Angabe M+S im COC

Moin moin,

welche Bedeutung genau hat im COC die Angabe M+S bei einzelnen Reifen-/Felgenkombinationen?

Bedeutet das, dass ich nur diese Kombinationen als M+S fahren darf? Oder darf ich jede angegebene Kombination sowohl als Nicht-M+S als auch als M+S fahren, so dass die Angabe bei einzelnen Kombinationen nur eine Art Empfehlung ist?

Ich habe heute festgestellt, dass ich seit geraumer Zeit eine Kombination fahre, die im COC nicht als M+S angegeben ist. Meine Kombination ist zwar freigegeben, aber nicht mit der Angabe M+S. Die Reifen, die ich fahre, sind alternativ als M+S durchaus angegeben, aber dann mit anderer Felge.

Eigentlich vertraue ich meinem Reifenhändler, daher bin ich nun verwirrt.

Danke und Grüße

57 Antworten

Ich verstehe nicht, warum man sich das Leben unnötig schwer macht.
Einfach Räder montieren, die den Anforderungen gem. COC entsprechen.
Wer schon mal Diskussionen mit Polizisten in anderen Ländern führen musste, macht sich keinen unnötigen, zusätzlichen Stress.

Dann hast du das Problem offenbar nicht verstanden.

Erstens ist mal die Frage, ob du das CoC überhaupt mitführst, es gibt ja keine Mitführpflicht.

Zweitens stellt sich dann die Frage, ob die Eintragungen im CoC überhaupt relevant sind, denn überall wird auf den ital. Seiten auf die "Zulassungsbescheinigung" verwiesen und in der steht ja üblicherweise nur noch eine einzige Reifenspezifikation drin. Das wären bei meinem Auto z.B. Y-Reifen und solche gibt es nicht als WR oder GJR.

Drittens stehen auch im CoC nicht immer Reifen mit niedrigerem SI als in der ZBS. Dann gibt es gar keine Wahl.

Viertens gelten eigentlich bei Auslandsfahrten die Zulassungsbestimmungen des Heimatlandes. Und bei meinem Fahrzeug mit Y-Reifen in der ZBS heißt das, dass ich ganz legal WR, SR und GJR als V-Reifen montieren darf.

Fünftens sollte es eigentlich EU-harmonisiert sein, dass der SI zur bbH des Fahrzeugs passen muss und nicht mehr. Die deutsche "Aufkleber-Regelung" kann also in anderen Ländern nicht anerkannt sein, aber V-Reifen auf einem Fahrzeug mit EWG-Betriebserlaubnis und bbH von 230 km/h sollten EU-weit möglich sein.

Zitat:

@Rockville schrieb am 5. Oktober 2024 um 10:15:10 Uhr:


Ich habe es nachgelesen. Es steht nicht im codice della strada, sondern geht auf eine Verlautbarung des ital. Transportministeriums zurück. Es ist tatsächlich so, dass alle M+S-Reifen, also auch entsprechend gekennzeichnete Ganzjahresreifen, im Sommer nur benutzt werden dürfen, wenn der SI mindestens den Wert hat, der in der Zulassungsbescheinigung steht, ganz unabhängig davon, welche Vmax das Fahrzeug erreicht. Das könnte also auch mal ein Y-Reifen bis 300 km/h sein bei einem Auto, das nicht mal 200 km/h fährt.

Danke für die Mühe, aber das bestätigt eben immer noch nicht die Aussage von @Oetteken, der ja auf meine Aussage hin (Es darf (auch bei Sommerreifen) ein niedrigerer G.-Index gefahren werden als in den Papieren vermerkt, sofern die Höchstgeschwindigkeit laut Papiere abgedeckt ist) behauptete:

Zitat:

Aber ich würde mich nicht darauf verlassen, dass das in anderen Ländern auch so gesehen wird.

Zumindest in Italien ist dem nicht so.

Zumindest für Sommerreifen wurde bisher kein Beleg geliefert.

https://www.adac.de/.../

„Welche Reifen sind verboten?
In Italien ist es verboten, Reifen zu verwenden, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex haben als in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorgesehen. Die im Fahrzeugschein eingetragene Höchstgeschwindigkeit (Bauartgeschwindigkeit) des Fahrzeugs hat hierfür keine Bedeutung. Maßgebend ist ausschließlich der Geschwindigkeitsindex.

Eine Ausnahme gibt es nur im Winter (16. Oktober bis 15. Mai). Es dürfen dann auch Winter- bzw. Ganzjahresreifen (MS, M+S, M&S, Schneeflocken- bzw. Bergsymbol) aufgezogen werden, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex aufweisen als in den Fahrzeugpapieren vorgesehen.“

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Es gilt auch nur für Winterreifen. Und dem Wortlaut nach würde ich, wie oben schon vermutet, auch sagen, dass das CoC hier nichts nützt. Im Original ist die Rede von "carta di circolazione".

Wir sollten es nicht in Rechthaberei ausarten lassen, sondern lieber etwas dazu lernen.

Ich bin kein italienischer Fachanwalt für Verkehrsrecht, deshalb bin ich auf Informationen angewiesen.

Für mich ist der ADAC eine vertrauenswürdige Quelle.
Dort steht für mich eindeutig, dass der Speedindex lt. Zulassungsbescheinigung Teil I, mit Ausnahme der Wintermonate, einzuhalten ist.

Carta di Circolazione bedeutet doch wohl Zulassungsbescheinigung.
In der Zulassungsbescheinigung können weitergehende Eintragungen vorgenommen worden sein, als im COC.

Die gesetzlichen Feinheiten und Fußangeln in Italien standen für den TE ja auch gar nicht zur Debatte.

Woher weißt du, in welche Länder der TE fahrt?

Zitat:

@Oetteken schrieb am 5. Oktober 2024 um 15:59:35 Uhr:


Woher weißt du, in welche Länder der TE fahrt?

Vielleicht bin ich ja der TE oder sein Reifenhändler…😁😎😰

Zitat:

@Oetteken schrieb am 5. Oktober 2024 um 15:20:23 Uhr:


Für mich ist der ADAC eine vertrauenswürdige Quelle.
Dort steht für mich eindeutig, dass der Speedindex lt. Zulassungsbescheinigung Teil I, mit Ausnahme der Wintermonate, einzuhalten ist.

Ja, aber es ist doch ganz eindeutig auf Winter- und Ganzjahresreifen beschränkt:
https://www.adac.de/.../

Zitat:

@Oetteken schrieb am 5. Oktober 2024 um 15:20:23 Uhr:


In der Zulassungsbescheinigung können weitergehende Eintragungen vorgenommen worden sein, als im COC.

Verstehe ich nicht. Es ist doch umgekehrt.

Einer spricht von italienischener ZB und einer von der deutschen?

Für welches Land wollte der TE die Info

Zitat:

@windelexpress schrieb am 5. Oktober 2024 um 17:49:02 Uhr:


Einer spricht von italienischener ZB und einer der deutschen?

Nein.

Da zitierst du schon unnötig den vorherigen Beitrag und dann noch nichteinmal vollständig? Respekt, schafft nicht jeder.

Ich plaudere mal aus dem Nähkästchen.

Als wir unseren fabrikneuen KIA Sportage 2022 kauften, damals waren Autos schlecht lieferbar, stand ein infrage kommendes Fahrzeug im Showroom des Händlers.

Die Höchstgeschwindigkeit beträgt lt. Papieren 201 km/h.
Bereift war der Wagen mit Sommerreifen 235/55 R18 104V XL.
In der ZB I ist die Größe 235/55 R18 104V XL auch eingetragen.
Lt. COC sind noch weitere Größen (17“ und 19“) möglich, allesamt aber mit dem SI „V“.

Weil wir nur noch wenig fahren, wollten wir den KIA gegen Aufpreis mit Allwetterreifen Michelin CrossClimate 2 haben.
Bei Übergabe des Fahrzeugs stellte ich dann fest, dass Michelin CrossClimate 2 - 235/55 R18 104H XL montiert wurden.

Habe zunächst überlegt, ob ich das hinnehmen soll, nach reiflicher Überlegung dann aber reklamiert und auf Reifen mit SI „V“ bestanden.
Der Händler hat seinen Fehler sofort eingeräumt und die Umrüstung veranlasst. Er meinte nur, dass „H“ als Winterreifen geeigneter seien als „V“, was IMO auch richtig ist, aber mir war unwohl mit den H-Reifen.

Damals wusste ich das mit Italien noch nicht; jetzt bin ich heilfroh, dass ich mich mit den H-Reifen nicht abgefunden habe.

Was hat das nun mit einem Nähkästchen zu tun?
Alternativ hätte der Händler auch eine Änderungsabnahme auf Reifen mit dem Index H veranlassen können, sofern technisch unbedenklich.

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