AMG Styling VII
Hat jemand diese Felge auf seinem W204???
Oder hat ein Bild wo diese Felge montiert ist?
Gruß Jan
Beste Antwort im Thema
Hallo
Ja die hab ich drauf, Bilder sind aber nicht so gut.
Sind nicht originale sondern Replicas aus Italien aber von sehr guter Qualität.
VA: 8.5/19/ET44 mit 225/35/19
HA: 9.5/19/ET44 mit 255/30/19
Passen perfekt ohne jegliche Nacharbeitungen mit H&R 30mm Federn!!
lg aus der Schweiz
andy0871
Zitat:
Original geschrieben von Schmusetiger86
Hat jemand diese Felge auf seinem W204???
Oder hat ein Bild wo diese Felge montiert ist?Gruß Jan
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von GrossmeisterB
Auch MIT Radgutachten geht zunächst die Betriebserlaubnis verloren, diese kann aber dann leicht wiedererlangt werden, indem man die Änderung beim TÜV (oder vergleichbarer Einrichtung) begutachten lässt 😉
Ohne das Gutachten ist die Wiedererlangung der Betriebserlaubnis dann nicht möglich. Auch eine Abnahme per eingegossener Traglast ist nicht möglich (behaupten sehr viele Händler gerne trotzdem mal...)
Schon ganz richtig so, auch wenn es Gutachten zu Rädern in unterschiedlichen Ausprägungen gibt, sowie sonstige Dokumente, die zum Nachweis der Zulässigkeit zum Betrieb auf einem Fahrzeug taugen können (ABE-Anlage, Teilegutachten, Festigkeitsgutachten,...), sei es mit einer Änderungsabnahme oder bestenfalls auch ohne sie, je nach dem vorliegenden Fall.
Zulassungen von Rädern eines anderen Fahrzeugtyps sind Sonderfälle.
Dabei sind gegebenenfalls auch indirekte Nachweise für eine Zulassung möglich. Die Bewertung muss dann aber immer ein KFZ-Sachverständiger vornehmen, zu finden bei einzelnen Prüfstellen von TÜV (alte Länder) oder DEKRA (neue Länder).
Die so genannte "Einzelabnahme" dafür kann aber nicht bei jeder Umrüstung unbedingt erfolgreich bestanden werden. Man sollte sie schon gut planen und wissen, was man zu erwarten hat.
Und ja, und nochmals ja:
Ohne irgendwelche Dokumente geht es nicht. Im Rad eingegossene Traglasten allein reichen nicht für eine Abnahme; sie sind nichts wert. Im Gegenteil, sie sollten eher zu denken geben, denn sie sind in Europa nicht vorgeschrieben und eher auf Märkten in Ostasien, den USA und anderen üblich.
Fahrzeuge kauft wohl kaum jemand ohne Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief/-schein oder Zulassungsbescheinigungen, ggf. CoC-Papier).
Bei Rädern sollte ein ähnliches Dokument vorliegen, als eine Art Ausweis, der die Zulässigkeit bescheinigt.
Auch bei einem Gebrauchtwagenkauf sollte man daher darauf achten, dass alle Dokumente zu Sonderausstattungen mitgeliefert werden.
Gruß
Alpha Lyrae
Zitat:
Original geschrieben von Alpha Lyrae
Schon ganz richtig so, auch wenn es Gutachten zu Rädern in unterschiedlichen Ausprägungen gibt, sowie sonstige Dokumente, die zum Nachweis der Zulässigkeit zum Betrieb auf einem Fahrzeug taugen können (ABE-Anlage, Teilegutachten, Festigkeitsgutachten,...), sei es mit einer Änderungsabnahme oder bestenfalls auch ohne sie, je nach dem vorliegenden Fall.
Die von dir genannten Unterlagen habe ich mal unter den Oberbegriff "Radgutachten" zusammengefasst. Ansonsten ist es absolut richtig was du schreibst. 😉