Anhänger Frage - Klasse B - 700kg Anhänger, Auto darf nur 650 ziehen - erlaubt?

Hallo,

ich habe eine Frage, da ich das ganze Anhängerthema nicht ganz durchblicke:

Mein Lupo darf 650kg gebremst ziehen und 450kg ungebremst. Ich habe Führerscheinklasse B.

1. Frage: Darf ich einen Anhänger fahren, der z.B. 700kg zul. Gesamtgewicht hat, wenn er aber leer ist oder z.B. nur mit 500kg beladen ist?

2. Darf ich mit meiner Klasse B maximal 750kg Anhänger fahren oder Anhänger, dessen zulässiges Gesamtgewicht die Leermasse des Fahrzeugs nicht übersteigt? Z.B. Caddy, darf 800kg ziehen und wiegt mehr. Dürfte ich dann einen 800kg Anhänger mit meinem Führerschein ziehen?

Gruß Robert

Beste Antwort im Thema

Moin Moin !

Bevor man in einem Forum so eine Frage stellt ,die dann von anderen falsch beantwortet wird ,sollte man (und das gilt auch für diejenigen ,die zwar keine Ahnung haben,aber trotzdem erstmal Blödsinn antworten ), sich erstmal den Text der Verordnung durchlesen. Wenn man dann etwas nicht verstanden hat,kann man immer noch fragen.

Also die Klasse B berechtigt zum Führen von :

""Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t""

Daraus ergibt sich ,dass bislang nur die letzte Antwort richtig war.
Einen Anhänger bis 750 kg zGG kannst du immer ziehen.
Bei Anhängern über 750 Kg zGG musst du eben etwas herumrechnen.
Einen Anhänger mit einem zGG von 2000 kg kannst du mit B niemals fahren !
Irgendetwas von Bremsen steht hier auch nicht drin !

Zusätzlich eingeschränkt wird der Anhänger durch das Zugfzg. , bzw. dessen zulässige Anhängelasten . Hier wiederum handelt es sich im Gegensatz zur Beschränkung durch den FS immer um tatsächliche Lasten !
Und um die Verwirrung völlig komplett zu machen : Es ist ein Unterschied,ob eine AHK nach nat. Recht oder eine mit einem EG-Prüfzeichen verbaut ist und welche Zulassung das Fzg hat !
Nach EG -recht zählt als Anhängelast der beladene Anhänger . Bedeutet,dass du hinter deinem Lupo einen Anhänger anhängen darfst ,der einschliesslich Ladung 450 kg auf die Waage bringt (und dessen zGG nicht grösser ist als das Leergewicht vom Lupo).

Hat die AHK dagegen noch ein nationales Prüfzeichen und ist an einem Fzg verbaut ,dass keine EG - Betriebserlaubniss hat ,zählt die Stützlast zur Beladung des Zugfzgs und du darfst auf dem gleichen Anhänger entsprechend mehr aufladen , die 450 kg sind jetzt die Höchstgrenze für die Achslast des Anhängers , dazu kommt noch die Stützlast ,wobei hier der geringere Wert des Anhängers oder des Zugfzgs massgeblich ist .

MfG Volker

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Ich sehe keinen Fehler von meiner Seite, da ich mit keiner Silbe auf die Klasse B eingegangen bin.

Natürlich.

Es gibt für B keine Möglichkeit einen 2 Tonnen Anhänger zu fahren.
Führerscheinrechtlich gehts nur um die Eintragungen - der muß nichtmal beladen sein.
Rechne mir mal ne legale Möglichkeit vor.
Es geht nicht und das ist dann Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Und Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat.

1. Die Frage war explizit nach B
Du hast als erster geantwortet und gehst nicht auf B ein - wozu antwortest du dann überhaupt?

2. Du schreibst von in allen Fällen 2t.
In allen Fällen beinhaltet doch wohl auch B?
Und das ist sowas von falsch.

Ich habe eben bei Koch Anhänger geguckt.

Ein 2T Anhänger wiegt leer 410kg. So, jetzt sage mir bitte, warum er den Hänger nicht ziehen darf!!!

Ok, ein Denkfehler von dir, dann entschuldige ich mich für die Härte. *winksmilie*

Erklärung:

Zitat:

- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t

Lies es dir mal genau durch.

Ein Anhänger mit 2T ist wohl ein Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.

Das bedeutet,
1. Müßte das Zugfahrzeug eine Leermasse haben die größer ist als 2 Tonnen.

Wird das Zugfahrzeug kaum haben, damit schon durchgefallen.
Falls doch würde folgendes greifen:

2. Außerdem dürfte die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs + die des Anhängers nicht größer als 3,5 t sein.
Damit wären wir bei unserem theoretischen Gespann schon locker über 4 Tonnen da wir 2t zulässiges Gesamtgewicht haben und 2t Leergewicht Zugfahrzeug.

Klasse B kann also führerscheinrechtlich nicht funktionieren.
Führerscheinrechtlich geht es rein um die zulässigen Gesamtmassen. (und die Leermasse Zugfahrzeug)
Beladen oder unbeladen ist egal.

Damit ist Klasse B nicht ausreichend = Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Rein von dem was man legal per StV(Z)O hinhängen darf, kann ich natürlich den 2t Anhänger nur bis 600 kg beladen. Aber ich brauche die Klasse BE um das zu fahren. 😉

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Ok, dann darf man es nicht mit Klasse B. Es ändert aber nichts an meiner Aussage:

Er darf den Hänger (750kg) ziehen und (ohne auf die Klasse B einzugehen) darf man einen 2T Hänger ziehen (mit dem Lupo).

Mit einem Führerschein B ist es nicht zulässig, einen 2t-Anhänger mit einem Lupo zu ziehen, welcher eine Leermasse von ca. 1t hat. Dabei ist es unerheblich, ob der Anhänger leer oder beladen ist.

Rein praktisch dürfte vielleicht gerade ein 1t-Anhänger gehen, welcher dann natürlich nicht vollgeladen werden darf.

Gardiner

Solche Ignoranz kennt nur ein Mittel.
Und es kann keiner behaupten ich hätte es nicht versucht.

Frag mich auch wer da die ganze Zeit gut vergibt.

Zitat:

Original geschrieben von gardiner


Mit einem Führerschein B ist es nicht zulässig, einen 2t-Anhänger mit einem Lupo zu ziehen, welcher eine Leermasse von ca. 1t hat. Dabei ist es unerheblich, ob der Anhänger leer oder beladen ist.

Rein praktisch dürfte vielleicht gerade ein 1t-Anhänger gehen, welcher dann natürlich nicht vollgeladen werden darf.

Gardiner

Haben wir doch nun geklärt. Seine Frage ist beantwortet und zwar richtig. Meine Aussage mit den 2T ziehe ich (in Verbindung mit B) zurück.

Dass Auto selber (wenn der Fahrer die Berchtigung hat) darf auch einen 2T Hänger ziehen. Allerdings scheint das dem TE auch egal zu sein, er will nur 750kg ziehen.

Krabbelkaefer :
Ich lese gerade deine Frage , will aber nicht auf die vorgen fast immer wirren Antworten eingehen :
Nehmen wir die Farge 2 zuerst .
Nach neuem Recht darfst du mit Klasse B 3500 kg zGw Kraftwagen + 750 kg zGw Anhänger fahren . Die Angabe -oder kleiner als Leergewicht ist weggefallen -.
Frage 1 : Die stellst du falsch , deshalb kann man darauf nicht eingehend antworten :
Zitat :
1. Frage: Darf ich einen Anhänger fahren, der z.B. 700kg zul. Gesamtgewicht hat, wenn er aber leer ist oder z.B. nur mit 500kg beladen ist?

Hier müßtest du das Leergewicht angeben und dann noch auf die Zuggesamtmasse achten. Hierbei werden die zulässigen Gesgew. der beiden Komponenten addiert .
Wenn die Anhängelast es zulässt , darfst du den leer oder beladenen Anhänger fahren solange das in dem Anhängerschein angegebene zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird .
Beispiel :
Pkw 1300 kg + Anhänger, Leergewicht 200 kg ( ? ) + Zuladung 500kg -
Erlaubt , wenn die Anhängelast und Zuggesamtgewicht eingehalten werden .
Besitzstandsregelung auf neues Recht vom 19.1.13.:

Text Klasse B : Zugfahrzeug der Kalesse B mit einem Anhänger mit einer zulässigem Gesamtmasse bis zu 750 Kg. Da das Zugfahrzeug im Endeffekt 3500 Kg zGw. haben dürfte ( Höchstgewicht Klasse B) , also max 3500 Kg + 750 Kg . = Zuggewicht 4250 Kg

Oder : Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger mit einer zulässigem Gesamtmasse - über - 750 Kg , sofern 3500 Kg zulässige Gesamtmasse nicht überschritten werden .
Die zweite Möglichkeit habe ich nur dazu geschrieben , damit nicht wieder nichtendenwollende Diskussionen entstehen .
Ciao. Giovanni.

Ob das den TE nach über drei Jahren noch kümmert.

trouble, das habe ich wohl bedacht , aber bei dem Unsinn der geschrieben wurde , war ich der Meinung, eine Richtigstellung wäre höchstangebracht für die Foristen die nun ganz weg wären von der Rolle .
Vielleicht kann jemand etwas damit anfangen , der es gebrauchen kann und unsicher gemacht wurde .
Gerade das Anhängerthema hinter Klasse B ist immer eine schwierige Sache .
Aber schön , dass du es gemerkt hast
Giovanni.

Du hast ja Recht, aber glaubst Du, das nutzt hier was?🙂

Trouble , die Hoffnung stirbt zuletzt , selbst in den WOMO- und Rechtforen.
Nenn mich einfach einen Überzeugungstäter .
Ich versuche immer schlechtiformierte Schäfchen zu überzeugen .
Kürzlich ist erst eine Studie veröffentlicht worden , nach der die Weiterbildung der Führerscheininhaber nach der Führerprüfung schlecht , gering und trotzdem voller Überzeugug zu den eigenen Fähigkeiten ist .
Man sieht es doch bei einigen Antworten zu Sachthemen .
Giovanni.

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