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Ampel aus, dann Fussgänger wie Zebrastreifen?
Auf einem Zebrastreifen hat meines Wissens der Fussgänger immer Vorrecht und müsste glaube ich nicht mal auf den Verkehr achten da dieser Ihn ja beachten muss. Korrigiert mich, wenn ich da schon falsch liege.
Was aber ist mit einer Ampel die ausgeschaltet ist. Wird da dann automatisch eine Art Zebrastreifen aus der Fussgängerampel? Muss also der Autofahrer anhalten und Fussgänder den Vortritt lassen?
Haben hier ausserorts nämlich gerade genau so einen Fall und an der Stelle wird im allgemeinen oft sehr zügig - trotz der Tempo 70 Begrenzung - gefahren. Und so frage ich mich ob wir nicht alle nen Fehler machen und die Fussgänger rüberlassen müssten. Will aber auch nicht einfach stehenbleiben und mir von nem Penner den Arsch platt drücken lassen, dessen Anwalt mir anschliessend erklären will, das ich ja keinen Grund zum halten hatte. Oder ähnliche Situationen.
Wann würde ich es also nach STVO richtig machen: Anhalten für Fussgänger oder weiterfahren?
Beste Antwort im Thema
Wenn die Ampel aus ist, dann gelten die normalen Verkehrsregeln. Es wird nicht automatisch zum Fußgängerüberweg . Allerdings darfst du natürlich nicht einfach nen Fußgänger überfahren
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122 Antworten
Und fällt doch manchmal so schwer.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 9. Mai 2017 um 21:39:24 Uhr:
Und fällt doch manchmal so schwer.
Du bist in deinen Reaktionen so vorhersehbar
Oh! Das Ausweichen auf die Metaebene! So, so.