Angst vor wirtschaftl. Totalschaden - Gutachten oder Kostenvoranschlag - was ist besser?

Nabend zusammen,

meiner Schwiegermutter ist eine andere ältere Dame ins Auto gefahren und die hintere Tür und Seitenteil mit Radlauf beschädgt.
Diese hat auch gleich die Versicherung benachrichtigt und die hat sich dann bei uns gemeldet ("Mama" hat mich gebeten das abzuwickeln)
Bearbeiter hat noch gemeint dass die Schuld wohl eindeutig bei ihrer Versicherten liegt - zumindest nach den Angaben die sie am Telefon gemacht hat. Die wollen jetzt mal einen Fragebogen schicken und wir sollen schon mal Bilder schicken um zu sehen ob ein Kostenvoranschlag ausreicht oder ein Gutachten erstellt werden muss.
Es handelt sich um einen 2001er Astra 1,6 mit 127.000km.

Reparieren wollen wir ehrlich gesagt nicht lassen, da sie sowieso vorhatte sich nächstes Jahr ein neues Auto zu kaufen und das alte meiner Tochter zu schenken.
Der Sohn eines Nachbarn hat früher mal in einer Werkstatt gearbeitet und sich das jetzt mal angesehen und gemeint, dass es da schon in Richtung Totalschaden geht und wenn wir nicht reparieren wollen wäre für uns u.U. ein Kostenvoranschlag -falls sich die Versicherung darauf einlässt- besser als ein Gutachten, da beim Gutachten noch der Wert mit berücksichtigt wird, .
Hab mir daraufhin mal bei mobile ähnliche Fahrzeuge angesehen und war eigentlich erschrocken für wie wenig die teilweise angeboten werden.

Jetzt mal eine dreiste aber ehrliche Frage: Welche Variante wäre für uns evtl. finanziell besser, vorausgesetzt wir haben da überhaupt eine Wahl. Kann man das so pauschal sagen?

Ich weiß, dass hier im Versicherungs-Forum finanzielle Interessen gerne Mal an den Pranger gestellt werden, aber ich hoffe dass ich dennoch konstruktive Antworten bekomme.

Danke

Beste Antwort im Thema

Sag mal Göölf.

Hat dir mal jemand als 3-jähriger dein Spielzeug kaputt gemacht und dessen Versicherung dann den Schaden nicht bezahlt?

Oder was hast du für ein Problem mit der Branche?

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Zitat:

Original geschrieben von Göölf



In Sachen Werbung versuchen die Gutachter hier nur mit den Versicherungsfuzzis mitzuhalten. Insgesamt wohl auf durchaus vergleichbarem intelektuellem Nive ... dingsbums und, was die "Tips" angeht, dünnem Eis.

Den Tag, an dem Du die Dicke des Eises bei den hier gegebenen Tipps beurteilen kannst, gibt es in meinem Kalender nicht. Soviel ist mal amtlich.... 😁

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Ich werd Dich an den Satz erinnern, mein Lieber... 😁

was interessiert mich mein Geschwätz von Gerstern? 😎

Nichts ist so alt, wie die Beiträge von gestern bei MT

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Soviel ist mal amtlich.... 😁

Der Tag, an dem du irgendwas zumindest halbamtliches posten wirst ... u.s.w.

Sag mal Göölf.

Hat dir mal jemand als 3-jähriger dein Spielzeug kaputt gemacht und dessen Versicherung dann den Schaden nicht bezahlt?

Oder was hast du für ein Problem mit der Branche?

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Schönes Forum 😁.

Joh, hier ist es echt Prima bei uns, wie bei den Waltons quasi.....😁

Danke für die bisherigen Antworten.

So jetzt ist mal was schriftliches gekommen:
Die gegn. Vericherung bittet um Fotos und einen Kostenvoranschlag.
Komischerweise war kein Unfallbericht oder irgendwelche Fragen zum Unfallhergang dabei.
Bedeutet das, dass die Versicherung die Zahlungspflicht bestätigt?

Wenn ich jetzt bei "unserem" Opel-Vertragshändler einen Kostenvoranschlag machen lasse:
- Muss die Versicherung die Kosten für die Erstellung des KVA tragen?
- Wird bei einem KVA trotzdem der Rest- und der Wiederbeschaffungswert ermittelt und "verrechnet" und wenn ja von wem? oder kann ich davon ausgehen, dass die Reparaturkosten lt. KVA in vollem Umfang bezahlt werden unabhängig ob wirtsch. Totalschaden oder nicht?
- Falls danach doch noch ein Gutachten gewünscht wird, verliere ich durch den vorherigen KVA meinen Anspruch auf Erstellung eines Gutachten durch einen von mir beauftragten Gutachter ?

Danke

Moin,

ich habe die Werbung mal raus genommen.

Jetzt würde ich doch alle wieder bitten den Weg zum Thema wieder zu finden 🙂

Grüße
John Walton
Steini

Zitat:

Original geschrieben von oberpfalz63


Danke für die bisherigen Antworten.

So jetzt ist mal was schriftliches gekommen:
Die gegn. Vericherung bittet um Fotos und einen Kostenvoranschlag.

Geh doch bitte bei dem beschriebenen Schaden gleich zu einem eigenen Gutachter - alle anderen Angebote freundlich ablehnen. Ich empfehle den TÜV, bei dem war ich vor kurzem. Die machen auch aus dem Gutachten einen Kostenvoranschlag (Kurzgutachten?), wenn die Schadenssumme doch zu niedrig ist.

Dieses Gutachten reichst Du dann mit Erklärung, dass Du fiktiv abrechnen möchtest bei der Versicherung ein.

Diese zahlt Dir dann nach einigen Wochen den Betrag aus (ohne Mehrwertsteuer, ohne Nutzungsausfall und halt nur bis zum (da ich hier jetzt den richtigen Fachbegriff weiß und von John Boy nicht fertiggemacht werden will 😁) X-Wert) und evtl. die Gutachterkosten, falls Du nicht in Vorkasse gegangen bist.

Dein Auto kannst Du behalten und in Deinem Ermessen günstig reparieren.

Du kannst das Gutachten auch einem Anwalt übergeben zur weiteren Bearbeitung.

Mick

Bei einem KVA wird kein Restwert oder Wiederbeschaffungswert festgelegt, das macht nur ein Gutachter.

Einen KVA musst man meist bezahlen, wenn du also fiktiv abrechnen möchtest wäre der Gutachter besser, dem solltest du aber auch sagen das du fiktiv abrechnen möchtest, dann sind die zu erwartenden Kürzungen nicht ganz so hoch 😉

Fahr in eine Werkstatt, lasse dir mal eine grobe Summe nennen und gib die weiter an die Versicherung. Ab 1000€ Schaden ist es eigentlich möglich ein Gutachten zu bekommen. Alternativ ist noch ein Kurzgutachten zu nennen was auch bei Schäden unter der Bagatellgrenze von der Versicherung übernommen werden sollte.

Grüße
Steini

@Mick

sorry, aber ich habe bis jetzt leider noch nicht verstanden welchen (finanziellen) Vorteil ein Gutachten gegenüber einem Kostenvoranschlag für mich hat.
Repariert werden soll nicht und verkauft wird auch nicht.

deshalb auch meine vorherigen Fragen

Zitat:

Original geschrieben von oberpfalz63


@Mick

sorry, aber ich habe bis jetzt leider noch nicht verstanden welchen (finanziellen) Vorteil ein Gutachten gegenüber einem Kostenvoranschlag für mich hat.
Repariert werden soll nicht und verkauft wird auch nicht.

deshalb auch meine vorherigen Fragen

Die Versicherung will doch bei Deiner Schadensbeschreibung ziemlich sicher eh ein Gutachten. Auf KVA werden sie Dir nicht einfach fiktiv Geld auszahlen.

Im Gutachten steht sauber Dein Schaden aufgelistet, die Gutachterkosten werden zu 100% übernommen und Du kannst problemlos alles fiktiv abrechnen.

Mick

Ich vermute das die Versicherung einen Eigenen Gutachter schicken möchte nachdem du schon für den KVA gezahlt hast der dann wg dem Risiko eines Totalschaden eh nicht verwendet wird. Das Geld ist dann schon mal weg. Ein Kurzgutachten zb müsste von der Versicherung gezahlt werden und minimiert dein Kostenrisiko und ist als Beweis zu sehen im Gegensatz zum KVA

Grüße
Steini

Zitat:

Original geschrieben von oberpfalz63
@Mick
 
sorry, aber ich habe bis jetzt leider noch nicht verstanden welchen (finanziellen) Vorteil ein Gutachten gegenüber einem Kostenvoranschlag für mich hat.
Repariert werden soll nicht und verkauft wird auch nicht.
 
deshalb auch meine vorherigen Fragen

Du solltest dich einfach mal von dem Gedanken lösen, dass du aus dem Schadensfall einen finanziellen Vorteil ziehen kannst. 

Das Gegenteil wirst du erreichen, wenn du die hier erteilen Ratschläge nicht beachtest.

Du hast ein Recht auf die Erstattung des dir entandenen Schaden, dass ist aber nicht gleich zusetzen mit deiner eigenen Ideellen Wertvorstellung.

Es wurde hier ja schon geschrieben, dass die Versicherungen nicht auf dem Baum schlafen. Und den Wiederbeschschaffungswert eines 13 Jahre alten Opel Vectra können die schon noch nachvollziebar überprüfen und wenn du denen irgendwelche Wunschzettel einreichst, dann ist erst einmal Schicht im Schacht und du kannst ein paar Monde auf die Kohle warten.

Beauftrage einen Sachverständigen (und am besten nicht einen der dir verspricht das er am besten aufschreibt) und lasse den ein Gutachten erstellen, welches du einreichst.

Beauftragst du keinen Sachverständigen, macht es die Versicherung. Aber ein Gutachten wird hier im jedem Fall erforderlich werden.

Natürlich kannst du auch den SV von der Versicherung hier ein Gutachten erstellen lassen, du musst nicht selber einen beauftragen.

Und wenn es eine Totalschadenabrechnung wird, dann wirst du es nicht verhindern können.

Hier sind Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert zu ermitteln. Und das ist der Job eines Sachverständigen und nicht der Werkstatt.

Zitat:

Original geschrieben von Mick 01

Zitat:

Original geschrieben von oberpfalz63
Danke für die bisherigen Antworten.
 
So jetzt ist mal was schriftliches gekommen:
Die gegn. Vericherung bittet um Fotos und einen Kostenvoranschlag.

Geh doch bitte bei dem beschriebenen Schaden gleich zu einem eigenen Gutachter - alle anderen Angebote freundlich ablehnen. Ich empfehle den TÜV, bei dem war ich vor kurzem. Die machen auch aus dem Gutachten einen Kostenvoranschlag (Kurzgutachten?), wenn die Schadenssumme doch zu niedrig ist.
 
Dieses Gutachten reichst Du dann mit Erklärung, dass Du fiktiv abrechnen möchtest bei der Versicherung ein.
 
Diese zahlt Dir dann nach einigen Wochen den Betrag aus (ohne Mehrwertsteuer, ohne Nutzungsausfall und halt nur bis zum (da ich hier jetzt den richtigen Fachbegriff weiß und von John Boy nicht fertiggemacht werden will 😁) X-Wert) und evtl. die Gutachterkosten, falls Du nicht in Vorkasse gegangen bist.
 
Dein Auto kannst Du behalten und in Deinem Ermessen günstig reparieren.
 
Du kannst das Gutachten auch einem Anwalt übergeben zur weiteren Bearbeitung.
 
Mick

....hehe 😁

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