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Alter einer Schweissnaht bestimmen

Themenstarteram 11. August 2021 um 22:07

Hallo zusammen

Ich habe vor 9 Monaten ein Occassion Auto gekauft. Vor ein paar Tagen hat ein Mechaniker per Zufall entdeckt, dass der Auspuff modifiziert wurde (u.a. geschweisst).

Ich wollte mich mal erkundigen ob es möglich ist durch einen Experten das Alter einer Schweissnaht zu bestimmen? Wenn ja wie genau wäre dies?

Ich muss irgendwie beweisen, dass die Modifikation vor dem Kauf gemacht wurde und ich seit Kauf nichts an dem Auspuff verändert habe - anderenfalls habe ich grössere Probleme...

Oder habt ihr andere Ideen wie ich das beweisen kann? Der Vorbesitzer sagt er habe nichts gemacht und ich hätte daran gebastelt.

Danke für Eure Hilfe und Gruss

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74 Antworten

Abend,

so weit mir bekannt gibt es keine Methode um das genaue Alter der Naht fest zu legen. Es kann das Verfahren bestimmt werden und dadurch grobe Epochenschätzung, wie z.B. 40er Jahre oder doch 60er.

Ich würde an deiner Stelle ein Werkstoffprüfflabor für Schweißtechnik aufsuchen und die fragen ob bei einem Querschliff der Naht die Zusammensetzung des Materials und evtl. die Stärke der Korrosionsschicht gemessen werden und nach der Messung an Hand von bekannten Proben das Alter geschätzt werden könnte. Ich würde dir aber keine große Hoffnung machen. Aber bei der Summe ist es einen Versuch wert. Die Prüfung könnte aber paar Tausend Taller kosten.

Viel Glück

MfG Serj

Zitat:

@HebenIstEinfach schrieb am 12. August 2021 um 18:15:50 Uhr:

Verstehe ich es richtig. Du hast ein Fahrzeug gekauft, welches getunt war.

Aus welcher Sicht muss der Händler dafür gerade stehen ? Nur für mein Verständnis, du hast es doch in dem Zustand gekauft, wie es jetzt da steht, also was kann der Händler dafür ?

Natürlich liegt es in der Verantwortung des Händlers dem Kunden ein verkehrssicheres und zulassungsfähiges Fahrzeug zu liefern. Es sei den es ist explizit etwas anderes vereinbart worden.

Und das war hier wohl nicht der Fall.

Der Kunde hat im guten Glauben ein Verkehrssicheres und Zulassungsfähiges Fahrzeug gekauft.

Wenn dann der TÜV sagt dieses Fahrzeug ist wegen dieser Modifikationen nicht zulassungsfähig, dann ist der Händler in der Pflicht. Das Problem sind die 9 Monate. Wenn es nur 5 wären, dann kein Problem. Aber nach 6 Monaten kommt es zu einer Art/Form der Beweislastumkehr.

Wie kann der Kunde also begründen, dass die gelieferte Ware nicht i.o. war?

Bei Motorschäden vermutlich noch schwerer als hier, aber hier schwierig genug.

Ja klar, muss der Händler so ein Fahrzeug liefern. Aber hier wird man ihm wohl auch noch nachweisen müssen, dass er das hätte wissen müssen.

Du kannst wohl kaum erwarten, dass jedes Gebrauchtfahrzeug, dass beim Händler über den Hof geht, komplett untersucht werden soll... Was sollen die machen, jeden verdächtigen Endtopf aufflexen und gucken, ob was drin ist ?

Ich bin auf keinen Fall auf der Seite vom Händler, hatte schon mehr als genug Ärgern mit denen... ich wollte hier nur anmerken, dass man die Höhe des Schadens mit einrechnen sollte. Streitwert von 35k€ scheint mir sehr hoch. Das wird wohl der Wert des Fahrzeugs sein und nicht der Wert, welcher nötig wäre, das Auto wieder in Ordnung zu bringen.

Zitat:

@HebenIstEinfach schrieb am 12. August 2021 um 21:17:41 Uhr:

Ja klar, muss der Händler so ein Fahrzeug liefern. Aber hier wird man ihm wohl auch noch nachweisen müssen, dass er das hätte wissen müssen.

Du kannst wohl kaum erwarten, dass jedes Gebrauchtfahrzeug, dass beim Händler über den Hof geht, komplett untersucht werden soll... Was sollen die machen, jeden verdächtigen Endtopf aufflexen und gucken, ob was drin ist ?

Ich bin auf keinen Fall auf der Seite vom Händler, hatte schon mehr als genug Ärgern mit denen... ich wollte hier nur anmerken, dass man die Höhe des Schadens mit einrechnen sollte. Streitwert von 35k€ scheint mir sehr hoch. Das wird wohl der Wert des Fahrzeugs sein und nicht der Wert, welcher nötig wäre, das Auto wieder in Ordnung zu bringen.

Das ganze ist aufgefallen weil jemand zufällig drunter gekuckt hat.

So einen kurzen Blick hätte man auch beim Händler erwarten können/müssen.

Also entweder bin ich mit meinen alten Autos zu weit abseits der Realität, aber erkläre mir nochmal. Der TE schreibt, das Auto sei modifiziert. Das hat man anscheinend locker daran erkannt, weil am Auspuff eine Schweißnaht ist.

Also kann ein Kaufmann, der nicht zwangsläufig keine Bühne haben muss, einfach unter das Auto gucken, entdeckt eine Schweißnaht am Auspuff (was natürlich sehr verdächtig ist, denn an einem Auspaff kann nie im Leben eine Schweißnaht sein) und dann müssen alle Alarmglocken angehen ?

Leute, bleibt doch mal realistisch.

Wenn der Anwalt sagt, wir verklagen den, hoffe ich, ihr gewinnt, weil ich 90% der Händler nicht leiden kann, weil Sie betrügen.

Aber bleibt doch mal ein wenig realistisch.

Ich habe ja nur angemerkt, dass es Mängel gibt, die er nicht umbedingt hätte wissen können. Aber auch wenn man Ihm das jetzt nachweisen will, hier sollen Schweißnähte analysiert werden, was ein schweine Geld kosten kann und vllt gar kein Ergebnis liefert.

ZU den 35k € kommen dann weitere tausender. Vllt ist es ab einem bestimmten Moment günsitger einen neuen Endtopf zu kaufen...

Eine Gewährleistung hat nunmal eine Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Der Händler scheint sich ja direkt quer zu stellen, also wird das extrem schwer.

Zitat:

@HebenIstEinfach schrieb am 13. August 2021 um 16:15:17 Uhr:

Also entweder bin ich mit meinen alten Autos zu weit abseits der Realität, aber erkläre mir nochmal. Der TE schreibt, das Auto sei modifiziert. Das hat man anscheinend locker daran erkannt, weil am Auspuff eine Schweißnaht ist.

Also kann ein Kaufmann, der nicht zwangsläufig keine Bühne haben muss, einfach unter das Auto gucken, entdeckt eine Schweißnaht am Auspuff (was natürlich sehr verdächtig ist, denn an einem Auspaff kann nie im Leben eine Schweißnaht sein) und dann müssen alle Alarmglocken angehen ?

Der Einzelhandelskaufmann im Lebensmittelladen kann es nicht unbedingt bemerken.

Aber ein kfz-Händler muss doch Fahrzeuge prüfen können.

Zitat:

@Alexander67 schrieb am 13. August 2021 um 16:19:35 Uhr:

Zitat:

@HebenIstEinfach schrieb am 13. August 2021 um 16:15:17 Uhr:

Also entweder bin ich mit meinen alten Autos zu weit abseits der Realität, aber erkläre mir nochmal. Der TE schreibt, das Auto sei modifiziert. Das hat man anscheinend locker daran erkannt, weil am Auspuff eine Schweißnaht ist.

Also kann ein Kaufmann, der nicht zwangsläufig keine Bühne haben muss, einfach unter das Auto gucken, entdeckt eine Schweißnaht am Auspuff (was natürlich sehr verdächtig ist, denn an einem Auspaff kann nie im Leben eine Schweißnaht sein) und dann müssen alle Alarmglocken angehen ?

Der Einzelhandelskaufmann im Lebensmittelladen kann es nicht unbedingt bemerken.

Aber ein kfz-Händler muss doch Fahrzeuge prüfen können.

Welche Ausbildung muss man haben, um mit Gebrauchtwagen zu handeln ?

sorry, habe oben nochwas dazu geschrieben, das hast du nicht mehr sehen können.

Zitat:

@HebenIstEinfach schrieb am 13. August 2021 um 16:15:17 Uhr:

...

Eine Gewährleistung hat nunmal eine Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Der Händler scheint sich ja direkt quer zu stellen, also wird das extrem schwer.

Das befürchte ich.

Ich wüsste nicht, dass ein Autoverkäufer solche Kenntnisse haben muss, besser ist es natürlich und noch besser, wenn der Verkäufer das Fahrzeug, oftmals in der eigenen Werkstatt, durchchecken lässt.

 

Nun bestimmst du das Alter der Schweißnaht und der Händler sagt, dass du den Auspuff gegen einen bereits gebrauchten und modifizierten ausgetauscht haben musst, der zuvor schon irgendwo verbaut war. Was dann? Dann bringt dir das Alter der Schweißnaht gar nichts.

 

Vielleicht kann dein Anwalt in Erfahrung bringen, ob der Vorbesitzer damit bereits auffällig geworden ist.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 13. August 2021 um 22:57:56 Uhr:

...

Vielleicht kann dein Anwalt in Erfahrung bringen, ob der Vorbesitzer damit bereits auffällig geworden ist.

Interessanter Ansatz.

Ja klar, interessanter Ansatz. Aber auch hier wieder die Frage, den Kläger haben wir. ABER wer wird angeklagt ? Soll man den Vorbesitzer anklagen ?

Der Händler und der Vorbesitzer werden beide einen Kaufvertrag haben. Der Ansprechpartner des TE ist der Händler, der sich dann je nach Kaufvertrag an den Vorbesitzer wenden kann.

Vermutlich sind die Aussichten jedoch schlecht, aber wenn dem Vorbesitzer und dem Händler nichts nachzuweisen ist, sehe ich da kaum eine Chance und wie geschrieben kann der TE den Auspuff auch komplett getauscht haben, weshalb meiner Ansicht nach das Alter der Schweißnaht uninteressant ist.

Zitat:

@HebenIstEinfach schrieb am 14. August 2021 um 14:28:54 Uhr:

Ja klar, interessanter Ansatz. Aber auch hier wieder die Frage, den Kläger haben wir. ABER wer wird angeklagt ? Soll man den Vorbesitzer anklagen ?

Der Handelspartner war der Händler.

Der Vorbesitzer könnte aber ein Zeuge sein.

Wenn der sagt ich hatte das Fahrzeug getunt und der Händler wusste es dann ist die Situation eindeutig.

Wenn er einräumt das Fahrzeug getunt zu haben, dann ist das auch ein Argument für den Käufer gegen den Händler.

Aber evtl. auch Probleme für den Vorbesitzer weil...

Kommt halt dann darauf an, was in dem Kaufvertrag zwischen Vorbesitzer und Händler steht, wer die Pappnase auf hat, sofern etwas nachgewiesen werden kann. Wenn nichts nachgewiesen werden kann, dann wird der TE die Pappnase auf haben.

 

War dieses "Tuning" denn nicht zu hören?

Korrigiert mich, aber soweit ich weiß... Wenn einer privat ein Auto an einen gewerblichen verkauft, so ist der private nahezu aus allem raus.

Der private muss wohl kaum sich vor dem Händler rechtfertigen, was mit dem Auto ist. Der Gewerbliche hat hier schlechtere Karten. Soweit sogut.

Eure wilde konstellation wäre, der Vorbesizer sagt aus, dass er illegaler Weise sein Auto getunt hat und das natürlich ausführlich dem Händler geschildert hat.

Der Händler empfand das als eine super Idee, sowas zu kaufen. Und hat es dem neuen Vorbesitzer verschwiegen... Klingt nach einer Serie bei RTL 2.

Achja, der TE hat sich wohl eh schon ausgeklinkt ...

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