AMG 20"-Räder bei hoher Achslast
Moin zusammen
Ich würde auf meinem 2019er Mercedes E400d T-Modell 4-matic (WDD2132231A637132) gerne die originalen AMG 20 Zoll Vielspeichenfelgen fahren (Teilenummern A2134012200 und A2134012300).
Ich habe eine originale AHK am Fahrzeug verbaut und damit eine sehr hohe zulässige Achslast von 1405kg+120kg=1525kg. Sind die Felgen mit entsprechenden Reifen (mit 100er Traglastindex) trotzdem zugelassen auf meinem Fahrzeug?
Für OEM ähnliche Alternativen in 20 Zoll wäre ich auch offen. Müssen halt nur passen.
Danke euch!
45 Antworten
Zitat:
@Reifen275 schrieb am 17. Mai 2022 um 16:29:38 Uhr:
295/30 20 101 Y
265/ 35 20 99 Y
Die müssten gehen
9,5 x 20 ET 25 | 10,0 x 20 ET 55
Aber doch nur für den E 63(S).
97 LI geht aber nur bis 730 kg, wären also 1460 kg Achsweise.
Threadersteller hat mit seinem 400d mit Stützlast im Anhängerbetrieb aber 1525 kg - somit bräuchte er mindestens 99Y an der Hinterachse.
Rein theoretisch und rechtlich dürfte diese Kombination (also mit 97er Reifen) für dieses Modell nicht zugelassen sein.
Im übrigen steht im COC Dokument (EG Übereinstimmungsbescheinigung) - die jeder beim Neukauf zum Fahrzeugbrief mit dazubekommt - exakt drin, welche Bereifung auf welchen Felgen fahrbar ist
Hallo ins Forum,
Zitat:
@manu_hr schrieb am 21. Mai 2022 um 05:18:48 Uhr:
Im übrigen steht im COC Dokument (EG Übereinstimmungsbescheinigung) - die jeder beim Neukauf zum Fahrzeugbrief mit dazubekommt - exakt drin, welche Bereifung auf welchen Felgen fahrbar ist
wobei dies nur die Kombinationen sind, die von der Werks-Typzulassung abgedeckt sind. Es geht also um Originalfelgen, wobei diese schon ein guter Anhaltspunkt sind, was geht.
Zubehörfelgen gehen über Einzelregelungen, so dass dabei auch andere Kombinationen gehen können, die im jeweiligen Gutachten stehen. Natürlich müssen die Rahmenbedingungen der Bereifung, also Lastindex und Geschwindigkeitsindex passen und natürlich der Abrollumfang sich innerhalb der Toleranzen bewegen.
Viele Grüße
Peter
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Zitat:
@212059 schrieb am 21. Mai 2022 um 22:55:37 Uhr:
wobei dies nur die Kombinationen sind, die von der Werks-Typzulassung abgedeckt sind. Es geht also um Originalfelgen, wobei diese schon ein guter Anhaltspunkt sind, was geht.Zubehörfelgen gehen über Einzelregelungen, so dass dabei auch andere Kombinationen gehen können, die im jeweiligen Gutachten stehen. Natürlich müssen die Rahmenbedingungen der Bereifung, also Lastindex und Geschwindigkeitsindex passen und natürlich der Abrollumfang sich innerhalb der Toleranzen bewegen.
Viele Grüße
Peter
Genau, ich rede von den Original Mercedes Weksfelgen. Hier müssten im COC Dokument alle werkszulässigen Größen drinstehen - Threadstarter möchte ja die orig. 20“ Vielspeichen der E-Klasse. Wenn die also im Dokument drinstehen, darf er sie auch ohne Tüv-Vorführung plug&play fahren. Wobei ich eben genau dies mit 97Y bei dem Modell mit 1525 kg Achslast anzweifle, denn das geht nicht auf.
Zubehörfelgen ist eine ganz andere Baustelle…
Die 97Y müssen aber den Zusatz "Extra Load" haben. So steht es in den Papieren.
Ich gehe davon aus, dass diese Reifen eine höhere Tragfähigkeit haben und dann passt es wieder.
Sonst wäre es auch nicht zugelassen.
Hallo ins Forum,
Zitat:
@manu_hr schrieb am 22. Mai 2022 um 10:35:27 Uhr:
Wobei ich eben genau dies mit 97Y bei dem Modell mit 1525 kg Achslast anzweifle, denn das geht nicht auf.
passt bei der Achslast nicht, da 97 (auch als XL) zu wenig ist. Bei der Achslast muss mindestens ein 99iger her, die als Paar 1550kg schaffen.
Mein W213-Mopf hat eine hintere Achslast von maximal 1340kg (also deutlich weniger als die hier fraglichen 1525 kg), so dass jeder Reifen 670kg tragen muss (was theoretisch einem 94iger LI entsprechen würde). Vorgeschrieben sind aber schon durchweg höhere LI. Für die 20" steht bei mir im COC 245/35 R20 95Y XL auf 8Jx20 ET43 vorne und 275/30 R20 97Y XL auf 9Jx20 ET53 hinten. Der Serienstandard bei 18" verlangt sogar 100 XL.
97iger Lastindex sind 730 kg pro Rad, also maximal 1.460kg für die Achse. Bei den XL-Reifen darf man sich nicht täuschen lassen. Das XL steht zwar für zusätzliche Belastung, die ist aber im LI bereits eingerechnet. Wenn man also einem 97XL-Reifen hat, ist dieser von einem einem Reifen mit geringerem LI abgeleitet, er darf aber dennoch nur 730kg (und nicht etwa 730+X kg) tragen (den höheren Luftdruck für XL-Reifen vorausgesetzt).
Zugelassen ist nur, was im COC für die Werkskombinationen steht oder was im Einzelgutachten steht. Nur weil für eine 213er-Variante 97XL bei 20" hinten reicht (wie z.B. bei mir), muss dies für andere Varianten noch lange nicht reichen. Besonders eng ist die Lage z.B. bei den sackschweren S213 Plug-in, die m.W. gar keine 20" haben dürfen (jedenfalls werksseitig).
Viele Grüße
Peter
Zitat:
@C320TCDI schrieb am 22. Mai 2022 um 13:21:43 Uhr:
Die 97Y müssen aber den Zusatz "Extra Load" haben. So steht es in den Papieren.
Ich gehe davon aus, dass diese Reifen eine höhere Tragfähigkeit haben und dann passt es wieder.
Sonst wäre es auch nicht zugelassen.
Der Zusatz Extra Load ist egal...
97er Lastindex ist 97er Lastindex, egal ob XL, XT, XTR 🙂 oder weis der Geier was draufsteht...
Wie bereits geschrieben, orig. von Mercedes stehen im COC Dokument alle verwendbaren Größen mit entspr. LI. Da der Threadstarter aber 1525 kg max HA-Last hat, wird der 97Y eben nicht zugelassen sein - und der wird mit großer Wahrscheinlichkeit auch nicht im COC Dokument aufgelistet sein.
@212059 hat es ziemlich gut auf den Punkt gebracht.
Einzig allein beim Lastindex ist der Punkt im COC Dokument bei den aufgeführten Reifen nicht ausschlaggebend - hier richtet sich der minimum Wert der Reifen eben nach der eingetragenen Achslast.
Wenn im COC Dokument beispielsweise für die VA ein 95Y Reifen aufgelistet ist, es aber anhand der max Vorder-Achslast auch z.B. ein 92Y tut, dann darf auch ein 92Y gefahren werden.
Ich hatte es bereits auf der ersten Seite geschrieben und eine Beispiel-Tabelle angehängt, aber es hat ja keinen interessiert 😁: Die Achslast ist geschwindigkeitsabhängig!
Und wir haben zwei Betriebszustände:
Zustand I: 1.405 kg Achslast bei max. 250 km/h
Zustand II: 1.525 kg Achslast bei max. 100 km/h
Bei Transportern und Anhängern ist es gang und gäbe, dass die zulässige Traglast der Reifen um 10 % überschritten werden darf, wenn die max. zul. Geschwindigkeit bei weitem nicht erreicht wird…
Hallo ins Forum,
Zitat:
@Schmelli schrieb am 23. Mai 2022 um 21:08:56 Uhr:
Bei Transportern und Anhängern ist es gang und gäbe, dass die zulässige Traglast der Reifen um 10 % überschritten werden darf, wenn die max. zul. Geschwindigkeit bei weitem nicht erreicht wird…
gilt aber m.W. bei PKW nicht. Da muss der LI zur eingetragenen maximalen Achslast passen und zwar ohne Regelung zur Geschwindigkeit.
Umgekehrt wird sogar ein Schuh draus. Bei allen Reifen oberhalb von H (bis 210 km/h) gibt's Abschläge zur Traglast im höheren Geschwindigkeitbereich. Da kann es z.B. sein, dass ein Fahrzeug mit einer Vmax von <240 km/h bei einem bestimmten LI trotzdem W-Reifen (bis 270) braucht, weil die V-Reifen (bis 240) durch den Abschlag in der Traglast im hohen Geschwindigkeitsbereich nicht mehr reichen. Da hilft es auch nix, wenn das Fahrzeug gar nicht in diese Bereiche gefahren wird.
Viele Grüße
Peter
Zitat:
@manu_hr schrieb am 23. Mai 2022 um 18:49:51 Uhr:
Zitat:
@C320TCDI schrieb am 22. Mai 2022 um 13:21:43 Uhr:
Die 97Y müssen aber den Zusatz "Extra Load" haben. So steht es in den Papieren.
Ich gehe davon aus, dass diese Reifen eine höhere Tragfähigkeit haben und dann passt es wieder.
Sonst wäre es auch nicht zugelassen.
Wie bereits geschrieben, orig. von Mercedes stehen im COC Dokument alle verwendbaren Größen mit entspr. LI. Da der Threadstarter aber 1525 kg max HA-Last hat, wird der 97Y eben nicht zugelassen sein - und der wird mit großer Wahrscheinlichkeit auch nicht im COC Dokument aufgelistet sein.
Bei meinem S213 mit Werkseitig montierter AHK steht genau diese Reifengröße im COC:
VA: 8x20 ET43 - 245/35 R20 95Y XL
HA: 9x20 ET49 - 275/30 R20 97Y XL
Im Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II:
7.2 & 8.2: 1370
ebenso, wie beim Themenstarter:
7.2/8.2:+120 B.ANH.BETR.*
und nu?
Also, kurzer Zwischenstand. Ich war bei der Dekra. Ich darf 95y vorne und 97y hinten fahren. Aber: sollte ich mit dem Wohnwagen unterwegs sein und angehalten werden, kann es aufgrund der erhöhten Achslast unter Umständen teuer werden. Obwohl diese Dimension eingetragen ist, reicht sie bei voller Ausnutzung der hinteren Achslast nicht aus. Verstehe ich nicht ganz, ist aber so. Ich bin jetzt auf originale 19 Zöller mit nem 100er LI umgestiegen. Das passt auf jeden Fall. Schade eigentlich. Die 20 Zöller hätten mich schon gereizt.
Zitat:
Bei meinem S213 mit Werkseitig montierter AHK steht genau diese Reifengröße im COC:
VA: 8x20 ET43 - 245/35 R20 95Y XL
HA: 9x20 ET49 - 275/30 R20 97Y XLIm Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II:
7.2 & 8.2: 1370ebenso, wie beim Themenstarter:
7.2/8.2:+120 B.ANH.BETR.*und nu?
ok, hätte ich jetzt nicht gedacht, aber: die +120kg gelten ja nur bei Anhängerbetrieb. Heist im Umkehrschluß, ja du darfst die 97Y fahren, aber eben nicht im Anhängerbetrieb - soweit meine laienhafte Intepretation...
Zitat:
@gock666 schrieb am 24. Mai 2022 um 07:58:30 Uhr:
... Ich bin jetzt auf originale 19 Zöller mit nem 100er LI umgestiegen. Das passt auf jeden Fall. Schade eigentlich. Die 20 Zöller hätten mich schon gereizt.
du kannst trotzdem die orig. 20 Zoll fahren, musst aber eben beim Tüv eintragen lassen - und zwar nimmst du den 285/30 ZR20 99Y für die Hinterachse.
Eintragung ist kein Problem, da Abrollumfang "nur" 0,9% größer als 275/30 ZR20.
Reifenfreigabe ist auch kein Problem, erteilt dir der Reifenhersteller.
Ich habe hinten sogar den 295/30 ZR20, da ich mindestens 100Y benötigt habe - und die gibt es eben nur in der 295/30 Dimension... (vorne fahre ich Standard 245/35 ZR20).
Hallo ins Forum
Zitat:
@gock666 schrieb am 24. Mai 2022 um 07:58:30 Uhr:
Also, kurzer Zwischenstand. Ich war bei der Dekra. Ich darf 95y vorne und 97y hinten fahren. Aber: sollte ich mit dem Wohnwagen unterwegs sein und angehalten werden, kann es aufgrund der erhöhten Achslast unter Umständen teuer werden.
was so zu erwarten war. 97 reicht für die Achslast im Anhängerbetrieb nicht aus.
Zitat:
Obwohl diese Dimension eingetragen ist, reicht sie bei voller Ausnutzung der hinteren Achslast nicht aus. Verstehe ich nicht ganz, ist aber so.
Für die Achslast ohne Anhängerbetrieb reicht 97 aus, aber eben nicht damit. Die Eintragung ist erst einmal für den Serienstand (Anhängerkupplung ist Sonderausstattung, die zusätzliche Dinge erfordern kann).
Viele Grüße
Peter