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Angel Eyes - und was der TÜV und die DEKRA dazu sagt!

Themenstarteram 8. Mai 2006 um 13:06

Hi,

da ich mich zur Zeit ernsthaft mit dem Thema Standlichtringe nachrüsten, auseinander setze und mich auch schon bei Micha erkundigt habe (@Micha: Nochmal danke für die Auskunft! :)), interessierte mich doch mal, was der TÜV und die Dekra dazu sagt.

Also hab ich gestern mal zwei Mails dazu aufgesetzt und heute auch schon von beiden eine Antwort erhalten. Beide sind identisch: Bei Nachrüstung von Standlichtringen im E46 erlischt die ABE - und da gibt es keine Außnahmen!!! Diese Aussage kam von Dekra UND vom TÜV, also deckungsgleich. Eine Ausnahme kann nur gemacht werden, wenn man an einem Institut für Fahrzeugbeleuchtung vorstellig wird und das ganze wirklich zertifizieren läßt, was wohl ein paar hundert oder tausend Flocken kostet (nur für Autohersteller interessant, die zahlen das aus der Kaffeekasse!).

Laut TÜV bleibt nur noch die Nachrüstung extra dafür hergestellter Scheinwerfer, z.B. inpro. Da ich aber Xenon habe, fällt diese Alternative weg. Und ehrlich gesagt: Das Risiko mit den Standlichtringen angehalten und darauf angesprochen zu werden, ist mir dann doch zu groß.

Sch... Bürokratie! Das sind doch nur Standlichtringe!!! Die stellen sich auch an...

Hätte die so gerne nachgerüstet, sehr schade drum!!!

Gruß

Krümel

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19 Antworten

Rüste sie nach und sprich halt den TÜV-Prüfer nicht direkt drauf an, wenn er sich deinen Wagen anschaut. Dann sieht der das auch nicht, genauso wenig wie die Grünen.

Und wenn doch: Bauste die Dinger halt aus, dann ist alles wieder ok. Ich seh da jetzt nicht wirklich das Problem.

mahlzeit...

stimmt...eigentlich ist es kein "großes" problem...

aber:

semmel mal einen radfahrer oder ähnlich um. was ich hier keinem wünsche!!!!

dann siehts nämlich ganz schlecht aus. nicht nur, das du dann evtl. 100% schuld bekommst, nein... die versicherung kann den ganzen schaden von dir zurück fordern. und das würde ich mir dann schon überlegen.

gruß

andreas

Zitat:

Original geschrieben von citt

mahlzeit...

stimmt...eigentlich ist es kein "großes" problem...

aber:

semmel mal einen radfahrer oder ähnlich um. was ich hier keinem wünsche!!!!

dann siehts nämlich ganz schlecht aus. nicht nur, das du dann evtl. 100% schuld bekommst, nein... die versicherung kann den ganzen schaden von dir zurück fordern. und das würde ich mir dann schon überlegen.

gruß

andreas

Da bin ich mal gespannt, wie mir die Versicherung nachweist, dass der Unfall ohne die Standlichtringe nicht passiert wäre :D

Themenstarteram 8. Mai 2006 um 14:09

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Da bin ich mal gespannt, wie mir die Versicherung nachweist, dass der Unfall ohne die Standlichtringe nicht passiert wäre :D

Darum gehts dann ja nicht! Es geht darum, dass du dann ohne ABE rumgefahren bist - und das nachzuweisen ist wohl das geringste Übel!

Die Scheinwerfer werden bei einem Unfall eh als erstes in Einzelteile zerlegt, von daher sollte das eh kein Problem sein.

Zitat:

Original geschrieben von Krümelbrot

Darum gehts dann ja nicht! Es geht darum, dass du dann ohne ABE rumgefahren bist - und das nachzuweisen ist wohl das geringste Übel!

Wenn das ganze in der Dämmerung oder bei Nacht passiert....? Dann könnten die Schweinwerfer ;) schon ne Rolle spielen. Für die Versicherung (vielleicht) ein Punkt, um wenigsten 10 oder 20% nicht zahlen zu müssen....

Gruß

Jan

Ich hab eh nicht vor, in der nächsten Zeit einen Unfall zu bauen. Das käme mir irgendwie ungelegen ;)

Themenstarteram 8. Mai 2006 um 14:54

Hat jemand von Euch die Neonleuchtringe verbaut? Oder die normalen? Bei den normalen fällts ja eh kaum auf, da die sich von den Originalen kaum unterscheiden. Aber bei den Neon weiß man ja eigentlich sofort, dass die nachgerücstet sind.

Gruß

Krümel

Ich möchte das mir mal einer nen Urteil zeigt, wo eine Versicherung wegen nicht sicherheitsrelevanter Teile die Zahlung verweigert hat - oder Geld zurück verlangt hat.

Hier schreiben viele das die Versicherung nicht zahlt, ich will mal Fakten sehen.

Wurde auch schon vom Bike gefahren, bis jetzt hab ich noch keine Teilschuld bekommen weil meine Harley keinen TÜV-Auspuff draufhatte.

Es gibt viele Sachen ohne TÜV die ich gern anbauen würde am Auto oder Bike, aber mach ich wegen jedem Teil nen Fred auf - also anbauen oder bleibenlassen, aber nicht rumheulen:)

Servus

am 8. Mai 2006 um 15:20

Ich denke, es wurde hier ALLES Relevante schon gesagt.

-> Es ist und bleibt trotz evtl. Eintragung eine "Grauzone", mit Tendenz eher zu "Schwarz"...

Wie jemand mit dieser Info nun umgeht (so kindlich-naiv wie manche o.g. Zitate, oder ängstlich, oder kühl berechnend), das muss jeder Einzelne selbst wissen.

Wir sind alle über 18 und für unser eigenes Handeln verantwortlich. ;)

Fakt ist, dass TÜV und Polizei dich durchwinken, wenn die Eintragung im Schein steht. Es sein denn, es ist offensichtlich verkehrsgefährdend hell, nachträglich verändert o.ä.

Gruß, Timo

Mh, ich kenne einen Standlichring-Fahrer.. dem haben sie die Karre stillgelegt.. wegen Veränderungen an der Lichtanlage.

Ich finde es ebenfalls überbürokratisch.. aber irgendwie find ich es auch albern, sich andere Lichter reinzumachen, wegen Standlichtringen..

jeder wie er mag..

aber da wart ich lieber auf meinen E92.. da sollte es dann Serie sein!:)

am 8. Mai 2006 um 16:25

Zitat:

Original geschrieben von citt

die versicherung kann den ganzen schaden von dir zurück fordern. und das würde ich mir dann schon überlegen.

gruß

andreas

Die Versicherung kann in Regress gehen und max 5000 Euro von dem Haftpflichtschaden zurückfordern - so oder so ähnlich hat es letztens unser Roland formuliert.

Was aber sicher ist, wenn am Fahrzeug was dran ist was nicht sein darf und die Versicherung bekommt das raus, geht die VK flöten und ich möchte keinen 15tsd Euro teuren Schrott auf dem Hof stehen haben!

Zitat:

Original geschrieben von MoKa

Ich denke, es wurde hier ALLES Relevante schon gesagt.

-> Es ist und bleibt trotz evtl. Eintragung eine "Grauzone", mit Tendenz eher zu "Schwarz"...

Wie jemand mit dieser Info nun umgeht (so kindlich-naiv wie manche o.g. Zitate, oder ängstlich, oder kühl berechnend), das muss jeder Einzelne selbst wissen.

Wir sind alle über 18 und für unser eigenes Handeln verantwortlich. ;)

Fakt ist, dass TÜV und Polizei dich durchwinken, wenn die Eintragung im Schein steht. Es sein denn, es ist offensichtlich verkehrsgefährdend hell, nachträglich verändert o.ä.

Gruß, Timo

Ganz genau so siehts aus!!

Sicherlich kann man bei nem Unfall auch "Glück" haben, wenn keiner sieht, was an den Lichtern gemacht wurde. Auf der anderen Seite besteht auch die Chance (besser: Gefahr), daß doch ein "überbürokratischer" Gutachter/Polizist,... sehr genau hinschaut und doch was findet.

Die Versicherung will dir dann wohl ne Teilschuld geben. Um was dagegen machen zu können, musst der Verursacher (oder die Versicherung, wenn nicht bezahlt wird) klagen.

Wenns dann vor Gericht geht, ist ne Menge Zeit und wahrscheinlich auch etwas Geld weg. Meißt läufts doch bei Gericht momentan auf nen Vergleich raus, d.h. wenn du dich nicht 100% korrekt verhalten hast, dann mußt du auch nen Teil bezahlen... Und zum Schaden kommen dann auch noch die Gerichtskosten, dein Anwalt,...

Trotzdem: Viel Spaß mit den nicht-regelkonformen Anbauteilen! (Ich hab mich zugegebenermaßen letzte Woche richtig gefreut, als neben mir die Pozilei mit "Bitte folgen" vor nem Toyota Celica (oder sowas ähnlichem) mit "Monster-Biertheke" und vieeel zu lautem Ofenrohr, sowie rundum getönten Scheiben stand...)

Gruß

Jan

Zitat:

Original geschrieben von jan.th

Trotzdem: Viel Spaß mit den nicht-regelkonformen Anbauteilen! (Ich hab mich zugegebenermaßen letzte Woche richtig gefreut, als neben mir die Pozilei mit "Bitte folgen" vor nem Toyota Celica (oder sowas ähnlichem) mit "Monster-Biertheke" und vieeel zu lautem Ofenrohr, sowie rundum getönten Scheiben stand...)

Gruß

Jan

Der Vergleich hinkt aber extrem. Klar, das Risiko angehalten zu werden besteht auf jeden Fall. Aber mit so einem Monster ist die Wahrscheinlichkeit nochmal um einiges größer. Und ich würde den auch anhalten, wegen den rundum getönten Scheiben.

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