängern) der Lastfaktor 0,3.
Somit ist bei 1050kg Anhängergewicht Schluss mit Tempo 100, dann aber auch nur in der Kombi mit einem 3,5t Sprinter o.ä. Ist das Zugfahrzeug schwerer, dann ist eh 80 angesagt.

Ich berichte mal von mir. Ich habe mir einen neuen Anssems Autotransporter gekauft und auch direkt bei der Zulassungsstelle den 100er Aufkleber mit Siegel bekommen. Ich war auch erst verwundert.

Im Fz Schein steht eindeutig drin: Bei Ausrüstung mit Stoßdämpfer Gem.5 Änd.VO Z.9. Ausnahme von Z.STVO. Tempo 100km/h in Kombination wenn Zugfahrzeug Leermasse min. 1819Kg oder wenn Zugfahrzeug zusätzlich mit speziellem fahrdynamischem Stabilisator System für Anhängerbetrieb Leermasse min 1667 Kg.
Anhänger hat Leermasse 335 Kg und 2000 Kg zGG

Somit musste ich nur 4 Stoßdämpfer an die Achsen schrauben und ein Fahrzeug mit min. 1667 Kg Leermasse nehmen um 100 Km/h fahren zu dürfen.
Ob das Fahrzeug dann die 2t mit 100 Km/h sicher ziehen kann, steht auf einem anderen Blatt, also immer aufpassen und vor allem richtig beladen. (nachlesen wie es geht)

Bei mir sind die meisten Strecken Autobahn und dann gleich 200-500 Km. Manchmal auch mehr. Das lohnt sich dann schon alleine für die Leerfahrt.

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