Ampeln oder auch Lichtverkehrszeichenanlage (LZA)

Fußgänger haben eine. Mal zeigt sie rot, mal zeigt sie grün.

Autofahrer haben eine. Mal zeigt sie rot, mal zeigt sie grün. An einigen gibt es noch einen "grünen" Rechts- oder Linksabbiegerpfeil.

Radfahrer haben drei. Manchmal haben sie eine eigene, manchmal gelten für sie die des Kfz-Verkehrs, manchmal finden sie sich auf der Streuscheibe für Fußgänger wieder.

Der ortsunkundige Radfahrer fragt sich öfter, welche Ampel jetzt also für ihn rechtliche Wirkung hat oder nicht.

Ein Verwirrspiel ohne Ende (für den Radfahrer).

Ich bin neulich bei einer LZA, die für Radfahrer nur "geradeaus" regelt, bei grünem Rechtsabbiegerpfeil für den Kfz-Verkehr losgefahren und wurde dafür von einem Kfz-Führer per Dauerhupen beschallt.

Ich befand mich während des Abbiegevorgangs ausschließlich auf einem Radweg bzw. einer Fahrradspur.

Habe ich das Lichtzeichen der LZA eventuell falsch interpretiert?

33 Antworten

Kommt drauf an ob der Radweg auf dem Fußweg oder ob er auf der Fahrbahn angebracht ist. Jedenfalls ist aber eine vorhandene Fahrradampel verbindlich für den Radweg. Und wenn die rot zeigt, dann ist die rot auch bei bestehendem Rechtsabbiegewunsch auf dem Radweg.

Bis zur LZA verläuft ein Radweg neben der Fahrbahn, nach dem Rechtsabbiegen verläuft eine Fahrradspur auf der Fahrbahn.

Ich interpretiere das nach der StVO so, dass für mich an dieser Einmündung als Rechtsabbieger die LZA für den Kfz-Verkehr gilt.

Wenn der Radweg auf dem Fußweg eingerichtet ist, dann gilt die Haltlinie der Fahrradampel auch für rechtsabbiegende Radfahrer. Und wenn die keine separate Signalisierung für rechtsabbiegende Fahrradnutzer hat, dann ist bei rot schlicht anzuhalten. Es ist dort anscheinend gewollt, den motorisierten Straßenverkehr beim Rechtsabbiegen vom Fahrradverkehr zu trennen. Das ist im Grundsatz erstmal sinnvoll. Absteigen und um die Ecke schieben würde aber als Fußgänger gehen. Wäre zwar nervig aber zulässig.

Bist du heute in Stuttgart Kaltental runtergebrettert?

Dort befand ich mich auf der Fahrt im Auto Richtung Stuttgart Innenstadt.

Der Radfahrer fuhr auf dem Fahrradstreifen der sich auf der rechten Seite der Fahrbahn befand. Direkt vor mir.

Als eine rote Ampel kam, bremste ich und hielt an. Der Radfahrer, der ebenfalls rot achten musste, bretterte über die Haltelinie und warf daraufhin den Anker. Das Hinterrad hob sich und er konnte gerade so einen Sturz verhindern.

Ich war erstaunt und glücklich dass ein Radfahrer auf dieser Straße tatsächlich die rote Ampel beachtet. Und dass er sich nicht verletzte.

Aus der Straße von rechts kam dann ein Streifenwagen gefahren. Der hatte grün.

Hat der Radfahrer jetzt angehalten weil man bei rot einfach anhält, oder weil es rot war und er im letzten Moment den Streifenwagen entdeckte?

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Zitat:

@Nabendynamo schrieb am 15. Juli 2024 um 23:16:09 Uhr:


Bis zur LZA verläuft ein Radweg neben der Fahrbahn, ...

...und somit gilt für Radfahrer dort ausschließlich die Fahrradampel. Egal in welche Fahrtrichtung.

Zitat: „Ich bin neulich bei einer LZA, die für Radfahrer nur "geradeaus" regelt …“

Davon würde ich gerne ein Foto sehen, sowas kenne ich bisher nicht.

Ampel rechts vom Radweg, gilt sie für die Radfahrenden.
Schauen ob es eine separate LZA für Radfahrende gibt.
Eine Haltelinie auf dem Boden verdeutlicht das Ganze.
Links vom Radweg, sie gilt nicht für Radfahrende

Eigentlich nicht besonders schwer meiner Meinung nach

Wenn der Autofahrer einen grünen Rechtsabbiegerpfeil - daraus entnehme ich das Schild mit dem Pfeil - hat ist er wartepflichtig.

Der TE spricht davon, dass Radler eine eigene Ampel auf rot und die Autos eine grüne Rechtsabbiegeampel haben. Da muss eben der Radler warten.

Wenn die LZA für den Radverkehr eine Haltelinie hat können es max. Fußgänger sein die da kommen.

Ich erwarte ein Foto der Situation, sonst hole ich meine Glaskugel. 😉

Wenn es für den Kfz-Verkehr eine eigene Ampel (und sei es nur ein zeitweise aufleuchtendes 'grün' hat), die die Fahrtrichtung 'rechts' freigibt, kann in der parallel laufenden Fahrradfurt nur 'rot' sein und der dort befindliche Radfahrer wartepflichtig.
Die Radampel 'nur geradeaus' ergibt sich wohl aus den Baulichkeiten, evtl. wird der rechts abbiegende Radverkehr vor der Radfurt für geradeaus schon abgeleitet.

Es scheint mir hier nicht um den Blech-Rechtspfeil zu gehen, den den an dieser Stelle anzubringen, wäre mindestens fragwürdig.

Ja, Bild oder maps-link wäre nicht verkehrt.

Wenn Autos per grünen Pfeil auf der LZA freie Fahrt nach rechts haben, könnte man bedenkenlos zeitgleich auch das Rechtsabbiegen für Radfahrer freigeben wenn dazu wie geschildert der Radweg nicht verlassen werden muss. Ich vermute dass hier die Planer wieder einmal nicht zuende gedacht haben und einfach die entsprechende LZA für Radfahrer gespart haben. Das dadurch der Radverkehr unnötig ausgebremst wird, interessiert die halt nicht. Unlogische und teilweise auch fehlende oder fehlerhafte Ausschilderungen für Radfahrende gibt es leider häufig.

So ganz werde ich daraus auch nicht schlau. Wenn man auf dem Radweg bleibt und den KFZ-Verkehr nicht tangiert verstehe ich das Dauerhupen nicht. Wenn die LZA nur für Geradeausfahrende angezeigt ist müssen IMHO dann Rechts- und Linksabbieger die des KFZ-Verkehrs beachten.

Foto oder google-streetview wäre hilfreich, die Schilderung hat noch einigen Interpretationsspielraum.

Leider muss ich catwiezle auch zustimmen, das was für Radfahrer ausgeschildert wird ist oft unlogisch bis schlicht gefährlich oder rechtlich falsch. Nicht jeder Verkehrsplaner hat es so mit Verkehrsregeln.

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