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Alter einer Schweissnaht bestimmen

Themenstarteram 11. August 2021 um 22:07

Hallo zusammen

Ich habe vor 9 Monaten ein Occassion Auto gekauft. Vor ein paar Tagen hat ein Mechaniker per Zufall entdeckt, dass der Auspuff modifiziert wurde (u.a. geschweisst).

Ich wollte mich mal erkundigen ob es möglich ist durch einen Experten das Alter einer Schweissnaht zu bestimmen? Wenn ja wie genau wäre dies?

Ich muss irgendwie beweisen, dass die Modifikation vor dem Kauf gemacht wurde und ich seit Kauf nichts an dem Auspuff verändert habe - anderenfalls habe ich grössere Probleme...

Oder habt ihr andere Ideen wie ich das beweisen kann? Der Vorbesitzer sagt er habe nichts gemacht und ich hätte daran gebastelt.

Danke für Eure Hilfe und Gruss

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74 Antworten

Zitat:

@HebenIstEinfach schrieb am 14. August 2021 um 19:11:09 Uhr:

Korrigiert mich, aber soweit ich weiß... Wenn einer privat ein Auto an einen gewerblichen verkauft, so ist der private nahezu aus allem raus.

Der private muss wohl kaum sich vor dem Händler rechtfertigen, was mit dem Auto ist. Der Gewerbliche hat hier schlechtere Karten. Soweit sogut.

Eure wilde konstellation wäre, der Vorbesizer sagt aus, dass er illegaler Weise sein Auto getunt hat und das natürlich ausführlich dem Händler geschildert hat.

Der Händler empfand das als eine super Idee, sowas zu kaufen. Und hat es dem neuen Vorbesitzer verschwiegen... Klingt nach einer Serie bei RTL 2.

Achja, der TE hat sich wohl eh schon ausgeklinkt ...

Evtl. hat der Vorbesitzer ja verkauft weil er erwischt wurde und ihm die Rückbauten zu teuer waren.

Dann wäre das ganze ja auch bei Polizei oder TÜV oder wo auch immer dokumentiert.

Der Vorbesitzer wird das wissen.

Ob er etwas sagt ist davon abhängig ob er etwas zu befürchten hat.

Irgendwie ist das ja auch alles völlig utopisch. Es gibt irgendein Verfahren um Replika von originalen zu unterscheiden. Das werkseigene Classic-Center von Mercedes macht sowas afaik. Da geht es aber um ganz andere Summen, ein SSK kostet etwas mehr als 32.000.

Und in so kurzem Zeitraum ist es eh nicht nachweisbar - und wenn doch, was bringt es dem TE? Selbst wenn es möglich wäre für 100.000 (nur so in den Raum geworfen) hat er schwarz auf weiß, dass das nicht orischinool ist - die Feststellung auf ein Jahr oder weniger geht imho eh nicht. Einen Verursacher hat er immer noch nicht. Wir reden hier ja von neun Monaten ab Kauf.

Ich würde mir eine neue Hurratüte runterbauen und fertig - bei 32k wird das wohl auch noch übrig sein.

Man hätte natürlich vor der Unterschrift auch mal zu einem Sachverständigen fahren können, aber das war wohl zu einfach.

Zahlen und lächeln ist jetzt die Devise.

Themenstarteram 14. August 2021 um 17:51

Danke an alle für Eure Vorschläge. So wie es scheint gibt es wohl keine Möglichkeit dies mit dem Alter der Schweissnaht zu beweisen...

Der Sachverhalt ist etwas komplexer als hier diskutiert wird - sprich es bestehen noch weitere Fragezeichen betreffend Zustand des Autos. Der Grund warum ich hier nur das Thema mit dem Auspuff "ausgepackt" habe besteht darin, dass dies sozusagen das "Ticket" gewesen wäre den Fall zu gewinnen und somit alle weiteren Mängel irrelevant gewesen wären da das Auto hätte zurückgegeben werden können (Wandelung) und Kaufpreis + bisher geleistete Reparaturen zurückerstattet worden wären.

Bezahlen könnte ich den ganzen Spass schon, daran liegt es nicht - es geht mir einfach darum, dass ich im Recht bin. Ich habe einen Artikel gekauft welcher nicht dem Zustand entspricht, welcher mir versprochen wurde und es ist mein gutes Recht etwas dagegen zu unternehmen. Wie einige bereis geschrieben haben liegt die Beweispflicht jetzt an mir und es scheint als gibt es keinen klaren Beweis für den schlechten Zustand VOR dem Kauf. Ganz neutral betrachtet macht es zwar keinen Sinn, dass ich den Auspuff modifiziere und mich aus dem nichts an einen RA wende und all diesen Aufwand auf mich nehme + das Auto nicht mehr fahre/auslöse. Ich hätte ja keinen Gewinn davon. Nur Verlust von Zeit und Geld. Aber eben - als Beweis zählt das nicht...

Ich verstehe dich voll und ganz. Mein letzter Autokauf war aus zeitlicher Not und natürlich habe ich vieles nicht bemerkt und der Händler hielt es nicht für nötig mir das zu sagen... daher ja meine Aussage, dass ich es feiern würde, wenn du Recht bekommst... Die heutige Profitgier auf Kosten anderer ist halt enorm...

ABER ich wollte dir auch ein wenig die Augen öffnen, dass du Zeit und Geld verbrennst. Und natürlich Lebenskraft. Finde dich damit ab. Bezahlt dein Lehrgeld / Leergeld und gehe weiter. Wichtig ist, lerne was daraus.

Wenn die Analyse der Schweißnaht deine beste Karte ist, weiß ich nicht, warum der Anwalt dir überhaupt Hoffnung macht...

Es wird doch nun gegen dich ermittelt? Kannst du dort nicht nachfragen, ob die einsehen können, ob der Vorbesitzer damit auffällig war?

Vielleicht hat der Vorbesitzer es bei seinem neuen Fahrzeug wieder so mit einem Auspuff gelöst.

Themenstarteram 14. August 2021 um 20:40

Wenn der Vorbesitzer damit erwischt worden wäre, dann hätte das Auto keinen solchen Auspuff mehr. Es wäre eingezogen worden.

Zitat:

@lalequ schrieb am 14. August 2021 um 22:40:34 Uhr:

Wenn der Vorbesitzer damit erwischt worden wäre, dann hätte das Auto keinen solchen Auspuff mehr. Es wäre eingezogen worden.

Als juristischer Laie habe ich da aber doch Zweifel.

TÜV entziehen und evtl. zwangsweise Abmeldung sind meines Wissens die Massnahmen.

Aber beschlagnahmen eher nicht.

Zitat:

@lalequ schrieb am 14. Aug. 2021 um 22:40:34 Uhr:

Es wäre eingezogen worden.

Das Fahrzeug war zuvor und wurde auch von dir in Deutschland zugelassen?

Themenstarteram 14. August 2021 um 21:41

Zitat:

@Alexander67 schrieb am 14. August 2021 um 22:58:23 Uhr:

Zitat:

@lalequ schrieb am 14. August 2021 um 22:40:34 Uhr:

Wenn der Vorbesitzer damit erwischt worden wäre, dann hätte das Auto keinen solchen Auspuff mehr. Es wäre eingezogen worden.

Als juristischer Laie habe ich da aber doch Zweifel.

TÜV entziehen und evtl. zwangsweise Abmeldung sind meines Wissens die Massnahmen.

Aber beschlagnahmen eher nicht.

Habe mich etwas falsch ausgedrückt sorry. Mit Beschlagnahmen meine ich, dass das Auto erst wieder für die Strasse zugelassen ist wenn alle Mängel behoben sind. Solange darf ich es nicht fahren und es bleibt in der Garage des Prüfzentrums.

Themenstarteram 14. August 2021 um 21:43

Zitat:

@Schubbie schrieb am 14. August 2021 um 23:37:42 Uhr:

Zitat:

@lalequ schrieb am 14. Aug. 2021 um 22:40:34 Uhr:

Es wäre eingezogen worden.

Das Fahrzeug war zuvor und wurde auch von dir in Deutschland zugelassen?

Die letzte Prüfung fand im November 2019 statt. Gekauft habe ich es im November 2020.

Im 2019 war es noch zugelassen, jedoch erlischte rechtlicu gesehen die Zulassung zu dem Zeitpunkt, als die "Bastelei" gemacht wurde.

Ich selber habe keine neue Prüfung mit dem Auto gemacht oder angefordert.

Ist jetzt natürlich zu spät für den Themenstarter.

Aber wenn ich einen gebrauchten kaufe, dann gehe ich hinterher gerne zum TÜV.

Das wäre nun interessant, aber ist reine Spekulation. Wenn dem Verkäufer das Fahrzeug stillgelegt wurde, dann darf er es nur nach Beseitigung der Mängel zulassen.

Was ist nach Verkauf in einen anderen Landkreis? Hat die Zulassungsstelle da Kenntnis von, dass noch Mängel zu beseitigen sind? Der Vorbesitzer hätte ihn z.B. trailern dürfen.

Auch hat man schon gehört, dass sich jemand von einem Bekannten ein Teil für den TÜV geliehen und nachher wieder auf den nicht ordnungsgemäßen Zustand zurück gerüstet hat. Auch liegen solche Teile für solche Fälle parat, um schnell wieder mobil sein zu können, wenn man erwischt wird.

 

Ich würde probieren dort etwas in Erfahrung zu bringen.

Wenn der Vorbesitzer es bei seinem jetzigen Fahrzeug wieder so gemacht hat, dann könnte man sich denken, dass er es bei deinem jetzigen auch so gemacht hat. Allerdings wird man vermutlich nicht einfach seinen Auspuff angucken dürfen.

Zitat:

@HebenIstEinfach schrieb am 13. August 2021 um 16:15:17 Uhr:

 

Eine Gewährleistung hat nunmal eine Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Der Händler scheint sich ja direkt quer zu stellen, also wird das extrem schwer.

Ich denke,die gesetzliche Gewährleistung greift in diesem Fall nicht.

Es handelt sich ja nicht um einen (ggf. verschwiegenen) Defekt,sondern eher im Falle des Wissens des Händlers um arglistige Täuschung.

Und da ist man auch nach deutlich längerer Zeit im Vorteil als Käufer.

Nur beweisen muss man es.

Ich würde nicht nur versuchen, in Richtung Vorbesitzer des Wagens was in Erfahrung zu bringen, sondern auch mal in Richtung Händler schauen, ob der mit ähnlichen Sachverhalten/Geschäftspraktiken schon auffällig/aktenkundig geworden ist. Ein Anwalt sollte da im Rahmen seiner Möglichkeiten mal genauer nachhaken können.

Gruß

electroman

Man muss hier auch trennen, als Fahrer und Besitzer eines solchen illegal getunten Fahrzeugs muss man für die Rechtlichen Folgen die daraus entstehen ( FS Verlust, Bußgelder etc.) geradestehen. Es spielt dabei keine Rolle ob man von den illegalen umbauten wusste.

Privatrechtlich sieht es anders aus, da ergeben sich evtl. Ansprüche gegen den Händler, aber nicht gegen den Vorbesitzer.

Kann sich aber von Land zu Land etwas unterscheiden, ich vermute hier geht es um Österreich oder die Schweiz!?

Zur Frage mir ist auch kein verfahren bekannt das alter einer Schweißnaht zu bestimmen, schon gar nicht wenn es hier womöglich um wenige Monate geht.

Ob eine Naht 10 Jahre oder 10 Wochen alt ist kann man vielleicht noch nachvollziehen. Aber 6 Monate oder 1-2 Jahre erscheint mir nicht wirklich Möglich.

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