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Amtl. Kennzeichen nachschwärzen erlaubt?

Themenstarteram 26. Juni 2011 um 18:12

Guten Abend,

ich war mit meinen 21 Jahre alten Fahrzeug letzte Woche beim TÜV und es wurde bemängelt, dass das amtliche Kennzeichen ausgeblasst ist (schlecht leserlich). Hinten ist die schwarze Farbe auf dem Kennzeichen nur noch ansatzweise vorhanden, das vordere Kennzeichen sieht noch etwas besser aus, hat aber seine besten Tage auch schon hinter sich.

Ich sollte dazu sagen, es sind noch die ersten Kennzeichen und diese sind seit über 21 Jahren am Fahrzeug montiert, sie haben deshalb auch noch keinen blauen EU-Rand (den möchte ich auch nicht).

Wenn ich mir jetzt neue Schilder machen lasse, habe ich (unverhältnismäßig hohe) Kosten durch die Zulassungsstelle und den Schildermacher.

Weiß jemand zuverlässig, ob es erlaubt ist, wenn ich die Kennzeichen selber mit einen Schwarzen Edding oder Lackstift nachziehe? Die Suche und Google liefert unterschiedliche Ergebnisse, von "Selbstverständlich erlaubt - du veränderst das Kennzeichen ja nicht" bis "Lass die Finger davon - gibt Anzeige wegen Urkundenfälschung" ist alles dabei. Die Kommune empfiehlt mir natürlich neue Schilder, die wollen ja auch was verdienen. Das Kennzeichengeschäft ebenso.

Kann mir hier jemand weiterhelfen?

Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Aber wo ist denn jetzt der Unterschied ob es der TE mit einem Eding selbst nachschwärzt oder der "Schildermann" an der Ecke?

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Jepp...so in der Art funktioniert das.

Die Kennzeichenplatinen laufen auf einem Fließband unter der sich über die kennzeichen hinweg bewegenden Folie. Diese wird stark erhitzt und gleichzeitig Druck ausgeübt, sodass die schwarze Farbe an den geprägten Stellen des Kennzeichens haften bleibt. Die Farbe wird also aufgebrannt.

Haltbarkeit beträgt im Normalfalle "Jahrzehnte".

Themenstarteram 28. Juni 2011 um 19:16

Mal ein kurzer Zwischenstand:

Eine verbindliche Aussage kann/mag dazu wohl keiner machen. Vielleicht ist diese Problematik einfach nirgends geregelt?

Die Schilder neu folieren funktioniert nicht, denn dann würden der TÜV/Zulassungsaufkleber ebenfalls unter der Folie verschwinden. Das weisse "bröselt" auch schon ab und das Blech ist stellenweise erkennbar. Das Kennzeichen scheint wohl ein Stück Blech zu sein, welches damals komplett mit einer Folie beklebt wurde (weiß auf dem Grund und schwarz auf den Buchstaben/Zahlen), jedoch ist es nur eine einzige Folie und nicht für die Schrift/Zahlen eine eigene Folie.

Ich habe das Kennzeichen jetzt mit einem schwarzen Lackstift bearbeitet, die Buchstaben/Zahlen sind wieder gut leserlich, man merkt aber nicht, dass jemand selbst Hand angelegt hat. Ich denke das sollte jeden zufrieden stellen.

Zitat:

Original geschrieben von ZP93

Die Schilder neu folieren funktioniert nicht, denn dann würden der TÜV/Zulassungsaufkleber ebenfalls unter der Folie verschwinden. Das weisse "bröselt" auch schon ab und das Blech ist stellenweise erkennbar. Das Kennzeichen scheint wohl ein Stück Blech zu sein, welches damals komplett mit einer Folie beklebt wurde (weiß auf dem Grund und schwarz auf den Buchstaben/Zahlen), jedoch ist es nur eine einzige Folie und nicht für die Schrift/Zahlen eine eigene Folie.

Das schwarze ist Farbe vom Schildermacher ;) Der bekommt die "Schilder" platt und in weiß, je nach Bedarf prägt er dann die Buchstaben-/ Zahlenkombi ein, danach wird dann mit Farbe drüber gerollt, die wiederum nur auf die erhabenen Stellen kommt.

Du bist sicher nicht der Erste mit einem verblichenen Kennzeichen, der es beim Schildermacher neu schwärzen ließe, den Plaketten passiert dabei nichts und eine Folie kommt auch nicht drüber ;)

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

 

Du bist sicher nicht der Erste mit einem verblichenen Kennzeichen, der es beim Schildermacher neu schwärzen ließe, den Plaketten passiert dabei nichts und eine Folie kommt auch nicht drüber ;)

Notfalls könnte man die Plaketten auch irgendwie abkleben so das sie nicht Foliert werden ;)

am 28. Juni 2011 um 19:59

Kennzeichen sind nach Anbringung der Plakette (damit meine ich nicht die TÜV-Plakette) Urkunden wie ja schon des öfteren beschrieben.

Würde man nun ein verblasstes Kennzeichen nachmalen, dann würde man die Urkunde ändern, was ohne Erlaubnis der entsprechenden Behörde strafbar wäre, da ein Edding nun mal nicht die Anforderungen der Schrift eines Kennzeichens nach DIN 74069 erfüllt.

Würde ein Schildermacher das Kennzeichen nachschwärzen, würde die Schrift die Norm erfüllen.

Dennoch würde ich mir die Erlaubnis der Behörde einholen.

So viel zur Theorie.

Was würde in der Praxis passieren, wenn man mit einem nachgeschwärzten Kennzeichen erwischt werden sollte ?

Wenn es nicht gerade dilettantisch gemacht wurde, wird man nicht auf die Idee kommen, daß es nachgeschwärzt wurde.

Vielleicht hilft ja auch ein Anruf bei der Zulassungsstelle weiter.

Dort sitzen nicht nur "Bürohengste" und "Bürostuten" (Gleichberechtigung muß sein :D ) sondern manchmal auch Leute, die auch Autoliebhaber sind.

Vielleicht erwischt du ja so einen und es läßt sich etwas außerhalb der Reihe regeln.

Wenn ich den Fred hier so lese, dann frage ich mich, ob denn alles in den letzten Jahren verkompliziert wurde. Schon vor 25 Jahren wurde ich beim TÜV mit dem Auto meiner Mutter dazu aufgefordert, nachzupinseln. Ich bin mir sicher, dass das auch legal ist und keiner was zu meckern hat - dass es bescheiden aussieht, ist eine andere Frage.

Was ist eigentlich mit den Experten, die sich aus Papier oder Pappe Ihren Paulchen-Träger kennzeichnen. Sollten die nicht gleich eingesperrt werden?

Zitat:

Original geschrieben von F213

Kennzeichen sind nach Anbringung der Plakette (damit meine ich nicht die TÜV-Plakette) Urkunden wie ja schon des öfteren beschrieben.

Würde man nun ein verblasstes Kennzeichen nachmalen, dann würde man die Urkunde ändern, was ohne Erlaubnis der entsprechenden Behörde strafbar wäre, da ein Edding nun mal nicht die Anforderungen der Schrift eines Kennzeichens nach DIN 74069 erfüllt.

Würde ein Schildermacher das Kennzeichen nachschwärzen, würde die Schrift die Norm erfüllen.

Dennoch würde ich mir die Erlaubnis der Behörde einholen.

So viel zur Theorie.

Was würde in der Praxis passieren, wenn man mit einem nachgeschwärzten Kennzeichen erwischt werden sollte ?

Wenn es nicht gerade dilettantisch gemacht wurde, wird man nicht auf die Idee kommen, daß es nachgeschwärzt wurde.

Vielleicht hilft ja auch ein Anruf bei der Zulassungsstelle weiter.

Dort sitzen nicht nur "Bürohengste" und "Bürostuten" (Gleichberechtigung muß sein :D ) sondern manchmal auch Leute, die auch Autoliebhaber sind.

Vielleicht erwischt du ja so einen und es läßt sich etwas außerhalb der Reihe regeln.

Hi,

hast Du eigentlich in diesem Thema mehr, als nur die eigentliche Fragestellung des TE im Eroeffnungspost, hier gelesen?

Und, die Wiederherstellung der Lesbarkeit eines amtl. Kfz-Kennzeichens, dabei als "Urkundenfaelschung" oder dessen "Verfaelschung" darzustellen, wurde hier im Thema schon mehrfach - eindeutig - widerlegt!

Es ging und geht hier nur um die Frage, ob man (optimal mit RAL 9005, Tiefschwarz) das "laedierte" amtl. Kennzeichen selbst wieder in einen lesbaren Zustand zurueck versetzen darf oder nicht. - Und sonst garnichts!

Fazit bisher: Ja, man darf es!

Es gibt deshalb auch keinen Anlass, hierbei etwas "außerhalb der Reihe" zu regeln ...

Zitat:

Original geschrieben von ZP93

Die Schilder neu folieren funktioniert nicht, denn dann würden der TÜV/Zulassungsaufkleber ebenfalls unter der Folie verschwinden.

Auch wenn du es nun anderweitig gelöst hast sei nachträglich noch erwähnt, dass weder das TÜV-Siegel noch der Zulassungsbezirksaufkleber in irgendeiner Art und Weise in Berührung mit der Folie kommen, wenn man es nachschwärzt.

am 29. Juni 2011 um 12:53

Zitat:

Original geschrieben von wbf325i

Zitat:

Original geschrieben von F213

Kennzeichen sind nach Anbringung der Plakette (damit meine ich nicht die TÜV-Plakette) Urkunden wie ja schon des öfteren beschrieben.

Würde man nun ein verblasstes Kennzeichen nachmalen, dann würde man die Urkunde ändern, was ohne Erlaubnis der entsprechenden Behörde strafbar wäre, da ein Edding nun mal nicht die Anforderungen der Schrift eines Kennzeichens nach DIN 74069 erfüllt.

Würde ein Schildermacher das Kennzeichen nachschwärzen, würde die Schrift die Norm erfüllen.

Dennoch würde ich mir die Erlaubnis der Behörde einholen.

So viel zur Theorie.

Was würde in der Praxis passieren, wenn man mit einem nachgeschwärzten Kennzeichen erwischt werden sollte ?

Wenn es nicht gerade dilettantisch gemacht wurde, wird man nicht auf die Idee kommen, daß es nachgeschwärzt wurde.

Vielleicht hilft ja auch ein Anruf bei der Zulassungsstelle weiter.

Dort sitzen nicht nur "Bürohengste" und "Bürostuten" (Gleichberechtigung muß sein :D ) sondern manchmal auch Leute, die auch Autoliebhaber sind.

Vielleicht erwischt du ja so einen und es läßt sich etwas außerhalb der Reihe regeln.

Hi,

hast Du eigentlich in diesem Thema mehr, als nur die eigentliche Fragestellung des TE im Eroeffnungspost, hier gelesen?

Und, die Wiederherstellung der Lesbarkeit eines amtl. Kfz-Kennzeichens, dabei als "Urkundenfaelschung" oder dessen "Verfaelschung" darzustellen, wurde hier im Thema schon mehrfach - eindeutig - widerlegt!

Es ging und geht hier nur um die Frage, ob man (optimal mit RAL 9005, Tiefschwarz) das "laedierte" amtl. Kennzeichen selbst wieder in einen lesbaren Zustand zurueck versetzen darf oder nicht. - Und sonst garnichts!

Fazit bisher: Ja, man darf es!

Es gibt deshalb auch keinen Anlass, hierbei etwas "außerhalb der Reihe" zu regeln ...

Nun ja.

Wenn 20 Leute der Meinung sind, man darf es, heißt es noch lange nicht, daß es auch erlaubt ist bzw. eindeutig widerlegt ist.

Und weil es angeblich der TÜV sagt hat es in diesem Fall auch nicht unbedingt Richtigkeit.

Ich empfehle daher sich den Begriff einer Urkunde und meinen Beitrag nochmals genau durchzulesen. Gerade in puncto DIN-Norm.

Dort habe ich nämlich geschrieben, daß man ein Kennzeichen selbst durchaus nachschwärzen kann, wenn man es schafft die DIN-Norm einzuhalten (so was nennt man den Umkehrschluß aus einem Satz ziehen).

Da sich der TE mittlerweile selbst beholfen hat melde ich mich aus dem Kreis.

am 29. Juni 2011 um 20:10

Zitat:

Original geschrieben von wbf325i

Wie sind die Erfahrungswerte bzgl. der Haltbarkeit dieses Verfahrens bei Kfz-Kennzeichen?

Zur Technik kann ich Dir leider nichts schreiben, zur Haltbarkeit allerdings schon, zumindest was meine Kennzeichen angeht. In früheren Zeiten hat das Kennzeichen bei regelmäßiger "Wachstraßenpflege" schon im ersten Jahr gelitten, d.h., die Farbe auf den Kennzeichen begann auszubleichen oder war ganz einfach schon an manchen Stellen teilweise "abgewaschen". Bei meinen letzten drei Fahrzeugen -hier im Kreis Viersen- hatte ich damit keinerlei Probleme mit. Das Schwarz auf den Kennzeichen war noch wie am ersten Tag - das Kennzeichen dagegen leider nicht mehr:p

Gruß

Achim H.

am 30. Juni 2011 um 8:40

m.M.n. ist es nicht zulässig selbst dranne rum zu malen. Irgendwo im Gesetz wirds schon stehen(wir sind ja in Deutscheland) ,und die neuen EU-Kennzeichen sind ja extra mit den Buchstaben und Zahlen in Form verändert worden um fehlerhafte Auslesung auszuschließen was mit dem alten Kennzeichen durchaus passiert ist.

als Bleistift....wenn deine Zulassung abgegriffen ist und schlecht lesbar darfst sie auch nicht mit Kugelschreiben nachspuren:D ....ich würds mit Edding probieren ,versuchen es perfekt zu machen und schlafende Hunde nicht wecken. Nach den ersten Besuchen in der Waschanlage siehts dann eh anders aus.

Wie gesagt nur meine Meinung.......

Servus

Ich glaub, die ganze rumraterei bringt hier nix. Frag besser beim Straßenverkehrsamt nach, wenn du die richtige Antwort wissen willst.

Ich persönlich habe immer die Kennezichen mit schwarz nachgemalt. Mit Edding ist es immer so eine Sache. Die farbe hällt zwar länger als bei anderen Stiften, aber nach einem Jahr kannst du nachpinseln. Die Idee zum Schildermacher zu gehen, damit er das Schild nacharbeitet klingt gut, nur darf dein schild dafür nicht beschädigt (verformt) sein. Die Plaketten würde ich mit einem Zettel abdecken, dann wird halt der Zettel schwarz, aber nicht die Plakette. Aber dazu wird dich der schildermacher beraten.

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Ein angejahrtes Gefährt und nigelnagelneue Kennzeichen: Iggitt. Das alte Nummerschild verleiht dem Auto noch ein wenig zusätzlichen Glanz.

Beim TÜV hat man bei mir mal die verblassten erhabenen Stellen moniert und geraten, die selbst nachzuschwärzen.

Iggitt.Iggitt. und dann womöglich für das angejahrtes Gefährt die vielen Sterne der Pleite EU:(:mad::p:D

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