Anfahrschwäche 1.9 CDTI
Hallo zusammen,
mein Signum Sport (1.9 CDTI, 110 Kw, Erstzulassung 04/04) ist unterhalb von 2.000 eine lahme Krücke.
In den tiefen des Forums habe ich etwas von einem Update der Motorsoftware gelesen, womit auch die wohl bekannte Anfahrschwäche reduziert werden könne.
Opel selbst hat nach einem zähen Standart-Mailwechsel letztlich auf hartnäckiges Nachfragen mitgeteilt, dass von einer Behebung des von mir geschilderten Problems durch ein Update nichts bekannt sei.
Hat von Euch jemand konkrete Informationen, Hintergründe bzw. Erfahrungen mit/zu den Updates? Oder war hier der Wunsch Vater des Gedankens/Postings?
Grüße
Jörg
484 Antworten
Zitat:
Es gibt noch eine Info für die "kastrierten" unter uns, im Januar 06 gibt es wieder eine Software welche die Begrenzung aufhebt! 😛
Und wie lässt sich das mit den Eintragungen im KFZ-Brief in Einklang bringen? Wenn dort H-Reifen als Standardbereifung eingetragen (und z.B. beim Caravan auch werkseitig montiert) sind, dann darf die Vmax des Autos nicht über 210 km/h liegen.
Erlischt mit einer Software die diese Begrenzung aufhebt nicht die Betriebserlaubnis? Oder gibt es anders lautendes EU-Recht?
Zitat:
Original geschrieben von netvoyager
Und wie lässt sich das mit den Eintragungen im KFZ-Brief in Einklang bringen?
Die Begrenzung darf nur dann durch den Händler aufgehoben werden, wenn auch Reifen mit Geschwindigkeitsindex > H eingetragen sind.
MfG BlackTM
Zitat:
Original geschrieben von BlackTM
Die Begrenzung darf nur dann durch den Händler aufgehoben werden, wenn auch Reifen mit Geschwindigkeitsindex > H eingetragen sind.
MfG BlackTM
Dann wird es interessant.
Bis jetzt hatte jede 1.9 CDTI/110 kW Vectra Limousine und jeder Caravan, incl. der Sport Modells, dessen Papiere ich gesehen habe, H-Reifen als Standard eingetragen. Als zusätzlich zugelassene Reifen waren W-Reifen eingetragen.
Der GTS ist der einzige, wo ich bisher V, bzw. W Reifen als Standard gesehen habe. Und der hat ja jetzt schon eine Vmax > 210 km/h, wenn ich mich nicht irre?
Nicht so umständlich. Die Reifen müssen natürlich schon aufgezogen sein. Alternativ kommt evtl. ein Aufkleber ins Cockpit wie bei Winterreifen?
Mit den neuen Dokumenten dürfte es wohl noch etwas schwieriger werden, da alle zugelassenen Anbauteile von der Polizei vor Ort geprüft werden müssten.
MfG BlackTM
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...also W-Reifen vom Nachbarn ausleihen und draufbauen, zum FOH fahren und Glücklich sein..., oder ?
Macht das beim Caravan denn so viel aus ?
Er fährt dann vielleicht echte 215 Km/h.....
das werden meine H-Reifen wohl auch noch überleben, oder ?
Zitat:
Original geschrieben von BlackTM
Nicht so umständlich. Die Reifen müssen natürlich schon aufgezogen sein. Alternativ kommt evtl. ein Aufkleber ins Cockpit wie bei Winterreifen?
Mit den neuen Dokumenten dürfte es wohl noch etwas schwieriger werden, da alle zugelassenen Anbauteile von der Polizei vor Ort geprüft werden müssten.
MfG BlackTM
Die Aufkleber sind (auch nach EU-Recht) nur für Winterreifen zulässig. Die neuen EU- Dokumente enthalten nur noch den Eintrag der Standardbereifung. Hier müssen Bescheinigungen der Zulässigkeit davon abweichender Reifen/Felgen mitgeführt werden, da diese nicht mehr im "KFZ-Schein" auftauchen und auch nicht mehr eingetragen werden können. (Ziel ist es allerdings, dass die Polizei europaweit über elektronische Verzeichnisse verfügt, welche Anbauteile für welche Fahrzeuge zugelassen sind).
Es würde also nur eine Änderung der Fahrzeugpapiere mit Herstellerzertifikaten in Frage kommen, die dann V-Reifen als Standard definiert und eine angepasste Vmax enthalten.
Zitat:
Original geschrieben von Stepos
Macht das beim Caravan denn so viel aus ?
Er fährt dann vielleicht echte 215 Km/h.....
das werden meine H-Reifen wohl auch noch überleben, oder ?
Technisch mögen die Reifen das verkraften. Aber nach dem Stand der Dinge ist dann zumindest bei einem Unfall die Kaskoversicherung, wenn nicht sogar die Haftpflichtversicherung nicht mehr verpflichtet zu zahlen und möglicherweise die Betriebserlaubnis erloschen.
...liest denn irgendjemand nach nem Unfall noch die Software aus und schaut, ob mein Vectra "freigeschaltet" wurde ? Das kann doch keiner mehr nachvollziehen und ein Gutachter wird sich wohl auch nicht so spezifisch mit dem 1,9 CDTi auskennen und von der Möglichkeit der Freischaltung wissen. Wie soll es also meine Vollkasko erfahren ?
(...vorrausgesetzt, der FOH vermerkt nichts in den Papieren, das müßte man halt mal klären...)
Ich wäre mir da nicht so sicher. Es hängt oft mit dem Umfang des Schadens zusammen. Von der Versicherung beauftragte Sachverständige schauen auf gewisse Dinge. Spätestens, wenn das Fahrzeug von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt wurde (Unfall mit Todesfolge oder Schwerverletzten), wird von der Versicherung besonderer Wert auf zwei Dinge gelegt:Zitat:
Original geschrieben von Stepos
...liest denn irgendjemand nach nem Unfall noch die Software aus und schaut, ob mein Vectra "freigeschaltet" wurde ? Das kann doch keiner mehr nachvollziehen und ein Gutachter wird sich wohl auch nicht so spezifisch mit dem 1,9 CDTi auskennen und von der Möglichkeit der Freischaltung wissen. Wie soll es also meine Vollkasko erfahren ?
1. Unzulässige Softwaremodfikation ("Chiptuning"😉
2. Bei Vorhandensein eines TV-Moduls Kontrolle, ob es "freigeschaltet" ist, also auch während der Fahrt funktioniert.
..ja gut, "unzulässige Softwaremodifikation", aber es handelt sich ja nach wie vor um die Orginal-Opelsoftware, das läßt sich ja nachweisen und niemand weiß doch, das die vorherige Software den Vectra auf 210 eigebremst hat. Wenn ein Gutachter das Tech2 anschließt, wird er also nichts unregelmäßiges entdecken !
Zitat:
Original geschrieben von Stepos
..ja gut, "unzulässige Softwaremodifikation", aber es handelt sich ja nach wie vor um die Orginal-Opelsoftware, das läßt sich ja nachweisen und niemand weiß doch, das die vorherige Software den Vectra auf 210 eigebremst hat.
Wenn ich ein Fahrzeug mit einer eingetragenen Vmax von 210 km/h durch "Original Opelsoftware" auf eine höhere Vmax bringe, ist das eine unzulässige Softwaremodifikation, weil das Fahrzeug nicht mehr der Betriebserlaubnis entspricht.
Genau deswegen halte ich das entfernen der "Sperre" durch den FOH, ohne Modifikation der Papiere für ein Gerücht 😉
Es sei denn, mir kann jemand erläutern, auf welcher rechtlichen Grundlage es doch möglich ist.
Es ist ja keine Leistungssteigerung. Es ist die Aufhebung einer Geschwindigkeitsbegrenzung. (ok, das sind Leistungssteigerungen meist auch... ;-) )
Aber es gab früher schon Fahrzeuge, die schneller fuhren als angegeben. War dadurch die Betriebserlaubnis gefährdet? Immerhin bewegen wir uns im 5% Rahmen. Es wird sicher kein Reisser sein, wenn das Auto bergab etwas schneller rollt.
Liegt der Hund hier evtl. im Unterschied Original-Software und Modifikations-Software? Bei letzterem sind Konflikte mit der baulichen Ausstattung des Fahrzeugs wohl vordergründig (Bremsanlage, Fahrwerk, etc.)
MfG BlackTM
Zitat:
Original geschrieben von netvoyager
Wenn ich ein Fahrzeug mit einer eingetragenen Vmax von 210 km/h durch "Original Opelsoftware" auf eine höhere Vmax bringe, ist das eine unzulässige Softwaremodifikation, weil das Fahrzeug nicht mehr der Betriebserlaubnis entspricht.
Jetzt schnaufen erst alle mal wieder kräftig druch! 😁
Ich rede hier von den Fahrzeugen, denen es auch "gestattet" ist, schneller zu fahren.
Mein GTS ist mit 217 eingetragen, ab Werk wurden noch 17' 225/45 V Räder aufgezogen. Diese V-Max war für meinen nie ein Problem, konnte mit GPS sogar 223km/h messen.
Seit einem Update ist aber bei nicht ganz 4000u/min und 210km/h Feierabend.
Genau aus diesem Grund freue ICH mich auf das Update, das sicher nicht jeder Caravanfahrer oder Limofahrer bekommt, da eben die von euch bereits erwähnten Faktoren nicht greifen!
Zitat:
Original geschrieben von BlackTM
Aber es gab früher schon Fahrzeuge, die schneller fuhren als angegeben. War dadurch die Betriebserlaubnis gefährdet? Immerhin bewegen wir uns im 5% Rahmen. Es
Die meisten (alle?)dieser "210 km/h Vmax Vectras" haben in den Fahrzeugpapieren den Zusatz das andere H-Reifen , als die Standardreifen auch nur aufgrund des "Geschwindigkeitsbegrenzers" zugelassen sind. Es wird also noch einmal explizit darauf hingewiesen. Dieser Eintrag fehlt meines Wissens nur beim GTS, der von Haus aus eine Vmax von 217 km/h und V-Reifen als Standardeintrag hat.
Sollte ein solcher GTS wegen eines bisherigen Softwareupdates "eingebremst" worden sein, fehlt dem Auto eine zugesicherte Eigenschaft, (Vmax 217 km/h) die der Hersteller beseitigen muss.
Ich kann deshalb nicht glauben, das Opel bei 210 km/h eingetragenen Autos die Vmax modifizieren wird. Wenn die neue Software das automatisch machen würde, und sie im Rahmen einer Inspektion aufgespielt wird, würde ja jeder "Familiencaravan" mit H-Reifen plötzlich mit unzulässigen Reifen und Verlust der Betriebserlaubnis dastehen. Eine Klage gegen Opel als Verursacher hätte da nur zu gute Aussichten auf Erfolg. Entsprechende Schadenersatzforderungen bei Unfällen eingeschlossen. Oder wird hier irgendjemand freiwillig zugeben, der mit seinem "aufgebohrten" Vectra mit H-Reifen bei 217 km/h von der Strasse geflogen ist, er hätte gewusst, dass das Auto jetzt schneller geht? Spätestens wenn er überlebt und die Versicherung nicht mehr zahlen will, weiss das keiner mehr. Und so ein Risiko gehen weder Opel, noch ein FOH mit Sicherheit nicht ein.
...also ich weiß gar nicht, was Du hast, wenn irgend ein anderes Auto , das H-Reifen hat (...nennen wir es BMopelcedes ) mit 209 eingetragen ist , da er sagen wir mal 135 PS hat, und er nun durch die Serienstreuung 139,5 PS abbekommen hat und "echte" 213 läuft, ist doch bisher noch nie die Betriebserlaubnis erloschen, das gibt es tausendfach in Deutschland, bei allen Herstellern ! Solange man kein Chiptuning nachweisen kann, wird die Versicherung auch zahlen, denn ausprobieren, ob der Wagen durch die Serienstreuung schneller war als in den Papieren steht , wird keiner mehr können.
Wenn ich nun also (offizielle Version) einen Vectra abbekommen habe, der "gut geht" und der fährt halt statt 210 nun 215, interessiert das doch keinen ! Und dann kann man ja wohl kaum von "aufgebohrt" sprechen, es ist ja wie gesagt alles orginal !
Und unser o.g. BMopelcedes ist wohl auch mit H-Reifen eingetragen und geht bergab vielleicht sogar 220 Km/h...
Fast alle Autos fahren bergab schneller, als in den Papieren steht, erlischt deshalb die Betriebserlaubnis ?