an die Juristen im Forum
Hallo zusammen,
beim räubern auf der Landstrasse hat sich ein Verkehrsteilnehmer wohl geärgert, dass er mit dem Elch nicht mithalten konnte. Bei den freundlichen grünen Kollegen ist eine Anzeige eingegangen, in dem eine Situation geschildert wird, haarsträubend und völlig aus der Luft gegriffen.
Keine weiteren Zeugen, aber Zeit und Ort könnten in etwa stimmen.
Was macht man in so einem Fall, hab keine Ahnung, da seither aufgrund meiner defensiven aber durchaus zügigen Fahrweise, nie Probleme.
Besten Dank im voraus.
Thomas
1 Punkt und noch keinen Hunnie an Bussgeld gezahlt, in 25 Jahren und ca. 900.000 km.
20 Antworten
hallo zusammen,
vielen Dank für die zahlreichen objektiven Info`s.
Mehr wollte ich an der Stelle nicht.
Melde mich wieder, wenn Klarheit herrscht.
Gruss
Thomas
@DuffyDuck
Zitat:
mit solchen "Tipps" wäre ich ein wenig vorsichtiger... Falschaussage eines Unbeteiligten ist m.E. kein Kavaliersdelikt mehr!
Zitat:
Und warum schlägst Du Dich automatisch auf die Seite von Thomas? Dessen Schilderung war doch recht einseitig und seeehr arm an Details.
schadtthomas
Zitat:
Bei den freundlichen grünen Kollegen ist eine Anzeige eingegangen, in dem eine Situation geschildert wird, haarsträubend und völlig aus der Luft gegriffen.
sorry, habe mich lediglich an o.g. Aussagen gehalten....
Wo der Beweis nicht erbracht werden kann wird die Glaubwürdigkeit oft an den Haaren herbeigezogen
parkbank
Zitat:
Original geschrieben von pike105
"beim räubern auf der Landstrasse "
was soll das bedeuten?
Kauf Die einen MB oder BMW.
@pike105
vor der Abgabe überflüssiger Bemerkungen wäre das Abwarten der Antwort auf die gestellte Frage sinnvoll.
"räubern auf der Landstrasse" ist eine allgemein übliche Definition. (http://www.google.de/)
Vorurteile gegenüber Fahrern anderer Marken, wie sie eindeutig aus deiner Schreibe hervorgehen, tragen ebenfalls zu Nichts bei.
Gruss
Thomas
Ähnliche Themen
Hallo Thomas,
höre Dir erst einmal an, was Dir genau vorgeworfen wird, und mache vorest keine Aussage zur Sache.
Falls wirklich ein Bußgeldbescheid oder ein Strafbefehl bzw. eine Anklage auf Dich zukommen sollte und Du der Meinung bist, der Vorwurf treffe nicht, kannst Du immer noch überlegen, ob Du Dir einen Anwalt nimmst. Falls du nicht rechtschutzversichert sein solltest, kostet dieser von Anfang an Dein Geld. Sollte das Verfahren wegen der Beweislage oder anderer Gründe im Ermittlungsstadium enden, musst Du für die Anwaltskosten aufkommen, es sei denn s.o. Falls die Vorwürfe richtig sind und auch Zeugen da sind, ist es meistens besser, kleine Brötchen zu backen, um Einstellung bitten, ev. gegen Zahlung einer Geldbuße (153 a StPO).
Gruß Jo
Aussage gegen aussage etc
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man immer fein raus sei, wenn "Aussage gegen Aussage" stünde.
Zum einen kannder Richter sich dafür entscheiden, der Aussage des anderen mehr Glauben zu schenken als der eigenen. Das kann sein, weil der Richter selber fährt wie ein Opa, weil er nur Opel Corsa und nicht Volvo fährt oder ihm die Nase nicht passt. Diesen Grund wird er natürlich nicht ins Urteil schreiben, sondern er wird sich bewußt oder unbewußt einen anderen Grund suchen ("Aufgrund der überzeugenden und in sich stimmigen Aussage des Zeugen A geht das Gericht davon aus,... Demgegenüber war die Aussage des Zeugen B erkennbar nur von dem Bestreben getragen, den Angeklagten zu entlasten..."😉
So und dann ist da noch die Aussage. Eine Zweifelsentscheidung (in dubio pro reo) wird nur dann getroffen, wenn der Richter alle Beweismittel ausgeschöpft hat und auch danach nicht zu einer sicheren Überzeugung gelangt ist. Als Beweismittel gibt es zunächst Sachverständigenbeweis, Augenschein, Urkundsbeweis und Zeugen. Dem steht die Einlassung des Angeklagten entgegen. Hat der Richter also einen Zeugen, so wird er diesem im Strafprozeß (ebenso wie im Zivilprozeß) wenn nichts besonderes ersichtlich ist, glauben schenken und den Angeklagten verurteilen. Der normale Zeuge hat ja kein Interesse den Angeklagten zu belasten (denkt der Richter). Da kann man 10 mal sagen: Ich bin unschuldig"
soviel zu Aussage gegen Aussage.
Hoffe es war auch für Nichtjuristen verständlich.
Gruß
P.S. Strafverteidiger arbeiten meist sowieso nicht in Großkanzleien, sondern in Gruppierungen von 1-5 Anwälten. Großkanzleien werden bei so einem Mandat auch eher die Nase rümpfen. Man sollte aber nicht den Feld- Wald... Anwalt nehmen. Ein Verkehrsstrafrechtler sollte es schon sein.