Altschaden erneut Unfall

Bei einem Auffahrunfall wurde damals über den Gutachter die Erneuerung der Stoßstange hinten fiktiv abgerechnet, es war fremdverschulden. Die Stoßstange wurde nicht repariert, da der Schaden kaum zu sehen war.

Nun habe ich selber einen Unfall mit gleichen Auto verursacht, vermutlich muß der Stoßfänger hinten komplett erneuert werden, ist leicht eingeknickt und Kratzer. Ich habe Vollkasko mit nur 300 SB und Rabattschutz. Mir wurde damals gesagt, dass der Schaden irgendwo gespeichert wird da fiktiv abgerechnet.

Lohnt sich das überhaupt den Schaden über die VK zu regulieren, der Schaden ist zwar an anderer Stelle aber der komplette Austausch wurde ja damals bezahlt.

48 Antworten

Ist doch völlig egal ob ein Schaden im HIS steht oder nicht.

Eine Offenbarungspflicht hängt nicht daran ob ein Schaden dort eingetragen wurde und mit noch offeneren Karten spielen als als Privatmann ohne tiefere Fachkenntnis von Autos, Schäden und Schadenregulierung ein Gutachten vom Vorschaden vorzulegen geht nicht. Welcher Privatmann der noch nichts mit Schadenregulierung zu tun hat hat überhaupt schon von der Datenbank gehört?

Dir wäre es also völlig egal, wenn Du kein Geld bekommen würdest bei einem erneuten Schaden?

Mir nicht.

Und es ist ja ganz einfach, man kann vieles vertraglich vereinbaren. Interessiere ich mich für ein Auto mit Vorschaden will ich das haben. Bekomme ich es nicht - ist der Wagen entweder nochmal billiger oder kommt nicht in Frage. Kann ja jeder frei entscheiden.

Und nur weil viele nicht drüber Bescheid wissen, muss man ja nicht sagen „ist halt so“. Frag mal nach wer alles in Deinem Umfeld was vom COC gehört hat - das ist für viele ein besserer Waschzettel weil sie nix damit anfangen können. Deshalb gehört er trotzdem zum Auto und ohne kaufe ich das Ding nicht. Natürlich steht es dann auch jedem Verkäufer frei zu sagen, an so einen pingeligen Idioten verkaufe ich nicht. In Sachen HIS kommt das vielleicht bei einem erneuten Schaden hinterher zu Ärger.

Eine Offenbarungspflicht habe ich nie konstruiert.

Wenn ein privater Verkäufer die ihm bekannten Vorschäden beim Verkauf offenbart, dann hat er diesbezüglich nichts zu befürchten.
Eine Auszug aus dem HIS wird wohl bei weniger als einem Prozent der Verkäufe vorgelegt werden, davon haben die wenigsten privaten Verkäufer überhaupt jemals etwas gehört, ausgenommen die wurden von der Versicherung auf einen Eintrag hingewiesen und selbst dann werden die wenigsten mit dem Hinweis überhaupt etwas anzufangen wissen, ausgenommen User dieses Forums natürlich 😉

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 8. April 2022 um 14:00:11 Uhr:


Dir wäre es also völlig egal, wenn Du kein Geld bekommen würdest bei einem erneuten Schaden?

Und was hat das HIS damit zu tun? 😕

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