Altschaden erneut Unfall
Bei einem Auffahrunfall wurde damals über den Gutachter die Erneuerung der Stoßstange hinten fiktiv abgerechnet, es war fremdverschulden. Die Stoßstange wurde nicht repariert, da der Schaden kaum zu sehen war.
Nun habe ich selber einen Unfall mit gleichen Auto verursacht, vermutlich muß der Stoßfänger hinten komplett erneuert werden, ist leicht eingeknickt und Kratzer. Ich habe Vollkasko mit nur 300 SB und Rabattschutz. Mir wurde damals gesagt, dass der Schaden irgendwo gespeichert wird da fiktiv abgerechnet.
Lohnt sich das überhaupt den Schaden über die VK zu regulieren, der Schaden ist zwar an anderer Stelle aber der komplette Austausch wurde ja damals bezahlt.
48 Antworten
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 7. April 2022 um 17:25:48 Uhr:
und was hilt Ihm das, wenn er weiß, was über sein KFZ oder sogar über Ihn als Person gespeichert ist bitte?
Was hilft es ihm, wenn er nicht weiß, was da gespeichert ist?
Korrekt wäre eine wahrheitsgemäße Dokumentation der Schäden im Kaufvertrag 🙂
Zitat:
@NDLimit schrieb am 7. April 2022 um 20:29:54 Uhr:
Korrekt wäre eine wahrheitsgemäße Dokumentation der Schäden im Kaufvertrag 🙂
Ja das meine ich ja mit : Altschaden am Stoßfänger im Kaufvertrag reinschreiben. Ist ja auch ersichtlich.
Zitat:
Also den Vorschaden würde ich auf keinen Fall verschweigen, ist mir zu heikel auch wenn tatsächlich keine Daten mehr gespeichert sind.
Schade, falsche Antwort bzw. Begründung.
Statt "ich habe Angst erwischt zu werden" wäre "kommt für mich moralisch nicht in Frage" sympathischer.
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Zitat:
@tomstick schrieb am 7. April 2022 um 20:34:10 Uhr:
Ja das meine ich ja mit : Altschaden am Stoßfänger im Kaufvertrag reinschreiben. Ist ja auch ersichtlich.
Du spielt einfach mit absolut offenen Karten.
Der Käufer bekommt eine Kopie des Gutachtens vom ersten Unfall. Im Kaufvertrag wird dieser Schaden als nicht repariert benannt mit der Bemerkung: Schadensumfang siehe Gutachten.
Der neue Schaden wird natürlich auch im Kaufvertrag benannt.
@KaulKalkhoffe
Was hilft es ihm, wenn er nicht weiß, was da gespeichert ist?
super Antwort.....
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 8. April 2022 um 10:13:09 Uhr:
@KaulKalkhoffe
Was hilft es ihm, wenn er nicht weiß, was da gespeichert ist?super Antwort.....
Finde ich auch,
diese "Frage" wird nicht einmal der TE beantworten können. 😕
Ich hab auch einen unreparierten TK Schaden fast 4 k an meinem Wagen,der müsste auf alle Fälle im His stehen.
Was kostet die His Selbstauskunft?
Den Hinweis auf den Eintrag ins His hatte ich auf der Abrechnung drauf.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 8. April 2022 um 10:27:49 Uhr:
Ich hab auch einen unreparierten TK Schaden fast 4 k an meinem Wagen,der müsste auf alle Fälle im His stehen.Was kostet die His Selbstauskunft?
Den Hinweis auf den Eintrag ins His hatte ich auf der Abrechnung drauf.
Die Auskunft ist einmal im Jahr kostenfrei.
Nach meiner Erinnerung muss die Zulassungsbescheinigung in Kopie und eine Kopie des Personalausweises mitgeschickt werden.
Manchmal macht man auch Probleme wo eigentlich keine sind.
Wo ist das Problem einfach eine ehrliche Schadenmeldung zu machen - also den nicht behobenen Vorschaden brav angeben - und gucken was die Versicherung daraus macht? Aus einer ehrlichen Schadenmeldung wird einem niemand einen Strick drehen und ob man dann noch Geld für eine Schadenerweiterung bekommt wird man dann sehen.
Damals nur Stoßstangenaußenhaut, jetzt ggf. noch Halter/Träger beschädigt, ein Parksensor, ...? Kann man als Laie mit einem Blick sicher nicht erkennen.
Beim Verkauf doch das gleiche: Einfach ehrlich angeben, fertig. Hatte das auch mal mit einem Auto von mir, ich hab dem Käufer einfach eine Gutachtenkopie mitgegeben und das im Kaufvertrag vermerkt, fertig. Wenn man natürlich einen großen Schaden als "da war ein kleiner Parkrempler hinten" verkaufen will geht das nicht 😉
Zitat:
@Moers75 schrieb am 8. April 2022 um 11:08:28 Uhr:
Beim Verkauf doch das gleiche: Einfach ehrlich angeben, fertig. Hatte das auch mal mit einem Auto von mir, ich hab dem Käufer einfach eine Gutachtenkopie mitgegeben und das im Kaufvertrag vermerkt, fertig.
Das halte ich nicht mehr für ausreichend. Für mich würde dazu noch der Stand in HIS eben dazu gehören.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 8. April 2022 um 11:34:53 Uhr:
Zitat:
@Moers75 schrieb am 8. April 2022 um 11:08:28 Uhr:
Beim Verkauf doch das gleiche: Einfach ehrlich angeben, fertig. Hatte das auch mal mit einem Auto von mir, ich hab dem Käufer einfach eine Gutachtenkopie mitgegeben und das im Kaufvertrag vermerkt, fertig.Das halte ich nicht mehr für ausreichend. Für mich würde dazu noch der Stand in HIS eben dazu gehören.
Wenn man beim nächsten Schaden ehrlich agieren will, ist es doch egal ob der bekannte Vorschaden im HIS steht oder nicht.
Oder was bringt diese zusätzliche Info? 😉
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 8. April 2022 um 12:25:22 Uhr:
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 8. April 2022 um 11:34:53 Uhr:
Das halte ich nicht mehr für ausreichend. Für mich würde dazu noch der Stand in HIS eben dazu gehören.
Wenn man beim nächsten Schaden ehrlich agieren will, ist es doch egal ob der bekannte Vorschaden im HIS steht oder nicht.
Oder was bringt diese zusätzliche Info? 😉
Ganz einfach - ich muss doch wissen, ob ich wenn ich nun repariere hier noch tätig werden muss und in welchem Umfang, um das Ding ggfs aus dem HIS raus zu bekommen und wieder bei einem Crash die Chance auf Geld zu haben. Ansonsten kann mir passieren: ich repariere, es knallt einer hinten rein, aber weil der Vorschaden im HIS drin steht bekomme ich Abzüge. Ich finde diese Information durchaus nicht unerheblich ...
Ansonsten muss ich eben davon ausgehen, der Wagen steht im HIS = Mehraufwand für mich = noch weniger Geld. Oder ich kaufe den Wagen überhaupt nicht.
Das kannst du doch dann aber selbst abfragen.
Das ist doch keine Information die ein Verkäufer zwingend angeben müsste.
Zumindest habe ich dich dahingehend verstanden, dass du Info über den HIS-Eintrag, zusätzlich zum Gutachten, beim Verkauf erwartest.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 8. April 2022 um 12:35:44 Uhr:
1. Das kannst du doch dann aber selbst abfragen.
2. Das ist doch keine Information die ein Verkäufer zwingend angeben müsste.
3. Zumindest habe ich dich dahingehend verstanden, dass du Info über den HIS-Eintrag, zusätzlich zum Gutachten, beim Verkauf erwartest.
1. das ist ist richtig - aber ich muss doch vorher wissen, welchen Aufwand ich habe. Wenn eben ein Eintrag besteht, muss ich ja tätig werden um den raus zu bekommen. Das kostet meine Zeit = weniger Geld für den Wagen
2. das kann ich gar nicht bewerten, ob ein nachteiliger Eintrag im HIS angabepflichtig sein könnte (?)
3. richtig - kaufe ich ein Fahrzeug mit Vorschaden, dann erwarte ich auch die Dokumentation dazu. Und zwar egal ob noch defekt oder repariert.