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Anhänger blockiert, wegziehen nicht möglich. Was dann?

Themenstarteram 5. Juni 2021 um 17:48

Man stelle sich einen mit Bauschutt vollgeladenen 750 kg Anhänger vor, der am Straßenrand abgestellt ist und angekoppelt werden soll. Ein fremdes Auto ist jedoch plötzlich davor geparkt und bleibt die nächsten drei Wochen auch dort stehen, das Anhängen ist also nicht möglich.

Dabei wird nun die zweiwöchige Frist zum Abstellen des Anhängers ohne Zugfahrzeug überschritten. Was passiert dann bei einer Kontrolle des Ordnungsamtes?

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129 Antworten

Wenn ich nicht weiss, wem das Fahrzeug gehört, hätte ich wenig Bauchschmerzen beim Ordnungsamt um Hilfe zu ersuchen, oder ggf. bei der Polizei.

NICHT mit dem Ziel dem PKW-Halter eine reinzuwürgen, sondern einfach mit der Bitte, ob er die Möglichkeit besitzt den Wagen kurz um zu setzen (auch wenn er dazu nicht verpflichtet ist, aber freundlich fragen geht immer). Die Ordnungsbehörden haben zumindest die Möglichkeit den Halter ausfindig zu machen.

Ich habe schon Auflieger im 90Grad Winkel aufgesattelt oder vorwärts an eine Freirampe gesetzt, daher verstehe ich das Problem nicht so ganz.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 6. Juni 2021 um 00:02:56 Uhr:

Ich habe schon Auflieger im 90Grad Winkel aufgesattelt oder vorwärts an eine Freirampe gesetzt, daher verstehe ich das Problem nicht so ganz.

Das geht aber nur wenn links und rechts des Aufliegers Platz ist.

Wenn da auf einer Seite was "festes" ist, wie eine Hecke, Hauswand usw. dann funktioniert das nur bedingt. Außerdem braucht man dafür nach vorne mindestens die halbe Autobreite Platz, da ja das AHK vorne am Anhänger ist und nicht 1,3m hinter der vordersten Ecke, wie beim Auflieger.

Ein Foto der Situation wäre also sehr von Vorteil, wobei ich aber glaube, dem TE geht es nicht um die Lösung des Problems, sondern um das umgehen der Strafe.

Auch wahr. Aber eigentlich kriegt man vor Allem so einen (sorry) Spielzeuganhänger immer irgendwie raus. ;)

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 6. Juni 2021 um 00:25:13 Uhr:

Auch wahr. Aber eigentlich kriegt man vor Allem so einen (sorry) Spielzeuganhänger immer irgendwie raus. ;)

JJJJJaa, aber: wenn der leer ist, dann ziehe ich das Ding auch seitwärts raus, kein Problem. Hier aber scheint der Hänger "voll" zu sein. Die Deichsel hoch zu ziehen und dann vorwärts, um hinten Platz zum Drehen zu bekommen, scheidet dadurch aus. Und einfach so drehen geht mit dem Abstand nicht, nicht ohne hinten oder vorn anzustoßen.

Ist der leer, dann kann ich locker hin und her zentimeterweise den Hänger raus manövrieren. Aber wenn der mal voll ist, puuh.

Ich hab selber so einen Hänger und ich sehe das Problem des TE.

Ich denke, dass ich mich da auch ans Ordnungsamt wenden würde. Irgendwie ist es schon wie "zuparken".

Zitat:

@bimota schrieb am 6. Juni 2021 um 06:29:03 Uhr:

JJJJJaa, aber: wenn der leer ist, dann ziehe ich das Ding auch seitwärts raus, kein Problem. Hier aber scheint der Hänger "voll" zu sein. Die Deichsel hoch zu ziehen und dann vorwärts, um hinten Platz zum Drehen zu bekommen, scheidet dadurch aus. Und einfach so drehen geht mit dem Abstand nicht, nicht ohne hinten oder vorn anzustoßen.

Ist der leer, dann kann ich locker hin und her zentimeterweise den Hänger raus manövrieren. Aber wenn der mal voll ist, puuh.

Ich hab selber so einen Hänger und ich sehe das Problem des TE.

Ich denke, dass ich mich da auch ans Ordnungsamt wenden würde. Irgendwie ist es schon wie "zuparken".

Gerade gestern noch gemacht, so nen 750Kg Anhänger, voll geladen mit Gartenabfällen (inkl. Erdballen) aus seiner Parkposition befreit. Da kein anderer Platz ist, steht der Anhänger mit der Deichsel kurz vor einer Hecke, links im 20cm Abstand ein Baum, rechts eine Garage. Nach hinten wäre zwar Platz, man muss ihn aber nach rechts raus drehen. Der Boden ist uneben und nur Erde, also nicht befestigt.

Was soll ich sagen, egal ob leer oder voll, seit 15 Jahren noch nicht ein Mal Probleme gehabt, ihn dort von Hand raus zu bekommen.

Mag zwar großkotzig klingen, aber bei 50cm vorne und hinten kuppele ich den fast noch ans Auto an und ziehe ihn damit raus. Auf jeden Fall ist dort laut Beschreibung um einiges mehr an Platz als hier bei uns ;)

Wie zuparken ist es auf keinen Fall, da man ja wohl nicht erwarten kann,dass der Platz vor einem abgestellten Anhänger, frei bleiben muss,falls der Anhänger eigner diesen irgendwann mal anhängen möchte.

Der 750kg Anhänger hat eine max Stützlast von 75 kg. Für einen durchschnittlich gebauten Mann auch nicht unmöglich diesen zu bewegen. Stützrad ist ja auch dran und zur Not muss man halt die Last Richtung Heck verteilen.

Wenn man denn überhaupt den Anhänger weg bewegen möchte.

Zitat:

und zur Not muss man halt die Last Richtung Heck verteilen.

Genauso ist das. Und im ganz extremen Fall räumt man ihn (fast) leer, zieht ihn woanders hin, das Auto vorne dran und anschließend wieder vollpacken.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 5. Juni 2021 um 20:05:00 Uhr:

Wie kommst Du auf das schmale Brett?

Wo steht,dass ich vor einem geparkten Anhänger nicht parken darf?

Zitat:

@Foggy schrieb am 5. Juni 2021 um 20:10:08 Uhr:

 

Sehe ich genauso.

Warum sollte ich da nicht parken dürfen?

Selbst Lkw Anhänger kann man so "zu parken" wenn man sein Fahrzeug ordnungsgemäß abstellt.

Wäre ja ein Hit wenn man das nicht dürfte

Sorry, aber die Einstellung ist an Dreistigkeit wohl kaum noch zu überbieten !

Wenn da ein vollbeladener Anhänger steht, völlig egal ob PKW-Anhänger oder LKW-Anhänger, so sollte ein gesunder Menschenverstand davon ausgehen, daß dieser Anhänger zur Abholung bereit steht.

Bei einem LKW-Anhänger, der mit Kies, Schotter oder Erde beladen ist, kann die Wahrscheinlichkeit recht hoch sein, daß das geladene Material auf der Baustelle benötigt wird.

Eure Fahrzeuge werden schneller am Abschlepphaken hängen als Euch lieb ist und wenn durch den Verzug die Baustelle steht, wird das auf der Rechnung angeführt.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 7. Juni 2021 um 08:36:29 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 5. Juni 2021 um 20:05:00 Uhr:

Wie kommst Du auf das schmale Brett?

Wo steht,dass ich vor einem geparkten Anhänger nicht parken darf?

Zitat:

@Geisslein schrieb am 7. Juni 2021 um 08:36:29 Uhr:

Zitat:

@Foggy schrieb am 5. Juni 2021 um 20:10:08 Uhr:

 

Sorry, aber die Einstellung ist an Dreistigkeit wohl kaum noch zu überbieten !

Wenn da ein vollbeladener Anhänger steht, völlig egal ob PKW-Anhänger oder LKW-Anhänger, so sollte ein gesunder Menschenverstand davon ausgehen, daß dieser Anhänger zur Abholung bereit steht.

Bei einem LKW-Anhänger, der mit Kies, Schotter oder Erde beladen ist, kann die Wahrscheinlichkeit recht hoch sein, daß das geladene Material auf der Baustelle benötigt wird.

Eure Fahrzeuge werden schneller am Abschlepphaken hängen als Euch lieb ist und wenn durch den Verzug die Baustelle steht, wird das auf der Rechnung angeführt.

Aufgrund welcher Vorschrift?

Zitat:

@autoauto2 schrieb am 7. Juni 2021 um 08:44:54 Uhr:

Zitat:

@Geisslein schrieb am 7. Juni 2021 um 08:36:29 Uhr:

 

Zitat:

@autoauto2 schrieb am 7. Juni 2021 um 08:44:54 Uhr:

Zitat:

@Geisslein schrieb am 7. Juni 2021 um 08:36:29 Uhr:

 

Sorry, aber die Einstellung ist an Dreistigkeit wohl kaum noch zu überbieten !

Wenn da ein vollbeladener Anhänger steht, völlig egal ob PKW-Anhänger oder LKW-Anhänger, so sollte ein gesunder Menschenverstand davon ausgehen, daß dieser Anhänger zur Abholung bereit steht.

Bei einem LKW-Anhänger, der mit Kies, Schotter oder Erde beladen ist, kann die Wahrscheinlichkeit recht hoch sein, daß das geladene Material auf der Baustelle benötigt wird.

Eure Fahrzeuge werden schneller am Abschlepphaken hängen als Euch lieb ist und wenn durch den Verzug die Baustelle steht, wird das auf der Rechnung angeführt.

Aufgrund welcher Vorschrift?

Aufgrund der vom bösen Wolf. :D

Wer stellt denn sein Baumaterial auf öffentlichem Grund auf einem Anhänger ab?

Gruß Metalhead

Zitat:

@autoauto2 schrieb am 7. Juni 2021 um 08:44:54 Uhr:

Zitat:

@Geisslein schrieb am 7. Juni 2021 um 08:36:29 Uhr:

 

Zitat:

@autoauto2 schrieb am 7. Juni 2021 um 08:44:54 Uhr:

Zitat:

@Geisslein schrieb am 7. Juni 2021 um 08:36:29 Uhr:

 

Sorry, aber die Einstellung ist an Dreistigkeit wohl kaum noch zu überbieten !

Wenn da ein vollbeladener Anhänger steht, völlig egal ob PKW-Anhänger oder LKW-Anhänger, so sollte ein gesunder Menschenverstand davon ausgehen, daß dieser Anhänger zur Abholung bereit steht.

Bei einem LKW-Anhänger, der mit Kies, Schotter oder Erde beladen ist, kann die Wahrscheinlichkeit recht hoch sein, daß das geladene Material auf der Baustelle benötigt wird.

Eure Fahrzeuge werden schneller am Abschlepphaken hängen als Euch lieb ist und wenn durch den Verzug die Baustelle steht, wird das auf der Rechnung angeführt.

Aufgrund welcher Vorschrift?

Das will ich auch wissen

Und auch hier nochmal: lasst bitte eure Fullquotes weg, wenn ihr auf den Beitrag davor antwortet; das wird extrem schlecht lesbar.

Vielen Dank.

Zitat:

@Foggy schrieb am 7. Juni 2021 um 10:10:07 Uhr:

Zitat:

@autoauto2 schrieb am 7. Juni 2021 um 08:44:54 Uhr:

 

Aufgrund welcher Vorschrift?

Das will ich auch wissen

Ich bin echt überwältigt, daß Viele für Ihr Tun und Handeln eine Vorschrift benötigen... keinesfalls jedoch weiterdenken.

Selbst wenn es erlaubt ist, vor einem Anhänger zu parken, der sogar noch beladen ist, sollte soviel Anstand im Ranzen vorhanden sein, daß man davor nicht sein Fahrzeug parkt.

Dafür braucht es keine Vorschrift, Verbote, oder Gesetzestexte.

Ein beladener Anhänger wartet darauf abtransportiert zu werden.

Zitat:

@autoauto2 schrieb am 7. Juni 2021 um 08:44:54 Uhr:

Aufgrund welcher Vorschrift?

Da werfe ich jetzt mal §1(2) StVO in den Ring.

Ggf zu kombinieren mit den §§858 und 859 BGB.

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