Alufelgen ohne ABE

VW Passat B5/3B

Ich habe mir Alufelgen mit Reifen in der selben Größe gekauft wie meine originalen von VW. Die Neuen stammen aber gebraucht von einem Audi. Die Reifengröße und die Felgengröße stehen also so im Schein, brauche ich trotzdem von Audi die ABE?
VAG hat doch Felgen für Audi und VW, man kann bei den Felgen auch das Audizeichen rausmachen, es gibt sicher ein passendes VW Zeichen.
Für die originalen Alufelgen hatte ich ja auch keine ABE.

27 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von ThomasV6TDI


Werd morgen mal zu ATU fahren und die sollen mir mal meine 7x17 ET 35 vom neuen A6 auf meinen Passat eintragen!
ICH LACH MICH TOT! Das wird ein schauspiel!

Jede Felge muß eingetragen werden oder eine ABE haben, schließlich ist es ein sicherheitsrelevantes Teil. Die einzigen Ausnahmen sind halt Originalfelgen, Nachbau- und Identfelgen. Die haben zwar auch eine ABE (in der exakt die zulässigen Fahrzeugtypen benannt sind) Diese braucht bei Originalfelgen, Nachbau- und Identfelgen nicht mitgeführt werden. Diese ABE hat der Hersteller, nicht das Autohaus, die haben aber eine Freigabeliste.

Sollte also in der Audi-Felgen ABE Dein Auto nicht erwähnt sein, bzw. nicht in der VW-Passat Freigabeliste stehen, wirst Du sie eintragen müssen.

Nachzulesen in:

Vierundfünzigste Verordnung
über Ausnahmen von den Vorschriften
der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(54. Ausnahmeverordnung zur StVZO)

@ThomasV6TDI

was ist denn mit Dir los? Komm mal wieder runter!

Fängst an mit "Leute wenn Ihr nur Beleidigungen aussprechen wollt macht das woanders", obwohl in diesen Thread bis dahin niemand keinen beleidigt hat. Und dann gehst Du ab wie Meckie Messer??? Nur weil Dir 2 Leute widersprechen??

Von wegen selber schuld bei ATU felgen kaufen? Und das von einem CRX-Fahrer (sind das nicht die mit den RIESIGEN Endrohren und den Gittern vor dem Auspuff damit keine Penner drin übernachten?)

Ich glaub Deine Mütze sitzt zu eng.

Die nachfolgenden Antworten beweisen, auch Du hast Die Weisheit wohl nicht mit Löffeln gefressen!!!

Beim Fahrwerk und den Bremsen kannst ja mal anfangen mit Deiner Versicherung zu diskutieren wenn die nach nem Unfall sich weigern zu zahlen oder nacher das Geld von Dir zurück wollen. Das gilt auch für Deine Fiat-Funzeln im Honda.

So, daß musste ich mal loswerden. Gilt auch nur oben besagter Person

@suzuki-gs Du bist ja lustig drauf! Von tuten und blasen keine ahnung haben. Aber hier dicker eier vorspielen! fahr doch einfach morgen mal zur Dekra oder Tüv (kommt ja bei dir drauf an wer zuständig ist, im Osten ist es die Dekra und westen der Tüv) und frag doch einfach mal wegen den scheinwerfern! Du wirst feststellen das ich recht habe! da die fahrzeuge E Prüfzeichen haben und schon mal in einen serienfahrzeug verbaut waren, kann ich sie bedenkenlos in ein anderes Fahrzeug verbauen!
das einzigste was gemacht werden muss ist lichteinstellen!

Und zu den felgen, ja die Traglast muss beachtet werden! Ich gehe aber mal davon aus das du keine felgen von einem 1.6 A4 auf einen W8 Passat ziehen willst!
Aber da reicht ja ein Blick in die fahrzeugpapiere!

Ach noch was zu dir suzuki-gs du kleiner organspender was fängst du hier von Fahrwerk und Bremsen an zu quatschen! Tut dochüberhaupt nichts zur sache!

@400000km die Felgen stehen in der Liste! Die kommen ja aus dem gleichen Werk bzw zulieferer! Also mach dir keinen Kopf! Ich habe recht und damit basta! Er muss die felgen nicht eintragen!

Zitat:

Original geschrieben von ThomasV6TDI


@400000km die Felgen stehen in der Liste! Die kommen ja aus dem gleichen Werk bzw zulieferer! Also mach dir keinen Kopf! Ich habe recht und damit basta! Er muss die felgen nicht eintragen!

Wenn sie in der Liste stehen, dann ist alles in Ordnung, dass ist aber nicht bei allen Audi-Felgen der Fall.

Falls es irgendjemand noch nicht verstanden hat:

Beispiel: Die Stahlfelgen vom Passat 35i Variant (Alcar 7080), sind auch in allen Maßen und Werten identisch mit den Golf II Felgen, nur die Traglast ist eine höhere. Sie dürfen dennoch nicht ohne Eintragung gefahren werden, weil der Hersteller nur die Verwendung für den Passat und den Corrado homologiert hat. (Obwohl sie sogar besser als die Golf-Felgen sind und technisch nichts dagegen sprechen würde)

Eine andere Passat-Felge mit geringerer Traglast darf aber auf dem Golf gefahren werden.

Also: ABE, Freigabeliste des Herstellers, ansonsten Eintragung.

UND NICHT EINFACH AUDI-FELGEN AUF DEM PASSAT FAHREN.

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Ok da hast du recht! Das hab ich vergessen zu schreiben! Die traglast ist auch ganz ganz wichtig!!!!

Ihr dürft naürlich felgen mit einer höheren traglast fahren! das ist kein problem!

gruß thomas

Zitat:

Original geschrieben von ThomasV6TDI


Ihr dürft naürlich felgen mit einer höheren traglast fahren! das ist kein problem!

gruß thomas

Und das ist definitiv falsch. Ich finde es nicht richtig, dass Du hier Tips verteilst, die dazu führen können, dass die Betriebserlaubnis erlöscht.

Felgen mit höherer Traglast dürfen nur gefahren werden, wenn es eine ABE gibt, sie in der Freigabliste stehen oder sie explizit eingetragen werden.

Das ist doch quatsch! Ich hab neben mir den gesetzes text liegen! Da steht wort wörtlich das man reifen bzw felgen die die anforderungen übersteigen problemlos fahren darf!
Wenn in meinem fahrzeugschein T reifen eingetragen sind darf ich problemlos Z Reifen fahren!
Wieso sollte ich das auch nicht dürfen?
Ist doch totaler quatsch!
Woher hast du den deine weißheiten? Aus der Bibel?

Zitat:

Original geschrieben von ThomasV6TDI


Wenn in meinem fahrzeugschein T reifen eingetragen sind darf ich problemlos Z Reifen fahren!

Wir reden über Felgen, was Du angibst gilt nur für Reifen.

mensch jung das war nur ein beispiel!
Das selbe gilt für felgen!
Nenn mir einen grund wieso mein Buch lügen soll?
Und dann noch einen grund wieso ich keine felgen drauf ziehen darf die 100kg mehr traglast haben?

Na ich warte!

@ThomasV6TDI:

Ich sehe, wir verstehen uns ;-)

was heisst hier Fahrwerk tut nix zur Sache?

Der ganze Thread ist nur einem Fahrwerksthema gewidmet (Räder gehören bei mir zum Fahrwerk dazu, die Bremsen waren auch nur ein Beispiel).

Du bist hier die Leute angegangen obwohl Dir keiner was wollte. Das hatte mich gestört. Und Du tust es immernoch (vonwegen Weisheiten aus Bibel...).

Ich geb zu, ich hab etwas heftig reagiert (Entschuldigung an alle sachlich Interessierten die sich durch diesen zugegeben unsachlichen Quatsch gestört fühlen). Aber soviel zur Thematik von wegen wer hier beleidigend ist (ausser mir zuvor).

Und nun lass ich es gut sein in diesem Thread.

Gruß, Kai.

Zitat:

Original geschrieben von ThomasV6TDI


Und dann noch einen grund wieso ich keine felgen drauf ziehen darf die 100kg mehr traglast haben?

Na ich warte!

Klar darf man Felgen fahren, die 100kg mehr Traglast haben und zwar wenn es für diese Felgen eine ABE gibt (in der Dein Auto erwähnt ist), sie in der Freigabliste stehen oder sie explizit eingetragen werden.

SONST NICHT.

Wenn in Deinem Buch was anderes steht, dann hat sich der Autor dieses Buches geirrt oder er hat es anders gemeint und Du hast es falsch interpretiert.

also ich hab hier neben mir das offizielle lehrbuch der Dekra bzw TÜV innung! Damit wird man zu Dekra bzw Tüv gutachter ausgebildet!

Also immer schön die füße still halten! Glaub von mir aus was du willst. Und fahre immer schön zur Dekra bzw TÜV! Meine kollegen freuen sich über so leute wie dich! da kommt wieder bisschen geld rein!

das wars von meiner seite!

Zitat:

Original geschrieben von ThomasV6TDI


Meine kollegen freuen sich über so leute wie dich! da kommt wieder bisschen geld rein!

Das werden schon nicht Deine Kollegen sein. Ich kann mir nicht vorstellen, daß Du aaS oder aaP bist.

Zitat:

Da ich aber einen gelernten DEKRA Techniker in der Familie habe und die gesetzes texte neben mir liegen habe. Kann ich nur klar sagen!

Welche Gesetzestexte sollen es denn sein? Ich glaube nicht, dass es welche gibt, die Deine Aussagen untermauern, sonst hättest Du sie wahrscheinlich auch schon erwähnt.

Die Regelungen für Original-, Ident- und Nachbauräder stehen, wie schon erwähnt in der vierundfünfzigsten Verordnung
über Ausnahmen von den Vorschriften
der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(54. Ausnahmeverordnung zur StVZO)

Und da steht nun einmal was ganz anderes drin, als Du behauptest.

Außerdem möchte ich nochmal das Beispiel mit Deinen Scheinwerfern eingehen. Das E-Prüfzeichen auf Scheinwerfern ist auf den Fahrzeugtyp bezogen, man darf sie natürlich nicht einfach in andere Fahrzeuge einbauen, ohne sich das abnehmen zu lassen.

Auch das kannst Du nachlesen, in der ECE-Regelung Nr. 48, Anbauvorschriften für Licht- und Lichtsignaleinrichtungen

Sollte Dein Dekra-Techniker in Deiner Familie anderer Meinung sein, richte ihm bitte aus, er soll sich die beiden Sachen durchlesen.

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