alu`s trotz ABE eintragung nötig?

VW Polo 3 (6N / 6N2)

hallo,

ich habe mir letzte woche alufelgen für meinen polo 6n gekauft,zu den felgen habe ich eine ABE bekommen.muss ich die felgen jetzt trotzdem noch in den brief eintragen lassen?
danke!

gruss AS

38 Antworten

Genau ;-)
Und außerdem macht der Wagen dann -wenn man ihn mal verkaufen will- nicht so einen "verbastelten" Eindruck, als wenn alles im Brief aufgelistet wird.

hi,

bei der alufelge die schon im brief eingetragen ist steht kein hersteller dabei.
bis 23 auch gen. 185/55R14 78H A.felge 6Jx14H2 ET 43mm

gruss AS

das "a" in deinen papieren steht für "auf" und nicht für "alu".
alufelgen werden in den fahrzeugpapieren als LM-Rad bezeichnet.
deine eintragung bezeichnet die stahlfelgen.

Du musst die Rad/Reifen Kombi eintragen lassen, da kommst du nicht drum rum.

Es ist nicht mehr erlaubt für Felgen oder andere sicherheitsrelevante Teile eine ABE auszustellen.
Daher kannst du nur Glück haben, dass du noch eine ältere Felge hast und die auf einem Fahrzeug einsetzen willst, wo früher noch eine ABE für ausgegeben wurde.

Aber das ist auch eher selten, es gibt sie aber.
Nur für etwas neuere Autos gibt es keine ABE´s mehr, da es nicht erlaubt ist.

Und ich glaube nicht, dass du bei einem Polo III Modell noch in den Zeitrahmen kommst, wo du eine ABE für ne Felge hast.
So in Richtung Polo 86c oder so was in der Altersklasse, da wirst noch was finden.

Ansonsten gillt bei allen sicherheitsrelevanten Teilen gibts nur noch Gutachten, zur Festigkeit, zur Freigängigkeit, allg. Gutachten oder sonst was, aber damit musst du immer zum Tüv.

Also ca 40 Euro zum Tüver bringen, dir bleibt nix anderes übrig.

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Sag ich doch!

@Floppyhase

Aber man kann die Rennleitung immerwieder gut verblüffen wenn man denen bei ner Kontrolle nen zwei-oder gar dreiseitigen Fahrzeugschein vorlegt.
Da verlieren die auch schnell mal die Lust das alles nach zu prüfen
Meiner is auch 2-Seiten lang 🙂 (den Schein mein ich 😁), deshalb weiß ich das.

MfG

mojo

@ mojo
... kann ich mir vorstellen. Ich habe mittlerweile einen Ringordner dabei und spätestens da vergeht denen die Lust, alles nachzuchecken ;-) *hihihi*

So, ich nochmal. Habe weiter oben ja schon geschrieben, dass bei den Rial Flair Felgen (wie ich sie ja eben auch habe) eine ABE und ein Gutachten bei ist. Auf Seite 2 von dieser ABE steht wortwörlich folgendes drin:

Abweichend von den Bestimmungen des §27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle) zu veranlassen.

Ich habe zwar die Felgenversion in 15", aber da es das gleiche Felgenmodell ist, denke ich gibt es keine Abweichung in diesem Text. Habe auch noch niemanden gesehn, der seine Alus eintragen lassen hat, wo die Größe schon im Schein stand (ausser es wurde ein anderes Fahrwerk verwendet als das Serienmäßige).

Gruß

DAnn lass es sein...und warte, bis dich die Rennleitung dran nimmt..fertig!

Wenn ich die "Standartfelgen" einget4ragen habe, kann ich nicht einfach z.B. welche aus Amiland mit den gleichen Dimensionen nehmen.

Fakt ist: Felgen müssen zu 99% eingetragen werden...aber das wurde doch hier schon alles zig mal beschrieben!

Wenn ihr sowieso nix glaubt...WIESO FRAGT IHR DANN??

Ist doch okay... Hatte auf meinem ehemaligen Golf auch andere Felgen drauf und bin damit durch zwei Kontrollen gekommen ohne dass die was bemängelt haben. Vielleicht hatte ich ja auch nur Glück, wer weiß... Auf jeden Fall werde ich in meinem jetzigen Fall, da ich ja eine ABE habe mit dem oben genannten Text, die Felgen nicht extra eintragen lassen! Schönen tag noch!

Gruß

@telegolf
Das kann aber durchaus bedeuten dass du die Felgen zwar nicht in deinen Brief eintragen lassen musst, du aber trotzdem eine Abnahme der Änderung beim TÜV machen lassen musst.
Das sind zwei völlig verschiedene paar Schuhe!

Dann gibt´s so nen Zusatzzettel für die Papiere den du mitführen musst und gut is.

MfG

mojo

Ich glaub ich fahr gleich mal eben zum TÜV ran und frag die da mal was die nun dazu meinen. Nehme die ABE und das Gutachten mal mit, weil die Felgen hab ich noch nicht aufgezogen. Werde später mal reinschreiben was die gesagt haben.

Bis später

Das wär natürlich super, dann haben wir auch gleich ne Referenz für spätere Fälle dieser Art.

Also lass mal was von dir hören!

MfG

mojo

Aaaaalso, der nette Herr von TÜV hat mir das so erklärt. Wenn ich eine ABE für die Felge habe und in der ABE auch das passende Fahrzeugmodell aufgeführt ist UND das Felgenmaß mit der zugehörigen PASSENDEN Reifendimension bereits im Fahrzeugschein steht, brauche ich nur die ABE mit zu führen.
Wenn ich allerdings nur ein Teilegutachten für die Felge habe, muss ich die Felge MIT passendem Reifen abnehmen und eintragen lassen! Dann darf man auf der neu eingetragenen Felge aber NUR die mit der Felge ZUSAMMEN eingetragene Reifendimension fahren! Wenn man andere Reifendimension auf der Felge fahren will, muss das wieder mit der Felge zusammen abgenommen und eingetragen werden.
So, sollte alles gewesen sein.

Gruß

Um die ganze Sache mal richtig schön kompliziert zu machen: Wenn du ein Fahrwerk hast (also wenn dein Auto tiefer ist meine ich damit), dann musst du neue Felgen auf jeden Fall eintragen lassen. War bei mir auch so. Ich hatte vorher Exip Felgen, die exakt die gleiche Größe hatten wie die OZ. Fakt war aber, dass ich die neuen Felgen eintragen lassen musste, um sicherzustellen, dass sie mit dem Fahrwerk harmonieren....

@Floppyhase

Logisch, weil es muss ja die Freigängigkeit der Räder geprüft werden.

Gruß

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