Angst vor wirtschaftl. Totalschaden - Gutachten oder Kostenvoranschlag - was ist besser?
Nabend zusammen,
meiner Schwiegermutter ist eine andere ältere Dame ins Auto gefahren und die hintere Tür und Seitenteil mit Radlauf beschädgt.
Diese hat auch gleich die Versicherung benachrichtigt und die hat sich dann bei uns gemeldet ("Mama" hat mich gebeten das abzuwickeln)
Bearbeiter hat noch gemeint dass die Schuld wohl eindeutig bei ihrer Versicherten liegt - zumindest nach den Angaben die sie am Telefon gemacht hat. Die wollen jetzt mal einen Fragebogen schicken und wir sollen schon mal Bilder schicken um zu sehen ob ein Kostenvoranschlag ausreicht oder ein Gutachten erstellt werden muss.
Es handelt sich um einen 2001er Astra 1,6 mit 127.000km.
Reparieren wollen wir ehrlich gesagt nicht lassen, da sie sowieso vorhatte sich nächstes Jahr ein neues Auto zu kaufen und das alte meiner Tochter zu schenken.
Der Sohn eines Nachbarn hat früher mal in einer Werkstatt gearbeitet und sich das jetzt mal angesehen und gemeint, dass es da schon in Richtung Totalschaden geht und wenn wir nicht reparieren wollen wäre für uns u.U. ein Kostenvoranschlag -falls sich die Versicherung darauf einlässt- besser als ein Gutachten, da beim Gutachten noch der Wert mit berücksichtigt wird, .
Hab mir daraufhin mal bei mobile ähnliche Fahrzeuge angesehen und war eigentlich erschrocken für wie wenig die teilweise angeboten werden.
Jetzt mal eine dreiste aber ehrliche Frage: Welche Variante wäre für uns evtl. finanziell besser, vorausgesetzt wir haben da überhaupt eine Wahl. Kann man das so pauschal sagen?
Ich weiß, dass hier im Versicherungs-Forum finanzielle Interessen gerne Mal an den Pranger gestellt werden, aber ich hoffe dass ich dennoch konstruktive Antworten bekomme.
Danke
Beste Antwort im Thema
Sag mal Göölf.
Hat dir mal jemand als 3-jähriger dein Spielzeug kaputt gemacht und dessen Versicherung dann den Schaden nicht bezahlt?
Oder was hast du für ein Problem mit der Branche?
50 Antworten
Danke Dellenzähler, ist nachvollziehbar,
wir werden wohl ein Gutachten in Auftrag geben.
Eine Frage bleibt mir aber dennoch:
Die Versicherung bittet mich um einen KVA - und den sollte ich zahlen?
Würde der KVA nicht akzeptiert werden (wovon ich inzwischen auch ausgehe) und ein Gutachten erforderlich sein, hätte ich dann keinen Anspruch mehr auf einen eigenen Gutachter den die Versicherung zahlen muss?
Denn wenn ich trotzdem noch ein "eigenes Gutachten" einreichen könnte, hätte ich bei einem KVA doch auch nichts zu verlieren, außer evtl. die Kosten für den KVA.
Ich hoffe ich komme jetzt nicht irgendwie begriffsstutzig oder als Abzocker rüber.
Wäre toll wenn mir diese Fragen noch jemand beantworten könnte.
Zitat:
Original geschrieben von oberpfalz63
Danke Dellenzähler, ist nachvollziehbar,
wir werden wohl ein Gutachten in Auftrag geben.
Eine Frage bleibt mir aber dennoch:
Die Versicherung bittet mich um einen KVA - und den sollte ich zahlen?
Würde der KVA nicht akzeptiert werden (wovon ich inzwischen auch ausgehe) und ein Gutachten erforderlich sein, hätte ich dann keinen Anspruch mehr auf einen eigenen Gutachter den die Versicherung zahlen muss?
Denn wenn ich trotzdem noch ein "eigenes Gutachten" einreichen könnte, hätte ich bei einem KVA doch auch nichts zu verlieren, außer evtl. die Kosten für den KVA.
Ich hoffe ich komme jetzt nicht irgendwie begriffsstutzig oder als Abzocker rüber.
Wäre toll wenn mir diese Fragen noch jemand beantworten könnte.
Nee......Dafür ist das Forum ja da 🙂
Also:
den KVA müsstest du natürlich in der Werkstatt erst einmal bezahlen. Das Geld kannst du dann abschreiben, Weil die Versicherung sagen wird, dass dieser zur Regulierung nicht verwendet werden kann.
Warum kann der KVA nicht verwendet werden?
Weil er keine Angaben zum Wert des Autos (Wiederbeschaffungswert= Wert des Autos vor dem Unfall)
und zum Restwert (=Wert des Autos nach dem Unfall) enthält.
Soweit jetzt alles verstanden ? 😉
Du wirst ein Gutachten benötigen (Gründe wurden schon genannt) und NOCH liegt es in Deiner Hand, wer den Schaden begutachtet.
1. Ein unabhängiger Gutachter den Du beauftragst.
oder
2. Ein unabhängiger Gutachter welcher Dir von der Versicherung geschickt wird, die Deinen Schaden ersetzen soll.
Du hast die Wahl.
Ist es denn nur wirklich so schwer? Mach es wie bereits mehrfach beschrieben:
Fahr zum Gutachter deiner Wahl und lass ihn das Auto anschauen. Er weiss dann zu tun ist! Mehr brauchst dj nicht zu grübeln oder dir zu merken.
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Und vergiss nicht, beim Einreichen des Schadengutachtens, bei der Versicherung die 20€ Unkostenpauschale zu verlangen. Deine Laufarbeit/Telefonkosten etc. sind damit abgegolten.
Hallo,
das was ihr schreibt habe ich schon verstanden.
Es steht aber immer noch meine konkrete Frage im Raum die bisher noch nicht beantwortet wurde.
Wenn die Versicherung den von ihr geforderten und von mir beim FOH in Auftrag gegebenen (und bezahlten) KVA nicht akzeptiert und ein Gutachten haben will - habe ich dann immer noch das Recht selbst einen Gutachter zu beauftragen den die Versicherung und nicht ich bezahlen muss
Bitte mal darauf eingehen.
Danke
Sicher kannst Du, da Du ja das Recht auf einen eigenen Gutachter hast, aber die Versicherung wird Dir nicht beides bezahlen, auch wenn sie Dir momentan alles mögliche versprechen.
Du kannst Dir auch gerne 10 KVA und 5 Gutachten machen lassen und den höchsten einreichen.
Gute Schadenbegutachter sagen Dir, ob der Schaden über der Bagatellgrenze ist, und passen ihr Gutachten daran an und reduzieren gegebenenfalls auf einen KVA (Kurzgutachten).
z.B. Beispiel - keine Werbung
Du scheinst aber die guten Ratschläge eher nicht annehmen zu wollen?
Wenn die Versicherung den KVA bekommt, wird Sie einen SV beauftragen. Das ist dir klar oder?
Wen Sie dann von dir ein Gutachten bekommt, wird Sie einen SV mit einer Nachbesichtigung beauftragen, dass ist dir sicherlich noch nicht klar.
Warum ist das so?
Weil Sie mitbekommt, dass hier versucht wird auf zwei verschiedenen Wegen Schadenersatz zu verlangen.
Das wiederum hat zur Folge, dass das eingereichte Gutachten kritisch geprüft wird und ich unterstelle einfach mal in deinem Fall etwas kritischer, weil jeder durchschnittliche Sachbearbeiter deine Gedankengänge verfolgen kann.
Und wenn dann der von der Versicherung beauftragte SV zu einem anderen Ergebnis kommt, wird die Rechnung vom Gutachten erst einmal nicht bezahlt.
Sicherlich ist im KH- Schaden das SV Honorar zu bezahlen, auch wenn das Gutachten fehlerhaft oder unbrauchbar ist.
(Das Prognose -Risiko geht nicht zu Lasten des Geschädigen)
Aber nun mal meine Frage an dich:
Willst du dir das wirklich antun, hier evtl einen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen, nur weil du glaubst, hier mit einem KVA besser zu fahren?
Was du vorhast wird einfach nicht funktionieren und wenn im KVA evtl."Wünsche des Kunden" mit eingebaut werden, dann wird der Bock aber richtig fett.
Aber nicht für die Werkstatt, die darf alles in den KVA reinmalen, wass der Kunde wünscht.
Abgesehen davon ist der KVA bereits schon deshalb angreifbar, weil er von einem Opelhänder erstellt wurde.
Es sei denn Ihr habt das Auto 13 Jahre immer bei Opel warten lassen, das weis ich natürlich nicht.
Du kannst die Sache einfach und Problemlos über die Bühe bringen, oder auch nicht.
Deine Entscheidung.
Wir werden einen Gutachter beauftragen und dann sehen was passiert.
Streitereien, womöglich noch mit Anwalt, kann ich meiner Schiegermama sowieso nicht antun.
Somit ist die Angelegenheit eigentlich durch.
Alls was ich jetzt noch schreibe ist rein hypothetisch.
Wer Zeit und Lust hat kann sich gerne daran beteiligen, vielleicht bekomme ich ja noch Antworten.
Zitat:
Wenn die Versicherung den KVA bekommt, wird Sie einen SV beauftragen. Das ist dir klar oder?
Nein sorry, das ist mir eben nicht klar, deshalb hab ich ja auch mehrfach danach gefragt ob ich immer noch das Recht habe einen eigenen Gutachter zu bestimmen den die Versicherung zahlen muss- leider immer noch ohne konkrete Antwort.
Zitat:
Wen Sie dann von dir ein Gutachten bekommt, wird Sie einen SV mit einer Nachbesichtigung beauftragen, dass ist dir sicherlich noch nicht klar.
Warum ist das so?
Weil Sie mitbekommt, dass hier versucht wird auf zwei verschiedenen Wegen Schadenersatz zu verlangen
Zuerst mal möchte ich klarstellen, dass ich weder Werkstatt noch Gutachter in irgendeiner Weise beeinflusse bzw. überhaupt beeinflussen kann hier einen Betrug zu begehen, deshalb gehe ich davon aus dass sowohl KVA als auch von mir evtl. beauftragtes Gutachten korrekt sind und einer Prüfung standhalten und somit auch keine 3. Prüfung vom Gutachter der Versicherung notwendig ist. Zwei verschiedene Wege werden nicht von mir gegangen sondern von der Versicherung, da diese jetzt einen KVA will (den sie dann nicht akzeptiert) und dann später ein Gutachten. Womit wir wieder bei der oberen Frage wären-
Zitat:
Sicher kannst Du, da Du ja das Recht auf einen eigenen Gutachter hast, aber die Versicherung wird Dir nicht beides bezahlen, auch wenn sie Dir momentan alles mögliche versprechen.
Das ich evtl. den KVA nicht ersetzt bekomme habe ich schon vorher eingeräumt (obwohl ich's nicht verstehe, da er von der Versicherung gefordert wird, naja egal) aber mir geht's immer noch um das Gutachten nach dem KVA. Womit wir auch wieder bei der oberen Frage wären.
Zitat:
Du scheinst aber die guten Ratschläge eher nicht annehmen zu wollen?
Doch, das mache ich schon.
Aber du würdest sicher auch mehrfach nachfragen, wenn du:
- eine Idee im Kopf hast (ob sie nun gut ist oder nicht),
- wenig Erfahrung auf dem Gebiet hast
- deine konkreten Fragen nicht ebenso konkret beantwortet werden und du dir nicht erklären kannst warum
Danke an alle die ihre Zeit und Nerven geopfert haben
Zitat:
Original geschrieben von oberpfalz63
...
Nein sorry, das ist mir eben nicht klar, deshalb hab ich ja auch mehrfach danach gefragt ob ich immer noch das Recht habe einen eigenen Gutachter zu bestimmen den die Versicherung zahlen muss- leider immer noch ohne konkrete Antwort.
...
Womit wir wieder bei der oberen Frage wären-
...
- deine konkreten Fragen nicht ebenso konkret beantwortet werden und du dir nicht erklären kannst warum
Was hat Dir an der Antwort denn nicht gepasst?
Zitat:
Sicher kannst Du, da Du ja das Recht auf einen eigenen Gutachter hast, aber die Versicherung wird Dir nicht beides bezahlen, auch wenn sie Dir momentan alles mögliche versprechen.
Du musst keinen Gutachter der Versicherung akzeptieren, sondern darfst Dir Deinen eigenen nehmen.
Die Versicherung wird allerdings auf ein Gutachten bestehen, auch wenn sie Dir jetzt den KVA nahelegen, wenn Du vorab also einen Kostenvoranschlag einreichst, der Dich je nach Werkstatt gerne mal 100€ kostet ist dieses Geld verloren.
Du kannst danach den Gutachter der Versicherung ans Auto lassen, dann werden sie KVA und Gutachter bezahlen. Wenn Du mit Deinem eigenen Gutachter nachlegst werden sie beim KVA Zahlung verweigern.
Zitat:
Original geschrieben von oberpfalz63
Nein sorry, das ist mir eben nicht klar, deshalb hab ich ja auch mehrfach danach gefragt ob ich immer noch das Recht habe einen eigenen Gutachter zu bestimmen den die Versicherung zahlen muss- leider immer noch ohne konkrete Antwort.
Schreibe ich denn Chinesisch? Lies doch bitte noch einmal meinen Beitrag von heute 13:44 Uhr Da habe ich dir das alles ausführlich beschrieben
Zitat:
Original geschrieben von oberpfalz63
Zuerst mal möchte ich klarstellen, dass ich weder Werkstatt noch Gutachter in irgendeiner Weise beeinflusse bzw. überhaupt beeinflussen kann hier einen Betrug zu begehen, deshalb gehe ich davon aus dass sowohl KVA als auch von mir evtl. beauftragtes Gutachten korrekt sind und einer Prüfung standhalten und somit auch keine 3. Prüfung vom Gutachter der Versicherung notwendig ist. Zwei verschiedene Wege werden nicht von mir gegangen sondern von der Versicherung, da diese jetzt einen KVA will (den sie dann nicht akzeptiert) und dann später ein Gutachten. Womit wir wieder bei der oberen Frage wären-Sei mir jetzt bitte nicht böse, aber auch die Fragen wurde ausführlich beantwortet. Es wurde dir hier auch schon der Unterschied zwischen Gutachten und KVA erklärt, aber leider wohl auch ohne Erfolg.
Zitat:
Original geschrieben von oberpfalz63
Zitat:
Aber du würdest sicher auch mehrfach nachfragen, wenn du:
Zitat:
- eine Idee im Kopf hast (ob sie nun gut ist oder nicht),
Zitat:
- wenig Erfahrung auf dem Gebiet hast
- deine konkreten Fragen nicht ebenso konkret beantwortet werden und du dir nicht erklären kannst warumder einziger, der hier im Moment rumeiert und keine konkreten Antworten gibt, dass bist wohl eher du.
Deine Fragen wurden alle (!) Konkret bantwotet.Nochmal: was willst du mit einen KVA im Wissen dessen, das er nicht verwendet werden kann?
Bitte jetzt mal eine konkrete Antwort von dir, oder wir beenden das jetzt. Ich helfe dir sicher gern, aber ich habe keine Lust hier alles dreimal zu schreiben.
Danke
Hallo,
ich muss mich jetzt mal etwas unbeliebt machen.
Kein Hirn, kein Schmalz.....Oberpfalz😁🙄😉
@oberpfalz63
ist nur Spaß.
Zum Schaden äußere ich mich jetzt nicht denn es wurde ja schon alles gesagt.
Gruß
fordfuchs
Zitat:
Aber du würdest sicher auch mehrfach nachfragen, wenn du:
- eine Idee im Kopf hast (ob sie nun gut ist oder nicht),
Erzähl mal! 😁
Zitat:
Original geschrieben von wvn
Erzähl mal! 😁Zitat:
Aber du würdest sicher auch mehrfach nachfragen, wenn du:
- eine Idee im Kopf hast (ob sie nun gut ist oder nicht),
- Schaden am Auto ist kein Problem
- Kostenvoranschlag kostet mich nichts - trotzdem korrekt und nicht überzogen
- "mein" Gutachten nach dem KVA kostet mich nichts
- mein Anwalt kostet mich nichts
- Gegengutachten der Versicherung kostet mich nichts
jetzt mal puzzlen:
Es gibt für die Versicherung eine günstige und eine teure Variante.
Und rechnen können die - schlafen ja nicht auf Bäumen.
Und ja - sie haben sich auf sowas eingelassen, sie lassen sich auf sowas ein und sie werden sich auch in Zukunft auf sowas einlassen.
Und wenn nicht - kostet mich keinen Cent - nur Zeit