Ampel mit Grünen Pfeil
Hallo, wie ist das eigentlich ich steh an einer Roten Ampel mit grünen Pfeil und halte an wenn man nun nicht weiter fährt trotz Grünen Pfeil gilt man dann als Verkehrshindernis? Erst letztens, ich bleib an einer Roten Ampel mit Grünen Pfeil stehen wollte rechts abbiegen und hinter mir startete ein Hupkonzert weil ich net gefahren bin
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@scrooge71 schrieb am 20. Februar 2015 um 17:50:38 Uhr:
Hallo, wie ist das eigentlich ich steh an einer Roten Ampel mit grünen Pfeil und halte an wenn man nun nicht weiter fährt trotz Grünen Pfeil gilt man dann als Verkehrshindernis? Erst letztens, ich bleib an einer Roten Ampel mit Grünen Pfeil stehen und hinter mir startete ein Hupkonzert weil ich net gefahren bin
Was lernt man eigendlich in der Fahrschule???????????????????
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Ich habe es 10m bis zur ersten Ampel mit grünem Blechpfeil und es ist sehr hilfreich um rechts auf die B104 abzubiegen. Leider bin ich so ziemlich der einzige Fahrer, der wirklich bis zum Stillstand hält.
Und das im Osten...
Zitat:
@picard95 schrieb am 26. Februar 2015 um 12:48:23 Uhr:
Ich habe es 10m bis zur ersten Ampel mit grünem Blechpfeil und es ist sehr hilfreich um rechts auf die B104 abzubiegen. Leider bin ich so ziemlich der einzige Fahrer, der wirklich bis zum Stillstand hält.Und das im Osten...
Das Problem ist halt wirklich nicht der Pfeil, sondern die Verkehrsteilnehmer, die diese sinnvolle Ergänzung entweder nicht akzeptieren wollen oder aufgrund irgendwelchen geistigen Einschränkungen bzw. eigenen Überforderung nicht akzeptieren können.
Es wäre am einfachsten gewesen, die Bestimmung zum grünen Pfeil aus der STVO der DDR zu übernehmen, geht aber nicht, wäre ja ein Eingeständnis der BRD gegenüber der DDR gewesen, das nicht alles im Osten schlecht war...! Deshalb diese umständliche Regelung mit den 2 maligen unbedingten Abstoppen, vor Haltelinie und unmittelbar an der Kreuzung.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 25. Februar 2015 um 22:31:45 Uhr:
Die Linksabbieger schaffen es oft nicht rechtzeitig, die Kreuzung zu räumen, weil am Grünpfeil vis á vis munter abgebogen wird. Hier sind eigentlich beide wartepflichtig, die Linksabbieger, weil sie die Fahrtrichtung ändern und die Rechtsabbieger weil die Ampel Rot zeigt.
Moment. Der Grünpfeil-Rechtsabbieger aus der Rothenbachstraße kann doch gar keinen Linksabbieger aus den freigegebenen Richtungen (B109) behindern. Die fahren doch immer aneinander vorbei. Oder stehe ich gerade auf dem Schlauch?
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Zitat:
@Erwachsener schrieb am 25. Februar 2015 um 01:58:56 Uhr:
Aber ich tippe mal: Der BMW hat Vorfahrt. Denn der nichtleuchtende Grüne Pfeil ...
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 25. Februar 2015 um 01:58:56 Uhr:
Zitat:
[...] erlaubt Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens an einer Ampel, wenn sie zuvor an der Haltlinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. [...]
Das würde ich auch sagen. Er ist wartepflichtig gegenüber den Anderen. Aber man sieht schon, zu welchen Missverständnissen es dabei kommen kann. Genau dafür wurde auch die Anhaltepflicht ergänzt, denke ich.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 27. Februar 2015 um 14:39:09 Uhr:
Moment. Der Grünpfeil-Rechtsabbieger aus der Rothenbachstraße kann doch gar keinen Linksabbieger aus den freigegebenen Richtungen (B109) behindern. Die fahren doch immer aneinander vorbei. Oder stehe ich gerade auf dem Schlauch?
Da hast Du mich falsch verstanden. Ich meinte die fünf Linksabbieger, die in Blickrichtung auf der Kreuzung warten.
Die Ampel wird gleich rot zeigen, auch gegenüber, was man allerdings nicht genau weiß. Der Gegenverkehr ist durch, der weiße Hundefänger auf der Rechtsabbiegerspur gegenüber hält auch vorschriftsmäßig. Jetzt wird es für die Linksabbieger langsam Zeit, die Kreuzung zu räumen, also los. Aber just in diesem Moment fährt auch der Hundefänger los und bei den Linksabbiegern stockt es wieder...
Wenn's knallt, wird die Schuld vermutlich wieder 50/50 aufgeteilt, Tendenz für den Linksabbieger steigend.
Zitat:
@CV626 schrieb am 5. März 2015 um 01:30:23 Uhr:
Nur an der Haltelinie. Genau wie beim Stoppschild.
Ganz sicher? Muss nicht an beiden Linien gestoppt werden?
Ja. Die Sichtlinie ist ja nur die gedachte Haltelinie, für den Fall, dass keine Haltelinie explizit auf die Straße aufgemalt ist.
Natürlich kann es absolut nichts schaden und macht wohl auch viel Sinn, an der Sichtlinie nochmals anzuhalten, falls man von der Haltelinie die Kreuzung nicht vollständig einsehen kann - aber vorgeschrieben ist es nicht. Natürlich darf man in so einem Fall nicht gleich Vollgas geben, sondern muss sich ganz langsam vorantasten - aber wie gesagt, nochmal vollständig anzuhalten verlangt die StVO in so einem Fall nicht.
Gerade beim Grünpfeil ist das aber idR sowieso egal - denn wenn ich mich von der Haltlinie aus noch vorantasten muss und nicht gleich losfahren kann, behindere ich ja eventuell querende Fußgänger - und hätte somit erst gar nicht losfahren dürfen.
Zitat:
@ttru74 schrieb am 5. März 2015 um 08:33:18 Uhr:
Ganz sicher? Muss nicht an beiden Linien gestoppt werden?Zitat:
@CV626 schrieb am 5. März 2015 um 01:30:23 Uhr:
Nur an der Haltelinie. Genau wie beim Stoppschild.
So hatte es mir ein junger Kollege gesagt, der frisch von der Fahrschule kam. Beim Stopschild und beim Grünpfeil. Das praktiziere ich allerdings nur bei Bedarf.
Ja, in der Fahrschule wird das gerne mal so gelehrt. Ist ja auch durchaus sinnvoll, sich das so anzugewöhnen. Aber ausdrücklich vorgeschrieben ist der 2. vollständige Halt nicht.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 4. März 2015 um 22:20:39 Uhr:
Die Ampel wird gleich rot zeigen, auch gegenüber, was man allerdings nicht genau weiß. Der Gegenverkehr ist durch, der weiße Hundefänger auf der Rechtsabbiegerspur gegenüber hält auch vorschriftsmäßig. Jetzt wird es für die Linksabbieger langsam Zeit, die Kreuzung zu räumen, also los. Aber just in diesem Moment fährt auch der Hundefänger los und bei den Linksabbiegern stockt es wieder...
Jetzt habe ich es verstanden, danke!
Aber das würde ich tatsächlich auch unter "Verkehr aus freigegebenen Richtungen" subsumieren - auch wenn es sich nur um "ehemals" freigegebene handelt, deren Benutzer nur die Kreuzung noch nicht räumen konnten (was sie aber dürfen müssen). An solchen Stellen würde ich den Rechtsabbieger am Blechpfeil also als nachrangig einstufen.
Halllo, ok also beim grünen (Blechpfeil) muss nicht gefahren werden. Aber wie ist das wenn hinter einen die Rechtsabbieger warten und fahren wollen, man bleibt aber stehen trotz grünen Pfeil und wartet bis die Ampel Grün wird ist man dann ein Verkehrshindernis?
Zitat:
@scrooge71 schrieb am 4. Mai 2015 um 19:20:27 Uhr:
Halllo, ok also beim grünen (Blechpfeil) muss nicht gefahren werden. Aber wie ist das wenn hinter einen die Rechtsabbieger warten und fahren wollen, man bleibt aber stehen trotz grünen Pfeil und wartet bis die Ampel Grün wird ist man dann ein Verkehrshindernis?
Für die hinter Dir wartenden Abbiegewilligen - ja. 😉 Kann Dir aber egal sein, wenn Du Dir es bei Rot nicht zutraust, wartest Du eben auf Grün.