an die Juristen im Forum
Hallo zusammen,
beim räubern auf der Landstrasse hat sich ein Verkehrsteilnehmer wohl geärgert, dass er mit dem Elch nicht mithalten konnte. Bei den freundlichen grünen Kollegen ist eine Anzeige eingegangen, in dem eine Situation geschildert wird, haarsträubend und völlig aus der Luft gegriffen.
Keine weiteren Zeugen, aber Zeit und Ort könnten in etwa stimmen.
Was macht man in so einem Fall, hab keine Ahnung, da seither aufgrund meiner defensiven aber durchaus zügigen Fahrweise, nie Probleme.
Besten Dank im voraus.
Thomas
1 Punkt und noch keinen Hunnie an Bussgeld gezahlt, in 25 Jahren und ca. 900.000 km.
20 Antworten
Re: an die Juristen im Forum
Zitat:
Original geschrieben von schadtthomas
Keine weiteren Zeugen, aber Zeit und Ort könnten in etwa stimmen.
1. Ich bin kein Jurist!
2. Keine Zeugen, da steht Aussage gegen Aussage. Im Zweifel für den Angeklagten. Dein dünnes Flensburgkonto kommt dir da bestimmt noch entgegen.
3. Hat er dich der Polizei beschrieben, oder hat er nur ein Nummernschild abgelesen? Soll heißen, kann er beweisen , dass DU überhaupt gefahren bist?
An deiner Stelle würde ich mir über die Anzeige keine Gedanken machen. Die Polizei wird dich befragen, lass Dir die Anzeige erstmal vorlesen und Du wirst merken, dass da wenig 100% von dem anderen wirklich zu beweisen ist.
Trotzdem wirste wohl bissel übertrieben habe, eine Anzeige gibts nicht umsonst 😉
Ciao,
Eric,
der mit 15 Jahren auch mal Probleme mit der Polizei hatte (mit nicht zugelassenem Moped und passend angemaltem Nummernschild nachts durch den Wald gegurkt->
Fahren ohne Füherschein (mit 15 hat man noch keinen Lappen),
Urkundenfälschung (das "passend" angemalte Nummernschild),
Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (da nicht zugelassen) 😁
Hi Eric,,
keine Personenbeschreibung und nicht mal eine genaue Angabe bzgl. des Fahrzeuges "ich glaube ein schwarzer VOLVO".
Das mit mit dem übertreiben ist so eine Sache. Gehört jemand zur Spezies:
Ich fahr dem Laster hinterher,
der 5. Gang ist für die Autobahn,
ich bin schon mal 200 gefahren,
auf der Autobahn ist die Mitte für mich und die Überholspur bis 130 da,
die 90 PS sind für meinen Daimler ausreichend, Schwiegermutter hat immer recht,
was der Sprit kostet ist mir egal, ich tanke für 30€, usw. usw. usw., dann hat er auch ein anderes Empfinden.
Es war wirklich keine brenzlige Situation, alles im grünen Bereich.
Gruss.
Thomas
Zitat:
Original geschrieben von schadtthomas
Hi Eric,,
keine Personenbeschreibung und nicht mal eine genaue Angabe bzgl. des Fahrzeuges
Alles im grünen Bereich! 😉
Ciao,
Eric,
mal sehen, was unser D5 MÄN zu meiner Rechtsberatung sagt 😁
Im Zweifel Aussage gegen Aussage
ohne Zeugen wird das nichts - also abwarten.
Allerdings dennoch der Spruch
vor Gericht und auf hoher See bist du mit Gott allein
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Aha, man wartet schon auf meine Stellungnahme. Denn man los:
1.) Was wirklich war, weiß erstmal nur Du selber und der Anzeigeerstatter.
2.) Um irgendeinen Verkehrsverstoß ahnden zu können (sei es OWi oder Straftat), muß Deine Fahrereigenschaft feststehen. Das dümmste ist also immer, anzufangen mit "das war alles ganz anders", denn dann steht fest, daß Du gefahren bist.
3.) Ich empfehle immer, sich nicht zu äußern und Akteneinsicht über einen Anwalt zu beantragen. Denn dann weiß man auch genau, was da wer behauptet und kannn ganz sachgerecht was dazu sagen. Notfalls auch, man sei es nicht gewesen. Denn der Angeschuldigte darf lügen.....
@ ericH
gorregte beroodung
Gruß, Hagen
@D5MÄN
kann man akteneinsicht nur über den anwalt beantragen? und was heisst der angeschuldigte darf lügen??
gruss
lars
1.) ja, Akteneinsicht erhält man (jedenfalls in D) nur über den Anwalt
2.) Der Angeschuldigte muß sich nicht selbst belasten. Er darf also entweder gar nichts sagen (die Aussage verweigern), er kann aber auch die Unwahrheit sagen (Frage: sind sie an dem Tag dort gefahren? Antwort: Nein, ich war in China==> ist erlaubt, auch wenn es nicht stimmt.). Das wird nur begrenzt dadurch, daß er nicht einen anderen beschuldigen darf.
Gruß, Hagen
@Hagen
Danke für deine antworten. ist gut zu wissen, obwohl ich hoffe das ich es nie brauche 🙂
Gruss
lars
Es ist wie in "Asterix bei den Schweizern" mit den Ärzten der Garnison: Mit mehreren Juristen wird's schlimmer ...
1.
Hagen hat recht: Zunächst NICHTS sagen, auch keine Hinweise geben. Grundsätzlich muß man zwar vor der ersten Vernehmung hinsichtlich der Verwertbarkeit der Aussage belehrt werden. Dies kann aber auch bereits in einer schriftlichen Anhörung durch die Polizei versteckt sein (§ 163a Abs. 1 S. 2, Abs. 4 StPO).
2.
NICHTS sagen gilt auch deshalb:
Zitat:
Original geschrieben von schadtthomas
Keine weiteren Zeugen, aber Zeit und Ort könnten in etwa stimmen.
Der Erfahrungswert sagt: Ich habe schon Pferde kotzen sehen.
Erstens glaubt man gar nicht, wo auf einmal überraschenderweise freundliche Mitbürger förmlich aus dem Nichts auftauchen, die alles mögliche gesehen haben wollen.
Zweitens kann es bei der angesprochenen "zügigen Fahrweise" doch durchaus vorkommen, daß man - völlig unbeabsichtigt - bestimmte Details am Fahrbandrand tatsächlich nicht wahrgenommen hat.
Deshalb gibt es in D - Gott sei Dank - den Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 261 StPO): Daß man sich "gar keine Sorgen" machen muß, ist bei der berühmten "Aussage-gegen-Aussage-Situation" zwar wahrscheinlich, aber keinesfalls sicher. Auf der anderen Seite birgt dieser Grundsatz aber auch die Chance, selbst mehrere vorgebliche "Zeugen" der Lüge zu bezichtigen und zu überführen.
3.
Daher sollte einer wie auch immer gearteten Stellungnahme unbedingt eine komplette Akteneinsicht vorausgehen. Und für den Beschuldigten gibt es die Akteneinsicht grundsätzlich leider noch immer nur über einen Rechtsanwalt (§ 147 StPO). Dies soll zwar gelockert werden, ist es meines Wissens aber bislang noch nicht.
4.
Und zu guter letzt:
Zitat:
Original geschrieben von D5MÄN
Der Angeschuldigte muß sich nicht selbst belasten. Er darf also entweder gar nichts sagen (die Aussage verweigern), er kann aber auch die Unwahrheit sagen (Frage: sind sie an dem Tag dort gefahren? Antwort: Nein, ich war in China==> ist erlaubt, auch wenn es nicht stimmt.). Das wird nur begrenzt dadurch, daß er nicht einen anderen beschuldigen darf.
Ja, der Beschuldigte muß sich nicht selbst belasten. Im Umkehrschluß darf er also theoretisch "lügen". Gleichwohl sollte er es sich tunlich überlegen, den Ermittlungsbehörden eine durchschaubare und womöglich noch widerlegbare Lügengeschichte aufzutischen: Denn (s.o.) es darf schließlich frei, d.h. auch GEGEN den Beschuldigten, gewürdigt werden. Also lieber so nah wie möglich an der Wahrheit bleiben.
Und nun viel Spaß bei der Suche nach einem geeigneten Akteneinsichtnehmer...
Re: an die Juristen im Forum
Zitat:
Original geschrieben von schadtthomas
Hallo zusammen,
beim räubern auf der Landstrasse hat sich ein Verkehrsteilnehmer wohl geärgert, dass er mit dem Elch nicht mithalten konnte. Bei den freundlichen grünen Kollegen ist eine Anzeige eingegangen, in dem eine Situation geschildert wird, haarsträubend und völlig aus der Luft gegriffen.
Keine weiteren Zeugen, aber Zeit und Ort könnten in etwa stimmen.
Was macht man in so einem Fall, hab keine Ahnung, da seither aufgrund meiner defensiven aber durchaus zügigen Fahrweise, nie Probleme.
Hallo,
ich kann da in der Tat nur eines empfehlen: Zum Anwalt gehen. Die Gründe sind schon benannt worden. Damit sollte auch jeder Feld-, Wald- und Wiesenanwalt umgehen können. Es muss also keine große Kanzlei sein. Allerdings wirst Du in einer großen Kanzlei mit einiger Sicherheit einen Anwalt finden, der solche Sachen häufiger und deshalb besser behandelt - Arbeitsteilung und Spezialisierung führen auch bei Anwälten zu Qualitätsverbesserungen.
Alle Gute und viel Glück!
rotto
... auch einer von denen, auch wenn er sich nur mit Arbeitsrecht befasst ...
Zitat:
Keine weiteren Zeugen, aber Zeit und Ort könnten in etwa stimmen.
falls Du noch einen Zeugen brauchst, wird es sicherlich in unserer starken Gemeinschaft jemanden geben der sich erinnern kann neben Dir gesessen zu haben.
parkbank
@parkbank
mit solchen "Tipps" wäre ich ein wenig vorsichtiger... Falschaussage eines Unbeteiligten ist m.E. kein Kavaliersdelikt mehr!
Und warum schlägst Du Dich automatisch auf die Seite von Thomas? Dessen Schilderung war doch recht einseitig und seeehr arm an Details.
Meine Meinung; Wer Sch*** gebaut hat (und wenns auch nur 1 mal in 20 Jahren mit dem Führerschein war) soll dafür die Verantwortung übernehmen. Und wehe wenn mir als "Geschädigter" ein "Zeuge" wie Du über den Weg laufen!
Gruß
Duffy
Ich wäre auch vorsichtig. Vielleicht war der andere ein Polizist, Notarzt, Sachverständiger oder sonstwer dem vor Gericht eher geglaubt wird, auch wenn er damals "in zivil" unterwegs war.
Irgendwie wiederspricht sich das "räubern auf der Landstrasse" mit der "defensiven aber zügigen fahrweise". Zumindest bei mir sind diese begriffe unterschiedlich besetzt.
Wenn zB ein Notarzt nach einem Wochenende in dem 2 leute von den Bäumen abgekratzt hat dann einen anzeigt der meint auf ner öffentlichen Strasse permanent sein DSTC aufleuchten zu lassen kann ich das irgendwie verstehen. Und ein Richter würde hier vermutlich auch eher glauben (mir fällt der fachbegriff für die erhöhte Gaubwürdigkeit nicht ein).
Also Anwalt und abwarten.
nur meine nicht-juristenmeinung
rapace
Zitat:
Original geschrieben von as9
Es ist wie in "Asterix bei den Schweizern" mit den Ärzten der Garnison: Mit mehreren Juristen wird's schlimmer ...
Erstens glaubt man gar nicht, wo auf einmal überraschenderweise freundliche Mitbürger förmlich aus dem Nichts auftauchen, die alles mögliche gesehen haben wollen.
Guter und entsprechend vorsichtiger Hinweis. Nach Akteneinsicht und unter zwei Augen kann ein Rechtsanwalt weitere Hinweise geben.
Zur Kanzleiwahl: Keine Großkanzlei. Die wollen /zu recht) nach Stundensätzen abrechnen, bei denen Du eine mögliche Geldstrafe auch gleich zahlen kannst. Über die mickrige gesetzliche Vergütung in derartigen Sachen, welche auch nur von den Rechtsschutzversicherungen gezahlt wird, lachen die. Auch kann Dir eine feine Großkanzlei in der Regel besser eine Aktiengesellschaft gründen als Deinen Kopf aus der strafrechtlichen Schlinge ziehen. Hier ist eher der "Prozeßhansel" gefragt.
Schilder Dein Problem telefonisch der Hotline des Deutschen Anwaltvereins: 01850/53333, die empfehlen Dir einen ortsansässigen Spezialisten.