An Alle die wandeln wollen oder sonstige Probelem mit ihrem A5 haben!
Liebe A5 Gemeinde,
nachdem ich hier sehr oft über Probleme bei Wandlungen/Mängelbeseitigungen gehört habe, möchte ich hiermit kostenlos meine Hilfe anbieten.
Ich selber bin Rechtsanwalt und habe ohne einen Prozess zu führen zwei A5 gewandelt und bei meinem dritten eine Wertminderung erreicht.
Dabei habe ich "Tricks" angewendet, die ich gerne weitergeben möchte, da ich aus eigener Erfahrung weiss, wie frustrierend diese ganze Thematik sein kann.
Würde gern eine Diskussion eröffnen, mit der Hoffnung, dass jeder Leid geplagte davon seinen nutzen ziehen kann.
Aber eines muß ich noch los werden: Dies soll nur eine Art "A5-Krisen-Beratung" sein, ohne Honorar und ohne Rechtsansprüche mir gegenüber.
Lange Rede kurzer Sinn: Auf geht´s...
Beste Antwort im Thema
Liebe A5 Gemeinde,
nachdem ich hier sehr oft über Probleme bei Wandlungen/Mängelbeseitigungen gehört habe, möchte ich hiermit kostenlos meine Hilfe anbieten.
Ich selber bin Rechtsanwalt und habe ohne einen Prozess zu führen zwei A5 gewandelt und bei meinem dritten eine Wertminderung erreicht.
Dabei habe ich "Tricks" angewendet, die ich gerne weitergeben möchte, da ich aus eigener Erfahrung weiss, wie frustrierend diese ganze Thematik sein kann.
Würde gern eine Diskussion eröffnen, mit der Hoffnung, dass jeder Leid geplagte davon seinen nutzen ziehen kann.
Aber eines muß ich noch los werden: Dies soll nur eine Art "A5-Krisen-Beratung" sein, ohne Honorar und ohne Rechtsansprüche mir gegenüber.
Lange Rede kurzer Sinn: Auf geht´s...
30 Antworten
Mit "Tricks" meine ich juristische Feinheiten, die ein Normalsterblicher ohne teuren Anwalt nie zu wissen bekommt.
NOCHMAL: Ich will hier eine KOSTENLOSE Hilfe anbieten und keine Pfennigfuchserei starten. Ich sehe das eher so, dass eventuell durch meine "Hilfe" wenigstens die Gerichte entlastet werden können.
Meine Autos kann ich mir stets leisten, da ich ALLE immer in Bar bezahlt habe.
Schade dass der Neid der anderen hier im Forum so eine miese Stimmung hervorhebt.
was die motivation des threaderstellers angeht kann ich die nicht einschätzen. wenn aber das ausschöpfen der rechtlichen möglichkeiten bei einem nicht ordnungsgemässen produkt hier als ''verwerflich'' angesehen wird, kann ich das nicht nachvollziehen. wenn ich ein produkt kaufe, das mangelhaft ist oder nicht die zugesicherten eigenschaften besitzt ist es nur legitim die rechtlichen möglichkeiten auszuschöpfen. und dabei ist es völlig egal ob es sich um einen toaster oder ein ''premium''-fahrzeug handelt. ich jedenfalls muss für mein geld hart arbeiten und verlange dann auch das zu erhalten, wofür ich bezahlt habe.
Das ist doch mal wieder so typisch! Wenn ich nicht Mehdi heissen würde sondern Hans Peter, würde sich hier keiner einen Kopf über meine "Motive" oder "Absichten" machen...........Tja lasst euch eines gesagt sein, es gibt auch kompetente Deutsche Rechtsanwälte mit Migrationshintergrund😛
Schade, Schade, Schade......nur weil mein Sein wissen und seine Erfahrungen hier KOSTENLOS teilen möchte wird man an den pranger gestellt.
Hallo MehdiHH,
Du bist bestimmt hier nicht der einzige Anwalt im Forum. Vielleicht solltest Du etwas vorsichtig mit Deinen Angeboten sein. Kostenlose Rechtberatung und Hilfe mit "Tricks". Das ist echt witzig. Diese Problematik solltest Du vielleicht mal vorher mit Deiner zuständigen Kammer abklären. So von wegen Verstoß gg. § 43b BRAO nur als Beispiel (für Alle die damit nix anzufangen.. nicht schlimm, sind nur dezente Hinweise unter Kollegen)
Übrigens ist es sehr einfach Dich im Internet zu finden. Auch hier solltest Du mal Abhilfe schaffen.
Für Alle die noch immer beeindruckt von den "Tricks" und der Wandlung sind: Auch die Freundlichen haben gute Anwälte. Und der Themenstarter verschweigt ne ganze Menge zum Thema Wandlung. Z.B. dass nicht jeder Mangel zur Wandlung führt (die von ihm beschriebenen Fälle sind mit Sicherheit auf Kulanzbasis gelöst worden) oder aber die gezogenen Nutzungen vom Kaufpreis abzuziehen sind.
Deshalb: Wer wirklich schwerwiegende Mängel hat, kann auch durch Anwalt bzw. Gericht eine Wandelung erreichen. Aber sucht Euch bitte selbst einen kompetenten Anwalt aus.
P.S. Ich habe bereits eine Menge VW und Audi Fälle bearbeitet und kann mit Sicherheit mitreden.
:-)
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Der Geltungsbereich der BRAO wird hier nicht mal im Ansatz "angepeilt", so dass es hier nur unter Erfahrungsaustausch fällt.
Aber sei es drum, ich habe die Nase voll und werd den Thread jetzt schliessen, wer dennoch Interesse an ein paar Fragen hat, kann sich gern per PN an mich wenden, AUCH KOSTENLOS!
Konzentriere mich lieber auf meine Promotion😉
Klar... im Bereich des Familienrechts... Bloss gut ist Schluß hier
@jurapat
normalerweise hacken sich die ''krähen'' doch keine augen aus!😉 aber der kampf um mandanten ist hart!😁
die problematik des rechtsberatungsgesetzes dürfte dem threadersteller auch bekannt sein.
ich bin kein rechtsanwalt aber nach meiner unmassgeblichen meinung berechtigt es immer zur wandlung, wenn nachbesserungsversuche eines mangels erfolglos sind. meines wissens gab es zuletzt auch ein, ich glaube bgh-urteil, dass den ''nutzungsabzug'' zu ungunsten des kunden stark eingeschränkt hat. was mich aber viel mehr stört an diesem thread ist, dass hier unterstellt wird, wenn man mängel rügt und am ende wandlung bzw. rückabwicklung durchführt man eine art Rabattschädling'' sei. wie gesagt für gutes geld erwarte ich auch ein mangelfreies produkt.
Sollte mein Problem nicht gelöst werden komme ich darauf definitiv Aug noch zurück!
ok an dieser diskussion hab ich mich nicht beteiligt. Richtig ist, wenn ein Mangel vorliegt löst dies die Mängelgewährleistungsrechte aus. Diese sind gestaffelt und zwar wie sie in § 437 BGB aufgeführt sind.
Mit dem Urteil was du ansprichst meinst Du sicherlich das des EuGH (es hatte die Verbraucherzentrale gegen Quelle geklagt.. weil einer Omi ihr Herd nicht mehr ging.. wie schade) Jedenfalls hat dieses Urteil nur dann Auswirkungen, wenn der Käufer berechtigt ist die Nacherfüllung "zu überspringen" und direkt auf die Wandelung geht. Dann sind tatsächlich keine Nutzungen zu zahlen.
Was mich hier nur störte war der Auftritt des Themenstarters. Und dieses trägt nicht zum eh stark ramponierten Image von Anwälten bei. Von Tricks und ähnlichem zu sprechen fin dich zum k....! Ein Anwalt berät sachlich und mit Kompetenz. Und nicht kostenlos über PN im A5 Forum.
Fertig! ;-)
Einige Leute treten hier mit einer Arroganz auf, die wohl auf ihren Job zurückzuführen sein muss.
Andere klingen eher nach Audi-Fanboy à la ein Audi hat keine Fehler und wenn doch, ist es auf den Fahrer zurückzuführen.
Ich habe auch schon einige Erfahrungen mit Audi gemacht und kann sagen, dass man nicht einfach so zu seinem Recht kommt, selbst wenn bei Audi alles schwarz auf weiß steht. Fehler und Ungereimtheiten werden meist als Stand der Technik oder nach dem Grundsatz, "it's not a bug, it's a feature", beschrieben. Wer sich als Premiumhersteller geriert, muss sich auch so behandeln lassen.
Da bietet jemand Unterstützung an, und das kommt dabei raus. Wie gut, dass immer alle alles besser wissen.
So, jetzt könnt ihr den Flamewar hier starten... 🙂
Lieber Kollege Jurapat,
zunächst einmal trete ich im Forum nicht als Anwalt sondern als Privatperson auf. Ich will hier auch keine Mandanten gewinnen, sonder nur Hilfestellungen geben, aus eigener Erfahrung, ohne Anwendung juritischer Wege. Falls du mir aber immer noch unterstellen möchtest, dass ich hier "Werbung" mache, möchte ich dich gern an §§ 185 ff StGB erinnern.
Hier bei uns in Hamburg haben Rechtsanälte ein tolles Image.
Zitat:
Original geschrieben von MehdiHH
Liebe A5 Gemeinde,nachdem ich hier sehr oft über Probleme bei Wandlungen/Mängelbeseitigungen gehört habe, möchte ich hiermit kostenlos meine Hilfe anbieten.
Ich selber bin Rechtsanwalt und habe ohne einen Prozess zu führen zwei A5 gewandelt und bei meinem dritten eine Wertminderung erreicht.
Dabei habe ich "Tricks" angewendet, die ich gerne weitergeben möchte, da ich aus eigener Erfahrung weiss, wie frustrierend diese ganze Thematik sein kann.
Würde gern eine Diskussion eröffnen, mit der Hoffnung, dass jeder Leid geplagte davon seinen nutzen ziehen kann.Aber eines muß ich noch los werden: Dies soll nur eine Art "A5-Krisen-Beratung" sein, ohne Honorar und ohne Rechtsansprüche mir gegenüber.
Lange Rede kurzer Sinn: Auf geht´s...
Musst nicht gleich die juristische Keule auftragen. Fass meinen Beitrag einfach als Hinweis unter Kollegen auf. Zu Deinem eben gebrachten Einwand.. siehe oben
Zitat:
Original geschrieben von MehdiHH
Der Geltungsbereich der BRAO wird hier nicht mal im Ansatz "angepeilt", so dass es hier nur unter Erfahrungsaustausch fällt.Aber sei es drum, ich habe die Nase voll und werd den Thread jetzt schliessen, wer dennoch Interesse an ein paar Fragen hat, kann sich gern per PN an mich wenden, AUCH KOSTENLOS!
Konzentriere mich lieber auf meine Promotion😉
Bitte richte auch ein wenig Konzentration auf die Nutzungsbedingungen von M-T.
LinkZitat:
5.3 Sie dürfen im Rahmen der Nutzung der MOTOR-TALK.de-Dienste nicht:
.
.
Rechtsberatung betreiben bzw. Beiträge einstellen, die als Rechtsberatung verstanden werden.
Bitte beachte dies zukünftig.
-closed-
Gruss
MdN
Team Motor-Talk
Moderator