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AM-Führerschein mit einem Leicht-KFZ machen

Themenstarteram 1. Januar 2021 um 19:25

Hallo zusammen,

 

ich überlege mir die Anschaffung eines Leicht-Kfz (Aixam, Citroen Ami etc), wofür man den AM-Führerschein braucht (ich habe keinen). Ich werde nie einen Zweirad-Kfz fahren und möchte daher auf einem Leicht-Kfz üben und damit die Prüfung ablegen.

 

Frage: wie sieht es damit aus? Wie findet man eine Fahrschule, die es anbietet? Wenn jemand einen Tipp im Köln/Bonner Raum hat, gerne über PN.

 

Gruß

Andy

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58 Antworten
Themenstarteram 5. August 2021 um 14:33

Eine neue Wendung - vielleicht: es gibt bei den Führerscheinen die Schlüsselzahl 79.02:

„Nur dreirädrige oder vierrädrige Fahrzeuge der Klasse AM“.

 

Weiß jemand, wie man an sowas kommt?

da keine Fahrschule entsprechende Ausbildungsfahrzeuge hat, eher gar nicht.

Ich gehe davon aus, dass man diese Einschränkung (nur) bekommt, wenn man aufgrund körperlicher Einschränkungen nicht zum Führen zweirädriger Fahrzeuge geeignet ist.

Oder Du kaufst Dir eines dieser neuen überdachten Senioren Elektro Autos fûr die man gar keinen FS braucht.

Hab sowas neulich gesehen, leider weiß ich nicht mehr wie die genau hießen...Weiß nur das es 7000.- gekostet haben soll.

War silbergrau und sah aus wie ein Auto Scooter, aber überdacht mit Scheibenwischer, Radio, Klima....

Da würde ich mir doch eher eine Piaggio Ape 50 holen, die geht auch mit AM und man hat ein Dach über dem Kopf und einen riesigen Kofferraum.

Problem hierbei: Andyandy hat gar keinen FS.

Zitat:

@_AndyAndy_ schrieb am 5. August 2021 um 16:33:35 Uhr:

Eine neue Wendung - vielleicht: es gibt bei den Führerscheinen die Schlüsselzahl 79.02:

„Nur dreirädrige oder vierrädrige Fahrzeuge der Klasse AM“.

Weiß jemand, wie man an sowas kommt?

Ja. In dem man den B macht.

Interessant wäre für mich, warum du nicht einfach den AM machst. Ist doch kein Hexenwerk!

nein, wer die Klasse B macht bekommt eine unbeschränkte Klasse AM.

Zitat:

@hk_do schrieb am 15. August 2021 um 12:23:48 Uhr:

nein, wer die Klasse B macht bekommt eine unbeschränkte Klasse AM.

Hatte ich was anderes geschrieben ? Und ich glaube eine beschränkte Klasse AM gibt es nicht. Übrigens, die entspricht der alten Klasse 5.

Der TE (der ein mehrspuriges AM-Fahrzeug fahren, aber keine Ausbildung und Prüfung auf einem zweirädrigen Fahrzeug machen will) hatte ausdrücklich danach gefragt, wie man die Klasse AM mit der Schlüsselzahl 79.02 bekommt. Daraufhin hattest du geantwortet "Ja. In dem man den B macht."

Inhaber der alten Klasse 5 bekommen übrigens nach der aktuellen FeV bei Erteilung nach dem 31.12.88 die Klasse L mit der Schlüsselzahl 174 und bei Erteilung vor dem 01.01.89 die Klasse AM (ohne Einschränkungen) und die Klasse L mit den Schlüsselzahlen 174 und 175.

Zitat:

@hk_do schrieb am 15. August 2021 um 12:54:28 Uhr:

Der TE (der ein mehrspuriges AM-Fahrzeug fahren, aber keine Ausbildung und Prüfung auf einem zweirädrigen Fahrzeug machen will) hatte ausdrücklich danach gefragt, wie man die Klasse AM mit der Schlüsselzahl 79.02 bekommt. Daraufhin hattest du geantwortet "Ja. In dem man den B macht."

Inhaber der alten Klasse 5 bekommen übrigens nach der aktuellen FeV bei Erteilung nach dem 31.12.88 die Klasse L mit der Schlüsselzahl 174 und bei Erteilung vor dem 01.01.89 die Klasse AM (ohne Einschränkungen) und die Klasse L mit den Schlüsselzahlen 174 und 175.

Überlegst du überhaupt bevor du schreibst? Wie will jemand der keine Fahrerlaubnis sprich FS besitzt eine Schlüsselzahl erwerben Ausserdem die neuen Plastikkarten mit dem ganzen EU-Sch..... geht mir am selbigen vorbei. Meiner ist noch grau, läst sich falten, und es es sind alle Klassen die es damals gab eingetragen. Wenn ich demnächst gezwungen bin den umzutauschen, werde ich mir überlegen es überhaupt zu machen. Und wenn lasse ich den entwerten, und führe ihn weiterhin mit!

Zitat:

@MiFiA4 schrieb am 15. August 2021 um 13:10:14 Uhr:

Überlegst du überhaupt bevor du schreibst?

Ja, durchaus.

Im Zweifelsfall lese ich auch in den entsprechenden Rechtsvorschriften nach und gebe auf keinen Fall Antworten aus einem ahnungslosen Bauchgefühl.

Erst recht nicht zu Fragen, die Verlauf des Threads schon ausreichend beantwortet wurden.

Und ich lese vorher im Thread auch nach, worum es überhaupt geht.

Zitat:

Wie will jemand der keine Fahrerlaubnis sprich FS besitzt eine Schlüsselzahl erwerben

Zum Beispiel, indem er einen Sehtest oder ein Gutachten vorlegt, in dem "mit Sehhilfe" steht.

Das war jetzt einfach.

Zitat:

@hk_do schrieb am 15. August 2021 um 13:15:04 Uhr:

Zitat:

@MiFiA4 schrieb am 15. August 2021 um 13:10:14 Uhr:

Überlegst du überhaupt bevor du schreibst?

Ja, durchaus.

Im Zweifelsfall lese ich auch in den entsprechenden Rechtsvorschriften nach und gebe auf keinen Fall Antworten aus einem ahnungslosen Bauchgefühl.

Erst recht nicht zu Fragen, die Verlauf des Threads schon ausreichend beantwortet wurden.

Und ich lese vorher im Thread auch nach, worum es überhaupt geht.

Zitat:

@hk_do schrieb am 15. August 2021 um 13:15:04 Uhr:

Zitat:

Wie will jemand der keine Fahrerlaubnis sprich FS besitzt eine Schlüsselzahl erwerben

Zum Beispiel, indem er einen Sehtest oder ein Gutachten vorlegt, in dem "mit Sehhilfe" steht.

Das war jetzt einfach.

Aha, und damit darf er dann sofort fahren. Das hätte man schon vorher wissen sollen. Das hätte dann die Fahrausbildung erübrigt. UFF und Stirnrunzel.

Zitat:

@MiFiA4 schrieb am 15. August 2021 um 13:10:14 Uhr:

Ausserdem die neuen Plastikkarten mit dem ganzen EU-Sch..... geht mir am selbigen vorbei. Meiner ist noch grau, läst sich falten, und es es sind alle Klassen die es damals gab eingetragen.

Dein Widerstand gegen die seit 1999 bestehende Fahrerlaubnisverordnung mit ihren national (in D) 15 relevanten FE-Klassen sei Dir gegönnt.

Ich finde's dennoch schade, wenn man die Gültigkeit von Alt-Klasse 2 ohne Not verfallen lässt.

Zitat:

@Rigero schrieb am 15. August 2021 um 17:02:02 Uhr:

Zitat:

@MiFiA4 schrieb am 15. August 2021 um 13:10:14 Uhr:

Ausserdem die neuen Plastikkarten mit dem ganzen EU-Sch..... geht mir am selbigen vorbei. Meiner ist noch grau, läst sich falten, und es es sind alle Klassen die es damals gab eingetragen.

Dein Widerstand gegen die seit 1999 bestehende Fahrerlaubnisverordnung mit ihren national (in D) 15 relevanten FE-Klassen sei Dir gegönnt.

Ich finde's dennoch schade, wenn man die Gültigkeit von Alt-Klasse 2 ohne Not verfallen lässt.

Das ist nicht so schlimm. Ich darf schon seit zehn Jahren nicht mehr. Ich gehe jetzt auf die 61 zu, und habe das Ding die letzten 20 Jahre nicht gebraucht. Und sonst langt mir der alte 3er.

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