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Angst vor wirtschaftl. Totalschaden - Gutachten oder Kostenvoranschlag - was ist besser?

Themenstarteram 19. September 2013 um 19:31

Nabend zusammen,

meiner Schwiegermutter ist eine andere ältere Dame ins Auto gefahren und die hintere Tür und Seitenteil mit Radlauf beschädgt.

Diese hat auch gleich die Versicherung benachrichtigt und die hat sich dann bei uns gemeldet ("Mama" hat mich gebeten das abzuwickeln)

Bearbeiter hat noch gemeint dass die Schuld wohl eindeutig bei ihrer Versicherten liegt - zumindest nach den Angaben die sie am Telefon gemacht hat. Die wollen jetzt mal einen Fragebogen schicken und wir sollen schon mal Bilder schicken um zu sehen ob ein Kostenvoranschlag ausreicht oder ein Gutachten erstellt werden muss.

Es handelt sich um einen 2001er Astra 1,6 mit 127.000km.

Reparieren wollen wir ehrlich gesagt nicht lassen, da sie sowieso vorhatte sich nächstes Jahr ein neues Auto zu kaufen und das alte meiner Tochter zu schenken.

Der Sohn eines Nachbarn hat früher mal in einer Werkstatt gearbeitet und sich das jetzt mal angesehen und gemeint, dass es da schon in Richtung Totalschaden geht und wenn wir nicht reparieren wollen wäre für uns u.U. ein Kostenvoranschlag -falls sich die Versicherung darauf einlässt- besser als ein Gutachten, da beim Gutachten noch der Wert mit berücksichtigt wird, .

Hab mir daraufhin mal bei mobile ähnliche Fahrzeuge angesehen und war eigentlich erschrocken für wie wenig die teilweise angeboten werden.

Jetzt mal eine dreiste aber ehrliche Frage: Welche Variante wäre für uns evtl. finanziell besser, vorausgesetzt wir haben da überhaupt eine Wahl. Kann man das so pauschal sagen?

Ich weiß, dass hier im Versicherungs-Forum finanzielle Interessen gerne Mal an den Pranger gestellt werden, aber ich hoffe dass ich dennoch konstruktive Antworten bekomme.

Danke

Beste Antwort im Thema

Sag mal Göölf.

Hat dir mal jemand als 3-jähriger dein Spielzeug kaputt gemacht und dessen Versicherung dann den Schaden nicht bezahlt?

Oder was hast du für ein Problem mit der Branche?

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Die Frage stellt sich schlicht und ergreifend nicht, denn bei der Versicherung schläft keiner auf dem Baum.

 

Mit anderen Worten, wenn Du bei einem 2001 er Astra einen Kostenvoranschlag über 1500 Eur einreichst, kannst Du Dir das Porto sparen, denn der Wagen wird so oder so besichtigt und der Totalschaden wird festgestelt werden.

 

Daher gibt es nur einen vernünftigen Rat in dieser Sache: lass ein Gutachten erstellen, warte auf das Ergebnis und verkaufe den Wagen an den Restwertaufkäufer, der da genannt ist.

 

Zusammen mit dem Geld der Versicherung hast Du dann den Schaden ersetzt bekommen, der Dir bzw. der Schwiegermutter entstanden ist. Nicht mehr und nicht weniger, daher auch kein Pranger...

2001er Astra ... jetzt mal eine dreiste aber ehrliche Antwort: Vermutlich wird sich der Schaden in der Nähe des wirtschaftlichen Totalschadens befinden - solltet Ihr eh nach Gutachten abrechen wollen, ist hier der Weg zum unabhängigen Gutachter fast sicher der beste Weg.

Fahrzeuge die älter als 10 Jahre sind werden prinzipell begutachtet, da spielt die Schadenshöhe keine Rolle!

schalte definitiv einen Gutachter ein. 1. ist er im Schadenfall für dich kostenfrei (die Versicherung muss je nach Haftungsquote die kosten Tragen) und 2. ist es eine rechtsgültige Beweissicherung im gegensatz zum Kostenvoranschlag.

Sag dem Gutachter dabei das das Fahrzeug aufgebaut werden soll. Dieser kann dann das für dich passende in der Kalkulation ausweisen (z.B. Reparatur mit Gebrauchtteilen). Weiterhin stellt ein Sachverständiger verbindlich den Wiederbeschaffungswert (wert vor Eintritt des Schadens) fest und kann somit auch die 130% Grenze sicher berechnen. Innerhalb der 130% Grenze kann auch im Totalschadenfall noch normal Repariert werden (Intigritätsinteresse).

Die Versicherung wird das natürlich versuchen Auszureden, da es mehr kosten. Aber bestehe auf dein Recht und lasse keinen Versicherungsgutachter für das 1. Gutachten kommen! Nehme dir einen freien Gutachter aus deiner Region, welcher am besten öffentlich Bestellt und vereidigt ist.

Die Versicherung wird dann natürlich das Fahrzeug nachbesichtigen. Weiterhin hast du innerhalb der 130% Klausel die Vorgabe, dass du das Fahrzeug noch länger als ein halbes Jahr fahren möchtest und somit auch musst.

BTW: Auch wenn Ihr nur auf Gutachtenbasis abrechnen wollt ist der Gang zum freien Gutachter wichtig, dieser Stellt einen marktüblichen Wert des Fahrzeuges fest und einen Regionalen Restwert. Es bleibt somit meist mehr über als bei der Versicherung (meist ein kleiner Wiederbeschaffungswert, oftmals auch überregional ermittelt).

@Anni: stimmt leider nicht mehr ganz, die Versicherer sparen die Gutachter, selbst Ihre eigenen immer mehr ein. Somit wollen Sie auch bei so einem Schaden nur einen Kostenvoranschlag und sagen dann das Fahrzeug ist ein Totalschaden...

Mein Gott, ist es für einen KFZ Sachverständigen eigentlich eine intelektuelle Überforderung, eine einfache Frage sachlich und ohne frei phantasierte Horrormärchen zu beantworten??

 

Hier war nicht eine Silbe die Rede davon, dass die Schadenhöhe bezweifelt wird, dass nachbesichtigt werden soll, dass irgendwem irgendwas ausgeredet werden soll usw. usw.

 

Mal wieder nur Scheißhausparolen-Gelaber von angeblichen Profis.

 

Aber manche habe es wohl nötig.

 

Egal, ich hab dem TE gesagt, was zu sagen war. Sollen die üblichen Einpeitscher Stimmung machen, wie sie wollen... 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Anni 1964

Fahrzeuge die älter als 10 Jahre sind werden prinzipell begutachtet, da spielt die Schadenshöhe keine Rolle!

Das stmmt nicht, aber die "Erklärung" vom Tofu ist natürlich auch grottenfalsch.

Ein Gutachten wird nicht wegen eines bestimmten Alters erstellt, sondern wenn es für die Feststellung des Schadens erforderlich ist.

Ob das der Fall ist, richtet sich ausschließlich nach der voraussichtlichen Schadenhöhe.

Bei einem Bagatellschaden ist auch bei einem 10 Jahre alten Auto nicht zwingend ein Gutachten erforderlich, wenn das Fahrzeug noch etwas wert ist. Bsp. Parkschaden an der S Klasse von 2003.

Dafür kann es bei dem gleichen Schaden an einem koreanischen Kleinstwagen durchaus nach 5 Jahren schon ganz anders aussehen. Sind jetzt natürlich nur überzeichnete Beispiele.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

Mal wieder nur Scheißhausparolen-Gelaber von angeblichen Profis.

:D:D:D

Zitat:

Original geschrieben von Killertofu

Sag dem Gutachter dabei das das Fahrzeug aufgebaut werden soll. Dieser kann dann das für dich passende in der Kalkulation ausweisen (z.B. Reparatur mit Gebrauchtteilen).

...kann dann das für dich passende in der Kalkulation ausweisen.

Aha, mit dieser Aussage mein lieber SV-Kollege bewegst Du dich aber auf ganz dünnen Eis.

Wusste gar nicht das man da mehrere Varianten hat, so nach dem Motto ich male mir die Welt wie sie mir gefällt.

Zitat:

Original geschrieben von Killertofu

Weiterhin stellt ein Sachverständiger verbindlich den Wiederbeschaffungswert (wert vor Eintritt des Schadens) fest und kann somit auch die 130% Grenze sicher berechnen. Innerhalb der 130% Grenze kann auch im Totalschadenfall noch normal Repariert werden (Intigritätsinteresse).

Wenn Du schon die 130 % Regelung hier ansprichst, dann wäre auch angebracht das Du erwähnst das hier die Reparatur nach Gutachten erfolgen muss.

Und im übrigen, wie verzweifelt muss man eigentlich sein, das man hier im Forum schon Werbung macht für Gutachten!?

Gruß

fordfuchs

 

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

Und im übrigen, wie verzweifelt muss man eigentlich sein, das man hier im Forum schon Werbung macht für Gutachten!?

 

Gruß

 

fordfuchs

Werbung für Gutachen mache ich hier auch......:)

 

bin ich eingentlich verzweifelt....:confused:

 

mhhh......muss mal darüber nachdenken...... :rolleyes:

 

Aber ihr habt schon Recht, Bohnekäse trägt hier ein bisschen zu dick auf.

 

So manches Gesülze in der Signastur kann man sich wirklich sparen.........:D

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Aber ihr habt schon Recht, Bohnekäse trägt hier ein bisschen zu dick auf.

 

So manches Gesülze in der Signastur kann man sich wirklich sparen.........:D

Gesülze kann er sich überall sparen, nicht nur in der Signatur... :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

Aha, mit dieser Aussage mein lieber SV-Kollege bewegst Du dich aber auf ganz dünnen Eis.

Wusste gar nicht das man da mehrere Varianten hat ...

Angeblich solls ja auch verschiedene Möglichkeiten geben einen Schadenssverlauf zu schildern:

http://www.motor-talk.de/.../...fnen-wer-muss-zahlen-t4673729.html?...

In Sachen Werbung versuchen die die Gutachter hier nur mit den Versicherungsfuzzis mitzuhalten. Insgesamt wohl auf durchaus vergleichbarem intelektuellem Nive ... dingsbums und, was die "Tips" angeht, dünnem Eis.

Und sogar für sich selbst werbende Anwälte gabs hier schon.

Ergo: Die Branchen die sich wie die Vampire am täglich grossen Blechverbiegen vollsaugen sind nicht verzweifelt sondern einigermaßen krank.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Gesülze kann er sich überall sparen, nicht nur in der Signatur... :rolleyes:

Hier darf jeder seine Meinung schreiben.....:D

Zitat:

Original geschrieben von Göölf

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

Aha, mit dieser Aussage mein lieber SV-Kollege bewegst Du dich aber auf ganz dünnen Eis.

Wusste gar nicht das man da mehrere Varianten hat ...

Angeblich solls ja auch verschiedene Möglichkeiten geben einen Schadenssverlauf zu schildern:

http://www.motor-talk.de/.../...fnen-wer-muss-zahlen-t4673729.html?...

In Sachen Werbung versuchen die Gutachter hier nur mit den Versicherungsfuzzis mitzuhalten. Insgesamt wohl auf durchaus vergleichbarem intelektuellem Nive ... dingsbums und, was die "Tips" angeht, dünnem Eis.

Und sogar für sich selbst werbende Anwälte gabs hier schon.

Ergo: Die Branchen die sich wie die Vampire am täglich grossen Blechverbiegen vollsaugen sind nicht verzweifelt sondern einigermaßen krank.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

Gesülze kann er sich überall sparen, nicht nur in der Signatur... :rolleyes:

Hier darf jeder seine Meinung schreiben.....:D

Ich werd Dich an den Satz erinnern, mein Lieber... :D

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