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Andauernd zerstochene Reifen. Was tun?

Moin!

Eine Arbeitskollegin (Nicht ich. Wirklich nicht.) hat das Problem, das ihrem Mann regelmäßig die Reifen zerstochen werden. Eine alte Geschichte. Personell nicht eindeutig festzumachen, da es was berufliches war. Arbeitsstelle ist schon lange gewechselt.

Der Mann fährt einen Firmenwagen mit auswärtigem Kennzeichen. Aber die Überwachung durch den/die Nachtragende funktioniert wohl. Parken in Seitenstrassen funktioniert nicht. Videoüberwachung zeigt eine vermummte Person, die alles tut, um den Erfassungsbereich soweit es geht zu vermeiden und trotzdem nachts zuzuschlagen.

Polizei nimmt es zur Kenntnis. Mehr nicht.

Hat wer Erfahrung/Ideen, was man in so einem Fall unternehmen kann? Garage anmieten ist aussichtslos in der Gegend.

Beste Antwort im Thema

Auf die Lauer legen und dem Täter bei der Tat eins überziehen, und dann die Polizei rufen.

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Zitat:

Original geschrieben von martinb71


Sorry aber im Affekt bedeutet für mich sofort ohne überlegen, nicht erst wie in deinem Beispiel ein paar hundert Meter oder eine Minute später.
Der juristische Aspekt ist mir in dem Moment egal und ich handel dann instinktiv ohne überlegen.

Wer sich an fremden Eigentum vergreift muss mit dem Feedback leben.

Dummerweise ist es aber völlig egal, was Du unter Affekt verstehst. Man kann es sich natürlich immer so zurechtzimmern, dass die eigenen Verfehlungen davon gedeckt sind und alles andere nicht. Hat mit der Realität aber nichts zu tun, sondern ist reines Wunschdenken.

Das Feedback gibt es ja auch - vom Richter. Oder hättest Du auch gerne direktes Feedback von anderen, wenn sie ihre Rechte verletzt sehen?

@Machdichlocker das ist mir bewusst aber in einer solchen Situation egal, da bin ich impulsiv.

Ich konnte auch vor etwa 4 Jahren nicht zusehen wie einer älteren Dame die Handtasche entrissen wurde, als Reflex habe ich dem Flüchtigen ein Bein gestellt. Die Parkbank war dann sein Problem. Außer ein Dankeschön von der Dame und den Ordnungshütern ist damals nichts weiter passiert. Ich würde das auch genauso wieder machen.

Zitat:

Original geschrieben von Swallow



Ich jedenfalls gehe davon aus, daß jemand - ein "Psycho" von mir aus - der derartigen Zorn gegen jemanden hegt, daß er in regelmäßigen Abständen dessen Reifen zersticht, nicht durch "Ignorieren" zur Räson gebracht werden kann.

Ich habe sowas noch nie gemacht, aber mir würde es irgendwann langweilig werden, einem "Feind" die Reifen zu zerstechen, wieder und wieder und wieder.

Entweder es eskaliert, weil noch keine ausreichende Genugtuung erzielt wurde, oder es hört auf.

Aber ewig so weitergehen wird es nicht.

Zitat:

Bei Mobbing funktioniert Unterwürfigkeit ja auch nicht.
(oder etwa doch?)

Bei Mobbing kann man den Verursacher normalerweise zur Rede stellen, das ist ein Unterschied.

Und klar funktioniert Unterwürfigkeit bei Mobbing, darum geht es doch dabei.

Wer Anpassung an bestimmte Gegebenheiten mit Unterwürfigkeit verwechselt, ist vielleicht auch einfach nur ein Sturkopf, der ausschließlich seine Sicht der Dinge gelten lässt. (Soll´s ja geben...)
Wenn man irgendwo oberster Chef ist, funktioniert das auch prächtig.
Wenn nicht, dann eher nicht so toll.

Das ist ja genau das Problem daran, dass es Dir egal ist. Impulsivität ist keine Entschuldigung, ein kultivierter Mensch hat sich im Griff (geht hier ja nicht um Leib und Leben). Dem nächsten ist es halt egal, wenn Du irgendwo parkst, wo Du ihm im Weg bist. Resultat ist dann eben der zerkratzte Lack oder dergleichen - und ob Du oder ein Richter das dann als Affekt werten, ist ihm egal, weil er ja gerade sauer ist und meint, darauf ein Recht zu haben.

Zitat:

Original geschrieben von Machdichlocker


Das ist ja genau das Problem daran, dass es Dir egal ist. Impulsivität ist keine Entschuldigung, ein kultivierter Mensch hat sich im Griff (geht hier ja nicht um Leib und Leben). Dem nächsten ist es halt egal, wenn Du irgendwo parkst, wo Du ihm im Weg bist. Resultat ist dann eben der zerkratzte Lack oder dergleichen - und ob Du oder ein Richter das dann als Affekt werten, ist ihm egal, weil er ja gerade sauer ist und meint, darauf ein Recht zu haben.

Du hast ja Recht, ich bin sonst auch ganz ruhig. Und einen Einbrecher erwischt man ja auch leider selten. Und die Wandalen, die einem das Auto verschandeln ja so wie so nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Machdichlocker


... Drittens geht es um die Frage der Verhältnismäßigkeit. Wenn Du bei mir einbrichst, darf ich mein Eigentum auch nicht mit beliebiger Gewalt schützen. Ich darf Dich nicht erschießen, nicht mit dem Messer auf Dich los oder Dich ins Koma prügeln, nur weil Du gerade mit meinem Fernseher abhauen willst. Ich darf zum Schutz eines Rechtsgutes kein höheres Rechtsgut verletzen - eigentlich logisch. ...

DOCH das darf man.

Was Du hier schreibst ist juristisch schlicht und ergreifend falsch.

Zitat:

Gebotenheit der Notwehrhandlung

Damit die Notwehrhandlung gerechtfertigt ist, muss sie des Weiteren geboten sein ("Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig" - § 32 Abs. 1 StGB). Hierbei wird auch von „sozialethischen Einschränkungen” gesprochen. Im Regelfall gilt die Notwehrhandlung als geboten; sie ist daher nur bei (folgenden) einschlägigen Fallkonstellationen zu prüfen, die zur Einschränkung oder Ausschluss des Notwehrrechts führen können:

Völlig geringfügige Eingriffe an der Grenze zum Angriff
extremes Missverhältnis von angegriffenem Gut und verletztem Gut:
Angriffe von Kindern oder anderen schuldlos Handelnden
Angriffe von nahestehenden Personen
Provokationsfälle Vorwerfbare Provokation / schuldhaftes Handeln
Absichtsprovokation (Ausschluss des Notwehrrechts)

Menschenwürdeverstöße ("Rettungsfolter"😉 (Ausschluss des Notwehrrechts)

Als Beispiel eines extremen Missverhältnis wäre beispielsweise ein Obstdiebstahl (jedenfalls durch deliktunfähige Kinder), welcher mit tödlichem Schusswaffengebrauch vereitelt werden will.

Bereits der Diebstahl mittelwertiger Gegenstände darf nach herrschender Meinung jedoch mit einer tödlichen Abwehrhandlung vereitelt werden, sollten mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr#Gebotenheit_der_Notwehrhandlung

Zitat:

Original geschrieben von Swallow


Und man deshalb mit "Ignorieren" am weitesten kommt.
Ich habe das lediglich etwas pointierter zum Ausdruck gebracht.

Ich habe nie in keinem Beitrag geschrieben, dass man ignorieren soll.

Ich habe geschrieben,d ass man sich dem entziehen soll.

Zitat:

Bei Mobbing funktioniert Unterwürfigkeit ja auch nicht.

Ich weiß nicht welche Dominanzkomplexe oder warum du die hast, aber deine Beiträge triefen nur so davon. Es geht nicht um Unterwürfigkeit. Mag sein, dass du sehr unter irgendwelchem Machtmenschen leidest, aber hier alles immer nur in diesen Kontext umzudeuten grenzt schon fast ans lächerliche, wenns nicht so traurig wäre.

Damit bin ich dann auch hier raus. Der TE hat ja nun eine große Bandbreite an Tipps bekommen. Hier gehts ja nur noch darum, dass ein paar Westentaschen-Machos die Phantasien ausleben, die sie sich im Real Life nicht trauen. Viel Spaß noch damit.

Zitat:

Original geschrieben von warnkb



Zitat:

Original geschrieben von Swallow


Bei Mobbing funktioniert Unterwürfigkeit ja auch nicht.
(oder etwa doch?)
Bei Mobbing kann man den Verursacher normalerweise zur Rede stellen, das ist ein Unterschied.

Und klar funktioniert Unterwürfigkeit bei Mobbing, darum geht es doch dabei.
...

Schwachsinn, Unterwürfigkeit bewirkt eben nicht, daß "Mobbing" unterlassen wird, und man auf einmal wie ein geschätzter und respektierter Kollege behandelt wird. 🙄

Außer man versteht unter "Funktionieren", daß auf Einen rumgehackt wird, und die "Mobber" das Widerstandslos tun können.

Den Verursacher von Mobbing zur Rede zu stellen ist in der Praxis auch so einfach nicht. Da Mobbing häufig subtil abläuft.

Wie dem auch sei, "zur Rede stellen" wäre das Gegenteil von Unterwürfigkeit. Und mit Sicherheit die wirksamere Maßnahme.
Abhängig natürlich von dem, was man will. Man muß also schon überlegen, will man nur seine Ruhe oder will man lieber in Ruhe gelassen werden.

Zitat:

Original geschrieben von Sencer



Zitat:

Original geschrieben von Swallow


Und man deshalb mit "Ignorieren" am weitesten kommt.
Ich habe das lediglich etwas pointierter zum Ausdruck gebracht.
Ich habe nie in keinem Beitrag geschrieben, dass man ignorieren soll.
Ich habe geschrieben,d ass man sich dem entziehen soll.

Indem man für 600 - 1800 Euro p.a. eine Garage mietet, schon klar.

Zitat:

Original geschrieben von Swallow



Zitat:

Original geschrieben von Machdichlocker


... Drittens geht es um die Frage der Verhältnismäßigkeit. Wenn Du bei mir einbrichst, darf ich mein Eigentum auch nicht mit beliebiger Gewalt schützen. Ich darf Dich nicht erschießen, nicht mit dem Messer auf Dich los oder Dich ins Koma prügeln, nur weil Du gerade mit meinem Fernseher abhauen willst. Ich darf zum Schutz eines Rechtsgutes kein höheres Rechtsgut verletzen - eigentlich logisch. ...
DOCH das darf man.

Was Du hier schreibst ist juristisch schlicht und ergreifend falsch.

Zitat:

Original geschrieben von Swallow



Zitat:

Gebotenheit der Notwehrhandlung

Damit die Notwehrhandlung gerechtfertigt ist, muss sie des Weiteren geboten sein ("Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig" - § 32 Abs. 1 StGB). Hierbei wird auch von „sozialethischen Einschränkungen” gesprochen. Im Regelfall gilt die Notwehrhandlung als geboten; sie ist daher nur bei (folgenden) einschlägigen Fallkonstellationen zu prüfen, die zur Einschränkung oder Ausschluss des Notwehrrechts führen können:

Völlig geringfügige Eingriffe an der Grenze zum Angriff
extremes Missverhältnis von angegriffenem Gut und verletztem Gut:
Angriffe von Kindern oder anderen schuldlos Handelnden
Angriffe von nahestehenden Personen
Provokationsfälle Vorwerfbare Provokation / schuldhaftes Handeln
Absichtsprovokation (Ausschluss des Notwehrrechts)

Menschenwürdeverstöße ("Rettungsfolter"😉 (Ausschluss des Notwehrrechts)

Als Beispiel eines extremen Missverhältnis wäre beispielsweise ein Obstdiebstahl (jedenfalls durch deliktunfähige Kinder), welcher mit tödlichem Schusswaffengebrauch vereitelt werden will.

Bereits der Diebstahl mittelwertiger Gegenstände darf nach herrschender Meinung jedoch mit einer tödlichen Abwehrhandlung vereitelt werden, sollten mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr#Gebotenheit_der_Notwehrhandlung

Ist ja schön, dass Du Wikipedia kennst - bringt aber wenig. Zeig mir das Urteil, wo jemandem Notwehr zugebilligt wurde, der einem Dieb mit einem Gegenstand von einem Wert von sagen wir mal 1000 Euro in den Händen in den Rücken geschossen hat. Der Notwehrparagraph wird aus guten Gründen ziemlich restriktiv ausgelegt.

Zitat:

Original geschrieben von Machdichlocker


Ist ja schön, dass Du Wikipedia kennst - bringt aber wenig. Zeig mir das Urteil, wo jemandem Notwehr zugebilligt wurde, der einem Dieb mit einem Gegenstand von einem Wert von sagen wir mal 1000 Euro in den Händen in den Rücken geschossen hat. Der Notwehrparagraph wird aus guten Gründen ziemlich restriktiv ausgelegt.

Da gab es vor noch gar nicht so langer Zeit, einen Fall, wo ein Gehbehinderter Rentner einem Einbrecher/Räuber während eines Überfalls in seinem Haus auf der Flucht in den Rücken schoß.

Zitat:

Rentner erschießt Räuber – Freispruch

SITTENSEN (dpa). Die tödlichen Schüsse auf einen jugendlichen Räuber werden für einen Rentner kein juristisches Nachspiel haben. Die Staatsanwaltschaft Stade stellte die Ermittlungen gegen den 77-Jährigen wegen möglichen Totschlags ein. Der Mann hatte im Dezember auf fünf flüchtende Räuber geschossen, die ihn auf seinem Grundstück in Sittensen überfallen hatten, dabei traf er den 16-Jährigen tödlich in den Rücken. Der Rentner habe in Notwehr gehandelt, sagte die Anklagebehörde. Deshalb sei er berechtigt gewesen zu schießen, obwohl die Räuber schon auf der Flucht waren. "Er hat sein Eigentum verteidigt."

http://www.badische-zeitung.de/.../...aeuber-freispruch--48004569.html

Nicht verschweigen will ich, daß der Rentner sich heuer doch wegen dieser Tat erneut anklagen lassen muß. Die

Täterfamilie

hat nämlich die ihnen zustehenden Rechtsmittel ausgeschöpft und eine Zivilklage angestrengt.

Von Seiten der Staatsanwaltschaft war zunächst klar, daß der Tatbestand einer gerechtfertigten Notwehr vorlag.
Auch wenn der/die Täter meines Wissens noch nicht mal Beute gemacht hatten.

Hier muß ich dem Foristen Swallow mal recht geben. Es gab dieses Gerichtsurteil. Es ist daraus zu lernen: Harte, ggf. tödliche, Maßnahmen gegen Einbrecher, Diebe etc. sind nicht in jedem Fall verwerflich. Im Zweifelsfall würde ich mich aber nicht auf diesem einen Urteil "ausruhen". Das Prinzip "Stand your ground" mag in einigen US-Bundesstaaten gefestigte Rechtsprechung sein, hier in D gilt das nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener


Hier muß ich dem Foristen Swallow mal recht geben. Es gab dieses Gerichtsurteil. (Es gibt aber auch andere, nur gehen die nicht so durch die Presse.)

Mir ging es keinesfalls um irgendein oder irgendwelche Urteile.

Wie ich schon schrieb ist Recht haben und Recht bekommen zweierlei.

Fakt ist aber die grundsätzliche Rechtslage. Nach der "braucht Recht Unrecht nicht zu weichen" (wichtiger Grundsatz des Notwehrrechts) und man braucht sich formaljuristisch auch keine "1000 Euro" rauben lassen, wenn man dies nur durch die Tötung des Diebes/Räubers verhindern kann.

Daran ändern auch ggf. abweichende Urteile, von Richtern, die der Robin Hood Romantik erlegen sind, nach der "Reiche bestehlen" in Ordnung ist, und Notwehrübende sowieso lediglich mit Watte werfen dürfen, nichts.

Das ist aber, wie ich vermute (😉 ) nicht Thema des Freds.

Ich finde nur, man sollte sich nicht irgendwelche Dinge zusammenreimen und hier propagieren, nur weil sie vielleicht dem persönlichen Rechtsempfinden entsprechen mögen.

Zitat:

Original geschrieben von Swallow


Da gab es vor noch gar nicht so langer Zeit, einen Fall, wo ein Gehbehinderter Rentner einem Einbrecher/Räuber während eines Überfalls in seinem Haus auf der Flucht in den Rücken schoß.

Zitat:

Rentner erschießt Räuber – Freispruch

SITTENSEN (dpa). Die tödlichen Schüsse auf einen jugendlichen Räuber werden für einen Rentner kein juristisches Nachspiel haben. Die Staatsanwaltschaft Stade stellte die Ermittlungen gegen den 77-Jährigen wegen möglichen Totschlags ein. Der Mann hatte im Dezember auf fünf flüchtende Räuber geschossen, die ihn auf seinem Grundstück in Sittensen überfallen hatten, dabei traf er den 16-Jährigen tödlich in den Rücken. Der Rentner habe in Notwehr gehandelt, sagte die Anklagebehörde. Deshalb sei er berechtigt gewesen zu schießen, obwohl die Räuber schon auf der Flucht waren. "Er hat sein Eigentum verteidigt."

http://www.badische-zeitung.de/.../...aeuber-freispruch--48004569.html

Nicht verschweigen will ich, daß der Rentner sich heuer doch wegen dieser Tat erneut anklagen lassen muß. Die Täterfamilie hat nämlich die ihnen zustehenden Rechtsmittel ausgeschöpft und eine Zivilklage angestrengt.

Von Seiten der Staatsanwaltschaft war zunächst klar, daß der Tatbestand einer gerechtfertigten Notwehr vorlag.
Auch wenn der/die Täter meines Wissens noch nicht mal Beute gemacht hatten.

Völliger Unfug, Blödsinn, freie Erfindung !

Bitte nicht bei irgendwelchen Schmierfinken in Lokalblättchen abschreiben oder darauf verweisen, sondern wenn, dann schon richtig darüber berichten, zB. aus etwas seriöseren Quellen wie Focus, Spiegel, ...

Kein Freispruch, kein Urteil, sondern ein derzeit laufendes Verfahren, was zu 100% mit einer Verurteilung wegen Totschlag und langjähriger Haftstrafe wegen nicht gerechtfertigter Notwehr für den Rentner enden wird - zumindest wenn es ihm irgendwann nicht mehr gelingt, sein "Grundrecht auf Strafvermeidung" auszuüben.

Der nicht unerheblich vermögende Rentner hatte bei der Vernehmung angegeben, dass er von dem Räuber gefoltert wurde, um den Tresor zu öffnen, was auch eine Angehörige und eine Hausangestellte bestätigt hatte. Daraufhin - wegen körperlicher Folter gegen einen körperbehinderten 77jährigen - hatte der Staatsanwalt das Verfahren wegen berechtigter Notwehr gegen den Rentner eingestellt (kein Freispruch, sondern Verfahrenseinstellung).

Bei dem Strafverfahren gegen den Komplizen und der Anstifterin (beide mittlerweile verurteilt) stellte sich heraus, dass hier nicht gefoltert wurde, sondern "nur" ein Diebstahl von herumstehenden Wertgegenständen erfolgen sollte. Der Rentner hatte aus einem Nebenraum auf den dann getöteten Dieb mehrfach geschossen. Ebenso, dass weder eine Angehörige noch eine Hausangestellte zu dem Zeitpunkt im Haus oder Grundstück waren.

Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Rentner wieder eröffnet. Dagegen haben eine ganze Armada von Anwälten Rechtsbeschwerde eingelegt. Durch etliche Verfahrensverzögerungen hatte dann erst Ende letzten Jahres das OLG-Celle entscheiden, dass eine Wiederaufnahme und damit Strafverfolgung und ggf. Prozess gegen den Rentner rechtmäßig ist.

Im März diesen Jahres war dann der erste Verhandlungstag, der dann wegen erklärter Selbstmordabsichten auch gleich wieder zu Ende war.

Seit dem ist das Verfahren ausgesetzt (derzeitig immer noch), bis ein psychologisches und auch medizinisches Gutachten bestätigt, dass der Angeklagte (mittlerweile 80 Jahre alt) für ein derartig schweres Strafverfahren auch prozessfähig ist.

Teilweise hier nachzulesen:
http://www.focus.de/.../...n-raeuber-prozess-gestartet_id_3793012.html
oder auch auf etlichen anderen Seiten, die sich deutlich mehr sach- und fachlich von Berichterstattungen ala Apothekenrundschau oder dem Verbandsblatt der Taubenzüchter Wangerooge abgrenzen.

Zitat:

Original geschrieben von Swallow


Fakt ist aber die grundsätzliche Rechtslage.

Absolut richtig,

nur ist die Rechtslage nicht das, was sich irgendwelche Journalisten zusammenreimen.

Zitat:

Nach der "braucht Recht Unrecht nicht zu weichen" (wichtiger Grundsatz des Notwehrrechts) und man braucht sich formaljuristisch auch keine "1000 Euro" rauben lassen, wenn man dies nur durch die Tötung des Diebes/Räubers verhindern kann.

Und genau das ist

nicht

die Rechtslage.

Es gilt bei Notwehr uneingeschränkt die Angemessenheit der Mittel und ein Schusswaffengebrauch gilt als angemessen, wenn dies als Abwehrmaßnahme von einer schweren Körperverletzung im Rahmen einer Folter bei einem 77jährigen Schwerstbehinderten benutzt wird.

Bei Diebstahl von unter objektiver Betrachtung als "erheblich wertvoll" geltenden Gegenständen jedoch bei weitem nicht, da nennt es sich dann Totschlag und es gibt fünf Jahre Mindestfreiheitsstrafe (wenn einer nach der "Notwehr" nicht mehr aufsteht).

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