AM-Führerschein mit einem Leicht-KFZ machen

Hallo zusammen,

ich überlege mir die Anschaffung eines Leicht-Kfz (Aixam, Citroen Ami etc), wofür man den AM-Führerschein braucht (ich habe keinen). Ich werde nie einen Zweirad-Kfz fahren und möchte daher auf einem Leicht-Kfz üben und damit die Prüfung ablegen.

Frage: wie sieht es damit aus? Wie findet man eine Fahrschule, die es anbietet? Wenn jemand einen Tipp im Köln/Bonner Raum hat, gerne über PN.

Gruß
Andy

58 Antworten

Dumm gefragt... Für Klasse AM gibt es ja keine speziellen Fahrschulfahrzeuge. Es werden Serienfahrzeuge genutzt.

Mögliche Lösung: Ami kaufen, und DAMIT die Fahrschule durchlaufen? Müsste doch gehen....

Zitat:

@xis schrieb am 15. August 2021 um 20:16:04 Uhr:


Dumm gefragt... Für Klasse AM gibt es ja keine speziellen Fahrschulfahrzeuge. Es werden Serienfahrzeuge genutzt.

Mögliche Lösung: Ami kaufen, und DAMIT die Fahrschule durchlaufen? Müsste doch gehen....

Doch Zweirad mit 50 ccm!

Zweirad - aber ist das vorgeschrieben oder nur ein Sachverhalt? Das ist die dumme Frage meinerseits... Weil, wenn nicht vorgeschrieben, dann kann man auch ein eigenes Fahrzeug mitbringen....

Prüft jemand das Fahrzeug, auf dem man ausgebildet wird? Oder besteht die Gefahr einer Polizeikontrolle, das der Fahrschüler im Ami und der Fahrlehrer dahinter anschließend in Knast landen?

Zitat:

@xis schrieb am 15. August 2021 um 20:23:29 Uhr:


Zweirad - aber ist das vorgeschrieben oder nur ein Sachverhalt? Das ist die dumme Frage meinerseits... Weil, wenn nicht vorgeschrieben, dann kann man auch ein eigenes Fahrzeug mitbringen....

Prüft jemand das Fahrzeug, auf dem man ausgebildet wird? Oder besteht die Gefahr einer Polizeikontrolle, das der Fahrschüler im Ami und der Fahrlehrer dahinter anschließend in Knast landen?

Vermutlich ist das Problem so neu, das es noch keine verbindliche Rechtslage gibt. Aber warum nicht die wenigen Stunden auf einem Zweirad ableisten und alles ist gut. Dann darf man doch.

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Das Prüfungsfahrzeug für die Klasse AM ist natürlich vorgeschrieben wie wir schon auf der ersten Seite mit Rechtsquelle herausgefunden haben. Die Fahrstunden während der Ausbildung dann auf einem anderen Fahrzeugtyp durchzuführen, wenn dies überhaupt erlaubt wäre, ist daher nicht zielführend. Die Grundfahraufgaben und Prüfungsfahrt wirste nicht bestehen wenn vorher nicht geübt.
Erst Freitag ist einer durchgefallen beim Stufenaufstieg von A2 auf A, weil er bei den Grundfahraufgaben zuviele Fehler gemacht hat. Es stellte sich raus, dass der Bewerber die Aufgaben auf eigenen Wunsch hin nicht nochmal in Fahrstunden üben wollte und in der Prüfung dann überfordert war…
Lg Blue

Zitat:

@Blue1983 schrieb am 15. August 2021 um 22:17:00 Uhr:


Erst Freitag ist einer durchgefallen beim Stufenaufstieg von A2 auf A, weil er bei den Grundfahraufgaben zuviele Fehler gemacht hat. Es stellte sich raus, dass der Bewerber die Aufgaben auf eigenen Wunsch hin nicht nochmal in Fahrstunden üben wollte und in der Prüfung dann überfordert war…

Jeder "Durchfaller" kratzt letztlich am Renommee der Fahrschule, oder?

Als verantwortlicher Fahrlehrer wäre's mir daher herzlich egal, ob

Mr. Geiz-ist-geil

(der Bewerber)

ohne

vorherige Fahrübungen/Auffrischung mit der Prüfungssituation konfrontiert werden will.

Ich weigerte mich, ihn anzumelden.

Mir musst du das nicht sagen ;-) ich wäre wahrscheinlich genauso und die Rechtslage ist ja auf der Seite des Fahrlehrers.
Als Prüfer kann ich aber sagen, dass es nicht sooo selten vorkommt, das „auf eigenen Wunsch“ vorgestellt wird.
Das ist in mindestens 4 von 5 Fällen rausgeschmissenes Geld und endet mit einem negativen Ergebnis. Wahrscheinlich sogar eher über 90%

Naja wir schweifen vom Thema ab.

Zitat:

@MiFiA4 schrieb am 15. August 2021 um 12:00:13 Uhr:



Zitat:

@_AndyAndy_ schrieb am 5. August 2021 um 16:33:35 Uhr:


Eine neue Wendung - vielleicht: es gibt bei den Führerscheinen die Schlüsselzahl 79.02:
„Nur dreirädrige oder vierrädrige Fahrzeuge der Klasse AM“.

Weiß jemand, wie man an sowas kommt?

Ja. In dem man den B macht.
Interessant wäre für mich, warum du nicht einfach den AM machst. Ist doch kein Hexenwerk!

Doch, durchaus. Nicht jeder schafft die Slalom-Aufgaben. Sie zu erlernen ist aber auch schwachsinnig, wenn man nur drei- oder vierrädrige Fahrzeuge fahren will. Aber so ist nun mal die Rechtslage.

Mal schaun, was meine örtliche Führerscheinstelle zu 79.02 meint.

Das Ergebnis ist negativ:

Sehr geehrter Herr AndyAndy,

ich habe in Ihrer Angelegenheit Rücksprache mit dem Verkehrsdezernat der Bezirksregierung Köln, zuständig für fahrerlaubnisrechtliche Ausnahmen, und mit dem Fahrerlaubnisbüro des TÜV in Köln gehalten, wonach dort bereits eine entsprechende Ausnahme bekannt ist.

Demnach wäre im Rahmen Ihres noch zu stellenden Fahrerlaubnis-Antrages auf Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse AM 79.02 kostenpflichtig die Beibringung eines verkehrsmedizinischen Eignungsgutachtens anzuordnen (Kosten 27,72 € Anordnung, ca. 300-500 € Gutachten).

Sofern das verkehrsmedizinische Gutachten bestätige, dass Ihr Gleichgewichtssinn gestört ist, ohne dass eine Auswirkung auf mehrspurige Fahrzeuge der Fahrerlaubnisgruppe 1 (=Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L, T) bestehe, könne eine Ausnahme von der Prüfungspflicht der Anlage 7 Nr. 2.1.4.1.2 und Nr. 2.2.14 FeV für ein mehrspuriges Prüfungsfahrzeug erteilt werden (Kosten 70,00 € für Ausnahme).

Wägen Sie daher bitte die Beantragung der Pkw-Klasse B ab, trotz vorgeschriebener Mindestausbildung gem. Anlage 4 FahrschAusbO.

Mit freundlichen Grüßen
Abteilungsleiterin Fahrerlaubnisbehörde

Der deutsche Gesetzgeber tut also alles, um einem den B-Führerschein schmackhaft zu machen... die passen schon auf, dass man mit seinem Geld keinen Scheiss macht 😉

Passt denn das zu deiner Ausgangsfrage?

Wie meinen?

Gewiss gäbe's da die Möglichkeit, mit einem im Vorfeld erworbenen Leichtkraftfahrzeug, Fahrausbildung sowie -Prüfung zu absolvieren. In der Fz.-Klasse L6e braucht's eh keine Doppel-Pedalerie.

Der Kosten fürs verkehrsmed. Gutachten wegen (das übrigens auch jeder D1/D-Bewerber beizubringen hat) ist die Eingangsfrage nun Makulatur und die Idee vom TE verworfen?

Zitat:

@_AndyAndy_ schrieb am 21. November 2021 um 09:36:20 Uhr:


Wie meinen?

Naja, von einer körperlichen Behinderung war doch hier nie die Rede.

Da war im Eingang Thread keine Rede davon...

Entweder die Antwort der Behörde ist völlig Gaga, oder du hast hier nicht alles geschrieben, was zur Aufklärung führen könnte.

Zitat:

@MZ-ES-Freak [url=https://www.motor-talk.de/.../...m-leicht-kfz-machen-t7011952.html?...]schrieb am 21. November 2021 um 10:43:55

, oder du hast hier nicht alles geschrieben, was zur Aufklärung führen könnte.

Bist doch lang genug dabei.
Die Salamitaktik ist bei MT schon Standard.
Wieviel Thread's kennst Du, wo im EO vom TE umfangreich informiert wird?

Ja für mich hat sich die Idee erledigt. AM auf einem Leicht-Kfz ist nur aus medizinischen Gründen und mit einer happigen Gebühr möglich. Damit bleibe ich beim 25 km/h Kabinenroller.

Sorry Autofahrer, ich wollte euch mit einem 45 km/h Fahrzeug ärgern - dank der Rechtslage könnt ihr euch weiterhin wegen meiner 25 km/h aufregen 🙂

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