Alter einer Schweissnaht bestimmen
Hallo zusammen
Ich habe vor 9 Monaten ein Occassion Auto gekauft. Vor ein paar Tagen hat ein Mechaniker per Zufall entdeckt, dass der Auspuff modifiziert wurde (u.a. geschweisst).
Ich wollte mich mal erkundigen ob es möglich ist durch einen Experten das Alter einer Schweissnaht zu bestimmen? Wenn ja wie genau wäre dies?
Ich muss irgendwie beweisen, dass die Modifikation vor dem Kauf gemacht wurde und ich seit Kauf nichts an dem Auspuff verändert habe - anderenfalls habe ich grössere Probleme...
Oder habt ihr andere Ideen wie ich das beweisen kann? Der Vorbesitzer sagt er habe nichts gemacht und ich hätte daran gebastelt.
Danke für Eure Hilfe und Gruss
74 Antworten
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 16. August 2021 um 14:16:59 Uhr:
....
Privatrechtlich sieht es anders aus, da ergeben sich evtl. Ansprüche gegen den Händler, aber nicht gegen den Vorbesitzer.Kann sich aber von Land zu Land etwas unterscheiden, ich vermute hier geht es um Österreich oder die Schweiz!?
....
Die Frage nach dem anzuwendenden Recht ist gut.
Allerdings sollte der Anwalt das schon wissen.
Wir haben nun alles versucht. Alterbestimmung ist definitiv nicht möglich, handfeste Beweise haben wir nicht. Was den Vorbesitzer angeht gibt es aus Datenschutzgründen sehr grosse Hürden. Verkäufer stellt sich komplett quer. Wenn man Aufwand Ertrag (Anwaltskosten pro Stunde ~ 250€) gegenüberstellt muss ich mich leider damit abfinden, dass ich den Fall verloren habe.
Wenigstens habe ich meine Lehren aus diesem Fall gezogen.
Danke an alle welche mit Inputs, Informationen oder sonstigem geholfen haben.
In dem Fahrzeugbrief muss doch der vorherige Halter drin stehen!
Oder gab es beim Händler einen neuen Brief?
Zitat:
@Alexander67 schrieb am 17. August 2021 um 12:21:54 Uhr:
In dem Fahrzeugbrief muss doch der vorherige Halter drin stehen!Oder gab es beim Händler einen neuen Brief?
Es gab einen neuen...
Und wie gesagt - die Informationen in Erfahrung zu bringen ist langwierig und aufgrund der Anwaltskosten im Verhältnis zu Erfolgsaussichten schlicht zu hoch.
Es wurde auch bereits angetönt auch wenn jemand die Modifikation zugäbe könnte man behaupten der Auspuff wurde komplett getauscht. Sprich der modifizierte Auspuff hätte sich bereits in meinem Besitz gefunden und ich habe ihn nach Kauf gegen den Original getauscht...
Es gibt anscheinend immer irgend eine "Lücke" im Beweis welcher gegen uns verwendet werden kann.
Ich beschäftige mich nun seit 3 Wochen intensitv damit und war mit 2 Prüfstellen, 3 Garagen, 2 Anwälten und etwa 8 /Gutachtern und Prüffirmen in Kontakt. Alle meinen "es ist wahrscheinlich, dass" aber man kann es nicht zu 100% sagen und es kann auch niemand etwas gerichtlich verwertbares ausstellen/bezeugen.
Ähnliche Themen
Was kostet denn ein neuer Topf?
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 17. August 2021 um 12:28:36 Uhr:
Was kostet denn ein neuer Topf?
Es geht eben nicht nur um den Topf, sondern auf um Bremsen vorne und hinten, Batterie, Elektronik, Kühlmittelbehälter und Reifen. Alles in allem sprechen wir etwa von 9'000€ - 10'000€
Unser Ziel war es den Vertrag aufgrund der Mängel als ungültig zu erklären und den Wagen zurückzugeben. Dies hat aber wie oben geschrieben wohl keine Chance da uns Beweise fehlen.
Das ist jetzt aber eine andere Geschichte. Bisher ging es imho nur um den Auspuff. Oder habe ich was übersehen?
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 17. August 2021 um 12:35:27 Uhr:
Das ist jetzt aber eine andere Geschichte. Bisher ging es imho nur um den Auspuff. Oder habe ich was übersehen?
Du hast schon richtig gesehen. Ich habe aber bereits geschrieben das mit dem Auspuff ist das gravierendste und strafrechtlich relevant. Mit diesem Argument wäre es sicher möglich den Fall zu gewinnen bzw. es bestehen grosse Chancen. Mit dem "Rest" könnte man zwar auch etwas bewirken eber es reicht nicht für einen Vertragsrücktritt.
Den kompletten Fall hier zu erklären würde den Rahmen sprengen.
Zitat:
@lalequ schrieb am 17. Aug. 2021 um 12:4:38 Uhr:
Wenn man Aufwand Ertrag (Anwaltskosten pro Stunde ~ 250€) gegenüberstellt muss ich mich leider damit abfinden, dass ich den Fall verloren habe.
Das ist echt traurig und so werden solche Leute immer so weiter machen, da die genau wissen, dass man eh kaum etwas dagegen machen kann.
Die einen haben eine schwere Kindheit gehabt und die anderen ständig die Arschkarte...
Ich denke der Anwalt sollte doch noch überprüfen ob es möglich ist über Zulassungsstellen oder sonstige staatliche Ansprechpartner etwas über die Vergangenheit des Fahrzeugs festzustellen. Ob jetzt vorherige Halter oder ob das Fahrzeug schon einmal auffällig wurde.
Es gibt ja ein berechtigtes und begründetes Interesse an Informationen zu dem Fahrzeug.
OK, ich bin nur ein juristischer Laie, aber...
Das war auch mein Gedanke, jedoch scheint dieses nicht so einfach zu sein. Datenschutz sei dank..
Zitat:
@Schubbie schrieb am 17. August 2021 um 17:30:16 Uhr:
Das war auch mein Gedanke, jedoch scheint dieses nicht so einfach zu sein. Datenschutz sei dank..
Dem steht aber begründetes und berechtigtes Interesse entgegen.
Ich (als juristischer Laie) sehe in diesem Fall den Datenschutz in einer nicht so starken Position.
Ich als Außenstehender mit scheibchenweise servierten Informationen sehe es in der Richtung, dass ein Laie gewaltig auf die Schnauze gefallen ist und sich jetzt rächen will. Sorry an den TE, aber es klingt sehr danach.
Zuerst fragst Du das was im Topic steht und wenn man bohrt, kommen noch ganz andere Sachen hinzu.
Du hast verloren, so würde ich das sehen.
Was erwartest du?
Natürlich ist hier ein Laie gewaltig auf die Schnauze gefallen, denn einem Sachverständigen wäre das nicht passiert. Entweder weil der Händler den Laien vorsätzlich über den Tisch gezogen hat oder weil schon der Händler vom Vorbesitzer vorsätzlich über den Tisch gezogen wurde. Wer es nun war und obs der Händler merken musste, ist Tatfrage, welche Ansprüche sich dann gegen wen richten, ist Rechtsfrage.
Aber klar steht der Privatperson bei den Ermittlungen der Datenschutz in Weg. Von der Zula oder gar der Staatsanwaltschaft gibt es hier gar keine Informationen aus "berechtigtem Interesse", denn diese Rechtsgrundlage ist bei Behörden gesperrt (Art 6 Abs.1 S.2 DSGVO).
Man kann aber Anzeige erstatten und die Staatsanwaltschaft bei öffentlichem Interesse die Ermittlungen durchführen lassen, dann hat der Geschädigte einen Auskunftsanspruch über die Ermittlungsergebnisse und zum Schädiger (falls ermittelbar). Da verdient halt der Anwalt viel weniger dran. Und als Geschädigter kann man nur unterstützen, wie es der TE mit der Frage aus dem Threadtitel versucht.
Was der TE will, ist im Übrigen mE nicht "Rache", sondern völlig berechtigt nur Naturalrestitution von dem zutreffenden Schädiger. Also (vereinfacht gesagt) völlig zurecht ein mangelfreies Auto oder das Geld zurück und Aufwendungsersatz. Und wenn der Schädiger dann auch noch zB als Betrüger bestraft wird, haben wir alle was davon.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 17. August 2021 um 18:07:25 Uhr:
Ich als Außenstehender mit scheibchenweise servierten Informationen sehe es in der Richtung, dass ein Laie gewaltig auf die Schnauze gefallen ist und sich jetzt rächen will. Sorry an den TE, aber es klingt sehr danach.
Zuerst fragst Du das was im Topic steht und wenn man bohrt, kommen noch ganz andere Sachen hinzu.
Du hast verloren, so würde ich das sehen.
"Rächen" kann man das nicht nennen.
Rache ist destruktiv, im allgemeinen für beide Seiten.
Hier will einer der betrogen wurde oder dich zumindest so fühlt sein Geld zurück. Das ist ein legitimes nicht destruktives Ziel welches nichts mit Rache zu tun hat.
Verloren vielleicht. Aber das mit der Anfrage bei staatlichen Stellen würde ich vermutlich doch noch probieren.
Gerade weil diese Information normalerweise im Fahrzeugbrief hinterlegt ist, kann der Datenschutz hier nicht so wichtig sein.
Evtl. könnte man auch Anzeige bei der Polizei erstatten. Letztlich fühlt sich der Themenstarter betrogen. Reicht das was er schildert nicht für einen Anfangsverdacht der entsprechende Ermittlungen rechtfertigt?
Bis auf weiteres können wir ja noch überlegen was hier falsch gelaufen ist.
1.) Zum TÜV gehen, ob jetzt vor dem Kauf oder hinterher ist eine sinnvolle Idee.
2.) Vollständige Fahrzeugbriefunterlagen mit allen Vorbesitzern sind sinnvoll. Optimal wären sogar alle Wartungs- und Reperaturrechnungen.
Sonst noch etwas?