Anhänger mit Führerschein B???
Hallo,
darf man ein Anhänger ziehen mit Führerscheinklasse B?? bzw welche darf man? Weiß das einer?
129 Antworten
re
Es wiederspricht sich aber und das ist die unklarheit, gerade wegen dem Oder.
Einmal heist es ich darf 3,5t mit Hänger ziehen. Und einmal heist es ich darf 3,5t nicht Überschreiten.
Und ich glaub das ist das Problem was nicht 100% geklärt ist. Und womit die Beamten manchmal selbst nicht wissen was leute mit Klasse B fahren dürfen und was nicht.
Zitat:
Original geschrieben von winf
Klassen
deutlicher gehts net...
In dem Link steht:
Zitat:
Kraftwagen nicht mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse; Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse; bis 8 Sitzplätze außer Führersitz
Also jetzt doch nur 750 Kg zul. GG für den Anhänger?
Zitat:
Also jetzt doch nur 750 Kg zul. GG für den Anhänger?
Immer schön weiterlesen, da steht noch mehr.
PS: Christian74, ich verstehe dich... 😉
klick
Zitat:
Original geschrieben von winf
Immer schön weiterlesen, da steht noch mehr.
PS: Christian74, ich verstehe dich... 😉
klick
Oha:
Zitat:
1) Kombination höchstens 4250 kg zulässige Gesamtmasse
Aha! 🙂
Also hatte Christian74 von Anfang an Recht?!?!
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Leute, macht doch einfach noch den BE-Schein und das diskutierte Problem löst sich in Luft auf...
Zitat:
Also hatte Christian74 von Anfang an Recht?!?!
JA.
Dies ist unter allen Links von mir zu lesen. (Steht auch im zweiten von mir)
Feiert Christian74....
mfg
PS: über die alte Klasse 3 hätten wir uns sicher auch treeflich streiten können, so ein Mist das ich schon aufgelöst hab... 🙁
Ich fahr seit über 10 Jahren LKW und wenn einer aus meinem Umfeld mal ne Frage zu Anhänger, Transporter und son Zeug hat muss ich immer herhalten.
re
Es wiederspricht sich aber nach wie vor.
Auf der einen Seite darf ich nicht über 3,5t Gesamt Gewicht kommen.
Andererseits darf ich 3,5t (Zugfahrzeug) und en Hänger mit 750kg ziehen.
Also ist en Wiederspruch drin was zu Unklarheit führt.
Ich lass es jetzt mal so stehen wie es ist.
Zitat:
Original geschrieben von winf
Hier ein Link zum Thema:
http://www.fahrschule-magic.de/fsklassen/klasseb.htmEin Kraftwagen mit 3,5t zulässiger Gesamtmasse und ein Anhänger mit 750kg zulässiger Gesamtmasse.
Ergibt eine zulässige Gesamtmasse von 4250kg.
Benötigte Fahrerlaubnisklasse ist B.
Begründung: Das mitführen eines Anhängers bis 750kg ist immer erlaubt.Überzeugt?
mfg
winf
... nein, weil zgG nicht 3,5t bei Klasse B überschreiten darf. Dachte wir waren schon so weit... 😁
Gruß
Lars
Zitat:
Original geschrieben von labo73
... nein, weil zgG nicht 3,5t bei Klasse B überschreiten darf. Dachte wir waren schon so weit... 😁
Gruß
Lars
Das vom Zugfahrzeug, oder wie?
Mit Hänger dann also 4250 Kg?
Zitat:
nein, weil zgG nicht 3,5t bei Klasse B überschreiten darf. Dachte wir waren schon so weit...
Ich werte dies als Anheizen einer abgeschlossenen Diskussion. Eigendlich ist alles geklärt. Bei Unklarheiten---> Link
mfg
winf
@lars: Machst du das jetzt mit Absicht???
Der link von winf ist hervorragend und dem ist nichts hinzuzufügen.
Hänger bis 750 kg = Zugfahrzeug bis 3,5 to
Hänger über 750 kg = Auflagen beachten. (zul. GG Hänger kleiner als Leergewicht Zugfahrzeug und zul. GG des gesamten Zuges nicht größer als 3,5to).
Gruß Christian
re
Ich sag ja es is en Wiederspruch drin. Und dafür gibt es keine Schriftliche Regelung. Weil es keine Genau Klarheiten gibt für beide Varianten.
KANN HIER MAL EIN MOD ZUMACHEN??? ICH MUSS UM HALB SECHS AUFSTEHEN!!!!
Zitat:
Original geschrieben von Christian74
KANN HIER MAL EIN MOD ZUMACHEN??? ICH MUSS UM HALB SECHS AUFSTEHEN!!!!
loool. Leg dich ins Bett dann kannste auch um halb sechs Aufstehen. 😁 😁 😁