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Alter einer Schweissnaht bestimmen

Themenstarteram 11. August 2021 um 22:07

Hallo zusammen

Ich habe vor 9 Monaten ein Occassion Auto gekauft. Vor ein paar Tagen hat ein Mechaniker per Zufall entdeckt, dass der Auspuff modifiziert wurde (u.a. geschweisst).

Ich wollte mich mal erkundigen ob es möglich ist durch einen Experten das Alter einer Schweissnaht zu bestimmen? Wenn ja wie genau wäre dies?

Ich muss irgendwie beweisen, dass die Modifikation vor dem Kauf gemacht wurde und ich seit Kauf nichts an dem Auspuff verändert habe - anderenfalls habe ich grössere Probleme...

Oder habt ihr andere Ideen wie ich das beweisen kann? Der Vorbesitzer sagt er habe nichts gemacht und ich hätte daran gebastelt.

Danke für Eure Hilfe und Gruss

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74 Antworten

Zitat:

@mick070 schrieb am 17. August 2021 um 19:13:07 Uhr:

....

Aber klar steht der Privatperson bei den Ermittlungen der Datenschutz in Weg. Von der Zula oder gar der Staatsanwaltschaft gibt es hier gar keine Informationen aus "berechtigtem Interesse", denn diese Rechtsgrundlage ist bei Behörden gesperrt (Art 6 Abs.1 S.2 DSGVO).

.....

Nicht unbedingt.

Grundbucheinsicht ist mit "berechtigtem Interesse" möglich.

Aber ich werde in diesem Fall bestimmt keine Prognose versuchen. Ähm eher in keinem Fall. Aber als Laie sehe ich die Chancen gut. Hatte ich ja schon oben begründet.

Ob gut begründet mögen andere entscheiden.

Zitat:

@Alexander67 schrieb am 17. August 2021 um 19:22:10 Uhr:

Zitat:

@mick070 schrieb am 17. August 2021 um 19:13:07 Uhr:

....

Aber klar steht der Privatperson bei den Ermittlungen der Datenschutz in Weg. Von der Zula oder gar der Staatsanwaltschaft gibt es hier gar keine Informationen aus "berechtigtem Interesse", denn diese Rechtsgrundlage ist bei Behörden gesperrt (Art 6 Abs.1 S.2 DSGVO).

.....

Nicht unbedingt.

Grundbucheinsicht ist mit "berechtigtem Interesse" möglich.

Aber ich werde in diesem Fall bestimmt keine Prognose versuchen. Ähm eher in keinem Fall. Aber als Laie sehe ich die Chancen gut. Hatte ich ja schon oben begründet.

Ob gut begründet mögen andere entscheiden.

Nein. Beim Grundbuch steht das berechtigte Interesse im Gesetz, die Auskunft dient also der behördlichen Aufgabenerfüllung. Beim Fahrzeugregister gibts das nicht. Keine Auskunft also, jedenfalls nicht legal.

Edit: s. hier, kein "berechtigtes Interesse", auch Rechtsverletzungen beim/vor dem Kauf berechtigen grds nicht.

https://www.kba.de/.../zfzr_auskunft_node.html

Zitat:

@mick070 schrieb am 17. August 2021 um 19:40:55 Uhr:

Zitat:

@Alexander67 schrieb am 17. August 2021 um 19:22:10 Uhr:

 

Nicht unbedingt.

Grundbucheinsicht ist mit "berechtigtem Interesse" möglich.

Aber ich werde in diesem Fall bestimmt keine Prognose versuchen. Ähm eher in keinem Fall. Aber als Laie sehe ich die Chancen gut. Hatte ich ja schon oben begründet.

Ob gut begründet mögen andere entscheiden.

Nein. Beim Grundbuch steht das berechtigte Interesse im Gesetz, die Auskunft dient also der behördlichen Aufgabenerfüllung. Beim Fahrzeugregister gibts das nicht. Keine Auskunft also, jedenfalls nicht legal.

Edit: s. hier, kein "berechtigtes Interesse", auch Rechtsverletzungen beim/vor dem Kauf berechtigen grds nicht.

https://www.kba.de/.../zfzr_auskunft_node.html

Ich finde es sieht gut aus.

https://www.kba.de/.../...itung_online_antrag_registerauskunft_pdf.pdf

Zitat:

2.2.4 Welche Daten werden in der Auskunft bereitgestellt?

Die Online-Auskunft umfasst Informationen zur Fahrzeugbeschreibung, den Halterdaten, der

Haftpflichtversicherung, der Fahrzeughistorie und den zulassungsrechtlich relevanten Ereignis-

sen. Sie gibt nicht den gesamten Umfang der im Zentralen Fahrzeugregister auf Sie zugelasse-

nen Fahrzeuge wieder; insbesondere sind interne Verwaltungsdaten und personenbezogene

Daten von vormaligen Haltern von der Auskunft ausgenommen.

Die Auskunft kann nur zu den Merkmalen erteilt werden, die im Rahmen des Mitteilungsverfah-

rens von der Zulassungsbehörde übermittelt und im ZFZR gespeichert wurden.

Fehlerhafte oder unvollständige Daten können nur durch die örtlich zuständige Zulas-

sungsbehörde geändert werden!

Zitat:

@Alexander67 schrieb am 17. Aug. 2021 um 19:14:38 Uhr:

Sonst noch etwas?

Ja. Der TE juckt schon zu lange damit rum.

Aber beim ersten Absatz gehe ich konform, das war von mir etwas unglücklich ausgedrückt.

Zitat:

@Alexander67 schrieb am 17. August 2021 um 20:37:59 Uhr:

Zitat:

Ich finde es sieht gut aus.

Nein, sieht es nicht. Es gibt bei der Auskunft ohne (hier nicht einschlägige) Rechtsgrundlage keine Infos, die dem TE bei Anmeldung seines Kfz nicht ohnehin bekannt gewesen sind. §§ 39 und 39a StVG lesen.

Wenn dir das Gesetz nicht reicht, lies auch mal innerhalb deines eigenen Zitats:

Zitat:

Sie gibt nicht den gesamten Umfang der im Zentralen Fahrzeugregister auf Sie zugelassenen Fahrzeuge wieder; insbesondere sind interne Verwaltungsdaten und personenbezogene Daten von vormaligen Haltern von der Auskunft ausgenommen."

Wenns mit dem Lesen nicht klappt, kann ich auch nicht mehr helfen. Sorry, aber nimms als juristischer Laie einfach mal hin und wecke keine falschen Hoffnungen, die den TE ggt noch zusätzlich gutes Geld kosten.

Ich bin wieder raus hier, für so ermüdende Lehrstunden ist mir die Zeit zu schad.

In der Fahrzeughistorie muss es doch zumindest stehen ob es einmal stillgelegt wurde.

Und mit kosten ist diese Auskunft wohl auch nicht verbunden. Den neuen Ausweis mit dieser Online-Option vorausgesetzt kannan sich das PDF unproblematisch herunterladen.

Ohne Online Option wird man wohl einfach die zuständige Behörde anschreiben können.

Den Aufwand sollte es wohl Wert sein.

Zitat:

In dem Fahrzeugbrief muss doch der vorherige Halter drin stehen!

Oder gab es beim Händler einen neuen Brief?

Es gab einen neuen...

Ein neuer Brief wird ja nicht einfach so erstellt. Da müssen dann extrem viele Zulassungen drin stehen, dass der Platz für weitere nicht mehr vorhanden ist, oder aber der wurde aus ???? Gründen eingezogen.

Das hätte beim Kauf eigentlich schon hinterfragt werden sollen.

Zitat:

@FLEXI050 schrieb am 18. Aug. 2021 um 09:8:19 Uhr:

Da müssen dann extrem viele Zulassungen drin stehen, dass der Platz für weitere nicht mehr vorhanden ist

2 Vorbesitzer sind extrem viel? Auf meinen Briefen ist nur Platz für 2 Einträge, der dritte Besitzer bekommt einen neuen Brief.

Dennoch hatte der TE dann den Brief mit den vorherigen 2 Besitzern zur Anmeldung in der Hand gehabt.

Hab hier einen Brief mit Erstzulassung aus 1995.

Da ist Platz für insgesamt 4 Zulassungen.

Das ist dann schon eine übersichtliche Historie, wenn der voll ist und ersetzt wird.

Zitat:

@FLEXI050 schrieb am 18. August 2021 um 09:29:10 Uhr:

Hab hier einen Brief mit Erstzulassung aus 1995.

Da ist Platz für insgesamt 4 Zulassungen.

Das ist dann schon eine übersichtliche Historie, wenn der voll ist und ersetzt wird.

Du hast noch den alten... der neue hat nur Platz für 2. Wir machen doch immer alles besser...

Ein ehrlicher und fairer Händler hätte dir aber auch den alten Brief aushändigen können, denn diesen darf man behalten, er wird nur als ungültig gestempelt.

 

Nichts desto trotz. Nach 9 Monaten und eine Händler, der sich quer stellt, würde ich aufhören Geld aus dem Fenster zu werfen.

Eine allgemeine Frage, wenn der Händler keinen frischen TÜV macht, wieso muss ein von Ihm verkauftes Fahrzeug zu 100% sicher sein ? Er kann doch jedes Fahrzeug verkaufen. Wenn er natürlich frischen, illegalen TÜV gemacht hat, könnte man nach dem Vorbesitzer forschen.

Hi,

ich bin ja immer noch der Meinung das es hier um die Schweiz oder Österreich geht.

Vor allem in der Schweiz könnte die Rechtslage grundlegend anders aussehen, z.b. sind in der Schweiz die Halterdaten zu Kennzeichen (teilweise) öffentlich einsehbar.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 18. August 2021 um 13:29:55 Uhr:

Hi,

ich bin ja immer noch der Meinung das es hier um die Schweiz oder Österreich geht.

Vor allem in der Schweiz könnte die Rechtslage grundlegend anders aussehen, z.b. sind in der Schweiz die Halterdaten zu Kennzeichen (teilweise) öffentlich einsehbar.

Worauf basiert diese Vermutung?

Zitat:

Ich habe vor 9 Monaten ein Occassion Auto gekauft.. . . . . . Ich beschäftige mich nun seit 3 Wochen intensitv damit und war mit 2 Prüfstellen, 3 Garagen ...............

Von Occassion als Gebrauchtwagen und Garage als Werkstatt spricht man eher im Alpenraum.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 18. August 2021 um 16:28:27 Uhr:

Zitat:

Ich habe vor 9 Monaten ein Occassion Auto gekauft.. . . . . . Ich beschäftige mich nun seit 3 Wochen intensitv damit und war mit 2 Prüfstellen, 3 Garagen ...............

Von Occassion als Gebrauchtwagen und Garage als Werkstatt spricht man eher im Alpenraum.

Danke, ich hatte mich nur gewundert und irgendwann "Occassion" gegoogelt.

PS.

Schönes Beispiel für man lernt nie aus.

Zitat:

@Alexander67 schrieb am 18. August 2021 um 17:16:49 Uhr:

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 18. August 2021 um 16:28:27 Uhr:

 

Von Occassion als Gebrauchtwagen und Garage als Werkstatt spricht man eher im Alpenraum.

Danke, ich hatte mich nur gewundert und irgendwann "Occassion" gegoogelt.

PS.

Schönes Beispiel für man lernt nie aus.

Haha, und ich dachte schon ich sei als einziger zu doof und alle wissen, was das heißt... Musste auch google benutzen.

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