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Grundstuecksausfahrten und Gehwege: Haben Fussgaenger Vorrang?

Themenstarteram 7. November 2010 um 22:39

Hi,

war der Meinung dass Fussgaenger auf Gehwegen vorzulassen sind wenn ein Fahrzeug ein Grundstueck oder einen beschrankten Parkplatz ueber den Gehweg verlaesst (Kante abgesenkt).

Finde darueber aber nichts in der STVO. Da steht nur dass besondere Sorgfalt anzuwenden ist. Gesetzt den Fall, der Fussgaenger ist noch 2m weg, also darf der PKW bis zur Fahrbahn vorfahren und dann den Fussgaenger blockieren, wenn die weitere Situation kein Auffahren auf die Strasse zulaesst?

Hier aus der STVO

Zitat:

 

§10 Einfahren und Anfahren

Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

Gruss

Joe

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Bricht sich der Autofahrer einen Zacken aus der Krone, wenn er kurz wartet, um den Fußgänger vorbei zu lassen?

Du hast zum 100000. mal wieder eine Antwort nicht richtig gelesen!

Der Autofahrer hat aber schon drei Fußgänger vorbei gelassen - freundlich

wie er ist, aber irgendwann muss er ja mal aus dieser Ausfahrt und wenn dann

noch ein Vertreter des Fußvolkes auftaucht, kann der doch locker mal

kurz warten bis der PKW im fließenden Verkehr verschwunden ist!

Da Du immer gegen an gehst und immer meckerst, werde

ich persönlich Dich endlich ausknipsen.

Ein hoch auf diese nützliche Funktion - ich kann diesen Stuss nicht mehr sehen.

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In §10 geht es um Gefährdung, mir liegt es aber sehr fern

irgend jemanden zu gefährden. Aber - natürlich hat der Fußgänger

auf dem nach ihm benannten Weg Vorrang - er bricht sich aber

auch keinen Zacken aus der Krone, wenn er mal fünf Sekunden

wartet.

Manchmal lässt die Situation und Umgebung eben keine andere

Lösung zu um mit dem Fahrzeug auf die Straße zu kommen.

Bricht sich der Autofahrer einen Zacken aus der Krone, wenn er kurz wartet, um den Fußgänger vorbei zu lassen?

Immerhin würde er damit auch eine Strafe aus dem §1 StVO vermeiden, das mit der unnötigen Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer.

Themenstarteram 8. November 2010 um 6:30

Naja, das ist so ein Gummiparagraph. Die Behoerde muesste eine Ermessenentscheidung vertreten.

Es waere sehr einfach, wenn es eine Regel gebe, dass Fussgaenger auf Fusswegen prinzipiell Vorrang haben und wenn andere Verkehrsteilnehmer diese queren, dann muessen sie warten. Scheint es aber nicht zu geben.

Wieso ?

Steht doch drin, dass die nicht gefährdet werden dürfen, also haben die Vorrang.

Eine Behinderung hingegen darf sein, weil es manchmal nicht anders möglich ist ;)

am 8. November 2010 um 7:16

Ich kann den Sinn Deiner Frage noch nicht erkennen. Es ist immer ein gesundes Miteinander besonders mit schwächeren VT zu pflegen. Ich habe auch noch nie mit solch einer Situation ein Problem gehabt. Im Zweifel hat für mich immer der schwächere VT Vorfahrt. Im Normalfall lässt man die Fußgänger durch, wenn sie nur vereinzelt kommen. Wenn es in einer Großstadt mit einer nicht enden wollenden Anzahl von Fußgängern passiert, fährt man im Schneckentempo vor. Normalerweise bleiben die Leute dann auch stehen und lassen einen durch - hat zumindest bis heute immer prima geklappt. Ohne Behinderung (Fußgänger warten) würdest Du auch sonst nie rauskommen.

am 8. November 2010 um 7:25

Zitat:

Original geschrieben von winni2601

Es ist immer ein gesundes Miteinander besonders mit schwächeren VT zu pflegen.

Eben. Gegenseitige Rücksichtnahme, kurze Verständigung per Handzeichen und gut is.

Ich krieche ohnehin aus schlecht einsehbaren Grundstückseinfahrten, denn ich weiß nie, ob nicht doch ein 5-jähirger mit seinem Kickboard da rumeiert. Und im Falle eines Unfalls ist der Ausfahrende ohnehin der Gekniffene, da er eine Gefährdung auszuschließen hat...und bei einem unter 10-Jährigen ist dessen Haftung - richtigerweise - ohnehin ausgeschlossen (ggf. Aufsichtspflichtverletzung der Eltern außen vor).

 

am 8. November 2010 um 7:27

Moin,

im normalfall warte ich als Autofahrer immer bis die Fußgänger vorbeigegangen sind. Klar, in der Großstadt wo viele unterwegs sind sieht das wieder anders aus, allerdings beliben da auch oft Fußgänger stehen und lassen das Auto mal durch. Wenn im als Fußgänger im Wohngebiet unterwegs bin und ein Auto kommt soll das Auto eben kurz warten, wenn ich an einer dicht befahrenen Straße laufe, sehe da will ein Auto rauß und es hätte gerade den Platz auf der Straße dann warte ich auch die paar Sekunden das der da nicht mehr ewig stehen muss.

Themenstarteram 8. November 2010 um 8:08

Zitat:

Original geschrieben von winni2601

Ich kann den Sinn Deiner Frage noch nicht erkennen. Es ist immer ein gesundes Miteinander besonders mit schwächeren VT zu pflegen. Ich habe auch noch nie mit solch einer Situation ein Problem gehabt. Im Zweifel hat für mich immer der schwächere VT Vorfahrt.

Es war jetzt nicht auf dich bezogen. Aber falls du mal als Fussgaenger in einer Grossstadt unterwegs bist, kommst du keine 2km ohne dass dir zig mal Autofahrer negativ auffallen, weil sie Fussgaenger auf dem Fussweg zum Warten zwingen und geradezu ueber die Fuesse fahren. Teils werden die Fussgaenger auch ignoriert indem einfach ganz woanders hingeguckt wird als wo der Fussgaenger ist. Das nennt man dann das Recht des Staerkeren.

Umgedreht als Autofahrer sieht man auch immer wieder Fussgaenger, die sich dann an den Autofahrern 'schadlos' halten, indem sie sich extra langsam bewegen oder gar vor der Ausfahrt erstmal in Ruhe Pause machen.

Deswegen meine Frage.

am 8. November 2010 um 8:23

Auf mich hatte ich es sowieso nicht bezogen - warum auch?!

Also ich bin fast täglich seit 30 Jahren in Frankfurt und Offenbach unterweg und hatte bislang weder als Fußgänger mit Autos noch als Autofahrer mit Fußgängern großartige Probleme. Klar gibt es ab und an mal auf der einen oder anderen Seite irgendeinen Spinner, aber das würde ich nicht als Normalfall sehen.

Themenstarteram 8. November 2010 um 9:22

Wie gesagt, ich erlebe taeglich Konflikte. Vielleicht ist das auch

eine Sache der Wahrnehmung. Ich bin vielleicht zu selten Fussgaenger

drum faellt mir dann sowas auch auf.

Zurueck zur Frage nach dem Vorrang:

Es gibt ja noch den §9 Abs. 3

hier schoen erlaeutert

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/f/f9/Abbiegen2.jpg

Darf man nun die Grundstuecksausfahrt als Einmuendung betrachten?

Glaub ich eigentlich nicht wirklich.

Wenn doch, dann haette ein ausfahrendes Fahrzeug gegenueber Fussgaengern

Vorrang, wenn es nicht blinkt, also ungeachtet der spaeteren tatsaechlichen

Fahrt Geradeausfahrt anzeigt.

Falls es jedoch abbiegt auf die Fahrbahn, also nach links oder rechts,

dann muss es warten.

Gruss

Joe

Da der Fußgänger für mich der "schwächere" VT ist, räume ich ihm generell den Vorrang ein, meist deutlich per Handzeichen. Es sind ja nur Sekunden, die ein solcher Vorgang in Anspruch nimmt.

Aus Grundstückausfahrten oder auch Garagenhöfen fahre ich stets im Schneckentempo heraus, denn es sind nicht nur Erwachsene, die dort kreuzen, sondern evtl. ja auch Kleinkinder auf dem Laufrad, Jugendliche auf dem Roller oder Fahrrad und auch Senioren (mit und ohne Rollator), bei denen Rücksicht und Nachsicht angebracht sind.

 

Freddi

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Bricht sich der Autofahrer einen Zacken aus der Krone, wenn er kurz wartet, um den Fußgänger vorbei zu lassen?

Du hast zum 100000. mal wieder eine Antwort nicht richtig gelesen!

Der Autofahrer hat aber schon drei Fußgänger vorbei gelassen - freundlich

wie er ist, aber irgendwann muss er ja mal aus dieser Ausfahrt und wenn dann

noch ein Vertreter des Fußvolkes auftaucht, kann der doch locker mal

kurz warten bis der PKW im fließenden Verkehr verschwunden ist!

Da Du immer gegen an gehst und immer meckerst, werde

ich persönlich Dich endlich ausknipsen.

Ein hoch auf diese nützliche Funktion - ich kann diesen Stuss nicht mehr sehen.

Zitat:

Original geschrieben von H.KNEBEL

Du hast zum 100000. mal wieder eine Antwort nicht richtig gelesen!

Der Autofahrer hat aber schon drei Fußgänger vorbei gelassen - freundlich

wie er ist, aber irgendwann muss er ja mal aus dieser Ausfahrt und wenn dann

noch ein Vertreter des Fußvolkes auftaucht, kann der doch locker mal

kurz warten bis der PKW im fließenden Verkehr verschwunden ist!

Schade, dass Du mich ausgeknipst hast, so entgeht Dir jetzt die Möglichkeit allen zu erklären, wo Du genau dies alles in Deiner Antwort geschrieben hast?

leute, was regt ihr euch eigentlich so auf?!

es dürfte doch mittlerweile jedem bekannt sein, das fußgänger und radfahrer einen freifahrtschein für rüpelhaftes benehmen im straßenverkehr haben....

egal wie assozial die sich verhalten, als autofahrer hat man quasi automatisch schuld sobald es kracht.....egal ob da nun einer oder hundert fußgänger vor einem die straße überqueren.....insofern kann ich nicht nachvollziehen, das man sich über die eingangsfrage überhaupt gedanken machen kann.

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