Ampel aus, dann Fussgänger wie Zebrastreifen?
Auf einem Zebrastreifen hat meines Wissens der Fussgänger immer Vorrecht und müsste glaube ich nicht mal auf den Verkehr achten da dieser Ihn ja beachten muss. Korrigiert mich, wenn ich da schon falsch liege.
Was aber ist mit einer Ampel die ausgeschaltet ist. Wird da dann automatisch eine Art Zebrastreifen aus der Fussgängerampel? Muss also der Autofahrer anhalten und Fussgänder den Vortritt lassen?
Haben hier ausserorts nämlich gerade genau so einen Fall und an der Stelle wird im allgemeinen oft sehr zügig - trotz der Tempo 70 Begrenzung - gefahren. Und so frage ich mich ob wir nicht alle nen Fehler machen und die Fussgänger rüberlassen müssten. Will aber auch nicht einfach stehenbleiben und mir von nem Penner den Arsch platt drücken lassen, dessen Anwalt mir anschliessend erklären will, das ich ja keinen Grund zum halten hatte. Oder ähnliche Situationen.
Wann würde ich es also nach STVO richtig machen: Anhalten für Fussgänger oder weiterfahren?
Beste Antwort im Thema
Wenn die Ampel aus ist, dann gelten die normalen Verkehrsregeln. Es wird nicht automatisch zum Fußgängerüberweg . Allerdings darfst du natürlich nicht einfach nen Fußgänger überfahren
122 Antworten
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 25. April 2017 um 06:30:27 Uhr:
Zitat:
@Tand0r schrieb am 21. April 2017 um 22:27:48 Uhr:
Bei mir um die Ecke ist eine reine Fußgängerampel die Nachts gelb blinkt.War auch lange der Meinung das das gelbe Blinklicht ja irgend etwas bedeuten muß, tut es aber nicht.
Wie macht die das? Hat diese ein zusätzliches gelbes Element? v😕
Die hat sogar ein zusätzliches rotes, gelbes und grünes Element, nämlich für die Autofahrer.
Allein das leuchtende grüne Männchen macht noch keine Fußgängerampel. 😉
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 25. April 2017 um 09:15:16 Uhr:
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 25. April 2017 um 06:30:27 Uhr:
Wie macht die das? Hat diese ein zusätzliches gelbes Element? v😕
Die hat sogar ein zusätzliches rotes, gelbes und grünes Element, nämlich für die Autofahrer.
Allein das leuchtende grüne Männchen macht noch keine Fußgängerampel. 😉Gruß Metalhead
...die REINE Fußgängerampel? Die Andere, die sich mit an dem Mast befindet, ist eben nur für die Fahrbahn und deren Fahrzeugverkehr vorgesehen. Dortiges gelbes Blinken hat für den Fußgänger keine Relevanz
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 25. April 2017 um 10:51:46 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 25. April 2017 um 09:15:16 Uhr:
Die hat sogar ein zusätzliches rotes, gelbes und grünes Element, nämlich für die Autofahrer.
Allein das leuchtende grüne Männchen macht noch keine Fußgängerampel. 😉Gruß Metalhead
...die REINE Fußgängerampel? Die Andere, die sich mit an dem Mast befindet, ist eben nur für die Fahrbahn und deren Fahrzeugverkehr vorgesehen. Dortiges gelbes Blinken hat für den Fußgänger keine Relevanz
Eine "REINE" Fußgängerampel besteht nunmal aus dem Lichtzeichen für die Fußgänger und aus dem Lichtzeichen für den Verkehr! Die regelt halt einfach nur die Querungsmöglichkeit für Fußgänger und sonst nichts (keine Kreuzung)! Was möchtest du denn auch mit einer Ampel die für Fußgänger grün anzeigt aber den Verkehr auf der zu querenden Straße NICHT durch ein rotlicht zum halten auffordert?
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 25. April 2017 um 10:51:46 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 25. April 2017 um 09:15:16 Uhr:
Die hat sogar ein zusätzliches rotes, gelbes und grünes Element, nämlich für die Autofahrer.
Allein das leuchtende grüne Männchen macht noch keine Fußgängerampel. 😉Gruß Metalhead
...die REINE Fußgängerampel? Die Andere, die sich mit an dem Mast befindet, ist eben nur für die Fahrbahn und deren Fahrzeugverkehr vorgesehen. Dortiges gelbes Blinken hat für den Fußgänger keine Relevanz
Wenn man was nicht kapieren will kapiert man es nicht.
Ich werde bei meiner Gemeinde beantragen, daß bei künftigen Fußgängerampeln aus Kostengründen der Lichtzeichenteil für den KFZ-Verkehr entfallen kann (sonst ist es ja keine reine Fußgängerampel). 🙄
Gruß Metalhead
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Zitat:
@downforze84 schrieb am 26. April 2017 um 15:01:24 Uhr:
Wie ist das bei den Übergängen am Kreisverkehr, wenn ich reinfahre?
Genauso wie wenn du von einer Einmündung auf die Vorfahrtstraße fährst: Fußgänger muss warten.
Wenn du aus dem Kreisverkehr RAUSfährst, genauso wie wenn du in eine Einmündung abbiegst: Auto muss ggf. Fußgänger den Vortritt lassen. Macht aber nur subjektiv 20% der Fahrer. Dafür lassen (dieselben?) 20% der Fahrer Fußgänger an einer stinknormalen Fußgängerinsel wartende Fußgänger ohne zu müssen den Vortritt - sehr löblich.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 26. April 2017 um 15:14:16 Uhr:
Zitat:
@downforze84 schrieb am 26. April 2017 um 15:01:24 Uhr:
Wie ist das bei den Übergängen am Kreisverkehr, wenn ich reinfahre?Genauso wie wenn du von einer Einmündung auf die Vorfahrtstraße fährst: Fußgänger muss warten.
Wenn du aus dem Kreisverkehr RAUSfährst, genauso wie wenn du in eine Einmündung abbiegst: Auto muss ggf. Fußgänger den Vortritt lassen. Macht aber nur subjektiv 20% der Fahrer. Dafür lassen (dieselben?) 20% der Fahrer Fußgänger an einer stinknormalen Fußgängerinsel wartende Fußgänger ohne zu müssen den Vortritt - sehr löblich.
An einem Fußgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholthttp://www.bussgeldkatalog.de/fussgaengerueberweg/
Entschuldigt, wenn ich da das anders lese
Zitat:
@wkienzl schrieb am 26. April 2017 um 16:28:29 Uhr:
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 26. April 2017 um 15:14:16 Uhr:
Genauso wie wenn du von einer Einmündung auf die Vorfahrtstraße fährst: Fußgänger muss warten.
Wenn du aus dem Kreisverkehr RAUSfährst, genauso wie wenn du in eine Einmündung abbiegst: Auto muss ggf. Fußgänger den Vortritt lassen. Macht aber nur subjektiv 20% der Fahrer. Dafür lassen (dieselben?) 20% der Fahrer Fußgänger an einer stinknormalen Fußgängerinsel wartende Fußgänger ohne zu müssen den Vortritt - sehr löblich.An einem Fußgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholthttp://www.bussgeldkatalog.de/fussgaengerueberweg/
Entschuldigt, wenn ich da das anders lese
Von Fußgängerüberweg war in dem Kommentar auf den @Bahnfrei geantwortet hat nicht die Rede ... 😉
Zitat:
@TomF31 schrieb am 26. April 2017 um 16:30:32 Uhr:
Von Fußgängerüberweg war in dem Kommentar auf den @Bahnfrei geantwortet hat nicht die Rede ... 😉
Richtig, und ich habe auch von keinem Fußgängerüberweg gesprochen. Dieser ist durch ein Schild gekennzeichnet und heißt zumindest umgangssprachlich "Zebrastreifen". In meinem Fall meinte ich wirklich nur eine Verkehrsinsel, damit Fußgänger eine v.a. vielbefahrene Straße auf zwei Etappen (statt in einer Etappe) überqueren können.
Ganz recht.
Es gibt Kreisverkehre, die mit Zebrastreifen an den Zufahrten kommen (eine gute Idee, übrigens). Dort gilt natürlich, dass Fußgänger immer Vorrang haben, egal ob man in den Kreisverkehr rein oder rausfährt.
Nein, keine so gute Idee. Ich kenne derer 2. Und dort verhalten sich Radfahrer irrtuemlicherweise wie Fussgaenger, sprich sie brettern von beiden Seiten ohne links oder rechts zu schauen drueber. Dabei gilt fuer sie der Zebrastreifen nicht. Ist ja schon ohne Zebrastreifen schon Schlimm genug mit manchen Radsemiprofi.
Ja, das ist ein tatsächlicher Nachteil.
Als Autofahrer bin ich aber geneigt, den Umstand, dass ein Radfahrer auf dem Fußweg nicht die Vorrechte eines Fußgängers genießt, nicht auszunutzen.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 25. April 2017 um 11:13:33 Uhr:
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 25. April 2017 um 10:51:46 Uhr:
...die REINE Fußgängerampel? Die Andere, die sich mit an dem Mast befindet, ist eben nur für die Fahrbahn und deren Fahrzeugverkehr vorgesehen. Dortiges gelbes Blinken hat für den Fußgänger keine Relevanz
Wenn man was nicht kapieren will kapiert man es nicht.
Ich werde bei meiner Gemeinde beantragen, daß bei künftigen Fußgängerampeln aus Kostengründen der Lichtzeichenteil für den KFZ-Verkehr entfallen kann (sonst ist es ja keine reine Fußgängerampel). 🙄Gruß Metalhead
Was ich damit eigentlich andeuten will: eine REINE Fußgängerampel gibt es nicht! Diese ist immer mit der Ampel für die Fahrbahn kombiniert! Deshalb hatte eigentlich "REINE" großgeschrieben. Denn eine Fußgängerampel hat nun mal kein Gelb!
Also gibt es auch für den Fußgänger kein Gelb, was ihn interessieren sollte. Ist dort keine Zebrastreifen und/oder kein Grün/rot, hat er eben zu warten, bis kein Fahrzeug kommt.
Eine reine Fußgängerampel ist für mich eine Ampel die nur den Zweck erfüllt Fußgängern das überqueren der Straße zu ermöglichen (ohne daß da noch eine Kreuzung/Einmündung ist, die sowieso eine Ampel hätte).
Daß dazu auch ein Ampelteil für die KFZ (der auch für das hier angesprochene gelbe Blinklicht zuständig wäre) gehört ist natürlich klar.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 26. April 2017 um 22:03:40 Uhr:
Ganz recht.Es gibt Kreisverkehre, die mit Zebrastreifen an den Zufahrten kommen (eine gute Idee, übrigens). Dort gilt natürlich, dass Fußgänger immer Vorrang haben, egal ob man in den Kreisverkehr rein oder rausfährt.
Oh - ähm, was bitte ist daran denn genau eine "gute Idee"?
Ich halte nur wenig Verkehrsbauwerke für noch gefährlicher als Kreisverkehre mit bevorrechtigten "Zebrastreifen".
Warum?
Wer in einen Kreisverkehr einfährt, muss bei solchen Gegebenheiten nicht nur den Verkehr im Kreisel und auf dessen seiner Einfahrt unmittelbar vorhergehenden Einfahrt beachten, sondern eben auch noch den Fußgänger.
Wer aus einem solchen Kreisverkehr ausfahren will, muss sich darauf gefasst machen, dass unmittelbar vor ihm ein Fußgänger den "Zebrastreifen" betritt und er, womöglich noch halb im Kreisel stehend, in den Stand abbremsen muss. Mit der sehr wahrscheinlichen Folge, dass ihm einer aus dem Kreisel hinten rein fährt, der ebenfalls schon seine beabsichtigte Ausfahrt im Blick hat und für den der vorher ausfahrende VT bereits Historie ist.
Zudem: Ich halte es - auch wenn das politisch keinesfalls als erwünscht oder auch nur tolerabel angesehen wird - für ausgemachten Unfug, etwas so wendiges, flexibles und energetisch fast irrelvantes wie einen Fußgänger gegenüber schweren und spritfressenden Kraftfahrzeugen in solchen Situationen zu bevorzugen.
Ein Fußgänger kann problemlos kurz stehenbleiben, ein LKW nicht. Ein Fußgänger verbrät beim Stehenbleiben keine (nennenswerte) Energie, ein LKW schon. Gleiches gilt für die Fortsetzung der gerade zum Stillstand gekommenen Bewegung. Von der Feinstauberzeugung bzw. -nichterzeugung ganz zu schweigen.
Die Fußgängerbevorzugung ist eine politische Marotte, die zwar unter sozialen und menschlichen Aspekten durchaus hübsch und im Hinblick auf Wahlen auch nachvollziehbar ist, angesichts physikalischer Gegebenheiten und ewig bejammerter abgasbelasteter Städte aber schlichtweg Unsinn.