Anhänger min. 2,7 m für MB Viano

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hallo,
Ich brauche Anhänger mit Kastenlänge von min 2,7 m.

Zugfahrzeug wird MB Viano mit Zulässigegesamtgewicht 3050 kg.
Zuläsigeanhengerlast laut Fahrzeugschein ist 2500 kg.
Ich habe Führerschein B und C, aber kein E.

Welche Zulässigegesamtgewicht darf mein Anhänger haben?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Passat-Kombi V5 schrieb am 21. Juni 2020 um 12:10:01 Uhr:


War früher auch schon so entweder den LKW oder den Bus Schein , waren früher schon getrennt .

Stimmt nicht.
Die Klasse 2 ist ein Richtiger Führerschein, für Fahrzeuge über 7,5 To und Züge mit mehr als 3 Achsen.
Dieser berechtigte auch das Führen von Bussen ohne Fahrgäste. Es durften nur Begleitpersonen mitgenommen werden, und da auch nur sehr wenige.

Der alte "Busführerschein" war kein Führerschein, sondern nur ein Personentransportberechtigungsschein, den man zusätzlich zur alten Klasse 2 erwerben konnte. Ebenso wie der Berechtigungsschein zum Transport von Gefahrengüter.

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ich bitte zu bedenken, auch hansetrail hat auf seiner Seite drauf hingewiesen, solche Anhänger dann mit Plane sind schon bei bischen Wind eine Gefahr, da Seitenwind die dann steuert. Solche Anhänger darf man eigentlich nur als Flachanhänger und dann mit Schlingerbremse fahren, alles andere wird zum Problem
Ich sehe es auch so wie viele hier, den E-Zusatz für den Führerschein machen und mit BE kann man dann auch sicher größere Anhänger nutzen.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 19. Juni 2020 um 09:40:05 Uhr:



Mit B96 oder BE könntest du bis 4250kg zulässigem Zuggewicht bzw. volle Ausnutzung der 2500kg Anhängelast fahren und auch mal 3 Sack Zement transportieren.

Mit B auch bis 4.250kg, sofern der Anhänger max. 750kg zGG hat. Im Fall des TE also 3.050 + 750 = 3.800

B
Anhänger bis 750kg: 3.500 + 750 = 4.250kg
wenn Anhänger > 750kg, dann zusammen max. 3.500kg: Bsp. 2.000 + 1.500 = 3.500kg

B96
Anhänger bis 750kg: 3.500 + 750 = 4.250kg
wenn Anhänger > 750kg, dann zusammen max. 4.250kg: Bsp. 2.000 + 2.250 = 4.250kg

BE
Anhänger bis 750kg: 3.500 + 750 = 4.250kg
wenn Anhänger > 750kg, dann zusammen max. 7.000kg: Bsp. 3.500 + 3.500 = 7.000kg

Das Zugfahrzeug darf in keinem der Fälle > 3.500kg zGG haben.

Habe ich das so richtig zusammengefasst?

Zitat:

@burky350 schrieb am 19. Juni 2020 um 13:12:35 Uhr:


Mit B auch bis 4.250kg, sofern der Anhänger max. 750kg zGG hat. Im Fall des TE also 3.050 + 750 = 3.800

Das ist ja die Krux bei 3050kg zGG des Zugfahrzeuges. Da geht halt nur der 750kg der bei der gewünschten Größe halt sehr wenig Zuladung hat.

Mit B96 - hast du richtig geschrieben - bleibt das Zuggesamtgewicht letztlich bei 4250kg, nur darf er das jetzt auch "richtig" ausnutzen, sprich 3050kg Zugfahrzeug und 1450kg Anhänger (den kann man passend ablasten). Da hat er aber auch zumindest gut über 1t Zuladung bei den gängigen Anhängern in der Größe.

Wer mal 1t Sand oder ähnliches geholt hat und sich über das kleine Häufchen dass dann auf dem Anhänger liegt gewundert hat weiß was ich meine 😉

Da hab ich es ja gut , hab noch den ganz alten 2-er also noch ohne irgendwelche Einschränkungen auch nicht Gewichtsmäßig , darf mit dem noch ohne Zusatzschulung weit über die 40to. fahren , also alles was Schwertransport und so ist , weiß ich zufällig von meinem Schwager der fährt solche LKW´s täglich , leider aber auch nur noch 2-3 Jahre dann Rente , evtl. fährt er noch paar Jahre als Freizeitkapitän dort , aber nur wenn die auch die Module übernehmen .
Gut gehört so jetzt nicht hier her , habe aber die neue Regelung der Führerscheine noch nie richtig verstanden , klar mussten die oder wollten sie hier das ganze anpassen zur EU , aber wieso die bei der Klasse B nicht den E gemeinsam führen , also das es den B alleine gar nicht gibt verstehe ich nicht ganz , auch das mit nur bis 750kg .
Heißt für mich mit Hänger ja aber nur 750kg oder du lässt es , dann doch gleich beim Führerschein machen 1-2 Std. mehr und gut ist es , dann aber auch den BE gleich haben .

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Dann schau mal was die für den E haben wollen, kann die hälfte vom B sein.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 19. Juni 2020 um 22:32:14 Uhr:


Dann schau mal was die für den E haben wollen, kann die hälfte vom B sein.

Ich hab fürs E hinterm B keine 500€ bezahlt. Auch wenn ich meist nur mit dem kleinen Anhänger fahre, hab ich halt nun die Möglichkeiten und brauch mir nicht immer n riesen Kopf machen. Für mich hat sich die Sache gelohnt.

Wenn eine Fahrschule soviel dafür will, einfach mal bei anderen Fahrschulen Preise einholen...

Ja genau, ist auch schon besser geworden habe für meine 2 auch jeweils den E bezahlt, und gleich den 1 er dazu. Und bei einem den CE gesponsert.

Zitat:

@Passat-Kombi V5 schrieb am 19. Juni 2020 um 22:17:27 Uhr:


Da hab ich es ja gut , hab noch den ganz alten 2-er also noch ohne irgendwelche Einschränkungen auch nicht Gewichtsmäßig , darf mit dem noch ohne Zusatzschulung weit über die 40to. fahren ,

Bist Du Dir da sicher? Wie alt bist Du?
Der alte Klasse 2 verfällt an Deinen 50. Geburtstag.

Das mit dem Verfallen stimmt so jetzt nicht ganz , ja verfallen tut er in soweit wenn du hier in gewerblich einsetzen tust , privat jedoch ist er unter der Berücksichtung ärztlicher Auflagen weiterhin gültig .
Gewerblich natürlich zudem mit den aktuellen Modulen und muss auch im Führerschein dann eingetragen sein .
Beides ist oder habe ich nachweislich im Führerschein stehen , somit alles gut und ich darf auch bis 65 dann fahren , na ja leider auch nicht mehr lange genug dann sehen wir weiter , was mir jedoch so wie ich es weis bleibt ist das Fahren bis 7,5to. privat ohne jegliche Auflagen , zumindest was ich bisher mitbekommen habe , kann sein das ich da auch wieder falsch liege muss mich hier demnächst mal genauer noch Informieren was aus dem Schuh nun wird .
Jedenfalls habe ich seither schon 3x meinen verlängert bekommen und seit den Modulen eben auch einiges teurer geworden das ganze , klar brauchen tu ich den 2-er eigentlich nicht direkt nur ist es so das bei uns im Betrieb Fzg. sind bis 7,5to. und sobald ich die fahren möchte ich eben auch die Module brauche , sonst geht da nichts , leider .
Somit zumindest wenigstens die Sorge nicht bei mir .

...für Fahrten, die nicht von einer in §1 Absatz 2 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) beschriebenen Ausnahme gedeckt sind wird die Schlüsselzahl 95 (Module / Modulschulungen) benötigt.

Diese ist generell nur 5 Jahre gültig... egel, ob man einen CE erst neu, vor einigen Jahren oder ob man noch einen Führerschein aus den "Klasse 2 - Zeiten" hat.

In jedem Fall sind zur Verlängerung alle 5 Jahre die Nchweise über 5 x 7 Stunden Modulschulungen erforderlich.

Der nächste Punkt ist der Führerschein selbst... alte Klasse 2 Führerscheine hatten / haben einen Bestandschutz, aber nur bis zum 50. Lebensjahr des Inhabers.
Mit 50 verfällt der Führerschein (der C / CE Teil) und muß alle 5 Jahre verlängert werden, hierzu wird ein entsprechenes Gutachten / Attest über eine augenärztliche und allgemeinärztliche Untersuchung benötigt.

Tipp: ...die Untersuchung von einem Arbeitsmediziner machen lassen, der kann alles zusammen an einem Termin erledigen - kostet ca. 80 bis 200,-€.

Für die Möglichkeit der Verlängerung hat sich bei den Führerscheinstellen eine Frist von ca. 2 Jahren eingependelt... d.h. ein abgelaufener Führerschein kann bis ca. 2 Jahre nach Ablauf verlängert werden.
Ist der Führerschein länger als 2 Jahre abgelaufen und nicht verlängert worden, dann wird meist eine neue Prüfung verlangt.

Gut das Problem habe ich ja momentan so nicht zumal meiner ja noch Gültigkeit hat . Bei der allgemeinärztlichen Untersuchung habe ich das Glück das diese bei uns im Betrieb generell auch verlangt wird und so diese nicht extra brauche da diese auch amtsärztlich ausgestellt ist genauso ist es mit der Augenärztlichen Untersuchung die ist bei uns alle 2-Jahre betrieblich erforderlich , somit habe ich diese auch , muss nur denen gleich am Anfang sagen das ich auch Klasse C/CE im Betrieb fahre und somit machen die dann gleich den großen Sehtest , somit wieder Kosten gespart . Bisher habe ich auch sämtliche Module vom Betrieb bezahlt bekommen nur jeweils das erneuern der Karte und des Führerscheins bleibt noch mir überlassen aber die Kosten sind überschaubar gering .
Gut wenn ich in Rente bin sieht es vermutlich auch wieder anders aus aber bis dahin alles gut .

Zitat:

@Gorgeous188 schrieb am 18. Juni 2020 um 22:01:52 Uhr:



Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 18. Juni 2020 um 17:02:04 Uhr:


Selten, dass jemand die Klasse C ohne Anhänger erwirbt.

Relativ viele Feuerwehrleute machen C ohne Anhänger. Man kann auch Busfahrer sein, dann macht man D solo, kein DE. Wie sinnvoll das nun ist sei mal dahin gestellt 😉

Und wenn man D macht dann hat man kein C

War früher auch schon so entweder den LKW oder den Bus Schein , waren früher schon getrennt . Nur war es da einfacher wenn man den Bus Schein hatte auf den LKW rüber zu kommen , anders war es beim LKW auf den Bus , da musste man den ganz normal machen also komplett mit Prüfungen , nur eins konnte man sich da sparen bzw. wurde einem erspart , das waren die Pflichtstunden , jedoch ca. 5 Std. musste man allgemein vorweisen um zur Prüfung damals zugelassen zu werden . Wie das nun heute ist kann ich so nicht sagen vermutlich um einiges aufwendiger als früher und vor allem Kostenintensiver, genau da liegt auch das Problem was viele davon abhält hier einen etwas größeren Schein zu machen . Die Kosten eben .

Kleine Anmerkung noch , mit dem alten LKW-Schein durfte man auch ohne Probleme einen Bus fahren jedoch hier ohne Insassen also nur max. 2 Personen gewerblich und max. 9 Personen privat wenn ich es noch richtig weis , wie dies jedoch heute ist kann ich nicht sagen .
Genauso war es auch mit dem Bus-Schein , LKW über 7,5to. gewerblich nein privat ja , da durfte man den fahren aber wie gesagt nur privat . Somit für private Umzüge kein Problem gehabt .

Heute ist es so das man wenn man den alten 3-er noch hat und den alten 2-er bis 50 Jahre alles an LKW fahren durfte , heute ab 50 Jahre nur wenn man entsprechend die Untersuchungen und wenn gewerblich auch die Module für die nächsten 5 Jahre vorweisen kann , sonst nicht , bis 7,5to. bleibt es beim alten , einzige Auflage hier , ab 3,5 -7,5to. braucht man die Module sonst auch hier nichts gewerblich , allerdings darf ich da Zeitlich unbegrenzt fahren solange es privat ist , gewerblich auch hier ab 3,5to. die Untersuchungen . Also im allgemeinen rein nur privat bleibt der alte 3-er uneingeschränkt gültig nicht so beim 2-er .
Übrigens ist es so das wenn man den C od. CE nicht verlängert und den dann nach 2 oder mehr Jahren wieder haben möchte bzw. braucht , hier genügt es eine Doppelstunde in der Fahrschule als Beweis das man noch fahren kann nachzuweisen gegenüber der Führerscheinstelle , aber genau dies braucht man um in danach wieder zu bekommen und natürlich die ganzen anderen Sachen wo oben genannt sind auch .
Das in den Fahrschulen als beglaubigte Fahrten sind aber keine normalen Stunden sondern werden dort als Sonderstunden abgerechnet als etwas teurer als eine normale Stunde .
Wir hatten bei uns in der Feuerwehr ein Fall , wo nach geraumer Zeit uns einfach Fahrpersonal gefehlt hat und ja einer hatte seit Jahren seinen LKW Schein zwar jedoch sich nicht mehr drum gekümmert da er in beruflich nie gebraucht hatte und Anfang des Jahres eben rein für die Feuerwehr , da wir jedoch auch Fahrzeuge der Gewichtsklasse bis 12,0to. haben eben auch die Klasse C1 oder C bzw. alte Klasse 2 .

Zitat:

@Passat-Kombi V5 schrieb am 21. Juni 2020 um 12:10:01 Uhr:


War früher auch schon so entweder den LKW oder den Bus Schein , waren früher schon getrennt .

Stimmt nicht.
Die Klasse 2 ist ein Richtiger Führerschein, für Fahrzeuge über 7,5 To und Züge mit mehr als 3 Achsen.
Dieser berechtigte auch das Führen von Bussen ohne Fahrgäste. Es durften nur Begleitpersonen mitgenommen werden, und da auch nur sehr wenige.

Der alte "Busführerschein" war kein Führerschein, sondern nur ein Personentransportberechtigungsschein, den man zusätzlich zur alten Klasse 2 erwerben konnte. Ebenso wie der Berechtigungsschein zum Transport von Gefahrengüter.

Hab ich doch auch so geschrieben , vielleicht etwas unverständlich , tut mir leid .

Aber danke das du es nochmals genauer beschrieben hast wie es ist und ja in der Sache bin ich eben auch nicht so fit wenn man es so nir brauchte .

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