Anhänger ohne Papiere, Neuzulassung,Werdegang ???

Liebe Forengemeinde!
Soeben rief mich ein Freund an und stellte mir o.a. Frage !
Jetzt hab ich mir gedacht,vielleicht kann hier jemand weiterhelfen?
Zum Anhänger sind folgende Angaben vorhanden!
500kg Gesamtgewicht
Fahrgestellnummer 4 stellig, neu aufgebaut und TÜV-fertig
Marke: Eigenbau
Mindestens 10 Jahre nicht benutzt.
Wie wäre jetzt die Reihenfolge für eine Neuzulassung.
Muss er nun als 1. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung??? o.ä. haben und wo bekommt er so was her?
Es genügt auch ein "Link" zum Nachlesen,oder so !
Flensburg hat er schon x-mal angerufen und bekam trots allem ,keine vernünftige Aussage.
hat jemand so etwas schon mal gemacht,über Hilfe oder Tipps wäre ich sehr dankbar
mfg trixi1262
Angenehme Nachtruhe ,Allerseits

39 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er



Zitat:

Original geschrieben von Polo6NFDTCiV


das würde das Männchen zum Schwitzen bringen, aber die Sache nicht verteuern
Das wird dir das Männchen schon erzählen. 😁

Klar kann er es aus Spaß bei der Grundgebühr belassen, er kann aber auch schön seine 15min-Zeitzuschläge draufpacken. Mal eben Nachmessen, kurz auf die Waage, hier nochmal eine Unterlage suchen, der Kaffee darf auch nicht kalt werden ...

Eben kein festgelegter Satz. Grundgebühr plus variable Zeitzuschläge.

Recht hat der Meiki. Also bei mir gibt es in so einem Fall von Eigenbau so ganz ohne Papiere überhaupt nichts zum Grundtarif, das wird schön mit Zuschlägen bedacht. Und wenn dann noch ein oberschlauer Kunde dabei ist, der mir erzählen will, was in meiner 21er Grundgebühr enthalten ist, dann muß ich ihm natürlich umfangreich erklären, daß dem nicht so ist. Und die Uhr läuft schnell ;-))

Grüße der Gardiner

Zitat:

Original geschrieben von Polo6NFDTCiV



War nicht schlimm, die AU war im Preis mit drin, ....

Seit wann braucht den ein Anhänger eine Abgasuntersuchung?

Habe ich da was verpasst?

Und wo wird die Plakette angebracht? 😕 😕 😁

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803



Zitat:

Original geschrieben von Polo6NFDTCiV



War nicht schlimm, die AU war im Preis mit drin, ....
Seit wann braucht den ein Anhänger eine Abgasuntersuchung?
Habe ich da was verpasst?

Und wo wird die Plakette angebracht? 😕 😕 😁

Am Ar... des Halters, von wegen der Abgase....

Sorry, war OT, konnte ich mir aber nicht verkneifen ;-))

Grüsse der Gardiner

Nur gut das es gar keine AU Plaketten mehr gibt.....😛😛😛😛😛😛😛😛

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Hallo!
Wir haben einen Uralten Anhänger und waren damit vor 3 Monaten beim TÜV, bekamen ihn aber nicht durch weil wir keine Original Felgen haben.Die bekommen wir auch nirgends. Mein Mann nahm daraufhin den Anhänger komplett auseinander und baute ihn neu auf.Er ist jetzt etwas kleiner wie vorher.Nun zu meiner Frage:Wie kommen wir an neue Papiere für den Hänger?Muss ich erst zum TÜV und dann auf's LA oder andersrum?Weiß jemand was der Spaß kostet?
Danke

Meinen Umbau habe ich telefonisch grob bei der DEKRA besprochen, dann gebaut und dort abnehmen lassen.
Preis weiss ich nicht mehr genau, waren glaube ich unter 100€ vor weit über 10 Jahren.
Mit den dann erhaltenen Papieren ging es zur Zulassungsstelle.

Ehem. TRIGANO Campinganhaenger.jpg

Zitat:

@Chrissy1962 schrieb am 19. Oktober 2020 um 15:12:45 Uhr:


Hallo!
Wir haben einen Uralten Anhänger und waren damit vor 3 Monaten beim TÜV, bekamen ihn aber nicht durch weil wir keine Original Felgen haben.Die bekommen wir auch nirgends. Mein Mann nahm daraufhin den Anhänger komplett auseinander und baute ihn neu auf.Er ist jetzt etwas kleiner wie vorher.Nun zu meiner Frage:Wie kommen wir an neue Papiere für den Hänger?Muss ich erst zum TÜV und dann auf's LA oder andersrum?Weiß jemand was der Spaß kostet?
Danke

Zum Sachverständigen, der ein 21er Gutachten macht und dann mit dem Gutachten und dem Eigentumsnachwes zum Lk und den Anhänger in Betrieb nehmen.

Zitat:

@Chrissy1962 schrieb am 19. Okt. 2020 um 15:12:45 Uhr:


Mein Mann nahm daraufhin den Anhänger komplett auseinander und baute ihn neu auf.Er ist jetzt etwas kleiner wie vorher.Nun zu meiner Frage:Wie kommen wir an neue Papiere für den Hänger?

Könnte sich auch um ein neues Fahrzeug handeln, da überwiegender Zusammenbau aus neuteilen.
Da kann auch die Einzelgenehmigung gem. 13 EG-FGV in Betracht kommen.

Sollte der Sachverständige dgmpagatwdmg
Aufwand für den Halter ist der gleiche, Kosten unterscheiden sich nur ein wenig

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 19. Oktober 2020 um 17:11:46 Uhr:


Könnte sich auch um ein neues Fahrzeug handeln, da überwiegender Zusammenbau aus neuteilen.
Da kann auch die Einzelgenehmigung gem. 13 EG-FGV in Betracht kommen.

ganz heikles Thema im Moment 😉

Die Richtlinie 2007/46/EG als Grundlage für die EG-FGV ist ja unlängst außer Kraft getreten, es müsste jetzt also eine nationale- oder EG-Einzelgenehmigung nach Artikel 45 bzw. 44 der Verordnung (EU) 2018/858 erteilt werden. Dummerweise hinkt Deutschland da mit der Umsetzung der Verordnung etwas hinterher und im Moment weiß keiner so genau, wie ein entsprechendes Gutachten aussehen muss oder wer diese Genehmigungen letztendlich erteilt...

Da wäre es fast praktischer, es würde sich nur um einen Umbau des vormalig genehmigten Anhängers handeln, der dann ganz klassisch nach §19(2) StVZO begutachtet werden kann 😁

(wobei mir jetzt auch noch nicht ganz klar ist, ob da wirklich die (alle) Papiere weg sind, ob er überhaupt abgemeldet ist usw.)

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