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Angeblich neue Regelung

Themenstarteram 28. Mai 2007 um 14:51

Hallo,

gleich vorweg, die Suchfunktion hat mich nicht zum gewünschten Ergebniss geführt ;-).

Meine Frage richtet sich an alle "Wissenden" im Bezug auf die angebliche Neuregelung bzgl. der Stilllegung bzw Beschlagnahme wegen Auspuff ohne TÜV im Falle einer Kontrolle. Habe den halben Tag in verschiedenen Foren etc verbracht, jedoch ausser Mutmaßungen und von anderen übernommenen Halbwahrheiten nichts gefunden, was mir klar werden ließ, was sich nun genau geändert hat. Hier mal n Link zu nem Filmchen, wo einer wegen manipulierter Tüte 25 EUR aufgebrummt bekam. Was is denn nu Phase? Hat jemand was offizielles?

nn

http://www.zdf.de/.../0,4070,5263135-6-wm_dsl,00.html

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20 Antworten

Aus der MO Juni 2007:

"Am 01. März 2007 ist die Fahrzeug Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten. Zusammen mit weiteren Neuverordnungen soll sie langfristig, auch vor dem Hingergrund der europäischen Vereinheitlichung, die alte StVZO ersetzen. Wahrscheinlich unbeabsichtigt bringt die Gesetzesänderung für die in der Praxis Betroffenen Irritationen und Verunsicherung mit sich. Das gilt auch für die Polizei. In den Dienststellen, aber auch privat, beispielsweise im Online-Forum www.copzone.de, diskutieren die Beamten aufgeregt über die korrekte Umsetzung der FZV bei Kontrollen. Ein Sprecher des baden-würtembergischen Innenministeriums hat Motorrad Magazin MO gegenüber bestätigt, dass die FZV zumindest eine erstaunliche Lücke aufweist: Für viele Motorradfahrer relevant ist der Umstand, dass Paragraf 18 der StVZO aufgehoben worde. Anhand jedes Paragrafen sind bisher recht häufig €50 Bussgeld erhoben sowie zusätzlich drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister eingetragen worden. Und zwar für laute Auspuffanlagen und den Tatbestand der dadurch erloschenen Betriebserlaubnis.

Das geht so jetzt nicht mehr. Übrig bleibt lediglich das Feststellen einer Ordnungswidrigkeit wegen nicht vorschriftsmässigen Zustands des Fahrzeugs. Bussgeld: 25 Euro. Punkte: keine. Eine Sicherstellung der beanstandeten Auspuffanlage oder des Fahrzeugs widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Entscheidender Punkt: Von einem lauten Auspuff geht keine Gefahr aus. Im schlimmsten Fall kann der kontrollierende Beamte eine Mängelmeldung and die zuständige Zulassungsbehörde schicken. Das Fahrzeug muss dann innerhalb von 14 Tagen vorgeführt werden, in dem Zustand, in dem es laut Typengenehmigung für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen wurde- also legal leise. Obwohl es so nun durchaus verhältnismäüssig gelöst ist, soll im Juni ein Fachausschuss über einm Schliessen der Gesetzeslücke beraten."

Na, dann warten wir mal den Fachausschuss und die nachfolgende Durchführungsverordnung zum neuen Gesetz ab...

Ciao

Kwik

Hi,

das wäre ja supergeil. Angenommen man würde nur einmal im Jahr angehalten und müsste 25,- Euronen löhnen, dann könnte man rund 50 Jahre fahren und würde immer noch Geld zu einer AMC oder KessTech sparen.

Gruß

Sportyman

bei dem preis kann man es sich ja dann wieder leisten, hog-mitglied zu werden :D

am 29. Mai 2007 um 19:41

Danke Kwiksilver, war selbst zu faul zum Abtippen aus der MO.

Aber: Wer zu Ende lesen kann, ist im Vorteil:

Im Juni tagt der Fachausschuß. Wobei Ausschuß im Sinne von Fehlproduktion, also lauter Badekappen oder was ? Versteh ich nicht. Egal, the imperium strikes back-und dann wirds garantiert noch schlimmer wie vorher. Wetten ?

am 29. Mai 2007 um 22:14

Zitat:

Original geschrieben von christopher1965

Danke Kwiksilver, war selbst zu faul zum Abtippen aus der MO.

Aber: Wer zu Ende lesen kann, ist im Vorteil:

Im Juni tagt der Fachausschuß. Wobei Ausschuß im Sinne von Fehlproduktion, also lauter Badekappen oder was ? Versteh ich nicht. Egal, the imperium strikes back-und dann wirds garantiert noch schlimmer wie vorher. Wetten ?

Glaub ich nicht dran mit dem schlimmer werden. das ist ja so ein Ding mit europäischer Harmonisierung und so. Da kann man in Deutschland durchaus schonmal als Gewinner vom Platz gehen. In Belgien z.B. haben die bis heute nichtmal eine TÜV Pflicht für Motorräder. Wo es keine TÜV Regeln gibt, hat man auch keine Einschränkung mit Auspuffanlagen. Die belgischen Kollegen haben auf jeden Fall die wildesten Rohre dran ohne Stress mit den Offiziellen zu bekommen. Mit dem Auto müssen die dagegen jedes Jahr hin. Die Kennzeichengröße für Bikes ist da der Knüller... Bis in die 80er hat man da den Führerschein noch zum Autoführerschein dazugeschenkt bekommen. Ohne Prüfung! Kein Scherz!!

Die Auspufregel wäre auch nicht die erste motorradrelevante Gesetzt in Deutschland die nachträglich ein wenig entspannt wird (Ich sag bloß "Länge der Radabdeckung")... Wenn wenigstens diese Auspuff-Beschlagnahme-Regel weg bleibt sind wir doch auf einem guten Weg! Also immer optimistisch bleiben!

Gruß

Frenk

am 30. Mai 2007 um 5:59

Zitat:

Original geschrieben von Frenk

Glaub ich nicht dran mit dem schlimmer werden. das ist ja so ein Ding mit europäischer Harmonisierung und so. Da kann man in Deutschland durchaus schonmal als Gewinner vom Platz gehen.

sehe ich auch so....denkt nur mal früher was das für ein affentanz mit der radabdeckung war....die ganzen japsen hatten in deutschland extra noch so ne plastikverlängerung.....heute kräht kein hahn mehr danach wieviel gummi zu sehen ist.....

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