Anhängelast Traktor ... sind 20t möglich?

Hi,

ich hab mal ne simple Frage.

Kann ein Traktor eine Anhängelast von 20t realisieren? ich find keinerlei info im netz dazu?

fällt euch da spontan ein modell ein?

59 Antworten

Und man darf Traktoren mit mehr als 60km/h nicht mehr mit Klasse T fahren. D.h. wer mit einem Traktor auf die Autobahn will muss einen LKW Führerschein haben....

ja das weis ich

hab mich ein bisschen schlau gemacht.
bei unsin österreich dürfen traktoren generell nur 40kmh fahren. also dürfen sie sowieso nicht auf die autobahn da sie die geschwindigkeit nichtmal fahren dürfen auch wenn sie es könnten.

aber was ist nurnb ei euch mit dem gewicht. dürft ihr da mit 2 alten 3 achshängern mit einem gesamtgewicht von 50t erlaubt herumfahren? oder gilt bei traktoren auch je nach achse das höchste zulässige gesamtgewicht.

Hallo!

Das zGg des einzelnen Schleppers steht in seinen Papieren, anhängen darfst Du - zumindest bei zulassungsfreien Anhängern (sprich bis max. 25km/h) alles, was Dein Schlepper bewegt und!° gebremst bekommt. Da ber die meisten Schlepper eh über eine ziemlich gute Bremsanlage verfügen kannst Du sagen: was er bewegen kann darf er ziehen. Dabei dürfen es auch ohne T zwei 2-Achsige Anhänger sein. Bei drei Anhängern kann ich es nicht sagen, meine aber das drei Anhänger generell nicht zulässig sind. Lerne da aber gerne dazu.

Grüße

Koyota

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Drei Hänger geht nicht. Auch ein Traktorhängerzug darf nur eine bestimmte Gesamtlänge haben.
Schön ist es wenn dann die Fastrac's mit 60 angebraust kommen und 2 25km/h Hänger dran. Da freut sich auch die Polizei, NICHT!

Hallo,

abgesehen vom Gewicht darf in D ein Traktorenzug nur aus max. zwei Anhängern gestehen. An einen Unimog darst du z.B. nur einen Anhänger anhängen. Es gibt da zwar Ausnahmen, aber die gibt es nur für die Industrie.

Ich will es jetzt nicht beschwören, aber bei Landwirtschaftsanhängern steht auf dem Typenschild auch die Gesamtmasse/Nutzlast.

Zulassungsfreie Anhänger/Fahrzeuge dürfen nur 6km/h fahren. Da ist es sicher auch egal was du auflägst. Sollte es aber zu einem Unfall kommen, oder du als Verkehrshinternis liegen bleiben, wird es auch hier teuer.

Gruß Ronald

Hallo meramdo

ganz so ist es nicht, hinter einem Mog darf man auch 2 Anhänger ziehen, wenn es die kurze Version ist und man die max-Länge nicht überschreitet.
Zulassungsfreie Anhänger dürfen in der Landwirtschaft bis 25km/h gefahren werden, auch bei landwirtschaftlichen Anhängern gibt es eine bauartliches Höchstgewicht, wenn auch da bei den zulassungs- und TÜV-freien Anhängern kaum wer drauf achtet.
Zulassungsfreie Kraftfahrzeuge müssen entweder selbstfahrende Arbeitsmaschinen sein, die dürfen dann meine ich 20 km/h laufen, alle anderen ohne Zulassung müssen auf 6km/h gedrosselt sein.

Nordjoe

An einen Mog kannst Du selbstverständlich 2 Anhänger dranhängen. Auch die Behauptung das man mit einem solchen sofort Gespann auf der BAB angehalten wird stimmt nicht.

Clubkameraden von mir sind letztes Jahr von Hannover zum Bodensee auf der Autobahn gefahren. 6 Mogs in Kolonne, jeder mit Wohnwagen bzw. mit Tandemanhänger mit aufgeladenem kleinem Mog und angehängtem Wohnwagen.

Keine Kontrolle, klar glück gehabt, aber ist ja auch egal. Es ist zulässig.

Seit 7 Jahren bin ich mit meinem Mog, auch am Wochenende unterwegs. Meistens mit einem 1,9 to 1achs Anhänger der BW. Mich hat noch keiner wegen einer Kontrolle angehalten. Trotz LKW Fahrverbot und trotz, wenn auch selten, Fahrten auf auf der BAB.

Nicht meckern. das LKW Fahrverbot gilt nicht für mein Gespann, bzw. nicht für die Zugmaschine, da sie nicht einem LKW gleichgestellt ist. Und das habe ich schriftlich von unser Polizeistation. Und nein ich fahre nicht gewerblich, ich bin dann auf dem Weg zu/von Oldtimer-Schleppertreffen.

Hallo Tanea

vermutlich fährst Du mit den Mog auch mit historischem Nummernschild, da wird eh anders mit umgegangen, wenn es eines dieser Fahrzeugart ist.

Nordjoe

Irgendwie verstehe ich hier die Diskussion nicht! Nach § 32 a StVZO dürfen hinter Zugmaschinen ZWEI Anhänger mitgeführt werden, sofern die Gesamtlänge, was lt. § 32 Abs. 4 Nr. 3 18,00 m wären, nicht überschritten werden.

Jedes Fahrzeug muss nach § 30 a Abs. 1 StVZO so ausgerüstet sein, dass die nach Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit (Geschwindigkeit, die von einem Kraftfahrzeug nach seiner Bauart auf ebener Bahn bei bestimmungsgemäßer Benutzung nicht überschritten werden kann) wesentlich erschwert ist.

Nach § 18 StVO dürfen Autobahnen und Kraftfahrtstraßen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, so gilt das gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein, ausgenommen Kühlfahrzeuge, die dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.

Bleibt jetzt noch etwas unklar?

:-) ScaniaChris

Zitat:

Original geschrieben von Nordjoe


vermutlich fährst Du mit den Mog auch mit historischem Nummernschild, da wird eh anders mit umgegangen, wenn es eines dieser Fahrzeugart ist.

Richtig ich fahre mit "H-Kennzeichen" aber viele meiner Freunde nicht und die haben mit der Rennleitung auch noch keine Probleme gehabt. Obwohl das "H" alleine einem nicht vom Sonntagsfahrverbot befreit.

Wie ScaniaChris schon schrieb. Alles im gesetzlichen Bereich.

Die maximal mögliche Anhängelast ist für mich etwas schwieriger zu bestimmen.

Da gibt es maximale Achslasten, die sind zu spezifisch und müssen für den Einzelfall beurteilt werden.

Dann gibt es maximale Gesamtgewichte. Die sind auch von vielen Faktoren abhängig, so dass diese hier nicht konkretisiert werden können.

Dann wird die Anhängelast auf das maximal 1,5-fache des Gesamtgewichts beschränkt.

Darüber kommt es auch auf die Motorleistung an, sofern die Fahrzeuge für mehr als 25 km/h zugelassen sind. Land- und forstwirtschaftliche brauchen für jede Tonne des zulässigen Gesamtgewichts des Kraftfahrzeugs und der jeweiligen Anhängelast mindestens 2,2 kW.

Jetzt hab' ich das mal für die Fendt-Traktoren nachgeschlagen.

Der größte 700er, der 718 hat ein zulGG von 11,5 t und wiegt 6,985 t. Der Motor leistet 121 kW Nennleistung nach ECE.

> Maximale Anhängelast: 17,25 t
> Motorleistungsbedarf (volle Ausladung): 55 kW

Der größte 800er, der 820 hat ein zulGG von 12,5 t und wiegt 7,185t. Der Motor leistet 140 kW Nennleistung nach ECE.

> Maximale Anhängelast: 18,75 t
> Motorleistungsbedarf (volle Ausladung): 57,2 kW

Der kleinste 900er, der 922 mit 1-Kreis-Bremssystem hat ein zulGG von 15 t, mit 2-Kreis-Bremssystem von 16 t, dabei wiegt er 10,08 t. Der Motor leistet 140 kW Nennleistung nach ECE.

> Maximale Anhängelast: 24 t (2-Kreis-Bremssystem)
> Motorleistungsbedarf (volle Ausladung): 77 kW

Die 900er können bei verringerter Geschwindigkeit ein zulGG von 18 t haben, dabei wiegt der Kleinste 10,08 t und der Größte 10,36 t. Die Motoren liefern 140 kW bis 243 kW Nennleistung nach ECE.

> Maximale Anhängelast: 27 t
> Motorleistungsbedarf (volle Ausladung, kleinster Traktor): 83,6 kW

Für'n 20 t-Anhänger benötigt man also mindestens einen Großtraktor mit einer Motorleistung ab 66 kW und sicherlich auch die Bauartgenehmigung für die Belastungen.

Aus der Aufstellung kann man allerdings entnehmen, dass die heutigen Traktoren eher übermotorisiert sind. Ein LKW bräuchte übrigens mindestens 5 kW pro Tonne, d. h. bei 40 t wären das mindestens 200 kW.

Mein Unimog, Baujahr 71, hat 84PS sprich 62 KW. Leergewicht 3,5 to, zulässigGG bei eingetragener Höchstgeschwindigkeit (70km/h) 5,8 to.

(7.0 to zGG bein 20 km/h bzw. bei Schneefräsbetrieb 7,5to und 30 km/h)

Eingetragene Anhängelast:
mit Bremse 22.000 kg
ohne Bremse 1.500 kg
Stützlast 1.000 kg

Fahrzeug und Anhänger würden zusammen also
27,8 to wiegen dürfen.

Nach Deiner Rechnung müsste der Mog 62 kw haben:
27,8 * 2,2 = 61,16

Wunder. 62 kw. passt auffallend mit der eingetragenen Zahl 😉

Nun ist der Mog zwar nicht als Landwirtschaftliche Zugmaschine eingetragen sondern als Historische aber lassen wir das 😉

Jedenfalls möchte ich zu heutigen Zeiten nicht mit 22 to hinten dran über die Kasslerberge. Vor 36 Jahren war das eine sehr gute Leistung, aber heute .... nenene
Ich glaub da würden alle hinter mir die Krise bekommen wenn ich mich da mit ~15 km/h hoch quäle. Abgesehen von dem Verkehrsrisiko weil niemand damit rechnet das jemand so langsam ist.
Aber erlaubt wäre es halt. Da ich auf der gerade Strecke die 60 km/h erreiche.

Aber wenn man mit einem Oldtimer unterwegs ist, und dann noch als Cabrio ist auch der Weg ein Ziel. Und die Autobahn ist keine schöne Strecke für sowas.

Die "Übermotorisierung" macht also durch aus sinn. Da es bei mir mit kw/Anhängelast passt beweist ja nur das die Regelung schon ziemlich alt sein muss. Und halt die Leistung, nach dieser Mindestberechnung, gerade bergauf sehr sehr knapp ist.

Der Begriff "Übermotorisierung" war nicht negativ behaftet gemeint. Als LKW würde die Leistung von 62 kW auch nicht reichen, da müssten ja 5 kW/t her.

In der Praxis wird die Wirtschaftlichkeit/Nützlichkeit oft an der Leistung des Motors gemessen. Viele Kraftfahrer orientieren sich daran. Schon der Gedanke an große Motoren ist verpönt, weil das purer Luxus und reinste Verschwendung ist.

Durch entsprechende Antriebsstrangauslegung kann der größere Motor in vielen Anwendungen günstiger sein, da dieser sich vorwiegend im verbrauchsgünstigen Drehzahlbereich aufhält, während der kleine Motor für die gleiche Leistung ständig hoch drehen muss. Sowas kann dann aber nicht in PS verglichen werden.

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