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Amtl. Kennzeichen nachschwärzen erlaubt?

Themenstarteram 26. Juni 2011 um 18:12

Guten Abend,

ich war mit meinen 21 Jahre alten Fahrzeug letzte Woche beim TÜV und es wurde bemängelt, dass das amtliche Kennzeichen ausgeblasst ist (schlecht leserlich). Hinten ist die schwarze Farbe auf dem Kennzeichen nur noch ansatzweise vorhanden, das vordere Kennzeichen sieht noch etwas besser aus, hat aber seine besten Tage auch schon hinter sich.

Ich sollte dazu sagen, es sind noch die ersten Kennzeichen und diese sind seit über 21 Jahren am Fahrzeug montiert, sie haben deshalb auch noch keinen blauen EU-Rand (den möchte ich auch nicht).

Wenn ich mir jetzt neue Schilder machen lasse, habe ich (unverhältnismäßig hohe) Kosten durch die Zulassungsstelle und den Schildermacher.

Weiß jemand zuverlässig, ob es erlaubt ist, wenn ich die Kennzeichen selber mit einen Schwarzen Edding oder Lackstift nachziehe? Die Suche und Google liefert unterschiedliche Ergebnisse, von "Selbstverständlich erlaubt - du veränderst das Kennzeichen ja nicht" bis "Lass die Finger davon - gibt Anzeige wegen Urkundenfälschung" ist alles dabei. Die Kommune empfiehlt mir natürlich neue Schilder, die wollen ja auch was verdienen. Das Kennzeichengeschäft ebenso.

Kann mir hier jemand weiterhelfen?

Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Aber wo ist denn jetzt der Unterschied ob es der TE mit einem Eding selbst nachschwärzt oder der "Schildermann" an der Ecke?

46 weitere Antworten
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46 Antworten
am 26. Juni 2011 um 19:32

Zitat:

Original geschrieben von BelijKarp

Ich würde behaupten, dass es für das schwarz der Kennzeichen auch noch ne DIN-Norm gibt, um die Schrift beispielsweise besser auf Blitzerfotos lesen zu können. Nen Edding erfüllt die Norm mit Sicherheit nicht...

Ich weiß net obs das gibt aber in Deutschland könnt ich mir das SEHR gut vorstellen!

Nein, glaube ich nicht. Ansonsten hätte der TÜV ein ISO-zertifiziertes Schwarze-Farbe-Am-Kennzeichen-Kontroll-Gerät :D

... und würde keine Sichtkontrolle machen :p

edding und den ganzen schotter könnt ihr vergessen....

am besten wackelst mal in der lokalen spedition vorbei und fragst mal nett nach nem wachsstift zum nummernschilder anmalen. das zeugs hällt bombig.

ach ja is zulässig und wird ggf auch tüv empfohlen.

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Zitat:

Original geschrieben von Pastaflizzer

Aber wo ist denn jetzt der Unterschied ob es der TE mit einem Eding selbst nachschwärzt oder der "Schildermann" an der Ecke?

Ganz einfach: Edding hält nicht lange und nach ner Woche geht er zum Schildermacher :D

Die meisten machen sowas umsonst, grade mal 1 oder 2 Kennzeichen durchziehen kostet nicht viel. Wenn man ihm nen 5er in die Kaffeekasse gibt, hat er sogar noch nen guten Gewinn gemacht ;)

Mein Gedanke war, dass man einen Eding eh zu Hause hat und dann wäre die ganze Aktion für lau.

Dazu kommt, dass man nicht extra noch zum Schildermann muss ;)

am 27. Juni 2011 um 19:42

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ja, ich denke auch, daß ein Schildermacher diese Schilder problemlos nachschwärzen kann.

Früher wurden die Kennzeichen mit Farbe versehen, dann wäre es unproblematisch. Heute werden Schilder mit Folie bezogen, daher dürfte der Schildermacher Dir nicht weiterhelfen können. Fragen kostet aber nichts.

Zur Rechtsproblematik: das Nachziehen der erhabenen Ziffern und Buchstaben stellt weder einen Kennzeichenmissbrauch noch eine Urkundenfälschung dar (im Gegenteil, Du bist ja für die Lesbarkeit verantwortlich); Du änderst oder verfälscht weder den Inhalt, noch willst Du etwas vortäuschen, was nicht ist.

Sicherlich gibt es eine Vorschrift, mit welcher RAL die Kennzeichen schwarz oder weiß ausgestaltet sein müssen. Vom Grundsatz aber reicht schwarz auf weiß PUNKT

Fazit: du kannst nachlackieren (wenn du eine Gummirolle hast, wird's damit nach vorherigem Abrollen wohl am einfachsten gehen).

Gruß

Achim H.

Zitat:

Original geschrieben von Brueggener

Früher wurden die Kennzeichen mit Farbe versehen, dann wäre es unproblematisch. Heute werden Schilder mit Folie bezogen, daher dürfte der Schildermacher Dir nicht weiterhelfen können. Fragen kostet aber nichts.

Wenn der Schildermacher grüne Kennzeichen schwarz machen kann, warum sollte er dann ein blankes Kennzeichen nicht auch schwarz machen können? Zudem ist die Folie auch nur ein Farbträger, mit der die Farbe auf die erhabenen Buchstaben aufgebracht wird...

In der letzten Fortbildung wurde das auch mal erwähnt, dass das Nachzeichnen des Kennzeichens durch den Eigentümer erlaubt ist.

Mal ganz davon abgesehen, dass der Halter/Fahrer für die Lesbarkeit des Kennzeichens verantwortlich ist.

Mfg

Hi,

der zu verwendende Farbton fuer das nachfaerben der erhabenen Zeichen:

RAL 9005, Tiefschwarz

Dabei nehmen die Schilderpraeger meist "seidenmatt" oder "matt" wg. dem Kontrast, aber explizit vorgeschrieben ist nur der Grund-Farbton.

Hallo,

ich kann den TE völlig verstehen zumal die alten Kennzeichen eine Rarität darstellen. Allerdings stelle ich mir das Problem mit der Schriftart vor.

Das nachzeichnen kann durchaus sauber gestaltet werden, kann aber auch in die Hose gehen. Die Schriftart und Größe haben eine bestimmte Norm die es einzuhalten gilt.

So galt beim alten Kennzeichen noch die DIN Norm während beim neuen die FE Schrift angewandt wird, sie soll gegen falsches nachziehen sicherer sein. Im Prinzip könnte sich jeder sein individuelles Kennzeichen mit unterschiedlichen Schriftarten erstellen, zwar wird der Inhalt nicht verfälscht kann aber auch nicht Sinn der Sache sein.

Zusammenfassend könnte ich mir vorstellen, ist die Sache sauber nachgezeichnet wird sich keiner dran stören, wenn doch könnte es höchstens eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Gruß

Moin,

ich hab beim letzten Autokauf meine alten Kennzeichen übernommen. Der Schildermacher hat die, nach gründlicher Reinigung, einfach wieder durch die Maschine zum schwärzen laufen lassen. Ergebnis Top, preislich unschlagbar, da kostenlos :)

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Moin,

ich hab beim letzten Autokauf meine alten Kennzeichen übernommen. Der Schildermacher hat die, nach gründlicher Reinigung, einfach wieder durch die Maschine zum schwärzen laufen lassen. Ergebnis Top, preislich unschlagbar, da kostenlos :)

Grüße

Steini

einziges problem beim der sache: es gibt bis heute noch landkreise (z.b. meiner -> gp) wo die zulassungsstelle für zulassungstempel UND tüv plakette KEINE AUFKLEBER haben will sondern noch die guten alten plastikstempel aufgrund der fälschungssicherheit. die trägerplatte steht leider weiter raus und somit würdest du die plaketten auch mit "folieren" ;)

Zitat:

Original geschrieben von Brueggener

Früher wurden die Kennzeichen mit Farbe versehen, dann wäre es unproblematisch. Heute werden Schilder mit Folie bezogen, daher dürfte der Schildermacher Dir nicht weiterhelfen können. Fragen kostet aber nichts.

Mit 100000%iger Gewissheit: das "Nachfolieren" geht ohne Probleme, wir haben so eine Maschine bei uns in der Firma stehen und praktizieren diesen Vorgang unzählige Male.

Bei einem 5er in die Kaffeekasse dürfte der jeweilige Schildermensch rund 4,99€ Gewinn dabei machen. ;)

Zitat:

Original geschrieben von ZP93

...

Ich sollte dazu sagen, es sind noch die ersten Kennzeichen und diese sind seit über 21 Jahren am Fahrzeug montiert, sie haben deshalb auch noch keinen blauen EU-Rand (den möchte ich auch nicht).

...

Wenn es bevorzugt um die alten Schilder geht:

 

Beim Straßenverkehrsamt nachfragen, ob sie auch "neue Alte" Schilder abstempeln würden. Viele Schildermacher haben noch die Rohlinge und Prägeformen. Ich meine, das müsste (mit gutem Willen) gehen, weiß es aber nicht sicher. Beim vorrübergehenden Stillegen geht das ja auch und ich habe schon Oldies mit m.E. nach nagelneuem, alten Kennzeichen gesehen.

 

Lasse mich aber, wie immer, gerne aufklären :).

Soweit ich weiß gilt das EU-Kennzeichen nur bei Neuzulassungen oder Ortswechseln. Sicher bin ich mir da aber auch nicht und ich bin zu faul die Zulasungsordnung durchzusehen ;)

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Beim Straßenverkehrsamt nachfragen, ob sie auch "neue Alte" Schilder abstempeln würden.

Ist nicht zulässig.

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Beim vorrübergehenden Stillegen geht das ja auch

Es gibt keine vorübergehende Stilllegung mehr. Ein Fahrzeug ist entweder angemeldet oder abgemeldet. Was anderes gibt es nicht, daher auch gleiches Ergebnis wie oben -> nicht zulässig.

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

ich habe schon Oldies mit m.E. nach nagelneuem, alten Kennzeichen gesehen.

Ist wie gesagt nicht zulässig. Es gibt aber ganz vereinzelt Zulassungsstellen (z.B. HH), die eine "Sondergenehmigung" ausstellen. Diese ist aber rechtlich gesehen null und nichtig, da sie gegen die FZV verstösst. Das mit den Oldtimerschildern gibts auch, dass die im Rahmen von Klassikfahrten das alte Kennzeichen drauf haben, aber gänzlich ungestempelt.

Der einzige Zulassungsvorgang, bei dem man möglicherweise alte Schilder behalten kann, ist ein Halterwechsel innerhalb des gleichen Zulassungsbezirks mit Beibehaltung der Kennzeichen. Dann fällt es vielleicht nicht auf, dass an dem Fahrzeug alte Kennzeichen dran sind. Ansonsten sind aber bei jeder Zuteilung von neuen Kennzeichen auch neue Platten fällig.

Gruß Tecci

 

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Mit 100000%iger Gewissheit: das "Nachfolieren" geht ohne Probleme, wir haben so eine Maschine bei uns in der Firma stehen und praktizieren diesen Vorgang unzählige Male.

Hi,

mal eine bescheidene Frage dazu:

Wie kann/muss man sich dieses "Nachfolieren" vorstellen?

Ist das ein Thermotransfer-Druckverfahren, wie z.B. bei den "DYMO"-Beschriftungsgeraeten oder manchen Fax-Geraeten, die nach dem gleichen Prinzip von einer Traegerfolie per gezielter Erwaermung die Farbschicht auf das zu bedruckende Medium "abgeben"?

Wie sind die Erfahrungswerte bzgl. der Haltbarkeit dieses Verfahrens bei Kfz-Kennzeichen?

Danke und Gruss!

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