Ampel mit Grünen Pfeil

Hallo, wie ist das eigentlich ich steh an einer Roten Ampel mit grünen Pfeil und halte an wenn man nun nicht weiter fährt trotz Grünen Pfeil gilt man dann als Verkehrshindernis? Erst letztens, ich bleib an einer Roten Ampel mit Grünen Pfeil stehen wollte rechts abbiegen und hinter mir startete ein Hupkonzert weil ich net gefahren bin

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@scrooge71 schrieb am 20. Februar 2015 um 17:50:38 Uhr:


Hallo, wie ist das eigentlich ich steh an einer Roten Ampel mit grünen Pfeil und halte an wenn man nun nicht weiter fährt trotz Grünen Pfeil gilt man dann als Verkehrshindernis? Erst letztens, ich bleib an einer Roten Ampel mit Grünen Pfeil stehen und hinter mir startete ein Hupkonzert weil ich net gefahren bin

Was lernt man eigendlich in der Fahrschule???????????????????

566 weitere Antworten
566 Antworten

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 23. Februar 2015 um 17:32:30 Uhr:



Zitat:

@BlauerFlitzer81 schrieb am 23. Februar 2015 um 10:44:47 Uhr:


(denn es gilt als klarer Rotlichtverstoß!)
Nö, ein Rotlichtverstoß wäre es nur, wenn Du in eine andere Richtung bei Rot weiterfahren würdest, als Dir der grüne Pfeil vorgibt. Wenn Du meinst, es wäre ohne Stop ein Rotlichtverstoß, dann wäre es auch mit Stop ein Rotlichtverstoß; das Rotlicht gilt nicht für die Richtung des Grünpfeiles. Ein Sonderfall ist hier nur jener Grünpfeil, der wie eine Ampel auf Grün umschaltet und sonst aus ist. Ist der aus, ist der nicht existent, und es gilt das Rot für alle Richtungen; ist der auf Grün, interessiert Dich das Rot der Ampel daneben nicht, wenn Du in Richtung des Grünpfeils weiterfährst. Der Grünpfeil steht letztlich nur für eine separate Abbiegespur, die aus baulichen Gründen nicht angelegt werden konnte; wo diese aber angelegt worden ist, hast Du oft nicht einmal eine Ampel, sondern lediglich ein Vorfahrt-beachten-Schild.

Der Grünpfeil (Blech):

Zitat:

Er erlaubt Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens an einer Ampel, wenn sie zuvor an der Haltlinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. Es besteht keine Pflicht, in die Kreuzung einzufahren. Im Gegensatz zu leuchtendem Grünlicht ist Warten vor einem Rotlicht mit Grünpfeil keine Verkehrsbehinderung im Sinne der StVO, auch dann nicht, wenn es sich um eine reine Rechtsabbiegespur handelt.

Das Rechtsabbiegen mit Grünpfeil ohne vorheriges Anhalten an der Haltelinie ist mit einem Punkt im Fahreignungsregister und einer Geldbuße von 70 Euro belegt, bei Behinderung bzw. Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer steigt das Bußgeld auf bis zu 150 Euro.[1] 77 % der Autofahrer missachten die Pflicht zum Anhalten.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 23. Februar 2015 um 17:32:30 Uhr:


Der Grünpfeil steht letztlich nur für eine separate Abbiegespur, die aus baulichen Gründen nicht angelegt werden konnte; wo diese aber angelegt worden ist, hast Du oft nicht einmal eine Ampel, sondern lediglich ein Vorfahrt-beachten-Schild.

Am Ende ist auch das nicht ganz richtig, nämlich in Bezug auf die Frage der Fußgänger.

Ohne Zebrastreifen oder ähnliches haben die bei einer separaten Spur keinen Vorrang, beim grünen Pfeil sehr wohl.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 22. Februar 2015 um 00:02:54 Uhr:


Leute, mal noch 'ne Sache, die mir auf dem Herzen liegt: wenn man z.B. ............. ach schaut doch selbst:
Kreuzung (@Erwachsener, die Kreuzung kennst Du bestimmt 😉)
Die schwarze Familienkutsche rechts hat ROT und will dank Blechpfeil nach rechts abbiegen. Der schwarze X5 links hat GRÜN und will wenden. Wenn die Hauptfahrbahn frei ist, fahren beide los. Wer hat dann Vorfahrt???😕 (ich glaube es zu wissen)

Die Stelle ist in Berlin, das ist nicht wirklich meine Heimat. 😎

Aber ich tippe mal: Der BMW hat Vorfahrt. Denn der nichtleuchtende Grüne Pfeil ...

Zitat:

[...] erlaubt Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens an einer Ampel, wenn sie zuvor an der Haltlinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. [...]

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 25. Februar 2015 um 01:58:56 Uhr:



Zitat:

@Mischkolino schrieb am 22. Februar 2015 um 00:02:54 Uhr:


[...]Kreuzung (@Erwachsener, die Kreuzung kennst Du bestimmt 😉)[...]
Die Stelle ist in Berlin, das ist nicht wirklich meine Heimat. 😎

O.k., hätte gedacht, daß Du schon öfters in Berlin warst. Diese Kreuzung ist der erste mögliche Ampelstop, wenn Du aus Rostock über BAB ins östliche Berlin (Zentrum Alexanderplatz) fährst.

Zitat:

Aber ich tippe mal: Der BMW hat Vorfahrt. Denn der nichtleuchtende Grüne Pfeil ...

Und hier scheiden sich nach meinen Beobachtungen die Geister. Ehrlich gesagt, habe ich auch immer nur "getippt", nein, war mir sogar sicher, daß ich als z.B. BMW Vorfahrt habe. Seit einiger Zeit habe ich andere Erkenntnisse.

Der BMW hat kein Grün mehr, weil er nicht in der freigegebenen Fahrtrichtung weiterfährt. Er biegt rechtlich gesehen doppelt links ab.

§9 StVO Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(4) "Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. (...)"

Dem gegenüber steht das schon von Dir zitierte:

§37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
(2) "(...) Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“. Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Wer ein Fahrzeug führt, darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Dabei muss man sich so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. (...)"

und ergänzend:

§11 Besondere Verkehrslagen
(3) "Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muss darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert; auf einen Verzicht darf man nur vertrauen, wenn man sich mit dem oder der Verzichtenden verständigt hat."

Auf alle Fälle müsste ein (doppelt) Linksabbiegender immer wartepflichtig sein, weil er -wie gesagt- nicht mehr in der freigegebenen Fahrtrichtung weiterfährt. Grüße... Mischko

Ähnliche Themen

Zitat:

Auf alle Fälle müsste ein (doppelt) Linksabbiegender immer wartepflichtig sein, weil er -wie gesagt- nicht mehr in der freigegebenen Fahrtrichtung weiterfährt.

Kann man so nicht sagen. Wenn Wenden nicht ausdrücklich verboten ist, dann darf man bei Grün auch wenden, falls die Straßenbreite das zulässt. OK, man muss eventuell auf andere vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge achten, die auch Grün haben könnten. ABER: Das bedeutet nicht, dass Wenden nicht "freigegeben" wäre. Denn dann würde das ja auch für Linksabbieger gelten, wenn es keinen ausdrücklichen Grünpfeil gibt. Die müssen ja auch ggf Gegenverkehr und Fußgänger vorbeilassen - und trotzdem haben sie eindeutig Vorfahrt vor einem Rechtsabbieger im Gegenverkehr, wenn der Gegenverkehr Rot hat und an der Ampel ein Grünpfeil ist..

Andererseits hat man laut §9.5 StVO beim Wenden eine Pflicht zur besonderen Vorsicht, genau wie der Rechtsabbieger bei Grünpfeil und roter Ampel. Daraus ergibt sich dann eigentlich schon, dass die Vorfahrt in dieser Situation Verständigungssache ist und bei einem Unfall die Schuldfrage davon abhängt, wer seine eigene Vorsichtspflicht wie stark verletzt hat.

Zitat:

@CV626 schrieb am 25. Februar 2015 um 16:20:14 Uhr:


[...] und trotzdem haben sie eindeutig Vorfahrt vor einem Rechtsabbieger im Gegenverkehr, wenn der Gegenverkehr Rot hat und an der Ampel ein Grünpfeil ist..

Von dieser Vorstellung würde ich lieber Abstand nehmen. Woher weißt Du denn so genau, daß der Gegenverkehr Rot hat? Die Fußgängerampel z.B. darf ein Linksabbieger nicht mit einem imaginären Räumpfeil gleichsetzen.

Zitat:

Daraus ergibt sich dann eigentlich schon, dass die Vorfahrt in dieser Situation Verständigungssache ist und bei einem Unfall die Schuldfrage davon abhängt, wer seine eigene Vorsichtspflicht wie stark verletzt hat.

Da kommen wir, glaube ich, der Sache schon näher. Und ich gehe mittlerweile auf Nummer Sicher, und verhalte mich wie beim ganz normalen Linksabbiegen, wo entgegenkommende Fahrzeuge vorbeigelassen werden müssen.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 25. Februar 2015 um 17:00:14 Uhr:



Zitat:

@CV626 schrieb am 25. Februar 2015 um 16:20:14 Uhr:


[...] und trotzdem haben sie eindeutig Vorfahrt vor einem Rechtsabbieger im Gegenverkehr, wenn der Gegenverkehr Rot hat und an der Ampel ein Grünpfeil ist..
Von dieser Vorstellung würde ich lieber Abstand nehmen. Woher weißt Du denn so genau, daß der Gegenverkehr Rot hat? Die Fußgängerampel z.B. darf ein Linksabbieger nicht mit einem imaginären Räumpfeil gleichsetzen.

Ich weiß es natürlich nicht, außer ich kenne die Kreuzung. Oder ich sehe, dass der Gegenverkehr steht. Natürlich kann der Gegenverkehr dann theoretisch jeden Augeblick grün kriegen. Hier wo ich wohne, wird das so gelöst, dass meine Richtung kurz Rot sieht, bevor dann beide Richtungen Grün bekommen, es kann also nicht passieren, dass der Gegenverkehr plötzlich überraschend losfährt. Ich weiß nicht, ob es eine explizite Vorschrift gibt, die ausdrücklich verbietet, dass eine Seite Grün bekommt, während die Kreuzung für Linksabbieger aus dem Gegenverkehr freigegeben ist. Sinnvoll wär's jedenfalls.

Grundsätzlich darf der Linksabbieger genau dann sicher sein, dass alles frei ist, wenn er einen grün leuchtenden Linkspfeil sieht. Sonst nicht. Natürlich muss selbst dann noch mit Fußgängern gerechnet werden, die ihre eigene rote Ampel ignorieren, das ist klar.

Zitat:

@CV626 schrieb am 25. Februar 2015 um 17:34:24 Uhr:


[...] Hier wo ich wohne, wird das so gelöst, dass meine Richtung kurz Rot sieht, bevor dann beide Richtungen Grün bekommen, es kann also nicht passieren, dass der Gegenverkehr plötzlich überraschend losfährt. Ich weiß nicht, ob es eine explizite Vorschrift gibt, die ausdrücklich verbietet, dass eine Seite Grün bekommt, während die Kreuzung für Linksabbieger aus dem Gegenverkehr freigegeben ist. Sinnvoll wär's jedenfalls. [...]

Die muß es ja zwingend geben:

VwV-StVO zu § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
18 X. Pfeile in Lichtzeichen
1. "Solange ein grüner Pfeil gezeigt wird, darf kein anderer Verkehrs-
strom Grün haben, der den durch den Pfeil gelenkten kreuzt; auch darf Fußgängern, die in der Nähe den gelenkten Verkehrsstrom kreuzen, nicht durch Markierung eines Fußgängerüberwegs Vorrang gegeben werden. Schwarze Pfeile auf Grün dürfen nicht verwendet werden."

Das mit dem Räumpfeil ist ja auch unstrittig, da kann man ohne nachzudenken losfahren. Ohne diesen, aber mit Blechpfeil in der Gegenrichtung sieht die Sache anders aus.

Nein, nein, an der Stelle wird auch kein grüner Linkspfeil gezeigt. Geht nicht, weil der Gegenverkehr zwar Rot hat, die Fußgänger aber nicht.

Hier mal noch alle Kriterien für die Anbringung des Blechpfeils:

VwV-StVO zu § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
XI. Grünpfeil

27 1. "Der Einsatz des Schildes mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) kommt nur in Betracht, wenn der Rechtsabbieger Fußgänger- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen ausreichend einsehen kann, um die ihm auferlegten Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Es darf nicht verwendet werden, wenn"
28 a) "dem entgegenkommenden Verkehr ein konfliktfreies Abbiegen nach links signalisiert wird,"
29 b) "für den entgegenkommenden Linksabbieger der grüne Pfeil gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 4 verwendet wird, "
30 c) "Pfeile in den für den Rechtsabbieger gültigen Lichtzeichen die Fahrtrichtung vorschreiben,"
31 d) "beim Rechtsabbiegen Gleise von Schienenfahrzeugen gekreuzt oder befahren werden müssen,"
32 e) "der freigegebene Fahrradverkehr auf dem zu kreuzenden Radweg für beide Richtungen zugelassen ist oder der Fahrradverkehr trotz Verbotes in der Gegenrichtung in erheblichem Umfang stattfindet und durch geeignete Maßnahmen nicht ausreichend eingeschränkt werden kann,"
33 f) "für das Rechtsabbiegen mehrere markierte Fahrstreifen zur Verfügung stehen oder"
34 g) "die Lichtzeichenanlage überwiegend der Schulwegsicherung dient."

35 2. "An Kreuzungen und Einmündungen, die häufig von seh- oder gehbehinderten Personen überquert werden, soll die Grünpfeil-Regelung nicht angewandt werden. Ist sie ausnahmeweise an Kreuzungen oder Einmündungen erforderlich, die häufig von Blinden oder Sehbehinderten überquert werden, so sind Lichtzeichenanlagen dort mit akustischen oder anderen geeigneten Zusatzeinrichtungen auszustatten."

36 3. "Für Knotenpunktzufahrten mit Grünpfeil ist das Unfallgeschehen regelmäßig mindestens anhand von Unfallsteckkarten auszuwerten. Im Falle einer Häufung von Unfällen, bei denen der Grünpfeil ein unfallbegünstigender Faktor war, ist der Grünpfeil zu entfernen, soweit nicht verkehrstechnische Verbesserungen möglich sind. Eine Unfallhäufung liegt in der Regel vor, wenn in einem Zeitraum von drei Jahren zwei oder mehr Unfälle mit Personenschaden, drei Unfälle mit schwerwiegendem oder fünf Unfälle mit geringfügigem Verkehrsverstoß geschehen sind."

37 4. "Der auf schwarzem Grund ausgeführte grüne Pfeil darf nicht leuchten, nicht beleuchtet sein und nicht retroreflektieren. Das Schild hat eine Breite von 250 mm und eine Höhe von 250 mm."

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 25. Februar 2015 um 11:20:22 Uhr:


Und hier scheiden sich nach meinen Beobachtungen die Geister. Ehrlich gesagt, habe ich auch immer nur "getippt", nein, war mir sogar sicher, daß ich als z.B. BMW Vorfahrt habe. Seit einiger Zeit habe ich andere Erkenntnisse.
Der BMW hat kein Grün mehr, weil er nicht in der freigegebenen Fahrtrichtung weiterfährt. Er biegt rechtlich gesehen doppelt links ab.

§9 StVO Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(4) "Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. (...)"

Dem gegenüber steht das schon von Dir zitierte:

§37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
(2) "(...) Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“. Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Wer ein Fahrzeug führt, darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Dabei muss man sich so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. (...)"

und ergänzend:

§11 Besondere Verkehrslagen
(3) "Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muss darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert; auf einen Verzicht darf man nur vertrauen, wenn man sich mit dem oder der Verzichtenden verständigt hat."

Auf alle Fälle müsste ein (doppelt) Linksabbiegender immer wartepflichtig sein, weil er -wie gesagt- nicht mehr in der freigegebenen Fahrtrichtung weiterfährt. Grüße... Mischko

Keine schlechte Argumentation - da kannst du tatsächlich recht haben! Und zwar wenn man das Wenden in zwei Linksabbiegevorgänge zerlegt:

Würde der BMW einfach links abbiegen, hätte er gewiss Vorfahrt - denn er kommt aus einer freigegebenen Richtung. (OK, hier wäre es schwer, mit dem 7-Sitzer zu kollidieren, aber mal rechtlich gesehen.) Hier würde die Regelung aus der Pfeildefinition gelten ("Behinderung oder Gefährdung [des] Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung ausgeschlossen"😉.

Im zweiten Teil des Wendevorgangs "kommt" der BMW allerdings aus der Querstraße - und das ist keine freigegebene Verkehrsrichtung! Dann hat die Regelung aus § 9 (4) StVO Bestand, Linksabbieger sind gegenüber Rechtsabbiegern wartepflichtig.

Hm. Klingt gut, ne? Ob's auch wahr ist ...?

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 25. Februar 2015 um 19:56:27 Uhr:


[...] Hm. Klingt gut, ne? Ob's auch wahr ist ...?

Mittlerweile bin ich mir da (fast) sicher, vielleicht meldet sich ja noch ein Experte zu Wort.

Es muß ja nicht mal das doppelte Linksabbiegen, sprich Wenden sein. Auch beim einfachen Linksabbiegen gibt es an dieser Kreuzung immer wieder Gehupe und brenzlige Situationen durch den Pfeil:

Kreuzung aus der anderen Richtung

Die Linksabbieger schaffen es oft nicht rechtzeitig, die Kreuzung zu räumen, weil am Grünpfeil vis á vis munter abgebogen wird. Hier sind eigentlich beide wartepflichtig, die Linksabbieger, weil sie die Fahrtrichtung ändern und die Rechtsabbieger weil die Ampel Rot zeigt.
Bin ich der Grünpfeil-Rechtsabbieger, warte ich vor der roten Ampel, bis die Linksabbieger die Kreuzung geräumt haben. Und dann geht auch schon das Gehupe hinter mir los...

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 25. Februar 2015 um 22:31:45 Uhr:


...
Bin ich der Grünpfeil-Rechtsabbieger, warte ich vor der roten Ampel, bis die Linksabbieger die Kreuzung geräumt haben. Und dann geht auch schon das Gehupe hinter mir los...

Würde ich auch so machen, denn der eine fährt bei Grün in die Kreuzung ein und der andere bei Rot. Da liegt für mich der entscheidende Unterschied.

mfg

Die TU-Dresden hat zusammen mit der Unfallforschung der Versicherer die Auswirkungen des Grünpfeils untersucht. Es gab nach Einführung eine leichte Zunahme bei Unfällen und die Verbesserung des Verkehrflusses sei minimal. Vielerorts ist der Grünpfeil auch wieder abgebaut worden. Hamburg war übrigens die Stadt mit den meisten Grünpfeilen (360), von denen seit 2002 aber wieder 171 abgebaut wurden. Persönlich finde ich auch, dass der Grünpfeil mehr schadet als nützt und deshalb abgeschafft gehört.

Zitat:

@LeiderHeiser schrieb am 26. Februar 2015 um 10:23:25 Uhr:


.... Persönlich finde ich auch, dass der Grünpfeil mehr schadet als nützt und deshalb abgeschafft gehört.

Dann schiebe ich Trauer, ich nutze ihn oft. 🙁

Deine Antwort
Ähnliche Themen