1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. V-Klasse
  6. V-Klasse & Vito
  7. Anhängelasterhöhung über 2,5t

Anhängelasterhöhung über 2,5t

Mercedes V-Klasse 447

Hat von euch schon jemand an seinem W447 eine Anhängelasterhöhung gemacht.
Ich muss meine von 2500kg auf 2700kg erhöhen und suche nach Erfahrungen.

Ähnliche Themen
45 Antworten

Und wenn das Zuggesamtgewicht wiederum auf 5600kg beschränkt wird? Damit ist dann gewichtstechnisch alles beim alten. Mir geht es ja tatsächlich noch nichtmal darum die Last wirklich zu ziehen. Nur ist es für die 100kmh Regelung wichtig, dass das zGg <= Anhängelast ist. Ablasten will ich den Anhänger aber nicht, weil ich ihn mit einem anderen Fahrzeug ja voll nutzen kann.

Ich bin da anderer Meinung: Für die
100km/h-Regelung muss das LEERgewicht des Zugfahrzeuges höher sein, als das zGG des Anhängers.

Das hat doch eigentlich mit der Anhängelast nichts zu tun. :) Daher kannste dir das Thema vielleicht sparen. ;)

Mein Vau wiegt leer z. B. ca. 2650kg und mein Caravan 2500kg. Ergo darf ich 100km/h mit dem Gespann fahren. :p

Neben der Einschränkung, dass das zGg des Anhängers <= Eingetragenes Leergewicht * Faktor. Muss auch das zGg <= Anhängelast sein.
Nach zu lesen im entsprechenden Gesetzestext 1) c) bb)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvoausnv_9/BJNR317100998.html

Wichtig ist übrigens, dass alle Kriterien im jeweiligen Fahrzeugschein eingetragen sind. Also auch dein Leergewicht.

Die Regelung für 100 km/h ist eigentlich ganz einfach:
Wohnwagen: das eingetragene Leergewicht vom Zugfahrzeug x 0,8, hat der Wohnwagen eine Antischlingerkupplung und/oder ein ESP darf mit Faktor 1,0 multipliziert werden. Mit anderen Worten, unsere V-Klasse (4 matic) hat ein eingetragenes Leergewicht von 2.210 kg (bei uns) mal 1,0 = max. 2.210 kg ZGG für den Wohnwagen. Unseren Hobby mit 2.200 kg dürfen wir somit offiziell mit 100 km/h auf der Autobahn und Kraftfahrtstrasse bewegen (nicht auf der Landstrasse, da gelten immer 80 km/h).
andere Anhänger: das eingetragene Leergewicht vom Zugfahrzeug x 1,1 und x 1,2, wenn der Anhänger eine Antischlingerkupplung und/oder ESP hat. Also mit unserer V-Klasse sind bestenfalls maximal 2.210 x 1,2 = 2652 kg mit 100 km/h zu bewegen (also offiziell :-)).
Eine Erhöhung der Anhängelast bringt überhaupt gar nichts. Aber man kann meisten das Leergewicht erhöhen. Bei vielen Fahrzeugen steht das Leergewicht der Basisaustattung in den Papieren. Ein gut oder vollausgestatteter Wagen bringt aber oft einige Kilo mehr auf die Waage. Bei einem Volvo XC90 fehlten uns mal nur ca. 25 kg, um die 100 km/h für den Wohnwagen zu erreichen. Den haben wir wiegen lassen und sein tatsächliches Leergewicht war deutlich höher. Das ermittelte wurde eingetragen und dann konnte ganz offiziell die 100 gefahren werden.

Ergänzung:
um die maximalen 2652 kg nutzen zu können, müsste die erlaubte Anhängelast natürlich auch mindestens diesen Wert haben. Die normalen 2.500 kg, die Mercedes freigibt, reichen in dem Fall nicht aus. Aber wer hat schon einen normalen Anhänger mit Antischlingerkupplung oder ESP? Sicherlich nur ein paar wenige. Mit dem normalen Faktor 1,1 wäre bei 2.431 kg Schluss, dann passt es.

Hallo Buddha2,
hast du die 2.650 kg Leergewicht eingetragen? Ist der V ein Marco Polo oder warum ist der so schwer?

Ja, liegt an der Ausstattung. Ist kein MP, ist ein 250 4matic Exclusive mit AMG-Paket etc.

Unser auch, mit den 4 Einzelsitzen mit Klimatisierung. Ist der Kasten dann wirklich so schwer? Hast du ihn wiegen und das tatsächlich Leergewicht eintragen lassen. Das habe ich bei der V-Klasse nämlich noch nicht gemacht und habe mich immer gefragt, ob der Prüfer da mitspielt. Denn, man könnte ja auch alle Sitze heraus nehmen und leer fahren. Dann würde das hohe Leergewicht ja nicht mehr passen. Beim SUV sind die Sitze verschraubt und nicht zum ausbauen gedacht. Da ging das, aber beim V? Wie haste das gemacht?

Guten Morgen Gemeinde,
ich mach mir so meine Gedanken über das Thema. Na klar ist die Bremse des V schon richtig ausgelegt, und es sind genug Reserven berücksichtigt, so weit so gut. Aber ist das auch bei der Anhängerbremse der Fall? Ich kriege so nen bisschen Bauchschmerzen, wenn hier alles am Limit gerechnet wird. Je schwerer das Gesamtpaket wird, um so mehr ist die Bremse am Limit, und die Bremswege steigen bei steigender Geschwindigkeit ja leider nicht linear an.
Und dann will man mit 2,5t oder mehr am Haken auch noch 100 km/h fahren, obwohl der Bursche vorn leer vielleicht gerade selbst bisschen mehr als die 2,5t hat. Und der Wohnwagen hat 11 Monate im Jahr brav unterm Carport gestanden, die Auflaufbremse ist komplett schwergängig oder festgegammelt, weil nie gepflegt, und dann die erste Vollbremsung des Gespanns bei anliegenden 100 km/h, ich mag nicht weiter denken.
Ich habe ziemlich jeden Tag solche Anhänger zum TÜV, gern auch schwere Pferdeanhänger, Baustellenanhänger mit nem Minibagger drauf und eben Wohni's. Die Besitzer werden ganz schön blass, wenn sie dann die Bremswerte sehen, die der Anhänger noch bringt. Gestern gerade wieder einen Hobby Wohnwagen gehabt mit Bremswirkung 0 auf dem rechten Rad. Da wird man nachdenklich.
Wünsche allzeit gute Fahrt.
Gardiner

Zitat:

@Casper2020 schrieb am 8. Februar 2020 um 00:42:04 Uhr:


Unser auch, mit den 4 Einzelsitzen mit Klimatisierung. Ist der Kasten dann wirklich so schwer? Hast du ihn wiegen und das tatsächlich Leergewicht eintragen lassen. Das habe ich bei der V-Klasse nämlich noch nicht gemacht und habe mich immer gefragt, ob der Prüfer da mitspielt. Denn, man könnte ja auch alle Sitze heraus nehmen und leer fahren. Dann würde das hohe Leergewicht ja nicht mehr passen. Beim SUV sind die Sitze verschraubt und nicht zum ausbauen gedacht. Da ging das, aber beim V? Wie haste das gemacht?

Das halbwegs reale Leergewicht steht in den COC-Papieren. Das muss man sich dann am besten bei Zulassung eintragen lassen.

Weiterer Weg wäre ein nachträglicher Wiegevorgang und sofort anschließender Vorstellung beim Prüfer.

Was sagt denn dein COC?

Zitat:

@gardiner schrieb am 8. Februar 2020 um 07:20:21 Uhr:


Guten Morgen Gemeinde,
ich mach mir so meine Gedanken über das Thema. Na klar ist die Bremse des V schon richtig ausgelegt, und es sind genug Reserven berücksichtigt, so weit so gut. Aber ist das auch bei der Anhängerbremse der Fall? Ich kriege so nen bisschen Bauchschmerzen, wenn hier alles am Limit gerechnet wird. Je schwerer das Gesamtpaket wird, um so mehr ist die Bremse am Limit, und die Bremswege steigen bei steigender Geschwindigkeit ja leider nicht linear an.
Und dann will man mit 2,5t oder mehr am Haken auch noch 100 km/h fahren, obwohl der Bursche vorn leer vielleicht gerade selbst bisschen mehr als die 2,5t hat. Und der Wohnwagen hat 11 Monate im Jahr brav unterm Carport gestanden, die Auflaufbremse ist komplett schwergängig oder festgegammelt, weil nie gepflegt, und dann die erste Vollbremsung des Gespanns bei anliegenden 100 km/h, ich mag nicht weiter denken.
Ich habe ziemlich jeden Tag solche Anhänger zum TÜV, gern auch schwere Pferdeanhänger, Baustellenanhänger mit nem Minibagger drauf und eben Wohni's. Die Besitzer werden ganz schön blass, wenn sie dann die Bremswerte sehen, die der Anhänger noch bringt. Gestern gerade wieder einen Hobby Wohnwagen gehabt mit Bremswirkung 0 auf dem rechten Rad. Da wird man nachdenklich.
Wünsche allzeit gute Fahrt.
Gardiner

Ich kann deine Ansätze verstehen. Aber genau dafür gibt es doch die HU. Mein Caravan bekommt z. B. nächste Woche seine Plakette, vermutlich :D, und steht auch keine 11 Monate herum. Die Bremse ist auch nie angezogen, wenn er steht.

Macht natürlich jeder anders, aber dabei ist natürlich auch Selbstverantwortung gefragt.

Am Limit ist die 100km/h-Regelung ja nicht wirklich, im Gegenteil. Es ist ja eine zusätzlich gewährte Erlaubnis, weil das Gespann eben nicht am Limit ist. :)

Ja die Anhängelast ist so Sache. Bei Bootstrailer fahren viele am Limit und drüber, weil meist das Boot aus dem Prospekt in der Realität viel schwerer ist und dann noch der ganze Krempel dazu kommt. Und wenn dann noch im Salzwasser geslippt wird, ist er noch extremerer Betrieb. Und viele glauben noch, dass sie bis 10% überladen dürfen.

In dieser "Glaubensfrage" werden sie, gerade im Ausland, ganz schnell und sehr eindrücklich eines Besseren belehrt. :D
Zum Teil wird in einigen Ländern schon bei 10 Kilogramm! und nicht 10 Prozent Überschreitung sanktioniert.
Hohe Geldstrafen sind da noch das angenehmste, was diesen Fahrern droht.

Österreich ist da gutes Beispiel. Da gibts gar keine Toleranz

@Casper2020 für den erhöhten Faktor muss entweder der Anhänger eine Antischlingerkupplung oder z. B. das ATC haben. Beides ist bei klassischen Lastenanhängern tatsächlich unüblich. Alternativ kann aber auch das Zugfahrzeug ein ESP mit Anhängerunterstützung haben. Die V Klasse mit Serienkupplung hat zum Beispiel das TSA (Trailer Stability Assist) im eigenen ESP aktiviert.

Anhänger sind mit 100kmh bei weitem nicht am Limit. In Frankreich sind zum Beispiel 130kmh normal.

In meinem Fall hat meine V Klasse ein Leergewicht von über 2500kg. Daher wäre schon der reguläre Faktor von 1,1 für meine gewünschten 2700kg genug. Das einzige Limit ist aktuell die Anhängelast von 2500kg. Und an genau diesem möchte ich möglichst günstig etwas ändern.

Nochmal zum Verständnis, ich habe nicht vor den Anhänger voll beladen mit 100kmh über die Bahn zu ziehen. Ich will ihn lediglich nicht ablasten um ihn leer mit 100kmh zu ziehen.

Was die Bremsen anbelangt sind diese bei Anhängern dafür gedacht den Anhänger bremsen zu können. Natürlich muss auch diese gewartet werden. Meine Anhänger werden regelmäßig kontrolliert und gewartet, deutlich häufiger als sie zum TÜV müssen. Und selbst mein Bootstrailer mit seinen fast 40 Jahren bremst wie am ersten Tag.

Deine Antwort
Ähnliche Themen