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Anhänger hinter dem MP

Mercedes V-Klasse 447

Guten Abend zusammen,

Ich habe gestern einen Autotrailer hinter meinem MP gehabt. Auf dem Trailer ein Hyundai, die 2.5to Anhängelast habe ich ausgereizt.

Der Tandemachser hat auf der Autobahn im Autobahnkreuz das vordere linke Rad verloren. Das Rad ist links in die Betonleitplanke eingeschlagen, dann an dieser hoch gesprungen und genau zwischen Auto und Anhänger gelandet bevor er auf dem Grünstreifen zum liegen kam.

Das wichtigste, es ist keinen was passiert, außer meinen beiden Fahrzeugen.

Der Vermieter wollte mir unterstellen, das ich den Anhänger überladen habe, das bestreite ich. Die Radbolzen des vorderen linken Rades sind nicht abgerissen, sondern rückstandsfrei aus den Gewinden raus gefallen.

Der gewerbliche Vermieter des Anhängers will sich von dem Schaden nichts annehmen, meinem Verständnis nach hat er aber gegen seinen eigenen Mietvertrag verstoßen.

Paragraph 1 sagt, "Der Vermieter übergibt dem Mieter einen verkehrssicheren Anhänger."

Liege ich mit der Auffassung, das der Schaden auf einen nicht verkehrstüchtigen Anhänger zurückzuführen ist und damit der Vermieter haftbar zu machen ist richtig?

Versuche es morgen gütlich zu klären, alternativ hat die Rechtsschutzversicherung auch schon ihre Deckung zugesagt.

Gruß Sebastian

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Sk1409 schrieb am 29. August 2017 um 22:33:32 Uhr:


Die Aussage des Vermieters ist:

Der Anhänger hing an ihrem Auto, damit ist die Kasko ihres Autos dafür verantwortlich. Die beim Vermieter abgeschlossene Vollkasko soll nur meinen finanziellen Schaden begrenzen wenn ich einen Anhänger komplett platt mache.

Daher auch heute schon die Rückfrage bei meiner Rechtsschutzversicherung

Das ist Blödsinn.

Es gab eine Reform des Haftungsrechts. Die Haftpflicht des Anhängers ist mit in der Haftung. Und zwar genau in dem Verhältnis wie der Anhänger zum Schadenbeigetragen hat.

Früher war es nur die Haftung des ziehenden Fahrzeug, jetzt wird Verursachungsgerecht geteilt.

Aber die Frage ist hat der Vermieter nachweisbar eine Sorgfaltspflicht verletzt oder grob fahrlässig gehandelt ?

Wer hat beispielsweise den Reifen aufgezogen ? Sind die Nachkontrollen durchgeführt worden ? Oder hat sich ein Spaßvogel erst nach Übergabe des Anhängers daran zu schaffen gemacht ?

Klare Empfehlung: Fachanwalt nehmen, Gutachter beauftragen (und das sage ich als Versicherungsmakler echt sehr selten), Vorsorglich anzeige gegen unbekannt damit die Polizei Spuren sichern kann

Hoffentlich ist dein Benz kein Totalschaden und die Schweißnähte sind heil geblieben....

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bevor ich den MP mit 2,5L, 190/204 PS gekauft habe, hatte ich schon fast den Vertrag zum XC90/II abgeschlossen. Der Motor hatte mich aber auch sehr gestört.
Beim Mercedes wird ja auch dauernd gesagt er wäre laut (verstehe ich eigentlich gar nicht), aber bei weitem nicht so wie der Volvo. Ich komme mit dem Motor beim Mercedes sehr gut klar auch wenn ich den mal so richtig drehen lasse, kein vergleich zum Volvo.
Grüße
Alex

War Stützrad oben und fest? Ist es optisch in Ordnung? Alle anderen Räder fest?

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