Anhängelast / Zulässiges Gesamtgewicht

Hallo zusammen.

Ich würde gerne wissen, was ich mit meinem Wagen maximal als Anhänger ziehen kann.
Im Fahrzeugschein sind folgende Angaben:

Leergewicht: 1.580 kg
zulässige Gesamtmasse: 2.045 kg
Anhängelast: 1.600 kg

Gehe ich Recht in der Annahme, dass das Gesamtgewicht nichts mit der zulässigen Gesamtmasse zu tun hat?
Also Gesamtmasse = Gesamtgewicht des Fahrzeugs incl. Insassen und Gepäck und zusätzlich ein Anhänger der samt Inhalt 1.600 km wiegen darf?

Beste Antwort im Thema

Immer die Antworten zu einem Thema nach dem nicht gefragt wurde.  😁

Maximale Anhängelast 1600kg bedeuten ganz einfach das der Hänger maximal 1600kg wiegen darf.
Dabei ist es egal ob es sich um einen überladenen 1200kg Hänger handelt oder um einen halbleeren 3,5tonner, es zählt das tatsächliche Gewicht.
Ein Bonus ist das die Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet wird, bei 50kg Stützlast darf der Hänger dann also 1650kg wiegen.

Führerscheinrechtliche und zulassungsrechtliche Vorgaben sind halt mal zwei verschiedene Dinge, hier aber wurde nach dem Zulassungsrechtlichen gefragt.😉

Aber Achtung, oftmals ist auch ein Gesamtzuggewicht eingetragen welches zu beachten ist!

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Es geht darum wenn jemand den Führerschein 2013 neu macht...

Dann kriegt er die neuen Klassen und da ist BE eben beschränkt auf 3,5t. Anhänger. Bis jetzt keinerlei Beschränkung. (fahrerlaubnistechnisch). Daher auch die Möglichkeit des Unimogs.

Auch wenn BE eingeschlossen ist in CE - CE mal durchlesen.
CE beinhaltet kein Zugfahrzeug der Klasse B. (bis jetzt noch und voraussichtlich auch nicht)

C1E wird vermutlich/voraussichtlich ein Zugfahrzeug B beinhalten, aber C1E ist ebenfalls beschränkt von der Anhängelast - jetzt schon und in Zukunft auch.

Also was machen zukünftige Unimog Fahrer mit diesem Unimog?
Wo kriegen sie eine passende Klasse her?

Denn T geht auch nicht, da der Unimog mehr als 60 läuft. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Da das beantwortet ist:

TE darf nicht alles fahren!

Sollte er noch einen Fetzen/Papp führerschein haben in dem 2 und 3 drinstehen, dann hat er bei einem Klasse B Fahrzeug und einem Drehschemelanhänger ein Achsenproblem. 😁 😉

Wow 😉

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess



Auch wenn BE eingeschlossen ist in CE - CE mal durchlesen.
CE beinhaltet kein Zugfahrzeug der Klasse B. (bis jetzt noch und voraussichtlich auch nicht)

Liegt aber auch daran das meines Wissens der B vorraussetzung ist um überhaupt den C machen zu dürfen und ohne C gibts keinen CE. Somit müssen die niedrigeren Klassen nicht eingeschlossen sein da man Diese eh vorher erwerben muß.

Zwar nicht logisch aber lukrativ.

@derbeste:
das wurde doch schon geklärt, Fehler von mir, nur der 3er hat das Problem mit den 3 Achsen (kann man sich eigentlich gut merken).

@sirdonald:
Ja, nur berechtigt CE nicht zum Führen eines B Fahrzeugs mit 17t. Hänger. 😁
Es steht kein Fahrzeug der Klasse B in CE drin. 😉

Dafür brauchts momentan BE(alt).

Nur gibts BE(alt) bald nicht mehr/kann nicht neu erworben werden. BE(neu) ist beschränkt.

Dann müßte man CE(neu) ansehen, aber da ist nichts geplant mit B Fahrzeugen.

Nur bei C1E(neu) gibts auch nen Fahrzeug der Klasse B.
Und C1E ist jetzt schon und auch neu beschränkt.

Während BE(alt) keinerlei Beschränkung hat (fahrerlaubnisrechtlich).

Und Klasse T fällt weg da >60 km/h.

Das einfachste wäre die 60 km/h in T zu streichen. (bin mir nicht sicher ob das irgendwelche Probleme gibt bei anderen Fahrzeugen)
Oder Klasse CE die Berechtigung zu geben mit B Fahrzeugen zu ziehen.

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Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Ja, nur berechtigt CE nicht zum Führen eines B Fahrzeugs mit 17t. Hänger. 😁Es steht kein Fahrzeug der Klasse B in CE drin. 😉

Ich frage mich gerade, wie ein B Fahrzeug einen 17t Anhänger ziehen dürfen soll.

Wenn ich mich recht entsinne, dann darf die zGM des Anhängers

  • ungebremst  <= 750 kg
  • auflaufgebremst  <= zGM des Zugfahrzeugs
  • mit durchgehender Bremsanlage (Druckluftbremse) <= 1,5fache zGM des Zugfahrzeugs

betragen.

Da die Klasse B bis 3,5t geht und keine Druckluftbremse hat, darf der Anhänger also max. 3,5t zGM aufweisen.

Anders bei C1 (bis 7,5t):
Da hier eine Druckluftbremsanlage verfügbar ist, dürfte der Anhänger 11,75t zGM haben.
(Bei Tandemachse <1m greift jedoch die Achsbeschränkung von 11t.)
Auch hier sind wir noch weit von den von dir angegebenen 17t entfernt.

Dann gibt es noch den Fakt, dass C1E-Züge auf 12t zGM begrenzt sind.
(Daher wird allen "Umschreibern" empfohlen, darauf zu achten, dass sie sich den Code 79 bei der Klasse CE eintragen lassen, um auch weiterhin Züge bis 18,5t zGM fahren zu dürfen.)

Wie soll man jetzt also mit einem B bzw. C1 Zugfahrzeug (trotz Fahrerlaubnis CE) einen 17t-Anhänger ziehen dürfen?

Wieso sollte Klasse B keine Druckluftbremse haben?

Unimog.
<3,5t.
>60 km/h
Anhängelasten auch noch über die genannten 17 Tonnen... 😁

Es ist möglich. 😉
Auch bei Geländewagen kann man Druckluftbremsen haben.

Bis jetzt kein Problem, da ja 2er (allgemein Züge) oder BE (wenn CE oder C1E).

Wenn du aber ab 2013 BE als 3,5t. Anhängelast zulassungsrechtlich beschränkst
und gleichzeitig CE kein Klasse B Fahrzeug als Zugfahrzeug zulässt hast du ein Problem.

C1E(neu) reicht nicht (da wirds ein Klasse B Zugfahrzeug geben) da ebenfalls beschränkt.

C1E reicht übrigens jetzt schon nicht...

Ich muss meine obige Aussage nun doch etwas korrigieren.
Abgesehen von den drei genannten Anhängelasten gibt es tatsächlich noch eine (nicht sehr bekannte) Formel zur Berechnung der (verkehrsrechtlich) zulässigen Anhängelast:
Es muss eine Mindestmotorleistung von 2,2 kW/t verfügbar sein.
Somit müsste der Unimog über mindestens 45,1 kW Motorleistung verfügen.

Und schon wieder habe ich - dank Motor-Talk - etwas dazugelernt ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess



@sirdonald:
Ja, nur berechtigt CE nicht zum Führen eines B Fahrzeugs mit 17t. Hänger. 😁
Es steht kein Fahrzeug der Klasse B in CE drin. 😉

Hast du überhaupt meinen Beitrag gelesen oder nur überflogen? Ausserdem hättest du dich mal über die Vorraussetzungen informieren können die für den C und CE nötig sind.

Um den CE erwerben zu können ist Führerscheinklasse B zwingende Vorraussetzung und ebenfalls die Klasse C und wenn man nach der Prüfungsorgie B-C-CE den CE in Händen hält darf man so gut wie Alles fahren, auch Kombinantionen die unter BE fallen das Dieser in CE eingeschlossen ist.

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Fuehrerscheinklassen.htm

Lies dir doch mal das von deiner Seite durch

Zitat:

CE:
Kraftwagen über 3,5 t zG1) (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zG1)

Verstehst du?

Auch wenn CE die Klasse BE einschließt und auch wenn die Klasse B überhaupt Voraussetzung ist, deswegen darfst du mit CE trotzdem kein Fahrzeug der Klasse B mit Hänger fahren.

Blöd aber ist halt so.

Aufgrund der Änderung von BE wird es sehr schwierig/unmöglich für Menschen die ab 2013 ihren Führerschein machen so einen Unimog zu fahren. Weil selbst wenn C1E so formuliert wird, daß man damit auch Klasse B Fahrzeuge fahren darf - C1E ist jetzt schon beschränkt und wird es auch in Zukunft sein.

Also nochmal, evtl. verständlicher:

Wenn BE(neu) beschränkt ist auf 3,5t. Anhängelast.

Und du mit CE nur Fahrzeuge ÜBER 3,5t. fahren darfst.

Was machst du mit einem Unimog UNTER 3,5t. und 17t. Anhängelast?

(C1E fällt weg - beschränkt - und T - wegen >60 km/h - auch...)

@kellergeist:
Link? (evtl. zeitliche Eingrenzung Fahrzeuge ab Bj. XY?)

Und Unimog mit 45,1 kw ist kein Problem.
Immerhin gehen wir hier auch von einem Unimog aus der mehr als 60 km/h fährt sonst wäre Klasse T ausreichend.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


@kellergeist:
Link?
Und Unimog mit 45,1 kw ist kein Problem.

Kein Problem:

§35 STVZO

Aufmerksam darauf wurde ich, als ich nach der Anhängelast an einem 3,5t Unimog gesucht hatte und auf einen Beitrag in der

Unimog-Community

gestossen bin.

ah, danke. Sieht recht allgemein aus. 🙂
(müßte ich mal rechnen und lustig wärs dann auch was passiert wenn die eingetragene Anhängelast darüber liegt aber das lassen wir mal weg)

So, BTT:
Hast du im Forum erfahren, daß 17 Tonnen durchaus möglich sind? 😉

Mit dem U411 bist du auch gar nicht so verkehrt. Schöner alter Unimog. Und auch der ist je nach Ausführung schneller als 60 km/h. 😁
Wir könnten es auch an exakten Zahlen eines abgelasteten 421er rechnen. 😁

Und verstehst du das Problem mit CE = Fahrzeuge über 3,5t. und wir von einem unter 3,5t. Fahrzeug reden?

Beim alten 2er ist das relativ einfach wie wir/ich hier bereits gelernt haben, der darf "Züge" fahren. Ohne über oder unter.
Aber wir reden hier auch über die Regelung ab 2013 und einen neuen Führerscheinanfänger.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess



Zitat:

CE:
Kraftwagen über 3,5 t zG1) (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zG1)

Verstehst du?

Auch wenn CE die Klasse BE einschließt und auch wenn die Klasse B überhaupt Voraussetzung ist, deswegen darfst du mit CE trotzdem kein Fahrzeug der Klasse B mit Hänger fahren.

Blöd aber ist halt so.

Tust du ´nur so vernagelt oder bist du es?

Mit dem CE darf man selbstverständlich auch Fahrzeuge der Klasse B mit Hänger fahren, denn Jeder der einen CE hat hat auch Klasse B da er ohne den PKW-Führerschein gar keinen LKW-Schein machen darf, kapiert?

Vor dem Kartenchaosführerschein konnte man den LKW-Schein machen ohne zuvor den PKW-Schein zu besitzen = Direkteinstieg, aber seit der Umstellung geht das nicht mehr, erst muß der B erworben werden und der dann kann man den
C(E) in Angriff nehmen, ergo keinen C oder CE ohne B. Ist doch eigendlich einfach? Und deswegen darf Jeder der CE hat auch Gespanne fahrern die unter die Klasse B fallen, er hat ja diesen Schein.

Nein, du verstehst es nicht.

Du darfst mit CE führerscheinrechtlich kein Zugfahrzeug der Klasse B haben.

CE ist nur gültig für Fahrzeuge über 3,5t.!

Du mußt das mit BE dann direkt fahren.
Gut, du hast ja auch B bzw. sogar BE da du CE hast.

ABER da BE (neu) führerscheinrechtlich auf 3,5t. ANHÄNGELAST beschränkt sein wird.

Was machst du als neuer Führerscheininhaber mit dem Unimog???

Jetzt verstanden?

Du kannst CE nicht nutzen für das Klasse B Fahrzeug.
Und du kannst mit BE(neu) nur 3,5t. anhängen.

Zitat:

Du kannst CE nicht nutzen für das Klasse B Fahrzeug.
Und du kannst mit BE(neu) nur 3,5t. anhängen.

Und was juckt das einen Eigentümer mit CE? Es geht ihm am Arsch vorbei da er Alles fahren darf da er zwangsläufig im Besitz aller dafür nötigen Fahrerlaubnisklassen ist. Ob das geführte Fahrzeug (Gespann)  der Klasse B, BE, C1, C1E oder C/CE entspricht kann ihm sch**egal sein, das interessiert dann höchstens noch Haarespalter.

natürlich juckt das Haarespalter.
Das wäre immerhin Fahren ohne Fahrerlaubnis für jemand der neu den Führerschein macht. Eine Straftat.

Aber wenn dich sowas nicht juckt.

Immerhin schön, daß du das Problem jetzt verstanden hast. 🙂

Und es ist eben ein Fehler/Lücke im System. Eine Fahrzeugkombination für die es ab 2013 keine funktionierende Führerscheinklasse mehr gibt.Mal sehen ob bis 2013 noch ne Lösung kommt. Mittlerweile gibts ja die 8. Verordnung und sie spielen immer noch rum.
Ansonsten kann man irgendwann solche Unimogs nur noch fahren wenn man sie auf 60 km/h drosselt.
Mit unserer nationalen Klasse T.

Mögliche Lösungen wäre Klasse CE auf Zugfahrzeuge Klasse B zu "erweitern". Kein Problem, eigentlich sollten die sowas fahren dürfen und können - ist aber eine Definitionsfrage.

Oder die Klasse T von der 60 km/h Beschränkung befreien. Da national hab ich nicht so den Überblick ob das EU technisch geht und ich da irgendwas übersehe was mit anderen FAhrzeugen passiert.

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