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Erneuter Teilkaskoschaden - Angst vor Kündigung?

Im Oktober letzten Jahres wurde meine Windschutzscheibe beim Autoglaser gewechselt. Dafür hat die Versicherung nach ihren Angaben ca. 450€ bezahlt.

Vor ein paar Tagen entdeckte ich dann einen Riss in der Scheibe. Ich gehe von einem fehlerhaften Einbau aus, aber da wird sich der Glaser mit Sicherheit querstellen.

Wenn ich nach nur einem Jahr, noch einmal die Teilkasko in Anspruch nehme, muss man dann Angst haben, dass die Versicherung (Huk24) den Vertrag kündigt?

Zusätzlich hatte ich 2011 einen Haftpflicht Schaden mit meinem alten Auto. Insgesamt bin ich seit November 2010 bei der Huk24.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@LillyLyn [url=http://www.motor-talk.de/.../...angst-vor-kuendigung-t5114048.html?...]

-> Ja. So ein Onlineversicherer rechnet sich schon toll :D

Das ist doch schon wieder pure Spekulation deinerseits.

Ich sehe nirgends, dass dem TE gekündigt wurde.

Sofern man jedes Jahr wegen 25€ Prämienersparnis zum billigsten Anbieter wechselt sollte man sich darüber im klaren sein, dass der Versicherer nicht wirklich an solchen Kunden hängt.

Dies sehe ich nach den Darstellungen des TE nirgends, weiterhin sind "Onlineversicherer" hier keine Ausnahme.

Habe ich meinen ganzen anderen Krempel bei der gleichen "Onlineversicherung" versichert wird diese mich nicht bei erster Gelegenheit kündigen.

Betreibe ich Vertragshopping und versichere alles individuell dort wo es am billigstn ist werden mir auch Allianz, HDI, HUK und Co. keine Träne hinterher weinen.

Also nichts, worüber man sich aufregen müsste.

Einmal tief durchatmen, und wieder beruhigen, liebe LillyLyn.

Ist alles nicht so schlimm.

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Zu einem anständigen Serviceversicherer gehen und dort auch deine anderen Versicherungen abschließen.

Dann braucht man keinen Angst vor Kündigungen eines einzelnen Vertrages haben.

Drei Schäden in drei Jahren, da sind manche schon wegen weniger gekündigt worden.

Es gibt günstige Windschutzscheiben, z. B. in der Bucht, vielleicht ist das eine Alternative.

Wenn man den Einbau und die Scheibe dann selber bezahlt und das ganze mit der Prämienersparnis bei der HUK aufrechnet.

-> Ja. So ein Onlineversicherer rechnet sich schon toll :D

Zitat:

@LillyLyn [url=http://www.motor-talk.de/.../...angst-vor-kuendigung-t5114048.html?...]

-> Ja. So ein Onlineversicherer rechnet sich schon toll :D

Das ist doch schon wieder pure Spekulation deinerseits.

Ich sehe nirgends, dass dem TE gekündigt wurde.

Sofern man jedes Jahr wegen 25€ Prämienersparnis zum billigsten Anbieter wechselt sollte man sich darüber im klaren sein, dass der Versicherer nicht wirklich an solchen Kunden hängt.

Dies sehe ich nach den Darstellungen des TE nirgends, weiterhin sind "Onlineversicherer" hier keine Ausnahme.

Habe ich meinen ganzen anderen Krempel bei der gleichen "Onlineversicherung" versichert wird diese mich nicht bei erster Gelegenheit kündigen.

Betreibe ich Vertragshopping und versichere alles individuell dort wo es am billigstn ist werden mir auch Allianz, HDI, HUK und Co. keine Träne hinterher weinen.

Also nichts, worüber man sich aufregen müsste.

Einmal tief durchatmen, und wieder beruhigen, liebe LillyLyn.

Ist alles nicht so schlimm.

am 12. November 2014 um 8:14

Ich bin völlig entspannt.

Der TE hat Angst.

Mir wurde damals vorgegeben den Vertrag zu sanieren (SB hochsetzen) und am Ende des Jahres zu kündigen. Hatte meinen Vertrag aufgrund einen neues Auto erst seit 1 Jahr bei der Versicherung.

Mein Versicherungsmarkler war auch geschockt, konnte mit der Versicherung sich jedoch einigen, aus dem Vertrag vorzeitig auszusteigen.

Ging auch um 2 Glasschäden innerhalb 2 Wochen. SB war 150€.

tatsächlich ist es reine Spekulation, ob du hier eine Kündigung befürchten musst.

Auch ist fraglich, ob die Versicherung dir den Gefallen tun wird, dich in der Feststellung zu unterstützen, ob der Schaden an der Scheibe durch einen fehlerhaften Einbau verursacht / begünstigt wurde. Auch kannst du davon ausgehen, dass die Bemühungen, das in Erfahrung zu bringen mindestens das gleiche kosten werden wie die Scheibe an sich, und eine Garantie wird damit auch nicht verbunden sein.

Dein Problem ist folgendes ; Du musst NACHWEISEN, dass ein mangelhafter Einbau den Schaden verursacht hat. Eine Spekulation, dass der falsche Einbau den Schaden begünstigt hat, reicht da nicht aus. Der Nachweis wird quasi unmöglich...

Leider wirst Du es nur durch den Versuch rausfinden, ob das der HUK24 zu viel ist. Chance ist 50/50, alles andere ist Spekulatius.

am 12. November 2014 um 9:53

Da könnt ihr spekulieren wie ihr wollt. Ob online Versicherer oder nicht. Das ist ermessen Sache der Versicherung. Mit Sicherheit wird keine Versicherung kündigen wegen 1nem Schaden. Wenn aber in 2 Jahren 3-5 Schäden kommen so werdenden die Herren aufmerksam. Da aber eine SB mit 150 € besteht kann er ja auch den Schaden selber bezahlen. Zum falschen Einbau möchte ich behaupten NEIN. Gehe zur Werkstatt und behaupte das. Bin auf die Antwort gespannt. Ein Versuch ist es wert. Wenn es eine große Fa. war, so gibt es evtl. die Möglichkeit der Verständigung. Du bezahlst 150.-€ und die reklamieren die Scheibe beim Hersteller. Alles schon da gewesen.

Zitat:

@schneefan schrieb am 12. November 2014 um 10:53:58 Uhr:

... Mit Sicherheit wird keine Versicherung kündigen wegen 1nem Schaden. Wenn aber in 2 Jahren 3-5 Schäden kommen so werdenden die Herren aufmerksam. ...

wo nimmst du diese Sicherheit her?

Also ich würde nicht das Forum fragen, sondern die HUK.

Hallo,

oh man hier gehts wieder ab.. warum läuft eigentlich fast jeder Thread auf "OnlineVersicherer sind böse hinaus".......

naja um mal die Frage zu beantworten:

Kann sein, muss aber nicht. Ich denke hier wird keiner von uns abschließend das Sanierungsverhalten der HUK24 kennen. Auch ob Du beim Serviceversicherer besser aufgehoben bist, kann ebenfalls nicht abschließend beurteilt werden, auch wenn es tendentiell Versicherer gibt die für eine schnellere (heißt nicht schnelle) Kündigung bekannt sind.

Zudem kann man im Zweifel nicht auseinander halten, warum gekündigt wurde. Das man die Möglichkeit nach Schaden zu kündigen nutzt als Versicherer bedeutet nicht automatisch, dass der Schaden auch tatsächliche der Grund ist. Davon gehen viele automatisch aus. Hier können aber auch geschäftspoltische Motive, andere VN Eigenschaften (wie z.B. Schlechtzahler) oder hallt tatsächlich der Schaden auslöser sein.

Anders gesagt: Eine Kunde der in einem Jahr drei Schäden hatte geht genau so schnell nach dem Schadenereignis wie jemand der monatliche Zahlweise hat und jede Fälligkeit in die Mahnung läuft. Andere Aspekte wie Kundentreue, weiteres Geschäft, Macht des AD/Maklers, usw.. außenvorgelassen.

Insofern kann nur eines abschließend gesagt werden. Den Versicherer zu wechseln macht prämienunabhängig immer dann Sinn, wenn man meint, dass es sinnvoll ist von der Schadequote her neuanzufangen. Insofern würde ich jetzt die Kündigung zum Ablauf aussprechen und im Dezember den Schaden melden.

Gruß Phaeti

Also ich denke man sollte wenn die Beiträge passen und sich nicht beachtlich abheben von den anderen, bei seinem Versicherer bleiben. Habe jetzt zwar wieder zu einem Direktversicherer gewechselt, aber meine Freundin ist seit Jahren bei der gleichen Versicherung und hat auch immer die gleiche Ansprechpartnerin und ist natürlich super beraten und zudem war die Kulanz bei manchen Schäden wirklich super. Mir waren 700€ Ersparnis zur Kravag aufjedenfall ein Grund zum wechseln.

am 13. November 2014 um 7:07

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 12. November 2014 um 12:23:13 Uhr:

Zitat:

@schneefan schrieb am 12. November 2014 um 10:53:58 Uhr:

... Mit Sicherheit wird keine Versicherung kündigen wegen 1nem Schaden. Wenn aber in 2 Jahren 3-5 Schäden kommen so werdenden die Herren aufmerksam. ...

wo nimmst du diese Sicherheit her?

Aus Erfahrung.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 12. November 2014 um 19:11:58 Uhr:

Hallo,

Insofern kann nur eines abschließend gesagt werden. Den Versicherer zu wechseln macht prämienunabhängig immer dann Sinn, wenn man meint, dass es sinnvoll ist von der Schadequote her neuanzufangen. Insofern würde ich jetzt die Kündigung zum Ablauf aussprechen und im Dezember den Schaden melden.

Gruß Phaeti

Erstens ist der Tipp bzgl. verspäteter Schadensmeldung nicht hilfreich, sondern eventuell ein Schuß der nach hinten losgeht. Ein Schaden sollte innerhalb einer Woche gemeldet werden.

(vergl. auch: "Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen.")

Und Zweitens werden auch dem Nachversicherer alle Schäden gemeldet, wenn denn der SFR übernommen werden soll.

lg

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