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Altschaden erneut Unfall

Themenstarteram 6. April 2022 um 23:47

Bei einem Auffahrunfall wurde damals über den Gutachter die Erneuerung der Stoßstange hinten fiktiv abgerechnet, es war fremdverschulden. Die Stoßstange wurde nicht repariert, da der Schaden kaum zu sehen war.

Nun habe ich selber einen Unfall mit gleichen Auto verursacht, vermutlich muß der Stoßfänger hinten komplett erneuert werden, ist leicht eingeknickt und Kratzer. Ich habe Vollkasko mit nur 300 SB und Rabattschutz. Mir wurde damals gesagt, dass der Schaden irgendwo gespeichert wird da fiktiv abgerechnet.

Lohnt sich das überhaupt den Schaden über die VK zu regulieren, der Schaden ist zwar an anderer Stelle aber der komplette Austausch wurde ja damals bezahlt.

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48 Antworten

Zitat:

@Kappa13 schrieb am 7. April 2022 um 10:47:10 Uhr:

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 7. April 2022 um 10:41:18 Uhr:

Würde man jetzt erneut eine volle Reparatur abrechnen wollen, würde ich das als Betrug werten. Der Schaden betraf ja das selbe schon kaputte Teil.

Aber wenn eine Reparatur damals nur durch den Austausch der SS möglich gewesen wäre und der jetzige Schaden auch nur durch Austausch behoben werden kann, dann wäre es egal, ob die SS vor dem aktuellen Unfall neu, oder kaputt gewesen wäre - oder mache ich einen Denkfehler?

Stell Dir vor: Deine Tochter kommt zu Dir „Papa, im Handydisplay ist ein Riss :(.“ Du gibst ihr 100€ um es reparieren zu lassen. Die denkt aber „geil, es telefoniert noch - ich hau die 100€ auf den Kopf“. Etwas später fällt das Ding erneut runter, Display ist jetzt ganz kaputt. Würdest Du Dir betrogen vorkommen, wenn sie jetzt nochmal kommt um 100€ für ein neues Display zu holen?

Die damalige Stoßstange wurde eben nicht ausgetauscht, sie wurde jetzt noch massiver beschädigt. Entweder war der alte Schaden weniger wert als bezahlt wurde (der TE konnte ja problemlos fahren), oder der neue Schaden ist weniger wert (weil ja ein kaputtes Teil beschädigt wurde)

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 7. April 2022 um 11:52:44 Uhr:

Stell Dir vor: Deine Tochter kommt zu Dir „Papa, im Handydisplay ist ein Riss :(.“ Du gibst ihr 100€ um es reparieren zu lassen. Die denkt aber „geil, es telefoniert noch - ich hau die 100€ auf den Kopf“. Etwas später fällt das Ding erneut runter, Display ist jetzt ganz kaputt. Würdest Du Dir betrogen vorkommen, wenn sie jetzt nochmal kommt um 100€ für ein neues Display zu holen?

Das wäre dann 2x Vollkaskofall. Der erste Unfall des TE war fremdverschuldet, der zweite Fall selbstverschuldet.

Wenn jemand der Tochter ihr Handy kaputt gemacht hätte, sie vom Ursacher Geld für Reparatur bekommen hätte und das Geld ausgegeben hätte, anstatt das Handy reparieren zu lassen, dann wäre es ihre Entscheidung gewesen.

Wenn ihr jetzt das Handy "aus Versehen" runterfallen würde und ich ihr Geld aus VK (Vaterkasko) angeboten würde, dann wäre es mir egal wie das Handy vor den (Un)Fall gesehen hätte.

Es sei denn der unreparierte Displayschaden von damals (fremdveschuldet) das Ausmaß des aktuellen Dispalyschadens beeintrchtigen könnte, was aber nachgewisen werden müsste.

Zitat:

Die damalige Stoßstange wurde eben nicht ausgetauscht, sie wurde jetzt noch massiver beschädigt. Entweder war der alte Schaden weniger wert als bezahlt wurde (der TE konnte ja problemlos fahren), oder der neue Schaden ist weniger wert (weil ja ein kaputtes Teil beschädigt wurde)

Wäre das Ausmaß des aktuellen Schadens geringer gewesen, hätte der TE die SS damals augetasucht?

 

Zitat:

@Kappa13 schrieb am 7. April 2022 um 10:37:43 Uhr:

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 7. April 2022 um 10:25:03 Uhr:

würde nicht zweimal kassieren.

Ich verstehe nicht ganz: wieso zweimal kassieren?

Hätte der TE damals die SS austauschen lassen, hätte er jetzt nach dem neuen, selbstverschuldeten Unfall wieder eine kapute SS, die er auf Kosten eigener VK reparieren lassen könnte. Wo wäre ein (hypothetischer) Betrug?

Vielleicht mal umgekehrt denken.

Wäre die Stoßstange seinerzeit fachgerecht und vollständig lt. Gutachten repariert worden, hätte der TE das Geld in die Instandsetzung investiert, er hat es aber für anderweitige Dinge verwendet.

Würde der jetzige Schaden wieder ersetzt, könnte er das Geld erneut, also zum zweiten Mal, kassieren.

Damit würde er sich ungerechtfertigt bereichern.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 7. April 2022 um 12:50:58 Uhr:

Vielleicht mal umgekehrt denken.

Wäre die Stoßstange seinerzeit fachgerecht und vollständig lt. Gutachten repariert worden, hätte der TE das Geld in die Instandsetzung investiert, er hat es aber für anderweitige Dinge verwendet.

Würde der jetzige Schaden wieder ersetzt, könnte er das Geld erneut, also zum zweiten Mal, kassieren.

Damit würde er sich ungerechtfertigt bereichern.

Meiner Verständnis nach würde sich der TE ungerechtfertigt bereichern, wenn er jetzt die VK OHNE den aktuellen, zweiten, selbstverschuldeten Unfall, in Anspruch genommen hätte (quasi 2x dieselbe Reparatur bezahlen lassen). Das wäre ein Versicherungsbetrug, meiner Meinung nach (bin kein Jurist).

Würde das generell heissen, dass man eigentlich lieber nie einen unverschuldeten Unfall fiktiv abrechen lassen sollte, weil man dann in Zukunft nie seine VK in selbstverschuldetem Fall in Anspruch nehmen könnte (für dasselbe Fahrzeugteil)? (wenn Altschaden nachweislich ungleich Neuschaden)

Zitat:

@Oetteken schrieb am 7. April 2022 um 12:50:58 Uhr:

Würde der jetzige Schaden wieder ersetzt, könnte er das Geld erneut, also zum zweiten Mal, kassieren.

Damit würde er sich ungerechtfertigt bereichern.

Das ist Unsinn. Es spielt keine Rolle, ob und wieviel jemand vorher bezahlt hat.

Entscheidend ist der aktuelle Schaden unter Einbeziehung des Altschadens.

Wäre für den ersten Schaden nichts bezahlt worden, z.B. weil der Verursacher sich klammheimlich verdrückt hat, wäre der aktuelle Schaden exakt der Selbe...

Genau das wäre aber der Fall, er ließe sich zweimal die gleiche Reparatur bezahlen, weil beim ersten Schaden bereits ein Totalschaden der Stoßstange vorlag.

Fiktive Abrechnung kann manchmal einen Sinn ergeben, aber meistens nicht.

Wenn eine Schadenerweiterung erfolgt, kann man diese auch wieder erstattet bekommen, wobei ein nicht vollständig, fachgerecht reparierter Vorschaden angerechnet wird.

In diesem Fall wird also vom jetzigen Totalschaden der Stoßstange der alte Totalschaden der Stoßstange abgezogen.

Würde das nicht so erfolgen, stünde sich der TE jetzt besser hätte er seinerzeit die Reparatur durchgeführt.

Er bekäme nämlich jetzt eine reparierte Stoßstange und hätte zusätzlich das Geld der fiktiven Abrechnung.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 7. April 2022 um 13:13:30 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 7. April 2022 um 12:50:58 Uhr:

Würde der jetzige Schaden wieder ersetzt, könnte er das Geld erneut, also zum zweiten Mal, kassieren.

Damit würde er sich ungerechtfertigt bereichern.

Das ist Unsinn. Es spielt keine Rolle, ob und wieviel jemand vorher bezahlt hat.

Entscheidend ist der aktuelle Schaden unter Einbeziehung des Altschadens.

Wäre für den ersten Schaden nichts bezahlt worden, z.B. weil der Verursacher sich klammheimlich verdrückt hat, wäre der aktuelle Schaden exakt der Selbe...

Ich kann keinen Widerspruch erkennen.

Ein unreparierter Vorschaden wird vom neuen Schaden abgezogen, was bei einen Vorschaden, der ein Totalschaden war, keine erneute Erstattung bedeutet.

Themenstarteram 7. April 2022 um 13:01

Vielen Dank für die Antworten. Der Schaden war vor 5 Jahren und kaum zu erkennen, der Gutachter meinte aber blöde Stelle reparieren geht nicht, also neu. Da es kaum zu sehen war, habe ich es nicht gemacht. Was ich jetzt als Fehler einsehe, weil es wohl auch Probleme beim Weiterverkauf geben könnte. Da ich das Auto sowieso verkaufen möchte.

Also den Vorschaden würde ich auf keinen Fall verschweigen, ist mir zu heikel auch wenn tatsächlich keine Daten mehr gespeichert sind.

Nach mein Verständnis sehe ich es auch so. Der alte Schaden wird gegen neuen aufgerechnet. Also bringt es ja überhaupt nichts, es überhaupt über Vollkasko abzurechnen, weil auch noch 300 Euro SB. Ich dachte nur da wird vielleicht irgend ein Zeitwert abgerechnet. Ich hatte damals dafür ca. 1600 Euro bekommen.

Dann vielleicht lieber so verkaufen und angeben im Kaufvertrag. Altschaden Stoßstange unrepariert und dann ist man ja aus dem Schneider ? Dann eben vom VK Preis entsprechend runter gehen, obwohl ich meine sowas verkauft sich dann vielleicht schlechter.

Deshalb würde ich jetzt einfach mal die HIS abfragen.

Mich würde interessieren, was da so drinnen steht.

Zitat:

@KaulKalkhoffe schrieb am 7. April 2022 um 16:09:01 Uhr:

Deshalb würde ich jetzt einfach mal die HIS abfragen.

Mich würde interessieren, was da so drinnen steht.

Ich zeige dir was da "so drinnen" steht.

Hoffe, Dir geholfen zu haben.

HIS Auskunft

Hilft jetzt nur nicht viel weiter, da es ja nicht sein Vertrag ist.

Man hat also einen Vertrag mit der HIS? :D

Zitat:

@NDLimit schrieb am 7. April 2022 um 17:22:34 Uhr:

Man hat also einen Vertrag mit der HIS? :D

Der war gut. :D:D

Zitat:

@KaulKalkhoffe schrieb am 7. April 2022 um 17:18:55 Uhr:

Hilft jetzt nur nicht viel weiter, da es ja nicht sein Vertrag KFZ ist.

und was hilt Ihm das, wenn er weiß, was über sein KFZ oder sogar über Ihn als Person gespeichert ist bitte?

Themenstarteram 7. April 2022 um 18:24

Wie würde ich mich den korrekt verhalten müssen, wenn ich das Auto verkaufe. Im Vertrag schreiben unreparierter Altschaden Stoßfänger hinten. Irgendwie bin ich da ja in einer Zwickmühle, wenn ich das jetzt kostengünstig repariere ich denke Smartrepair würde schon gehen, bin ich ja nachher sowieso vielleicht in einer Zwickmühle. Wenn der Käufer nachher dort einen Schaden hat und die fiktive Abrechnung nachher rauskommt.

Dann kann ich mir auch das Geld sparen und es so verkaufen. Das Auto ist max 6500 Wert, da stecke ich doch keine 1600 mehr für ein Stoßfänger rein.

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