Andere vor Blitzern warnen
Gestern kam ich mal wieder an einer mobilen Radarfalle vorbei. Typisch aufgestellt, wo es die meiste Rendite abwirft: Landstraße gut überschaubar aber nur 70 erlaubt.
Gut, dass mich jemand, der mir entgegen kam, per Lichthupe gewarnt hatte.
Bin am Blitzer vorbei, habe 100 m weiter gewendet, und bin zurück gefahren, um auch andere zu warnen.
Ist wohl nicht erlaubt, aber ich finde es trotzdem legitim und solidarisch, dem kommunalen Plündertrupp ein wenig in die Suppe zu spucken 😁
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Duke16V
Die Gesichter der Autofahrer sind immer lustig wenn dann auf der Gegenspur des Blitzers auch kontrolliert wird, wer die Lichthupe missbraucht und die Betroffenen dort dann auch rausgezogen werden.Zitat:
Richtig, es ist nicht erlaubt. Stellt ein Verstoß gegen §16 StVO da und wird mit 10 € Verwarngeld geahndet.
E
Eigentlich sollte man die Nicht-Warner mit 10€ beaufschlagen wegen unterlassener Hilfeleistung 😛
164 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Aber vielleicht lassen sich Drahkke und Konsorten noch dazu herab uns mitzuteilen, ob der blinde Kadavergehorsam für sie nicht doch Grenzen kennt.
Zur Erfüllung von "Godwins Law" werde ich mich jetzt nicht hinreißen lassen, falls darauf spekuliert wird...
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
durch die stvo wird das anbringen von zusatzschildern - bspw. limit gültig von 07:00 - 17:00 uhr - nicht unterbunden. wo - wenn nicht in den dann fehlenden einnahmen - ist das problem, diese anzubringen?Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
es bestätigt meine Befürchtung, dass die StVO immer mehr zur Sammlung unverbindlicher Verhaltensvorschläge verkümmert.(leere worthülsen, die auf die argumentationsschwäche und die daraus resultierende hilflosigkeit des verfassers hindeuten, wurde aus dem grund, dass sie nicht zielführend sind entfernt).
Da hilft dann nur, dass man dem Verkehrsteilnehmer gerade nicht mehr mitteilt, warum an einer bestimmten Stelle ein Schild hängt: Zusatzschilder wie Schule, Kindergarten, Krankenhaus, Lärmschutz: weg damit.
Was Dich zu Deinen Zielen führt oder nicht, ist mir herzlich einerlei.
Fest steht nach diesem Beitrag allerdings, dass Du ein Argument nicht erkennen würdest, wenn es in Leuchtschrift vor Dir blinkt.
Lies doch den Satz mit den Zusatzschildern einfach nochmal, bevor Du kommentierst. Vielleicht geht ja doch noch was.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zur Erfüllung von "Godwins Law" werde ich mich jetzt nicht hinreißen lassen, falls darauf spekuliert wird...Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Aber vielleicht lassen sich Drahkke und Konsorten noch dazu herab uns mitzuteilen, ob der blinde Kadavergehorsam für sie nicht doch Grenzen kennt.
Aber zu wissen, ob und wo es auch bei dir möglicherweise eine Grenze beim Gehorsam gegenüber der Obrigkeit gibt, wäre schon mal interessant.
Auch woher du zu wissen meinst, dass Eingaben von Bürgern überhaupt irgendeine Bedeutung beigemessen wird. Vielmehr dürfte dergleichen Post direkt in den Müll gehen.
Zitat:
Original geschrieben von citius
Aber zu wissen, ob und wo es auch bei dir möglicherweise eine Grenze beim Gehorsam gegenüber der Obrigkeit gibt, wäre schon mal interessant.
Wenn mir etwas nicht paßt, dann beschreite ich den Rechtsweg, wo wie es jedem Bürger offensteht. Ansonsten bietet unsere freiheitlich demokratische Grundordnung keine Einschränkungen, gegen die es sich lohnt, mit blindem Aktionismus vorzugehen.
Und daß Eingaben von Bürgern an die Verwaltung direkt in den Müll wandern, ist wohl eher ein Stammtischgerücht. Für die Behandlung solcher Eingaben gibt es schließlich ebenfalls Vorschriften.
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Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Schade ist es aber nur für diese spezielle Klientel, die sich jetzt darauf beschränken muß den ungehorsamen Regelbrechern anonym die Meinung zu sagen und diese nicht mehr wie früher einfach über den Haufen ballern kann...😠Zitat:
Original geschrieben von citius
Schade, dass wir keine Staatsschützer mehr für die Staatsgrenze der Deutschen Demograddschen Rebbubligg mehr brauchen.Aber vielleicht lassen sich Drahkke und Konsorten noch dazu herab uns mitzuteilen, ob der blinde Kadavergehorsam für sie nicht doch Grenzen kennt.
Ich weiß nicht, wer "Drahkke und Konsorten" sein sollen. Alle, die das Einhalten bestehender Verkehrsregeln für zweckmäßig für möglichst reibungslosen Verkehrsfluß halten? Dann gehöre ich wohl dazu.
Ist berufsbedingt. Ich habe seit Jahren mit dem Gejammer derjenigen zu tun, die hinterher schlauer sind...
Ich weiß aber, dass der verzweifelte Versuch, von der Beachtung von Verkehrsregeln, die so gefasst sind, dass sie selbst das schlichteste Gemüt noch nachzuvollziehen in der Lage sein sollte (immerhin passen die meisten davon auf ein kleines Blechschild...) zu irgendwelchem "Kadavergehorsam" zu gelangen zum Scheitern verurteilt ist.
Denn der Zusammenhang ist selbst bei größter Phantasie nicht mehr herzustellen.
Daher erübrigt sich für mich auch, die gestellte Frage zu beantworten.
Wenn jedenfalls die hier aktiven Freiheitsschützer ihren gesellschaftlichen Wert darauf reduzieren, dass sie sich das Recht herausnehmen, Verkehrsregeln zu missachten, enbehrt das nicht einer gewissen Komik.
Inhaltlich verzichte ich dann aber gerne auf Euren Freiheitskampf und lasse mich weiterhin unterjochen.
*GRÖÖÖÖHL.*
Hafi
seufz... sorry aber größtenteils seid ihr einfach nur nutzlose affen...
Soso...
🙄
Zitat:
Original geschrieben von schlang
seufz... sorry aber größtenteils seid ihr einfach nur nutzlose affen...
Naja es ist ja schön, wenn du den "Feind" erkennst, aber es ist immer noch der Feind und kein Abschaum, der da mit Tiernamen zu belegen wäre.
Zur Thematik ist meine Erfahrung, dass A, Eingaben nix bringen und B, zu oft genau dort geblitzt wurde, wo maximaler Ertrag gesichert ist.
Zitat:
Original geschrieben von schlang
seufz... sorry aber größtenteils seid ihr einfach nur nutzlose affen...
Ja ja. Und so klingt es dann wenn jemandem die Argumente ausgehen.
Dem ist dann wohl nichts mehr entgegenzusetzen.
Mfg Zille
passt schon, getroffene hunde bellen 😁
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Was Dich zu Deinen Zielen führt oder nicht, ist mir herzlich einerlei.
Fest steht nach diesem Beitrag allerdings, dass Du ein Argument nicht erkennen würdest, wenn es in Leuchtschrift vor Dir blinkt.
und eben weil ich es nicht erkenne, frage ich danach. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Andersherum: Wenn solche Zusatzschilder, aus welchen Gründen auch immer, nicht angebracht sind, gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung 24 Stunden am Tag und sieben Tage in der Woche.
im grundsatz richtig.
fragestellung beachten.
zu welchem zweck gilt es durchgängig?
mit welchem ziel wurde es so aufgestellt? 🙄
warum nicht darauf aufmerksam machen?
oder warum doch. 🙄
wie kann man "zwischenmenschliche kommunikation" überhaupt unter strafe stellen? wobei man gar nicht so tief greifen braucht - allein schon den informationsaustausch unter verkehrsteilnehmern?
...über die sachlage, die auf der strasse vorliegt? 😕
warnblinkanlage ist - laut einer deutschen fahrschule - nur im falle eines unfalls / liegebleibens vorgesehen. soll warnblinkanlage auf AB bei stau auch sanktioniert werden?
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Was Dich zu Deinen Zielen führt oder nicht, ist mir herzlich einerlei.
es ist dir egal, so lang ich bezahl.
die teilwahrheit kommt bei dir etwas zu sehr emotionsgeladen rüber. 🙂
Grundsaetzlich warne auch ich andere vor Radarkontrollen, mich interessiert dabei eine moegliche Verwarnung wegen unerlaubter Benutzung der Lichthupe nicht (in ueber dreissig Jahren Autofahrerleben noch nie passiert). Inzwischen wird z.B. auch im Radio, in Navis und auf Strassenkarten vor Blitzern gewarnt. Offiziell heisst es dazu, dass die Autofahrer ruhig wissen sollen, dass sie kontrolliert werden. Deshalb sind die Starenkaesten auch bewusst auffaellig, das ginge technisch natuerlich auch ganz anders.
Ich moechte an dieser Stelle daran erinnern, dass in vielen Laendern (sogar EU-Mitgliedern) die Benutzung von Radarwarnern legal ist.
Ein bisschen schaue ich aber schon, was wo kontrolliert wird. Es gibt unfalltraechtige Stellen, wo viel zu schnell gefahren wird und da finde ich es dann ok und warne nicht. Aber die Mehrzahl der mobilen Kontrollen findet auch meiner Meinung nach dort statt, wo man am besten abkassieren kann.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
warnblinkanlage ist - laut einer deutschen fahrschule - nur im falle eines unfalls / liegebleibens vorgesehen. soll warnblinkanlage auf AB bei stau auch sanktioniert werden?
Für mich hört sich das so an, als ob du mal die folgenden Zeilen aus StVO §16 (2) lesen solltest:
"[...] Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen."
notting
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
daß Eingaben von Bürgern an die Verwaltung direkt in den Müll wandern, ist wohl eher ein Stammtischgerücht. Für die Behandlung solcher Eingaben gibt es schließlich ebenfalls Vorschriften.
man sollte zwischen umgesetzten und nichtumgesetzten vorschriften unterscheiden. bei den umgesetzten stellt sich noch die frage
wiesie umgesetzt wurden.
Zitat:
Original geschrieben von Questor
Ich vermute, Du benutzt nur Uhren mit digitaler Anzeige der Zeit.Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
man bekommt es zwar in der fahrschule so beigebracht aber ich kenne keine rechtsgrundlage, die es einem verbietet anders als mit den händen in der "10 minuten nach 2" position zu fahren.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
hin und wieder auch mal die fensterheber, ohne mir für diesen vorgang extra einen parkplatz zu suchen. eine analoge uhr ist in einem mehr oder weniger zeitgemässen cockpit nur schwer zu finden. 🙂
Ähm.. ja.
Lassen wir das, ich fand`s witzig aber anscheinend hat es außer mir
niemand bemerkt, irgendwie seltsam....