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Anhängelast Zuggewicht

Mercedes E-Klasse S210
Themenstarteram 30. September 2014 um 6:14

Hallo,

ich suche einen Zugwagen für meinen 2 Tonnen Wohnwagen. Da das Budget auf 5-6 TEuro begrenzt ist, wird es ein älteres Modell werden. Grün ist leider Pflicht und Automatik schön.

Nun habe ich mich u.A. über LandRover Freelander Informiert und obwohl überall eine Anhängerlast von 2 Tonnen eingetragen ist, darf er diese bei voll ausgenutzten Gewichten nicht ziehen, denn das zulässige GesamtZUGGewicht ist nur 3880 kg.

Zuläss. Gesamtgewicht: 2080 kg

Zuläss. Anhängergewicht: 2000 kg

Zuläss. Gesamtzuggewicht: 3880 kg

Wie sieht es bei Mercedes aus?

Ich Informiere mich über folgende Fahrzeuge:

"Mercedes / 0999 Typ (Modell) / Typ-Nummer: 211 K (E 220 CDI T-MODELL) / AGE Leistung: 170 PS"

"Mercedes / 0710 Typ (Modell) / Typ-Nummer: 210 K (E 270 CDI T) / 424 Leistung: 170 PS"

"Mercedes / 0710 Typ (Modell) / Typ-Nummer: 163 (ML 270 CDI) / 448 Leistung: 163 PS"

Kann mir jemand das Gesamtzuggewicht verraten, oder gibt es nur die Anhängerlast?

Bei Volvo z. B. steht es nicht in den Papieren, sondern nur auf dem Schild auf der Karosserie.

Vielen Dank im Voraus

Uwe

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14 Antworten

Die T-Modelle enden bei einer Anhängelast von 1900Kg und erlauben nur max. 2100Kg in Verbindung mit Automatik.

Ich würde grundsätzlich bei einem schweren Wohnwagen nur einen SUV, wie den ML 270 CDI, in Betracht ziehen, auch was die Aerodynamic betrifft. Der ML darf 3500Kg ziehen.

(wenn Du da mehr erfahren möchtest würde ich Dich in das entsprechende Forum schieben)

Was das Gesamtzuggewicht angeht schreibt m.W. erstmal die Fahrerlaubnis vor und je nach dem kann oft schon beim Gesamtgewicht von 3,5T Schluss sein.

Mein W 210 / 320 Cdi hat 2100 kg Anhängelast , da war auch das kaufkriteium... die grüne plakette ist durch einen nachrüst DPF von Twin tec zu bekommen.. Bei selbsteinbau hab ich komplett etwa 900 Euro bezahlt,... Jol.

Nach einem Blick in die Bedienungsanleitung und die Zulassung meines S211 scheint es kein sog. "Gesamtzuggewicht" für dieses Modell zu geben. Also zGg des Fahrzeugs + zAnhängelast ergeben das Gesamtzuggewicht. Die Anhängelast der S211 ist NUR mit Automatikgetriebe 2100 Kg - wie schon geschieben. Die Stützlast beträgt NUR mit Automatik 84 Kg, sonst 76 Kg.

Themenstarteram 30. September 2014 um 9:01

Zitat:

Original geschrieben von Pandatom

Die T-Modelle enden bei einer Anhängelast von 1900Kg und erlauben nur max. 2100Kg in Verbindung mit Automatik.

Ich würde grundsätzlich bei einem schweren Wohnwagen nur einen SUV, wie den ML 270 CDI, in Betracht ziehen, auch was die Aerodynamic betrifft. Der ML darf 3500Kg ziehen.

(wenn Du da mehr erfahren möchtest würde ich Dich in das entsprechende Forum schieben)

Was das Gesamtzuggewicht angeht schreibt m.W. erstmal die Fahrerlaubnis vor und je nach dem kann oft schon beim Gesamtgewicht von 3,5T Schluss sein.

Fahrerlaubnis ist der "alte 3er", also A1, B, C1, BE, C1E, CE Bem. C1E >12000kg,LS3, M, L, T

also wohl alles drin ;-)

>Also ist bei MB nichts explizit erwähnt, oder eingeschränkt, wie beim Freelander, der damit ja herausfällt.

>Wenn es ein ML wird werde ich sicherlich noch ein trööt eröffnen, danke dennoch. Habe das ML Forum schon durchstöbert im Hinblick auf ML270 scheint ja nicht so prickelnd zu sein :-(

Und für einmal im Jahr eine Urlaubsfahrt zur Ostsee ein SUV das ganze Jahr fahren? Ich möchte eher Federungs-Komfort (Rückenprobleme) also eher eine Sänfte, ode Auto mit Wohnzimmersessel, als Geländefahrzeug....

Gruß Uwe

Möglicherweise kann diese Seite von Mercedes Antwort geben...

Da kann man auch diverse andere Modelle aufrufen...

Themenstarteram 30. September 2014 um 10:05

Danke super seite

Gruß Uwe

Habe von dem Begriff Gesamtzuggewicht noch nie etwas gehört.

Entscheidend ist meines Erachtens letztentlich die Angabe in den Fahrzeugpapieren zur gebremsten bzw. ungebremsten Anhängelast die ein Fahrzeug ziehen darf. Anhängelast = Eigengewicht des Hängers/Wohnwagens plus Zuladung.

Einschränkungen kann die 100 km/h-Zulassung mitsich bringen oder eben der limitierte Führerschein "B".

Mit meinem S210 durfte ich auch 2,1 to ziehen. Mit 100 km/h-Zulassung dann nur Leergewicht des PKW (Bsp. 1,8 to) * Faktor 0,8 (als Bsp. für Wohnwagen gebremst ohne Schlingerkupplung) = 1,44 to. Wer mehr zieht, darf halt nur 80km/h fahren! Wer also einen 2 to Wohnwagen (ohne Schlingerkupplung) mit 100 km/h fahren möchte, braucht dafür ein Zugfahrzeug mit mindestens 2,5 to Leergewicht (mit Schlingerkupplung nur 2 to PKW-Leergewicht, da dann Faktor 1,0 gilt).

Beim Führerschein "B" darf die zulässige Gesamtmasse des Gespann 3,5 to nicht überschreiten. Also 3,5 to minus Leergewicht des PKW (Bsp. 1,8 to) = 1,7 to. Wer einen 2 to Wohnwagen ziehen möchte, benötigt dafür "theoretisch" ein Auto, das somit nicht mehr wiegt als 1,5 to und die Anhängelast von 2 to zulässt (was es vermutlich so garnicht gibt), oder eben den Führerschein "BE" bzw. die alte Klasse 3.

Themenstarteram 1. Oktober 2014 um 7:24

Zitat:

Original geschrieben von burky350

Habe von dem Begriff Gesamtzuggewicht noch nie etwas gehört.

Entscheidend ist meines Erachtens letztentlich die Angabe in den Fahrzeugpapieren zur gebremsten bzw. ungebremsten Anhängelast die ein Fahrzeug ziehen darf. Anhängelast = Eigengewicht des Hängers/Wohnwagens plus Zuladung.

Doch, den Begriff gibt es zulässiges Zuggesamtgewicht [kg] 4.000/4.800/5.300 [3]

siehe hier: http://www.mercedes-benz.de/content/germany/mpc/mpc_germany_website/de/home_mpc/van/home/new_vans/models/vito_447/tourer/data/dimensions.html

Oder bei VW Golf:

Das zulässige Gesamtgewicht des Autos beträgt 2050 kg und darf bis 8% 1700 kg ziehen. Aber nun steht da noch der Satz unten, dass das zul. Gesamtgewicht des Zuges nur 3500 kg betragen darf.

Also zGG 2050 kg + Anhänger 1700 kg = 3750 kg. Geht aber nicht, da Gesamtgewicht des Zuges nur 3500 kg sein darf, also 250kg weniger zGG, oder Anhänger nur 1450 kg.

Gruß Uwe

Okay. Interessant. Ich würde das für den Golf so interpretieren, dass der bis 8% Steigung einen 1,7 to Anhänger ziehen darf, dann aber das Fahrzeug nicht bis zum zGG beladen sein darf.

Leergew. 1.522kg

Zuladung PKW max. 228kg (anstatt 528kg)

AH 1.700kg

GzGG 3.450kg

Ist aber nur eine Vermutung.

Habe weder beim S210 noch beim W245 oder S211 solche Eintragungen in den Papieren zu erhöhter Anhängerlast.

Bsp. unser W245 (B-Klasse):

zGG 1.880kg

AH 1.500kg

GzGG wäre somit 3.380kg

Themenstarteram 1. Oktober 2014 um 12:30

Bei Volvo und bei anderen, wie ich nun erfahren habe, steht es nicht in den Papieren, sondern nur auf dem Schild auf der Karosserie.

Habe mal MB Deutschland angeschrieben, mal sehen ob sie antworten....

Gruß Uwe

Zitat:

Original geschrieben von ubannasch

Zitat:

Original geschrieben von burky350

Habe von dem Begriff Gesamtzuggewicht noch nie etwas gehört.

Entscheidend ist meines Erachtens letztentlich die Angabe in den Fahrzeugpapieren zur gebremsten bzw. ungebremsten Anhängelast die ein Fahrzeug ziehen darf. Anhängelast = Eigengewicht des Hängers/Wohnwagens plus Zuladung.

Doch, den Begriff gibt es zulässiges Zuggesamtgewicht [kg] 4.000/4.800/5.300 [3]

siehe hier: http://www.mercedes-benz.de/content/germany/mpc/mpc_germany_website/de/home_mpc/van/home/new_vans/models/vito_447/tourer/data/dimensions.html

Oder bei VW Golf:

Das zulässige Gesamtgewicht des Autos beträgt 2050 kg und darf bis 8% 1700 kg ziehen. Aber nun steht da noch der Satz unten, dass das zul. Gesamtgewicht des Zuges nur 3500 kg betragen darf.

Also zGG 2050 kg + Anhänger 1700 kg = 3750 kg. Geht aber nicht, da Gesamtgewicht des Zuges nur 3500 kg sein darf, also 250kg weniger zGG, oder Anhänger nur 1450 kg.

Gruß Uwe

Im Beispiel des VW´s beträg das Leergewicht rund 1500kg, bei vollem ausnutzen von Zuladung u. AHL würde die Erhöhung rund 2200kg betragen!!! Fast das anderthalbfachem des Leergewichtes!

Fahrwerk u. Bremsanlage sind für eine solche "Erhöhung" des Gewichtes sicherlich nicht ausgelegt, folglich begrenzt man das via max. Zuggewicht!

Bei dem Transporter von MB ist es fast noch dramatischer da diese schon zw. 750kg u. 1000kg Zuladung haben plus max. AHL ist das einfach zuviel für Fahrwerk u. Bremsen!

Warum das bei PKW´s anders geregelt ist? Vielleicht aufgrund der konzept bedingten höheren möglichen Endgeschwindigkeit, anders Dimensionierte Bremsanlagen???

MfG Günter

Themenstarteram 2. Oktober 2014 um 6:37

Du Hast recht, aber

man sollte es ehrlicherweise in den Verkaufsdaten hineinschreiben (wie bei MB). Dieses Steht in den neuesten Daten von VW (nur als Beispiel, der Golf ist sicherlich KEIN gutes Zugfahrzeug, aber ähnliches gilt wohl auch für den Freelander):

Gewichte, kg2) Leergewicht 1)

zul. Gesamtgewicht

Zuladung 8)

zul. Achslast vorn/hinten

zul. Anhängelasten 3) gebremst bei 12 %/8 % Steigung

ungebremst

zul. Stützlast/zul. Dachlast

3) Mit zunehmender Höhe verringert sich zwangsläufig die Motorleistung. Ab 1.000 m über Meereshöhe und je weitere 1.000 m sind daher jeweils 10 % vom Gespanngewicht (zul. Anhängelast + zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges) abzuziehen.

Natürlich ist es Werbetechnisch besser das max. zGG und die max. Anhängelast anzugeben, auch wenn beides in Kombination nicht geht. Hier heißt es entweder die Anhängerlast zu reduzieren (neuen Wohnwagen kaufen), oder das Gepäck zuhauselassen. Wenn potentielle Käufer sich darüber keine Gedanken machen und nur nach den technischen Daten fragen, kommt das Erwachen dann später zu Hause wenn der "Neue" dann da ist. Eine Schande für manche Automobilhersteller finde ich.

Gruß Uwe

Habe auch da noch mal geschaut: An meinem S211 MoPf gibt es keinerlei Schild o.Ä. was das Gesamtzzuggewicht begrenzt. Da in der Bedienungsanleitung viele Daten stehen (z.B. max. Kofferraumlast = 100Kg) aber auch kein (reduziertes) Gesamtzuggewicht, gehe ich davon aus, dass es da keine Reduzierung gibt.

So würde ich es auch sehen...

Wenn nichts im Fahrzeugschein/brief steht - und nichts am Auto selbst deutlich auf irgendwelche weiteren Einschränkungen hinweist, dann dürfte es auch keine Reduzierung geben!

Am S210 meiner Schwester als 2,1 T gebremste Anhängerlast!

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