Andere Softwareupdates bei Verweigerung des DieselUpdates bei Audi noch möglich?
Hallo,
kurze Frage.
Hat jemand von euch Erfahrungen, ob man noch zu Audi fahren kann, Softwareupdates für andere Steuergeräte machen lassen, wenn man das Diesel Update verweigert?
Oder sagen die dann .. nee geht nicht.. alles oder nichts?!
27 Antworten
Das wird hier aber verweigert. Da das Fahrzeug ohne Zulassung ist, wird es letztlich die Konsequenz sein.
Hi spuerer, das wirds noch nicht geben.. kommt erst noch.. ist ja quasi ein "nagelneuer" Rückruf..
http://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../
Zitat:
@Arpaio schrieb am 4. Juli 2017 um 16:09:21 Uhr:
Das wird hier aber verweigert. Da das Fahrzeug ohne Zulassung ist, wird es letztlich die Konsequenz sein.
Blos gut, dass so viele Leute eine Glaskugel haben.
Hast du die Lottozahlen für nächste Woche auch noch?
Ähnliche Themen
Diese Meldungen wurden 1. vom TÜV inzwischen selbst zurückgenommen und 2. haben nichts mit Stilllegung zu tun. Kein Tüv ist nicht das gleiche wie Stilllegung.
Zitat:
@homi79 schrieb am 5. Juli 2017 um 16:31:22 Uhr:
Diese Meldungen wurden 1. vom TÜV inzwischen selbst zurückgenommen und 2. haben nichts mit Stilllegung zu tun. Kein Tüv ist nicht das gleiche wie Stilllegung.
Ok zu Punkt 1 hab ich diesbezüglich noch nichts mitbekommen - Sorry -
Und Punkt 2. Was bringt mir ein Auto ohne Tüv? Erwischen sie mich gibts eine Frist, wird die nicht eingehalten kann ich das Auto in die Ecke stellen, oder hat sich dies auch wieder geändert? Also würde es da doch dann aufs selbe hinauslaufen.
Das Auto ist dann aber nicht stillgelegt, sollte es soweit kommen macht man halt das Update und fährt nochmal zum TÜV, alles gut.
Ein stillgelegtes Auto ist viel größerer Ärger..
Mittlerweile haben die zuständigen Zulassungsstellen eine Stilllegung aufgrund fehlendem Update verweigert, da ihnen keine Handlungsanweisungen vorliegen und das Klagerisiko nicht kalkulierbar ist.
Andererseits sieht der Tüv/DEKRA das fehlende Dieselupdate mittlerweile als schwerwiegenden Mangel an und verweigert die Plakette.
@Arpaio
Woher hast Du denn diese ganzen Info´s, welche Du hier, als auch in anderen Beiträgen streust?? Mein Audi ist betroffen. Ich habe noch keinerlei Aufforderungen vom KBA, der Zulassungsstelle usw... es gab auch keinerlei Probleme beim TÜV / Dekra...
Es betrifft bisher nur die Amarok bei denen die Umrüstungsfristen bereits verstrichen sind.
Die Audis sind noch lange nicht dran.
PS: es nennt sich Infos, ohne '
Prinzipiell sollten Fahrzeug Updates immer einspielbar sein egal ob man dieses Update fürs Abgasverhalten hat oder nicht.
Der freundliche kann gezielt Updates ohne Soll/Ist Abgleich einspielen, die Kehrseite ist halt viele wollen das nicht können ... Mein Servicepartner geht sogar soweit das er die Codierungen der Nachrüstungen vorher sichert sollte wirklich etwas schief gehen. Aber das machen halt auch die wenigsten ....
Zitat:
@scooterdie schrieb am 9. November 2017 um 09:42:11 Uhr:
...
Der freundliche kann gezielt Updates ohne Soll/Ist Abgleich einspielen
Das stimmt so nicht! Es kommt ganz darauf an wie die SVM-Routine programmiert wurde. Es gibt Updates, die laufen ohne einen vorherigen Soll Ist -Vergleich nicht durch. Bei manchen wird nur die Codierung des geupdateten Stg "neu" gesetzt, bei anderen wid nix verändert.
Ein offline updaten kann der Freundliche mit seinem Odis-S nicht durchführen.