Anhängelast Traktor ... sind 20t möglich?

Hi,

ich hab mal ne simple Frage.

Kann ein Traktor eine Anhängelast von 20t realisieren? ich find keinerlei info im netz dazu?

fällt euch da spontan ein modell ein?

59 Antworten

gibts für traktoren bei euch in deutschland kein maximales zulässiges gesamtgewicht?
auf die autobahnen dürfen die aber nicht wirklich oder?

müssen bei euch die anhänger angemeldet sein oder nicht? bei uns in österreich sind die gazen traktoren anhänger auch wenns alte lkw anhänger sind ohne kennzeichen rumfahren.

Bei uns darf alles auf die Autobahn, was tatsächlich 60 km/h fährt! Wichtig ist nur, dass das Fahrzeug es auch tatsächlich schafft und nicht schaffen könnte.

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris


Bei uns darf alles auf die Autobahn, was tatsächlich 60 km/h fährt! Wichtig ist nur, dass das Fahrzeug es auch tatsächlich schafft und nicht schaffen könnte.

@ Chris: glaub du verwechselst das. Mindestgeschwindigkeit Bauartbedingt > 60km/h. Was tatsächlich gefahren wird ist somit egal. Gibt Schlepper die auf der Autobahn fahren dürfen, da Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit >60km/h ist. Allerdings sollte/darf man auch kein Verkehrshinderniss darstellen was man mit z.B. 40km/h auf der BAB wäre. Bin unter anderem auch durch andere Foren darauf gekommen (dank google)

zu finden auch unter STVO §18

Zitat:

Original geschrieben von topper87


@ Chris: glaub du verwechselst das. Mindestgeschwindigkeit Bauartbedingt > 60km/h. Was tatsächlich gefahren wird ist somit egal. Gibt Schlepper die auf der Autobahn fahren dürfen, da Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit >60km/h ist. Allerdings sollte/darf man auch kein Verkehrshinderniss darstellen was man mit z.B. 40km/h auf der BAB wäre. Bin unter anderem auch durch andere Foren darauf gekommen (dank google)

Hallo,

Verkehrshindernist ist du schon wenn du den fließenden Verkehr aufhälst. Ich kenne Fälle wo LKW Fahrer wie auch PKW Fahrer die den Verkehr aufgehalten haben zur Kasse gebeten wurden.

Gruß Ronald

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Zitat:

Original geschrieben von topper87


Irrtum: §18 STVO auf BAB gillt: bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit >60km/h tatsächliche egal allerdings nur mit wichtig Grund darf langsamer gefahren werden (wegen Verkehrsbehinderung)...

Ja, und ist das nicht das, was ich geschrieben habe?!? Wenn das Fahrzeug bauartbedingt nicht mehr als 60 km/h fahren darf, darfst Du damit tatsächlich auch nicht mehr als 60 km/h fahren. Fährst Du nicht mindestens 60 km/h, dann bist Du regelmäßig ein Verkehrshindernis, wirst dafür also bestraft.

Wenn Du mit einem PKW auf die Autobahn fährst, der aufgrund eines Schadens nicht schneller als 60 km/h fahren kann, wird vermutlich sogar der nette Polizist ein Protokoll schreiben.

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris


Ja, und ist das nicht das, was ich geschrieben habe?!? Wenn das Fahrzeug bauartbedingt nicht mehr als 60 km/h fahren darf, darfst Du damit tatsächlich auch nicht mehr als 60 km/h fahren. Fährst Du nicht mindestens 60 km/h, dann bist Du regelmäßig ein Verkehrshindernis, wirst dafür also bestraft.

Wenn Du mit einem PKW auf die Autobahn fährst, der aufgrund eines Schadens nicht schneller als 60 km/h fahren kann, wird vermutlich sogar der nette Polizist ein Protokoll schreiben.

^

Ohne kleinkarriert oder sonst wie zu sein, aber ich hab deinen Beitrag anders gelesen. Motorrad (nicht Roller) oder eben auch Schlepper hat z.B. max Höchstgeschwindigkeit 59km/h eingetragen fährt tatsächlich aber 65km/h darf nicht auf die BAB da 59km/h eingetragen.

Oder auch mal anders betrachtet. Was steht bei deinem Auto im Schein bei Höchstgeschwindigkeit und was fährt das Auto wirklich? Wenn du dein Auto ausfährst machst du dich dann strafbar nur weil du dann schneller fährst als in max. Geschwindigkeit eingetragen? Nein. Gleiche auch hier. Es zählt was eingetragen ist und nicht was möglich ist. Klar ist man dann ein Hindernis aber man darf.

Wir wollen hier ja nicht streiten. Denke mal roadfly weis was gemeint ist. Ansonsten googeln

ha dake habs verstanden.

deswegen hab ich auch letztens in einem prospekt den vendt vario 900 mit 333PS neben LKWs auf der autobahnraststäte stehen gesehen. dachte mir schon ob die da einfach nur dickauftragen wollten.

ich muss mich direkt mal erkundigen wie das bei uns aussieht mit traktoren auf der autobahn.

und wie ist das bei euch mit dem zul gesamtgewicht bei traktoren?

Mein Unimog ist eingetragen mit 70 km/h, bei Gaspedal am Bodenblech macht er seine 75 (ohne Anhänger). Meistens fahre ich aber nicht schneller als 65 um das alte Stück nicht so zu belasten.

Theoretisch darf ich damit auf die Autobahn aber praktisch mach ich es nur wenn es garnicht anders geht.

Man ist ein Verkehrshinderniss ohne Gleichen wenn die LKW mit knapp 90 von hinter angerauscht kommen und meistens wohl nicht damit rechnen das jemand so langsam fährt.
Aber wer könnte mir rechtlich was? Das Fahrzeug ist mit über 60 km/h eingetragen sein und die bin ich ja auch gefahren.

Andererseits fahr ich den ja nur zum Spaß und Autobahn fahren macht damit keinen Spaß, also lass ich es.

Wenn ich allerdings damit gewerblich, zbw. als Landwirt fahren müßte, würd ich schon auf der BAB fahren wenn ich meine Strecke damit verkürze bzw. schneller vorwärts komme.

Hallo,
in den vorangegangenen Postings wird meiner Meinung nach einiges vertauscht.
Auf der Autobahn fahren darf nur derjenige, dessen Fahrzeug bauartmäßig schneller, wie 60 km/h fahren kann, die Fahrzeugbreite darf 2,5m nicht überschreiten.
Also ein Fasttrac mit Kultivator hinter, bei dem 60km/h als höchstgeschwindigkeit eingetragen ist, der eine Drillmaschine von 3m Breite hinter hat, darf normal nicht auf die BAB.
Wer die in seinen Papieren eingetragene Höchstgeschwindigkeit überschreitet, kommt somit in 95% aller Fälle aus dem Versicherungsschutz raus, wenn die Versicherung ihm dieses nachweisen kann. Rein Theoretisch könnte die Polizei ein KFZ, welches seine höchstzulässige Geschwindigkeit überschreitet anzeigen, was bisher nur in den seltensten Fällen mal passiert, denn a) ohne Versicherungsschutz keine gültige Zulassung und die Zulassung selber war auch von seiten der Geschwindigkeit nicht gültig.
Tatsache aber ist, das ein Tacho nicht die tatsächliche Geschwindigkeit angibt, man somit eine Grauzone hat, die es nicht lohnt per Prozess zu definieren.
Mobilkrane haben nicht umsonst eine km/h Beschränkung auf z.B. 63 km/h, denn damit dürfen diese noch grad auf die BAB, die Breite und das Gewicht bei denen ist eh meist anmeldepflichtig, so das da dann schon von der Polizei mehr auf Details geachtet wird.
Fährt ein Ackerschlepper auf der BAB, dann seit Euch sicher, der wird bald von einer Streife angehalten und kontrolliert.

Nordjoe

der traktor JCB fähr 80kmh

Hallo hochsal

es ist nicht relevant, was ein Traktor fährt, sondern mit welcher Höchstgeschwindigkeit der in den Papieren eingetragen ist.

Nordjoe

Die großen Fastrac sind mit 80 eingetragen sonst hätten sie wohl kaum die 80 in den runden weissen Auskleber hinten dran.

Zitat:

Original geschrieben von Tanea


Die großen Fastrac sind mit 80 eingetragen sonst hätten sie wohl kaum die 80 in den runden weissen Auskleber hinten dran.

Hallo

beim grossen fasttrac nur wenn die kleinste Bereifung verwendet wird, ansonsten nur 65 km/h

technische daten

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