Anhänger ohne Papiere, Neuzulassung,Werdegang ???
Liebe Forengemeinde!
Soeben rief mich ein Freund an und stellte mir o.a. Frage !
Jetzt hab ich mir gedacht,vielleicht kann hier jemand weiterhelfen?
Zum Anhänger sind folgende Angaben vorhanden!
500kg Gesamtgewicht
Fahrgestellnummer 4 stellig, neu aufgebaut und TÜV-fertig
Marke: Eigenbau
Mindestens 10 Jahre nicht benutzt.
Wie wäre jetzt die Reihenfolge für eine Neuzulassung.
Muss er nun als 1. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung??? o.ä. haben und wo bekommt er so was her?
Es genügt auch ein "Link" zum Nachlesen,oder so !
Flensburg hat er schon x-mal angerufen und bekam trots allem ,keine vernünftige Aussage.
hat jemand so etwas schon mal gemacht,über Hilfe oder Tipps wäre ich sehr dankbar
mfg trixi1262
Angenehme Nachtruhe ,Allerseits
39 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Polo6NFDTCiV
Da er wohl schon mal zugelassen war, und kein Anhänger für sportl. Zwecke ist, ist über das letzte Kennzeichen alles nötige vorhanden.
Nach 10 Jahren?!?
Es ist egal, wie lange schon stillgelegt, nach 12 Monaten war der Brief damals eh schon ohne Antrag um 1/2 jährige Verlängerung ungültig, sodass damals schon eine Vollabnahme nach 12 bzw 18 Monaten fällig wurde. Die Daten zu dem Kennzeichen sind noch da.
Es reicht, mit dem Kennzeichen bzw. mit dem was da mal drauf stand und der Fahrgestellnummer, zum Strassenverkehrsamt zu gehen, den Brief aufzubieten.
Es gibt nach 6 Wochen einen neuen Brief, der zum TÜV oder Dekra geht, um die Abnahme machen zu können, das Ganze ist nicht so teuer
Zitat:
Original geschrieben von Polo6NFDTCiV
Es ist egal, wie lange schon stillgelegt
Egal nur dann wenn die Papiere noch vorhanden sind. Die Daten werden nicht unbegrenzt gespeichert.
"Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden."
Hallo,Ihr lieben Leut !
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten,habe diese soeben weitergeleitet.
Er will in Kürze in der Ferdinand-Schulze-Strasse anrufen und sich erst mal die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen und abholen
Mit Dieser geht es zum TÜV zur Vollabnahme.
Es gibt leider nicht einmal mehr,ein altes Kennzeichen,aber egal !
Dank Eurer Hilfe,weiss er ja jetzt bescheid. :-))
Vielen Dank und einen schönen Abend noch !
mfg trixi1262
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Das KBA speichert länger, es war ohne Probleme möglich ein Fahrzeug aus 24jährigem Schlaf zu holen. Brief aufgeboten, 6 Wochen später, nach Einzelabnahme, die Zulassung, ich denke mal, dass auch beim KBA 30 und mehr Jahre bis zur Löschung vergehen, sodass man alle Daten völlig neu eingeben muss..
Selbst, wenn alle Daten neu "gefunden" werden müssen, wird es die Sache weder beschleunigen noch verzögern, noch verteuern. Massen, Längen, Breiten, Bereifung werden bei der Vollabnahme eh erfasst, falls es noch alte gibt, ggf. verglichen.
Zitat:
Original geschrieben von Polo6NFDTCiV
Das KBA speichert längerbei der Vollabnahme eh erfasst
Oftmals ja, m.W. müssen sie es aber nur 7 Jahre. Die Vollabnahme ist aber nur erforderlich wenn keine Papiere vorliegen und keine Daten mehr im Register vorliegen. Ansonsten reicht eine ganz normale HU in Verbindung mit den Fahrzeugpapieren, das ist garantiert billiger und schneller als eine Vollabnahme.
Das weiss ich nicht, das ging bei mir nicht, weil der Blankobrief, der vom StVA zum TÜV ging, Einträge vom TÜV haben wollte, die über die Vollabnahme gelaufen sind.
War nicht schlimm, die AU war im Preis mit drin, die Zulassung war in der Summe am Ende billiger.
Zitat:
Original geschrieben von Polo6NFDTCiV
Das weiss ich nicht, das ging bei mir nicht, weil der Blankobrief
Dann gab´s auch keine gespeicherten Fahrzeugdaten mehr, daher Blankobrief ohne Daten und §21 beim TÜV.
Sind Daten gespeichert füllt das StVA den neuen Brief bereits komplett aus, nur dann reicht die HU. Ansonsten ist der 21er nötig um die Fahrzeugdaten zu ermitteln. Geht bei gängigen Modellen problemlos, der TÜV sucht sich die Papiere eines gleichen Modells raus, guckt ob dein Fahrzeug identisch ist und bestätigt die Übereinstimmung. Die HU ist dann inklusive. Preise sind aber eher Glückssache, da es bei 21ern keine Festpreise wie bei der HU gibt.
Es gab zu dem Fahrzeug keinen Brief, den musste ich mit Angabe des letzten bekannten Kennzeichens und der FIN aufbieten.
Zum TÜV ging der Blankobrief die Liste der alten Daten lagen beim TÜV vor, sodass Masse, Massen, verglichen und eingetragen wurden.
Zitat:
Original geschrieben von Polo6NFDTCiV
Es gab zu dem Fahrzeug keinen Brief, den musste ich mit Angabe des letzten bekannten Kennzeichens und der FIN aufbieten.
Zum TÜV ging der Blankobrief die Liste der alten Daten lagen beim TÜV vor, sodass Masse, Massen, verglichen und eingetragen wurden.
Sag ich doch, alte Daten nicht mehr beim AMT gespeichert -> 21er beim TÜV erforderlich. 😉
Der TÜV oder die anderen Organisationen können in alle auch alte Fahrzeugdaten einsehen. Es gibt aber keine Bestätigung mehr dass das Fahrzeug mit deiner Fahrgestellnummer einem genehmigten Typ entspricht. Und genau das vergleicht und bestätigt der TÜV im 21er.
Gebührentabelle TÜV Nord Klick
Zitat:
Original geschrieben von Polo6NFDTCiV
Gebührentabelle TÜV Nord Klick
Jo, aber alte Liste, und vor allem achte man auf den Gebührensatz, den die angefangene Viertelstunde bei den 21er Untersuchungen kostet. Grundpreis ist nämlich ziemlich selten, und wenn das ein Eigenbauanhänger ist, gibt es ohnehin kaum noch Daten, dann muß das Teil gewogen werden, vermessen werden etc., das dauert und kostet...
Gardiner
Die Sätze sind seit einem Jahr konstant, die geforderte Erhöhung zum 1.1.2011 kam nicht durch.
Es ist nicht teurer, als wenn der Eigenbau das erste Mal zur Abnahme müsste...
Masse, Länge Breite Bereifung zu finden, dauert keine 15 min, ist eh im Untersuchungsprogramm enthalten, die Findung des zzG ist auch schnell erledigt, wo ist das Problem?
Er könnte noch eine hydr. Auflaufbremse nachrüsten, das würde das Männchen zum Schwitzen bringen, aber die Sache nicht verteuern, im T1,T2&T3 Forum hat einer aus nem Bulli nen Anhänger selbst gebaut und getüvt, auch der wurde beim TÜV nicht geschröpft.
Zitat:
Original geschrieben von Polo6NFDTCiV
das würde das Männchen zum Schwitzen bringen, aber die Sache nicht verteuern
Das wird dir das Männchen schon erzählen. 😁
Klar kann er es aus Spaß bei der Grundgebühr belassen, er kann aber auch schön seine 15min-Zeitzuschläge draufpacken. Mal eben Nachmessen, kurz auf die Waage, hier nochmal eine Unterlage suchen, der Kaffee darf auch nicht kalt werden ...
Eben kein festgelegter Satz. Grundgebühr plus variable Zeitzuschläge.
Zitat:
Original geschrieben von Polo6NFDTCiV
Die Sätze sind seit einem Jahr konstant, die geforderte Erhöhung zum 1.1.2011 kam nicht durch.
Die armen beim TÜV-Nord. Alle anderen haben erhöht 😛