Angabe M+S im COC

Moin moin,

welche Bedeutung genau hat im COC die Angabe M+S bei einzelnen Reifen-/Felgenkombinationen?

Bedeutet das, dass ich nur diese Kombinationen als M+S fahren darf? Oder darf ich jede angegebene Kombination sowohl als Nicht-M+S als auch als M+S fahren, so dass die Angabe bei einzelnen Kombinationen nur eine Art Empfehlung ist?

Ich habe heute festgestellt, dass ich seit geraumer Zeit eine Kombination fahre, die im COC nicht als M+S angegeben ist. Meine Kombination ist zwar freigegeben, aber nicht mit der Angabe M+S. Die Reifen, die ich fahre, sind alternativ als M+S durchaus angegeben, aber dann mit anderer Felge.

Eigentlich vertraue ich meinem Reifenhändler, daher bin ich nun verwirrt.

Danke und Grüße

57 Antworten

Insgesamt stellt sich sowieso die Frage, ob diese italienischen "Mätzchen" vor Gericht Bestand hätten.

Bei uns (und in vermutlich allen Ländern außer Italien) gilt jedenfalls das (mehrfach) gesagte: Der SI muß nicht der Angabe in den Papieren (Schein und/oder COC) entsprechen, sondern nur für die Höchstgeschwindigkeit ausreichend sein.

Ende der Durchsage.

@Schubbie
Dumm Tüch! 🙄

Ob das Mätzchen sind, kann gerne jeder selbst ausprobieren.
Ich habe für sowas weder Lust, Zeit, noch Geld.

Und jetzt stell dir einfach vor, es wären Y-Reifen eingetragen, so wie es bei meinem Audi der Fall ist. Was nützt mir dann "Ich habe für sowas weder Lust, Zeit, noch Geld", wenn es ich Ganzjahresreifen haben möchte? Es gibt keine GJR als Y-Reifen. Ich kann also keine Italien-tauglichen GJR kaufen.

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Kommt drauf an, welche Größe du benötigst. Z.B. gibt es den Michelin Cross Climate 2 als Y-Reifen:
MICHELIN CROSSCLIMATE 2 SUV 255/50R19 107Y XL

https://www.michelin.de/auto/tyres/michelin-crossclimate-2-suv#

https://www.michelin.de/auto/tyres/michelin-crossclimate-2?tyreSize=19

https://www.michelin.de/.../michelin-crossclimate-plus?tyreSize=18

Ich wollte den Alpin 7 haben, da meine jetzigen Reifen 6 Jahre gehalten haben und ich auf Stand sein wollte. Eigentlich hatte ich dem Vollgutachter gesagt, er solle alles in die Abnahme schreiben, was geht, leider ausgerechnet für die Winterfelgen hat er es nicht getan, wo es die Größe als Alpin 7 nicht gibt. Auf Serienfelgen ohne Spurplatten darf ich die fahren, aber ich will die Spurplatten auch im Winter fahren. Lasse ich dann halt nachtragen, wenn ich die Reifen (liegen schon in der Garage) montiert habe. Ist zwar ärgerlich, da die anderen Felgen für den Sommer identische Dimensionen haben, lediglich durch die ET 2mm weiter rausstehen, aber leider hat er die anderen Reifengrößen nur für diese Felge angegeben. Bekommt die Bürokratie wieder was zu tun und noch mehr von meinem Geld... Dafür waren die Reifen in der Dimension etwas günstiger als die noch verfügbaren Vorgängermodelle in passender Dimension, wodurch die Entscheidung nicht ganz so schwer gefallen ist.

Zitat:

@Rockville schrieb am 5. Oktober 2024 um 23:09:29 Uhr:


Und jetzt stell dir einfach vor, es wären Y-Reifen eingetragen, so wie es bei meinem Audi der Fall ist. Was nützt mir dann "Ich habe für sowas weder Lust, Zeit, noch Geld", wenn es ich Ganzjahresreifen haben möchte? Es gibt keine GJR als Y-Reifen. Ich kann also keine Italien-tauglichen GJR kaufen.

Wenn dem so sein sollte, dann kannst du mit den Reifen im Sommer nicht nach Italien.

Zitat:

@nogel schrieb am 5. Oktober 2024 um 20:11:24 Uhr:


Insgesamt stellt sich sowieso die Frage, ob diese italienischen "Mätzchen" vor Gericht Bestand hätten.

Bei uns (und in vermutlich allen Ländern außer Italien) gilt jedenfalls das (mehrfach) gesagte: Der SI muß nicht der Angabe in den Papieren (Schein und/oder COC) entsprechen, sondern nur für die Höchstgeschwindigkeit ausreichend sein.

Ende der Durchsage.

Und der Italiener antwortet:

"Fine della discussione" 😛

Zitat:

@Oetteken schrieb am 6. Oktober 2024 um 06:05:56 Uhr:


Wenn dem so sein sollte, dann kannst du mit den Reifen im Sommer nicht nach Italien.

Na endlich. Dann merkst du doch jetzt auch, dass du mit Erkenntnissen wie "Ich verstehe nicht, warum man sich das Leben unnötig schwer macht" nicht weiter kommst.

Zitat:

@nogel schrieb am 5. Oktober 2024 um 20:11:24 Uhr:


Der SI muß nicht der Angabe in den Papieren (Schein und/oder COC) entsprechen, sondern nur für die Höchstgeschwindigkeit ausreichend sein.

Ende der Durchsage.

Ja und wie soll man das mit den Abschlägen beim LI machen?

Bei meinem Fahrzeug sind 94W bei den SR vorgeschrieben.
Ich könnte theoretisch auch 97V fahren, da die vmax "nur" 232km/h beträgt.

Hier sehe ich das Problem mit der Aussage, dass man Reifen abweichend der Papiere fahren kann, solange der SI stimmt.
Hatte ja das Beispiel 195/65R15 94Q genannt. Geht man nach dem Speedindex könnte ich einen V Reifen nehmen. Nun, nehm ich den 195/65R15 94V fahr ich ohne BE, da ich bei 'nem V-Reifen einen 96er LI bräuchte.
Und jetzt? Einen 195/65R15 96V (oder mit höherem LI) gibt es nicht als SR. Als WR ja, da gibt es genug Reifen mit 95er LI halt in H. Die Serien Standardgröße 205/65R15 94W gibt es als SR auch nicht, nur als 94V, also nicht zulässig.

Das mit IT ist schon so 'ne Sache. Da wir aber die GJR in 97W oder 97Y bekommen, haben wir kein Problem damit. Aufgrund eine größeren Bremsanlage kann ich sowieso nur ab 17" fahren. Die 15" und 16" sind halt ausgetragen.

VG

Zitat:

@hlmd schrieb am 6. Oktober 2024 um 14:49:18 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 5. Oktober 2024 um 20:11:24 Uhr:


Der SI muß nicht der Angabe in den Papieren (Schein und/oder COC) entsprechen, sondern nur für die Höchstgeschwindigkeit ausreichend sein.

Ende der Durchsage.

Ja und wie soll man das mit den Abschlägen beim LI machen?

Na das ist klar. Der betreffende Reifen muß natürlich für Geschwindigkeit UND Traglast gleichermaßen geeignet sein. Aufgrund der Traglastabschläge kann es da mehrere Möglichkeiten geben.

Mir ist das auch klar, aber wissen das die normalen Autofahrer und erst recht die Ordnungshüter?

Ich würde mich ehrlich gesagt nicht darauf verlassen, dass es theoretisch (und vielleicht auch praktisch) rechtens ist, abweichend von den Papieren auch Reifen als SR im Sommer zu fahren, die lt. COC o.ä. eigentlich nur als WR zulässig sind.

Es hat(te) sicher einen Grund, warum bestimmte Rad-Reifenkombis nur als WR zulässig sind/waren. Beim TE sind es halt andere Felgen. Anzunehmen ist hier, dass es um um die Schneekettenfreigabe geht.

VG

Das ist zB bei meinem BMW i4 M50 so! Im Sommer ist Mischbereifung vorgeschrieben, im Winter ausdrücklich das gleiche Reifenformat vorne und hinten.

Zitat:

@hlmd schrieb am 6. Oktober 2024 um 17:29:01 Uhr:



Es hat(te) sicher einen Grund, warum bestimmte Rad-Reifenkombis nur als WR zulässig sind/waren. Beim TE sind es halt andere Felgen. Anzunehmen ist hier, dass es um um die Schneekettenfreigabe geht.

Das macht so rum aber keinen Sinn, dann müsste man bei der größeren Bereifung Sommerreifen vorschreiben und/oder Schneeketten verbieten.

Wenn ich eine Rad/Reifenkombination als Winterreifen fahren darf muss diese Kombi für alle Fahrzustände geeignet sein.

Dann kann eigentlich nichts dagegen sprechen dieses Rad als Sommerreifen zu fahren ( ausreichender Speed Index natürlich vorausgesetzt)

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